Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: 00385849.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00385849.pdf
Published Time: Tue, 31 Aug 2021 11:24:00 GMT
Number of Pages: 17
Markdown Content:
APS/110/2020
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Investorenauswahlverfahren Radeberger Straße - Solarsiedlung
Fachbereich:
65 - Liegenschaftsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung,
Tourismus und
Liegenschaften
15.09.2020 Vorberatung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
25.11.2020 Entscheidung
Ausschuss für
Wohnungswesen und
Modernisierung
11.01.2021 Vorberatung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für den Grundstücksbereich Radeberger Straße im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Verfahrens.
Sachdarstellung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt die im Lageplan gekennzeichneten Grundstücksflächen im Erbbaurecht im Rahmen des nachfolgend näher beschriebenen Verfahrens. Seite 2
Der von den Bewerbern bezifferte jährliche Erbbauzins sowie die von ihnen einzureichenden Entwurfskonzepte für die Bebauung der im Erbbaurecht zu vergebenden Grundstücksflächen unterliegen dabei dem Wettbewerb. Der Schwerpunkt der Bebauung / zukünftigen Nutzung soll dabei auf der Nutzergruppe junge Familien und ökologische Konzepte liegen. Unter Berücksichtigung der
Erkenntnisse der Vorlage APS/044/2020, „Handlungsräume ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF“, Profil Handlungsraum Gerresheim Süd, wird der Anteil der
öffentlich geförderten Wohnungen auf 40 % begrenzt.
Gemarkung Flur Flurstücke Fläche
Gerresheim 20 470 (tlw.), 493 ca. 21.959 m²
A. Kurzbeschreibung
Objektbeschreibung Das Erbbaurechtsgrundstück befindet sich im östlichen
Teil der Landeshauptstadt Düsseldorf im Stadtbezirk 7
sowie der Gemarkung Gerresheim.
Neben dem guten ÖPNV -Angebot (Buslinien, S -Bahnhof
D´Dorf Gerresheim) sowie der guten
Verkehrsanbindung an das überregionale Verkehrsnetz
(A 46) sind die sozialen Infrastruktureinrichtungen
(Kindertagesstätten, Schulen) gut erreichbar.
Geschäfte des täglichen Bedarfes erreichen Sie
fußläufig. Neben den im Baugebiet befindlichen
ausgedehnten Grünflächen, laden auch die innerhalb
weniger Minuten erreichbaren Naturschutz -, Erholungs -
und Freizeitgebiete (Stadtwald Düsseldorf, Unterbacher
See) zu Freizeitaktivitäten ein.
Die örtlichen Verkehrsverhältnisse können bei der
Umsetzung einer Bebauung insbesondere bei der
Stellplatzthematik Berücksichtig ung finden. Die
aktuellen Regelungen entnehmen Sie bitte
> https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/60 -1/60104 -satzung -der -
> landeshauptstadt -duesseldorf -ueber -die -herstellung -von -
> stellplaetzen -und -garagen -sowie -von -abstellplaetzen -fuer -
> fahrraeder -nach -48 -bauordnung -nrw -stellplatzsatzung/?L=0
Auf dem Erbbaurechtsgrundstück soll maximal 40 %
öffentlich geförderter Wohnraum sowie entweder
preisgedämpfter und/oder Wohnraum, dem ein
besonderes Nutzungskonzept für besondere
Nutzergruppen zugrunde liegt, entstehen.
Insbesondere preisgünstiges Wohnen für Familien sollte
an diesem Standort realisiert werden. Innovative
Wohnkonzepte sind ausdrücklich erwünscht.
Daneben liegt ein Schwerpunkt des Projektes in der
Realisierung von nachhaltigem Bauen. In der
Begründung des Bebauungsplans wird diesbezüglich Seite 3
von einer Solarsiedlung in ökologischer Bauweise
gesprochen.
