Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/074/2026

Düsseldorf plant Investitionskostenzuschüsse für Kita Fleher Straße 91a

Amtlicher Titel: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Fleher Straße 91a

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Beratung geplant Nächster Termin am 07.10.2026 bei Jugendhilfeausschuss.
7. Oktober 2026nächster Termin 1Dokument 18. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Der Jugendhilfeausschuss wird über einen Investitionskostenzuschuss für die Kindertagesstätte an der Fleher Straße 91a entscheiden. Der Zuschuss soll dem freien Träger der Einrichtung bei Investitionen in die Infrastruktur helfen. Der Beschluss ist für den 7. Oktober 2026 vorgesehen.

Warum wichtig

Ein möglicher Zuschuss kann bauliche Verbesserungen ermöglichen, die Betreuungsqualität steigern und langfristig die Kosten für Eltern senken.

Die Details

  • Einrichtung: Kita Fleher Straße 91a
  • Träger: freier Träger (nicht namentlich genannt)
  • Zuschussart: Investitionskostenzuschuss für bauliche Maßnahmen
  • Gremium: Jugendhilfeausschuss
  • Entscheidungstermin: 7. Oktober 2026

Einordnung

Der Beschluss betrifft die Finanzierung einer einzelnen Kita und kommt insbesondere den Familien zugute, deren Kinder dort betreut werden. Er ist ein Baustein der kommunalen Unterstützung von frühkindlicher Bildung, hat aber keine flächendeckende Wirkung für die gesamte Stadt.

Hintergrund

Investitionskostenzuschüsse sind finanzielle Hilfen, die Kommunen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen gewähren, um Investitionen in Gebäude, Spielplätze oder pädagogische Ausstattung zu ermöglichen. Ziel ist, die Qualität und Sicherheit der Betreuungseinrichtungen zu erhöhen, ohne die Träger stark zu belasten.

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger AWO Familienglobus gGmbH einen
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Dokumenttexte

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JHA/074/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder hier: Kita Fleher Straße 91a Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Jugendhilfeausschuss07.10.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger AWO Familienglobus gGmbH einen freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 17.242,00 Euro zu gewähren. Maßnahme(n):  Ausstattungsmaßnahme (Küchenerneuerung) Sachdarstellung: Bei dem vorgenannten Träger AWO Familienglobus gGmbH handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger AWO Familienglobus gGmbH betreibt seit 1999 die 4-gruppige Kindertageseinrichtung Fleher Straße 91a. Bei einer routinemäßigen Hygieneprüfung der Küche wurden erhebliche bauliche Mängel der Küche durch das Amt für Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) protokolliert. Die Abnutzung der Möbel führt dazu, dass der Grad des zulässigen Hygienestandards nicht eingehalten werden kann. Ein Austausch der über 25 Jahre alten Küche war daher dringend notwendig, um die Auflagen in Zukunft gewährleisten zu können. Fördermittel aus dem Landesfördermittelprogramm können nicht in Anspruch genommen werden. Bei der Prüfung durch den Fachbereiches Betriebskosten des Amtes für Soziales und Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln bestätigt. Unter Beachtung des Beschlusses JHA/041/2019 ist seitens des Trägers ein Anteil von 25% der Gesamtkosten zu übernehmen, da Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht hinreichend nachgewiesen wurden. Platzangebot: Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2025/2026) stehen in der Einrichtung 16 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 55 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1(45), T3(35), T3(45), T2(45) zur Verfügung. Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung: Die Kindertageseinrichtung ist mit einer zukunftssicheren Gruppenstruktur versehen und wird seitens der Jugendhilfeplanung benötigt, um den Bedarf nach Betreuungsplätzen im Stadtteil Bilk zu decken. Aus diesem Grund wird die Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01 (Tageseinrichtungen). Finanzierungsart:Kostendarstellung: Gesamtkosten der Maßnahme22.990,00Euro abzüglich Trägeranteil in Höhe von 25% an den -5.747,50Euro Gesamtkosten Kommunaler Zuschussbedarf17.242,00Euro Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor. Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 28. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/074/2026