Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/110/2020

Investorenauswahlverfahren Radeberger Straße - Solarsiedlung

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
7Dokumente 24. August 2020veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für den Grundstücksbereich Radeberger Straße im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Verfahrens.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt die im Lageplan gekennzeichneten Grundstücksflächen im Erbbaurecht im Rahmen des nachfolgend näher beschriebenen Verfahrens.

Der von den Bewerbern bezifferte jährliche Erbbauzins sowie die von ihnen einzureichenden Entwurfskonzepte für die Bebauung der im Erbbaurecht zu vergebenden Grundstücksflächen unterliegen dabei dem Wettbewerb. Der Schwerpunkt der Bebauung / zukünftigen Nutzung soll dabei auf der Nutzergruppe junge Familien und ökologische Konzepte liegen. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Vorlage APS/044/2020, „Handlungsräume ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF“, Profil Handlungsraum Gerresheim Süd, wird der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen auf 40 % begrenzt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 24. August 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00385849.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00385849.pdf Published Time: Tue, 31 Aug 2021 11:24:00 GMT Number of Pages: 17 Markdown Content: APS/110/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Investorenauswahlverfahren Radeberger Straße - Solarsiedlung Fachbereich: 65 - Liegenschaftsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften 15.09.2020 Vorberatung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 25.11.2020 Entscheidung Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 11.01.2021 Vorberatung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für den Grundstücksbereich Radeberger Straße im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Verfahrens. Sachdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt die im Lageplan gekennzeichneten Grundstücksflächen im Erbbaurecht im Rahmen des nachfolgend näher beschriebenen Verfahrens. Seite 2 Der von den Bewerbern bezifferte jährliche Erbbauzins sowie die von ihnen einzureichenden Entwurfskonzepte für die Bebauung der im Erbbaurecht zu vergebenden Grundstücksflächen unterliegen dabei dem Wettbewerb. Der Schwerpunkt der Bebauung / zukünftigen Nutzung soll dabei auf der Nutzergruppe junge Familien und ökologische Konzepte liegen. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Vorlage APS/044/2020, „Handlungsräume ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF“, Profil Handlungsraum Gerresheim Süd, wird der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen auf 40 % begrenzt. Gemarkung Flur Flurstücke Fläche Gerresheim 20 470 (tlw.), 493 ca. 21.959 m² A. Kurzbeschreibung Objektbeschreibung Das Erbbaurechtsgrundstück befindet sich im östlichen Teil der Landeshauptstadt Düsseldorf im Stadtbezirk 7 sowie der Gemarkung Gerresheim. Neben dem guten ÖPNV -Angebot (Buslinien, S -Bahnhof D´Dorf Gerresheim) sowie der guten Verkehrsanbindung an das überregionale Verkehrsnetz (A 46) sind die sozialen Infrastruktureinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen) gut erreichbar. Geschäfte des täglichen Bedarfes erreichen Sie fußläufig. Neben den im Baugebiet befindlichen ausgedehnten Grünflächen, laden auch die innerhalb weniger Minuten erreichbaren Naturschutz -, Erholungs - und Freizeitgebiete (Stadtwald Düsseldorf, Unterbacher See) zu Freizeitaktivitäten ein. Die örtlichen Verkehrsverhältnisse können bei der Umsetzung einer Bebauung insbesondere bei der Stellplatzthematik Berücksichtig ung finden. Die aktuellen Regelungen entnehmen Sie bitte > https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/60 -1/60104 -satzung -der - > landeshauptstadt -duesseldorf -ueber -die -herstellung -von - > stellplaetzen -und -garagen -sowie -von -abstellplaetzen -fuer - > fahrraeder -nach -48 -bauordnung -nrw -stellplatzsatzung/?L=0 Auf dem Erbbaurechtsgrundstück soll maximal 40 % öffentlich geförderter Wohnraum sowie entweder preisgedämpfter und/oder Wohnraum, dem ein besonderes Nutzungskonzept für besondere Nutzergruppen zugrunde liegt, entstehen. Insbesondere preisgünstiges Wohnen für Familien sollte an diesem Standort realisiert werden. Innovative Wohnkonzepte sind ausdrücklich erwünscht. Daneben liegt ein Schwerpunkt des Projektes in der Realisierung von nachhaltigem Bauen. In der Begründung des Bebauungsplans wird diesbezüglich