B. Verfahrensbeschreibung / Verfahrensbedingungen
Verfahrensbeschreibung Die Bestellung des Erbbaurechtes an dem Grundstück
soll unter der Voraussetzung an einen Investor
erfolgen, dass die zur Ausführung vorgesehene
Entwurfsarbeit und das vorgesehene Nutzungskonzept
realisiert werden.
Das Verfahren richtet sich an Investoren, die an der
Realisierung von öffentlich geförderte n und
preisgünstigen Mietwohnungen für Familien und Singles
Interesse haben.
Das Bauvorhaben soll auf der Grundlage des gültigen
Bebauungsplanes Nr. 5977/049 „Am Quellenbusch“ aus
dem Jahre 2005 umgesetzt werden (s.a.
maps.duesseldorf.de). Konkrete Erläu terungen zum B -
Plan sind der beiliegenden Lesehilfe zu entnehmen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, ein
mehrstufiges Verfahren durchzuführen. Ebenfalls behält
sich die Landeshauptstadt Düsseldorf vor, Nachgebote
zu fordern.
Vorbehaltlich der Feststellung der Eignung des Bieters
(s. dazu Punkt einzureichende Unterlagen) erfolgt die
Auswahl anhand der nachfolgenden Wertungen:
1. Erbbauzins - 30 Punkte (Gebot x 30 ./. höchstes
Gebot)
2. Städtebauliche, freiraumplanerische und
architektonische Kriterien - 25 Punkte
a) Qualität des städtebaulichen Entwurfs
(Stadtbildverträglichkeit, freiraumplanerisch
und architektonisch attraktive Verknüpfung
mit dem bestehenden Quartier, Aufent -
haltsqualitä t, hoher Grünanteil)) - 8 Punkte
b) Verkehr (attraktiv gestaltete Anbindung an
die bestehenden Wege, Qualität der
Fahrradstellplätze, Unterbringung von Pkw -
Stellplätzen in der Tiefgarage, verträgliche
Anordnung der Zufahrten; Begrünung,
Vorschläge für die Förderung umwelt -
freundlicher Mobilität, Mobilitätsstation und
Ähnliches) - 4 Punkte
c) Architektur - qualitätvolle Gesamtstruktur
und Fassadengestaltung; Einfügen in das
Quartier mit unterschiedlicher Adressbildung
der einzelnen Baublöcke (bei der
Fass adengestaltung sind Fassadenbegrünung
entweder als Flächenbegrünung oder Seite 4
zumindest Akzentbegrünung zu
berücksichtigen, solares und ökologisches
Wohnen) - 8 Punkte
d) Freiraumplanung - Schaffung nutzergruppen -
spezifischer privater und insbesondere
gemeinschaf tlich nutzbarer Freiräume
(Kinder/ Familien) sowie Berücksichtigung
des Gehrechts für die Allgemeinheit. Aspekte
der Stadtökologie und des Natur - und
Gewässererlebens sollen integriert werden -
5 Punkte
3. Nutzungskonzept - 25 Punkte
a) Qualität des Nutzungskonzeptes (Vielfalt,
Berücksichtigung innovativer Wohnkonzepte
und Zuordnung der Freiräume) - 15 Punkte
b) Qualität der Grundrisse - sollen zur
Wohnraumversorgung von Familien und
Singles geeignet, von guter Wohn - und
Freiraumqualität und wohntechnis ch
zweckmäßig sein (dazu gehört auch die
Berücksichtigung von Nebenräumen wie
Keller, Trockenräume, Gemeinschafts -
räume, Freisitze etc.) – 10 Punkte
4. Energetisches und ökologisches Konzept - 20
Punkte
a) solares und ökologisches Wohnen (z.B.
Solaranlagen als gestalterische Elemente an
Dach, Fassaden oder Balkonen, ökologische
Materialien in Gebäude und Freiraum,
geringer Versieglungsgrad - das Gebot mit
dem besten Konzept bekommt hierbei die
volle Punktzahl) - 10 Punkte
b) hoher angestrebter ener getischer Standard,
z.B. in Anlehnung an KFW -Energie -
effizienzhaus 55 - 5 Punkte
c) Gebäudebezogener Ansatz, besondere
Anforderungen an Baustoffe (Cradle -to -
Cradle -Konzept) - 5 Punkte
In den einzureichenden Unterlagen (siehe Punkt
einzureichende Unterlagen zur vorgenannten
Abgabefrist ) sind Erläuterungen zu den Punkten dieser
Wertungsmatrix beizufügen.
Das obsiegende Konzept wird Bestandteil
(Bauverpflichtung) des zu schließenden
Erbbaurechtsvertrages.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestellung des
Erbbaurechtes unter dem Vorbehalt der Zustimmung
der zuständigen Gemeindeorgane der Landeshaupt -Seite 5
stadt Düsseldorf steht. Sobald der für die Bestellung
des Erbbaurechtes erforderliche Beschluss des
zuständigen Gemeindeorgans vorliegt, kann der
Erbbaurechtsve rtrag zu den hier genannten
Bedingungen beurkundet werden.
Die Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages soll
spätestens 6 Monate nach Ratsbeschluss erfolgen
Abgabefrist für die
Konzeptbewerbung
Die Unterlagen / das Angebot für die Teilnahme am
Verfahren müssen im verschlossenem Umschlag
bis zum …, 12.00 Uhr ( Frist wird noch festgesetzt - 5
Monate nach Beginn der Internetpräsenz)
bei der
Landeshauptstadt Düsseldorf, Liegenschaftsamt,
Brinckmannstraße 4, Zimmer 0.13,
40225 Düsseldorf
eingegangen sein.
Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften:
„Nicht öffnen! Angebotsfrist Veröffentlichungstermin
+ 5 Monate , 12:00 Uhr Ausschreibungsverfahren:
Radeberger Straße“
> Der Umschlag ist mit dem Namen des Absenders (Bieters)
> zu versehen.
Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie
mündliche oder unvollständige Angebote und Angebote
per E -Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt. Sofern
die Unterlagen per Post (über die Zentrale Poststelle
der Stadtverwaltung) zugesandt werden, ist auf
rechtzeitige Zusendung zu achten, da der interne
Postverteilungslauf bis zu 3 Tagen Zeit in Anspruch
nehmen kann.
Entscheidend ist der fristgerechte Eingang im o. g.
Zimmer. Evtl. Verzögerungen bzw. Versäumnisse von
mit dem Transport beauftragten Per sonen und
Unternehmen sind Risiko des Bieters.
Sofern die Landeshauptstadt Düsseldorf von der Option
Gebrauch macht, eine zweite Bearbeitungsstufe
durchzuführen, wird für die Einreichung der Unterlagen
die weitere Abgabefrist im Verfahren bekannt gegeben.
Einzureichende
Unterlagen /
Konzeptbewerbung zur
vorgenannten
Abgabefrist
Veröffentlichungstermin
+ 5 Monate
Folgende Unterlagen sind in Papierform (2
Ausfertigungen) sowie in digitaler Form auf CD
(jeweils 9 -fach) einzureichen:
Zu Punkt 2 der Bewertungsmatrix
kurze Erläuterung des städtebaulichen Entwurfes Seite 6
Einbindung in die stadträumliche Umgebung im
Maßstab 1:5.000/ 1:2.000
städtebaulich / freiraumplanerische Idee als
Lageplan mit Dachaufsicht im Maßstab 1:500
mit Aussagen zu dem Gebäudekörper und deren
Dachbegrünung (inkl. Darstellung der
Geschossigkeiten), Erschließung, Geländehöhen
sowie Darstellung der Regelung der Erschließung
innerhalb des Grundstücks (vor allem die Zu -
und Ausfahrt der Tief garage sowie möglicher
Anlieferverkehre).
Bei der Freiraumgestaltung sind private und
gemeinschaftliche Flächen mit dem jeweiligen
angestrebten Nutzungskonzept darzustellen.
Es ist ein Freiflächengestaltungsplan im Maßstab
1:500 mit Angaben zu Spielangeb oten und
einem Bepflanzungskonzept zu erarbeiten.
Höhenangaben zu öffentlichen und privaten
Freiflächen sowie Wand - und Gebäudehöhen
sind zu benennen.
Aussagekräftige Perspektiven:
o Blick von der Radeberger Straße
o Blick von der Grünfläche
erläuternde Piktogramme
schematische Schnitte mind. im Maßstab 1:500
mit ca. -Angaben Gelände -, Wand - und
Gebäudehöhen inkl. Höhen der angrenzenden
Grundstücke (siehe *2)
Ansichten mind. im Maßstab 1:250 mit Angaben
zu Gelände -, Wand - und Gebäudehöhen (siehe
*1)
Grund rissgestaltung (auch zu Punkt 3 der
Bewertungsmatrix ), Lage und Größe der
Nebenräume
Prüfplan mit Darstellung der Abstandflächen,
Lage und Anzahl der Stellplätze sowie
Festsetzungen des B -Planes (in erster Linie die
Baugrenzen und Baulinien, die Gehrechte etc.)
Zusammenstellung der wichtigen
Flächenkennwerte (inkl. Grünflächenanteile) und
Berechnung von GFZ und GRZ sowie
Berechnung einer gesonderten GRZ unter
Berücksichtigung der Grundstücksversiegelung
mit Zufahrten und Wegen sowie Angaben zu den
unterba uten Flächen entsprechend dem
beiliegenden Formblatt (zwingend einzureichen
- s. Hinweise)
Ausführungen zu Lärmschutz und Architektur,
d.h. Gestaltungskatalog Materialen,
Fassadengestaltung
Ausführungen zur Freiraumgestaltung,
Gestaltungskatalog: Bepflanzu ngskonzept /Seite 7
Materialien der Flächenbefestigung/ Fassaden -
und Dachbegrünung
Zu Punkt 3 der Bewertungsmatrix (neben den unter 2.
aufgeführten Unterlagen)
Nutzungskonzept mit Angaben der Grundfläche,
Geschossfläche sowie oberirdischer und
unterirdischer BGF (ist im Formblatt
einzufügen)
Zu Punkt 4 der Bewertungsmatrix
Kurze Erläuterung des energetischen, solaren
und ökologischen Konzepts (ist im Formblatt
einzufügen)
Folgende Unterlagen sind ausschließlich in Papierform
einzureichen:
Zu Punkt 1 der Bewertungsmatrix
detaillierte Erbbauzinsvorstellung; es ist ein
Bodenwert anzugeben, dieser ist informativ
aufzuschlüsseln nach Wohnfläche (nach
Wohnflächenverordnung) bzw. BGF (Hinweis: zu
Vergleichszwecken wird von einem Verhältnis
Wohnfläche/ BGF von 0, 75 ausgegangen) - s.a.
Formblatt
Zur Eignung des Bieters
Name und Rechtsform des Bieters (= zukünftigen
Vertragspartners - s.a. Formblatt ), Darstellung der
fachlichen Eignung (insbesondere im Hinblick auf die
Bauverpflichtung und die Verwaltung von größere n
Wohnanlagen), aktuelle Creditreformauskunft des
Bieters, Finanzierungsnachweis über die
Gesamtinvestition.
Die genannten Unterlagen sind folgendermaßen
einzureichen:
Präsentationsblätter DIN A0, farbig, auf DIN A4 -
Größe gefaltet
Präsentationsblätter auf DIN A3 verkleinert
Prüfblätter DIN A0, farbig, auf DIN A4 -Größe
gefaltet
ausgedruckter Erläuterungsbericht
ausgedrucktes und ausgefülltes Formblatt
Pläne als pdf (hohe Qualität, mind. 300 dpi in
Originalgröße) oder JPEG (maximale Qualität)
Erläuterungsbericht als Word -Dokument
Flächenberechnung als Excel -Dokument Seite 8
Hinweis
Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor,
weitere Details zu den geforderten und eingereichten
Unterlagen sowie fehlende Unterlagen an sich vom
Bewerber (nach) zu fordern.
Rahmenbedingungen für
das Entwurfskonzept
Bebaubarkeit und Zielrichtung
Der zu überplanende Grundstücksbereich liegt im
Geltungsbereich des rechtsverbindlichen (im Sinne des
§ 30 Abs. 1 Bau GB qualifizierten) Bebauungsplans Nr.
5977/049 „Am Quellenbusch“ aus dem Jahre 2005.
Die Details entnehmen Sie bitte, dem Bebauungsplan
sowie den textlichen Festsetzungen abrufbar unter
maps.duesseldorf.de sowie der beiliegenden Lesehilfe.
Aufgrund der überwiegenden Ausrichtung des
Baugebietes nach Süden und des ökologisch wertvollen
Umf elds des Wohngebietes mit einem beeindruckenden
Baumbestand und den angrenzenden Wasserflächen
von nördlicher Düssel und Pillebach ist die Errichtung
einer Wohnbebauung in ökologischer Bauweise
vorgesehen. Der Anspruch an solares und ökologisches
Wohnen so ll nach außen sichtbar sein. Hierzu tragen
bei:
Wintergärten
Solaranlagen als gestalterische Elemente an
Dach, Fassaden oder Balkonen
ökologische Materialien wie Holz und Ziegel
geringer Versiegelungsgrad
großzügige Begrünung mit standortgerechten
und ausschließlich einheimischen Pflanzen
(siehe hierzu Zukunftsbaumliste Düsseldorf des
Garten -, Friedhofs - und Forstamtes
> https://www .duesseldorf.de/fileadmin/ Amt68/ gartena
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
4. B-Plan als Text anzeigen
Title: Ganzseitiges Foto
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00385855.pdf
Published Time: Mon, 24 Aug 2020 08:58:35 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
5 Berta Straße _ Radeberger Straße_einzureichende_Unterlagen als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Dokument2
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00385856.pdf
Published Time: Mon, 24 Aug 2020 08:58:43 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
*1 zu Einzureichende Unterlagen: Ansichten *2 zu Einzureichende Unterlagen: Schnittlinien
6 Berta Straße_Radeberger Straße Lesehilfe zum B-Plan als Text anzeigen
Title: (Microsoft Word - 28_05_2020_Radeberger Straße Lesehilfe zum B-Plan.docx)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00385857.pdf
Published Time: Mon, 24 Aug 2020 08:58:49 GMT
Number of Pages: 14
Markdown Content:
> 1
Landeshauptstadt Düsseldorf Anlage Lesehilfe zum B-Plan Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 5977/049 - Am Quellenbusch -sind einzuhalten. Die folgenden Angaben dienen der Erklärung und Ergänzung der zu beachtenden Vorgaben.
Aspekte Vorgaben / Erläuterungen
Baurecht
Für alle Baufelder WA 1, WA 2, WA 3, WR 1, WR 2, WR 3 gilt :
für die Definition der Geschossigkeit ist die BauO aus dem Jahr 2000,
für die Berechnung der GFZ und GRZ ist die BauNVO aus dem Jahr 1990 anzuwenden.
Baukörper GRZ / GFZ
Für alle Baufelder WA 1, WA 2, WA 3, WR 1, WR 2, WR 3 gilt : GRZ = 0,4; GFZ = 1,2
Die Flächen, die als Grundlage für die Berechnung herangezogen werden können, sind im beigefügten Plan „Anlage zur Lesehilfe zum B-Plan Nr. 5977/049“ farbig umrandet. (Anlage 1) Fläche 1: WA 1
Fläche 2: WA 2, WA 3, WR 1, WR 2, WR 3
Die im Bebauungsplan als “Ausbauzone” festgesetzten Bereiche können als Vorschlag
in die Baufenster einbezogen werden (Angabe vorbehaltlich der Zustimmung zur erforderlichen Befreiung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens). Bei der Berechnung der zulässigen Grundfläche (GRZ 1) zählt nicht nur die Gebäudegrundfläche mit, sondern auch die
direkte Zuwegung zu den Hauseingängen sowie die Terrassen und die Balkone. 2
Geschossigkeit Um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu erreichen, wurde die Machbarkeit der Dachgeschosse im Vorfeld zu dieser Ausschreibung geprüft. Es sind die folgenden Vorgaben zu beachten:
>
WA 1: Dachgeschoss als Staffelgeschoss oder Satteldach
>
WA 2 und WA 3: kein Dachgeschoss
>
WR 1 und 2: Staffelgeschoss nur wenn die max. Gebäudehöhe eingehalten wird
>
WR 3: Staffelgeschoss nur, wenn die max. Gebäudehöhe eingehalten wird ausschließlich im nördlichen Baufeld des WR 3 kann eine höhere Gebäudehöhe mit Staffelgeschoss in Anlehnung an die Gebäudehöhen im WA 2 und WA 3 vorgeschlagen werden (Angabe vorbehaltlich der Zustimmung zur erforderlichen Befreiung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens)
Hinweis:
Die BauO aus dem Jahr 2000 ist für die
Definition der Geschossigkeit relevant.
Staffelgeschosse sind allseitig um mind. 1 m von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses zurückzusetzen. Abweichungen davon sind für Treppen-häuser bis zu einer Breite von 6 m vor-stellbar, vorbehaltlich der Zustimmung zur erforderlichen Befreiung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Unterkellerung
Für alle Baufelder WA 1, WA 2, WA 3, WR 1, WR 2, WR 3 gilt : eine vollständige Unterkellerung der jeweiligen Baukörper ist unter Beachtung der besonderen wasserwirtschaftlichen Anforderungen (s. Merkblatt des Umweltamtes –Anlage 2 -) grundsätzlich möglich. 3
Geländehöhen Die Höhen sind in dem beigefügten Plan „digitales Höhenmodell” benannt (Anlage 3)
Stellplätze
Für alle Baufelder WA 1, WA 2, WA 3, WR 1, WR 2, WR 3 gilt : sämtliche Stellplätze für Pkw sind ausschließlich in Tiefgaragen anzuordnen. Oberirdische Stellplätze sind nicht einzuplanen. Die dafür festgesetzten Flächen können mit anderen Nutzungen belegt werden. Zufahrten zu Tiefgaragen sollen aus-schließlich direkt von der Bertastraße, direkt von der Radeberger Straße oder mit möglichst kurzem Anfahrtsweg über die mit GFL 2 gekennzeichnete Fläche erfolgen. Die mit GFL 1 gekennzeichneten Flächen sollen von motorisiertem Verkehr freige-halten werden. Die nördlich vom WA 2 gelegenen Gemeinschaftsstellplätze (GSt) entfallen. Die Fläche wird der Öffentlichen Grünfläche zugeschlagen und verbleibt im Eigentum der
Stadt Düsseldorf. (in der Anlage 4 grün angelegte Teilfläche) Diese Fläche darf vom Bieter aber während der Bauzeit unter folgenden Auflagen genutzt werden: 1. Fachgerechte Herstellung einer Blühwiese
ohne Baum- und Strauchpflanzung durch den Bieter, hierbei ist das Höhenniveau des bereits hergestellten Grünzuges anzunehmen 2. Übernahme der Fertigstellungs- (1Jahr) und Entwicklungspflege (2 Jahre) durch Bieter 3. Vor der Ausführung hat eine detaillierte Abstimmung sowie nach der Herstellung eine förmliche Abnahme mit dem Gartenamt zu erfolgen (z. B. Vorgabe der Saatgutmischung, etc.) Bestätigung der fachgerechten Herstellung durch einen Landschaftsarchitekten. 4
Fahrradstellplätze Die gem. Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze für Fahrräder sollen gut erreichbar innerhalb der Baufenster auf der Erdgeschossebene oder in Tiefgaragen nachgewiesen werden. Zusätzlich können außerhalb der Baufenster nicht überdachte und nicht eingehauste Fahrradstellplätze für Besucher (z. B. offene Fahrradbügel) angeboten werden.
Freiraum Die Vorgartenflächen entlang der Radeberger Straße und der mit GFL 1 belegten Fläche in Weiterführung bis zur Düssel sind zu mindestens ¾ der Fläche zu begrünen. Sie sind von Versiegelung oder Überbauung wie z. B. durch Müllcontainer, Müllabholflächen, längs zur Gebäudefassade verlaufende Rampen, notwendige Fahrradstellplätze, Steingärten etc. frei zu halten. Den jeweiligen Eingängen zugeordnete Fahrradstellplätze für Besucher als offene Bügel sind gewünscht. Die mit Gehrecht belegten Flächen sind barrierefrei und öffentlich durchwegbar zu gestalten, im Gebiet selbst wie auch an den Übergängen an den Gebietsrändern. Das Gelände ist bewegt (siehe Plan „digitales Höhenmodell“ , Angaben ohne Gewähr). Die geplanten Geländehöhen sollen höhengleich an die jeweiligen Geländehöhen der Umgebung anschließen. Die Höhenunterschiede im Gelände sollen nicht an den Rändern, sondern innerhalb des zu beplanenden Gebiets ausgeglichen werden, d.h. es soll im Nahbereich der Außengrenzen des Gebietes keine Aufschüttungen, Abfangwände, Wälle o.ä. geben. Flachdächer sind vollflächig mit einer einfach intensiven Dachbegrünung mit mind. 40 cm Substratstärke zzgl. Drainschicht gemäß der aktuell gültigen FLL-Dachbegrünungsrichtlinie zu begrünen. 5
Tiefgaragendecken sind vollflächig mit einer intensiven Dachbegrünung mit mind. 80 cm Substratstärke zzgl. Drainschicht gemäß der aktuell gültigen FLL-Dachbegrünungsrichtlinie zu begrünen.
Bei Baumstandorten auf Tiefgaragen beträgt die Überdeckung mindestens 1,30 m zzgl. Drainschicht. Zur Verbesserung des Lokalklimas und der Gestaltung der Außenräume wird die Begrünung von Fassaden ausdrücklich begrüßt.
Kinderspielplatz
WR 1| Die ausgewiesene Kinderspielplatz-fläche kann um die bislang festgesetzte Stellplatzfläche vergrößert werden. Die mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit ausgewiesenen Flächen sollen inkl. der Kinderspielplatzfläche nicht nur von den Bewohnern, sondern auch von der Allgemeinheit genutzt werden können. Diese
Flächen sollen daher nicht eingezäunt oder sonst irgendwie diese Nutzung verhindernd abgegrenzt werden. Die Spielplatzsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf ist zu beachten.
Müllbehälter Müllbehälter sollen im WA 2 und im WA 3
ausschließlich innerhalb der Baufenster im Erdgeschoss oder in der Tiefgarage untergebracht werden. Innerhalb der übrigen Baugebiete sind Müllbehälter auch außerhalb der Baufenster vorstellbar. In diesem Fall ist allerdings ein mind. 2 m breiter Vorgartenstreifen freizuhalten, und die Behälter sind einzugrünen (z. B. Hecke).
Zäune Vorgaben zur Qualität der Zäune gemäß B-
Plan Ziffer 19.9 lit. c und Ziffer 19.10 sind
einzuhalten. 6
Weg außerhalb des Grundstücks sowie angrenzende öffentliche Grünfläche Außerhalb des Baugrundstücks im südlichen und östlichen Bereich ist noch ein Fuß- und Radweg sowie der angrenzende Bereich der öffentlichen Grünfläche herzustellen. (s.a. Anlage 5). Der Fuß- und Radweg sowie der begleitende Landschaftsrasen ist unter Beachtung der bestehenden Gehölzkulisse anzulegen. Der Weg ist verkehrssicher in Abstimmung mit den angrenzenden Grundstückseigentümern und dem Garten-, Friedhofs-, und Forstamt herzustellen. Diese Flächen dürfen vom Bieter aber während der Bauzeit unter folgenden Auflagen genutzt werden: 1. Der Fuß- und Radweg ist durch den Bieter
auszubauen und in Form eines gefassten wassergebundenen Weges fachgerecht herzustellen. 2. Die öffentliche Grünfläche ist fachgerecht in Form einer Landschaftsrasens ohne Baum- und Strauchpflanzung durch den Bieter herzustellen.
3. Berücksichtigung der bestehenden Geländehöhen, sodass sich ringsum ein fließender Übergang an die Geländehöhen des Kaufgrundstücks ergibt sowie ein barrierefreier Anschluss an den bestehenden Fuß- und Radweg im Süden sowie an die Radeberger Str. erfolgt
4. Übernahme der Fertigstellungs- (1Jahr) und Entwicklungspflege (2 Jahre) durch Bieter
5. Vor der Ausführung hat eine detaillierte Abstimmung sowie nach der Herstellung eine förmliche Abnahme mit dem Gartenamt zu erfolgen (z.B. Vorgabe der Saatgutmischung, etc.)
Bestätigung der fachgerechten Herstellung
durch einen Landschaftsarchitekten.
Weg außerhalb des Grundstücks nördlich der Düssel Entlang der Nördlichen Düssel ist grundsätzlich keine Erhöhung der Uferbereiche zulässig Der Weg zwischen Nördlicher Düssel und zukünftiger Bebauung ist in Abstimmung mit dem Stadtentwässerungsbetrieb Abteilung Wasserbau (67/7), Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Abteilung Gewässer und Altlasten (19/4) und den ggf. den Leitungsbetreibern, vom Investor fachgerecht herzustellen (3 m breit wassergebundene Decke). 7
Die bestehenden Geländehöhen sind zu berücksichtigen, sodass sich ringsum ein fließender Übergang an die Geländehöhen des Kaufgrundstücks ergibt sowie ein barrierefreier Anschluss an den bestehenden Fuß- und Radweg im Süden sowie an die Radeberger Str. erfolgt. Nach Herstellung der Wegefläche hat eine förmliche Abnahme mit dem Stadtentwässerungsbetrieb Abteilung Wasserbau (67/7) zu erfolgen. Eine Nutzung dieser Fläche z.B. als Bau-straße, Lagerplatz oder Baustellen-einrichtungsfläche ist ausgeschlossen.
Brücke über die Düssel
Der Bau einer Brücke ist derzeit nicht
vorgesehen. Für den Fall, dass aber zu
einem späteren Zeitpunkt die Brücke gebaut
werden sollte, ist vertraglich zu vereinbaren,
dass die Pfeiler der Brücke auf die GFL-
Fläche gesetzt werden dürfen und die für
den Bau der Brücke notwendigen Fläche in
Anspruch genommen werden darf (s. Anlage
7 – ungefähre Lage) . Eine Entschädigung für
die Inanspruchnahme ist seitens der Stadt
Düsseldorf nicht zu leisten Die vorgesehene Brücke darf keine Pfeiler im Gewässerquerschnitt aufweisen, die Widerlager sind außerhalb der Uferflächen anzuordnen. Hierzu ist ein separater Antrag als Anlage am Gewässer bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen. 8
Anlage 1 9
## Anlage 2 1
> 0
## Anlage 3 1
> 1
## Anlage 4 1
> 2
## Anlage 5 1
> 3
## Anlage 6 1
> 4
## Anlage 7