Seite 3 von einer Solarsiedlung in ökologischer Bauweise gesprochen. B. Verfahrensbeschreibung / Verfahrensbedingungen Verfahrensbeschreibung Die Bestellung des Erbbaurechtes an dem Grundstück soll unter der Voraussetzung an einen Investor erfolgen, dass die zur Ausführung vorgesehene Entwurfsarbeit und das vorgesehene Nutzungskonzept realisiert werden. Das Verfahren richtet sich an Investoren, die an der Realisierung von öffentlich geförderte n und preisgünstigen Mietwohnungen für Familien und Singles Interesse haben. Das Bauvorhaben soll auf der Grundlage des gültigen Bebauungsplanes Nr. 5977/049 „Am Quellenbusch“ aus dem Jahre 2005 umgesetzt werden (s.a. maps.duesseldorf.de). Konkrete Erläu terungen zum B - Plan sind der beiliegenden Lesehilfe zu entnehmen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, ein mehrstufiges Verfahren durchzuführen. Ebenfalls behält sich die Landeshauptstadt Düsseldorf vor, Nachgebote zu fordern. Vorbehaltlich der Feststellung der Eignung des Bieters (s. dazu Punkt einzureichende Unterlagen) erfolgt die Auswahl anhand der nachfolgenden Wertungen: 1. Erbbauzins - 30 Punkte (Gebot x 30 ./. höchstes Gebot) 2. Städtebauliche, freiraumplanerische und architektonische Kriterien - 25 Punkte a) Qualität des städtebaulichen Entwurfs (Stadtbildverträglichkeit, freiraumplanerisch und architektonisch attraktive Verknüpfung mit dem bestehenden Quartier, Aufent - haltsqualitä t, hoher Grünanteil)) - 8 Punkte b) Verkehr (attraktiv gestaltete Anbindung an die bestehenden Wege, Qualität der Fahrradstellplätze, Unterbringung von Pkw - Stellplätzen in der Tiefgarage, verträgliche Anordnung der Zufahrten; Begrünung, Vorschläge für die Förderung umwelt - freundlicher Mobilität, Mobilitätsstation und Ähnliches) - 4 Punkte c) Architektur - qualitätvolle Gesamtstruktur und Fassadengestaltung; Einfügen in das Quartier mit unterschiedlicher Adressbildung der einzelnen Baublöcke (bei der Fass adengestaltung sind Fassadenbegrünung entweder als Flächenbegrünung oder Seite 4 zumindest Akzentbegrünung zu berücksichtigen, solares und ökologisches Wohnen) - 8 Punkte d) Freiraumplanung - Schaffung nutzergruppen - spezifischer privater und insbesondere gemeinschaf tlich nutzbarer Freiräume (Kinder/ Familien) sowie Berücksichtigung des Gehrechts für die Allgemeinheit. Aspekte der Stadtökologie und des Natur - und Gewässererlebens sollen integriert werden - 5 Punkte 3. Nutzungskonzept - 25 Punkte a) Qualität des Nutzungskonzeptes (Vielfalt, Berücksichtigung innovativer Wohnkonzepte und Zuordnung der Freiräume) - 15 Punkte b) Qualität der Grundrisse - sollen zur Wohnraumversorgung von Familien und Singles geeignet, von guter Wohn - und Freiraumqualität und wohntechnis ch zweckmäßig sein (dazu gehört auch die Berücksichtigung von Nebenräumen wie Keller, Trockenräume, Gemeinschafts - räume, Freisitze etc.) – 10 Punkte 4. Energetisches und ökologisches Konzept - 20 Punkte a) solares und ökologisches Wohnen (z.B. Solaranlagen als gestalterische Elemente an Dach, Fassaden oder Balkonen, ökologische Materialien in Gebäude und Freiraum, geringer Versieglungsgrad - das Gebot mit dem besten Konzept bekommt hierbei die volle Punktzahl) - 10 Punkte b) hoher angestrebter ener getischer Standard, z.B. in Anlehnung an KFW -Energie - effizienzhaus 55 - 5 Punkte c) Gebäudebezogener Ansatz, besondere Anforderungen an Baustoffe (Cradle -to - Cradle -Konzept) - 5 Punkte In den einzureichenden Unterlagen (siehe Punkt einzureichende Unterlagen zur vorgenannten Abgabefrist ) sind Erläuterungen zu den Punkten dieser Wertungsmatrix beizufügen. Das obsiegende Konzept wird Bestandteil (Bauverpflichtung) des zu schließenden Erbbaurechtsvertrages. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestellung des Erbbaurechtes unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane der Landeshaupt -Seite 5 stadt Düsseldorf steht. Sobald der für die Bestellung des Erbbaurechtes erforderliche Beschluss des zuständigen Gemeindeorgans vorliegt, kann der Erbbaurechtsve rtrag zu den hier genannten Bedingungen beurkundet werden. Die Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages soll spätestens 6 Monate nach Ratsbeschluss erfolgen Abgabefrist für die Konzeptbewerbung Die Unterlagen / das Angebot für die Teilnahme am Verfahren müssen im verschlossenem Umschlag bis zum …, 12.00 Uhr ( Frist wird noch festgesetzt - 5 Monate nach Beginn der Internetpräsenz) bei der Landeshauptstadt Düsseldorf, Liegenschaftsamt, Brinckmannstraße 4, Zimmer 0.13, 40225 Düsseldorf eingegangen sein. Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften: „Nicht öffnen! Angebotsfrist Veröffentlichungstermin + 5 Monate , 12:00 Uhr Ausschreibungsverfahren: Radeberger Straße“ > Der Umschlag ist mit dem Namen des Absenders (Bieters) > zu versehen. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie mündliche oder unvollständige Angebote und Angebote per E -Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt. Sofern die Unterlagen per Post (über die Zentrale Poststelle der Stadtverwaltung) zugesandt werden, ist auf rechtzeitige Zusendung zu achten, da der interne Postverteilungslauf bis zu 3 Tagen Zeit in Anspruch nehmen kann. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang im o. g. Zimmer. Evtl. Verzögerungen bzw. Versäumnisse von mit dem Transport beauftragten Per sonen und Unternehmen sind Risiko des Bieters. Sofern die Landeshauptstadt Düsseldorf von der Option Gebrauch macht, eine zweite Bearbeitungsstufe durchzuführen, wird für die Einreichung der Unterlagen die weitere Abgabefrist im Verfahren bekannt gegeben. Einzureichende Unterlagen / Konzeptbewerbung zur vorgenannten Abgabefrist Veröffentlichungstermin + 5 Monate Folgende Unterlagen sind in Papierform (2 Ausfertigungen) sowie in digitaler Form auf CD (jeweils 9 -fach) einzureichen: Zu Punkt 2 der Bewertungsmatrix  kurze Erläuterung des städtebaulichen Entwurfes Seite 6  Einbindung in die stadträumliche Umgebung im Maßstab 1:5.000/ 1:2.000  städtebaulich / freiraumplanerische Idee als Lageplan mit Dachaufsicht im Maßstab 1:500 mit Aussagen zu dem Gebäudekörper und deren Dachbegrünung (inkl. Darstellung der Geschossigkeiten), Erschließung, Geländehöhen sowie Darstellung der Regelung der Erschließung innerhalb des Grundstücks (vor allem die Zu - und Ausfahrt der Tief garage sowie möglicher Anlieferverkehre).  Bei der Freiraumgestaltung sind private und gemeinschaftliche Flächen mit dem jeweiligen angestrebten Nutzungskonzept darzustellen.  Es ist ein Freiflächengestaltungsplan im Maßstab 1:500 mit Angaben zu Spielangeb oten und einem Bepflanzungskonzept zu erarbeiten.  Höhenangaben zu öffentlichen und privaten Freiflächen sowie Wand - und Gebäudehöhen sind zu benennen.  Aussagekräftige Perspektiven: o Blick von der Radeberger Straße o Blick von der Grünfläche  erläuternde Piktogramme  schematische Schnitte mind. im Maßstab 1:500 mit ca. -Angaben Gelände -, Wand - und Gebäudehöhen inkl. Höhen der angrenzenden Grundstücke (siehe *2)  Ansichten mind. im Maßstab 1:250 mit Angaben zu Gelände -, Wand - und Gebäudehöhen (siehe *1)  Grund rissgestaltung (auch zu Punkt 3 der Bewertungsmatrix ), Lage und Größe der Nebenräume  Prüfplan mit Darstellung der Abstandflächen, Lage und Anzahl der Stellplätze sowie Festsetzungen des B -Planes (in erster Linie die Baugrenzen und Baulinien, die Gehrechte etc.)  Zusammenstellung der wichtigen Flächenkennwerte (inkl. Grünflächenanteile) und Berechnung von GFZ und GRZ sowie Berechnung einer gesonderten GRZ unter Berücksichtigung der Grundstücksversiegelung mit Zufahrten und Wegen sowie Angaben zu den unterba uten Flächen entsprechend dem beiliegenden Formblatt (zwingend einzureichen - s. Hinweise)  Ausführungen zu Lärmschutz und Architektur, d.h. Gestaltungskatalog Materialen, Fassadengestaltung  Ausführungen zur Freiraumgestaltung, Gestaltungskatalog: Bepflanzu ngskonzept /Seite 7 Materialien der Flächenbefestigung/ Fassaden - und Dachbegrünung Zu Punkt 3 der Bewertungsmatrix (neben den unter 2. aufgeführten Unterlagen)  Nutzungskonzept mit Angaben der Grundfläche, Geschossfläche sowie oberirdischer und unterirdischer BGF (ist im Formblatt einzufügen) Zu Punkt 4 der Bewertungsmatrix  Kurze Erläuterung des energetischen, solaren und ökologischen Konzepts (ist im Formblatt einzufügen) Folgende Unterlagen sind ausschließlich in Papierform einzureichen: Zu Punkt 1 der Bewertungsmatrix  detaillierte Erbbauzinsvorstellung; es ist ein Bodenwert anzugeben, dieser ist informativ aufzuschlüsseln nach Wohnfläche (nach Wohnflächenverordnung) bzw. BGF (Hinweis: zu Vergleichszwecken wird von einem Verhältnis Wohnfläche/ BGF von 0, 75 ausgegangen) - s.a. Formblatt Zur Eignung des Bieters Name und Rechtsform des Bieters (= zukünftigen Vertragspartners - s.a. Formblatt ), Darstellung der fachlichen Eignung (insbesondere im Hinblick auf die Bauverpflichtung und die Verwaltung von größere n Wohnanlagen), aktuelle Creditreformauskunft des Bieters, Finanzierungsnachweis über die Gesamtinvestition. Die genannten Unterlagen sind folgendermaßen einzureichen:  Präsentationsblätter DIN A0, farbig, auf DIN A4 - Größe gefaltet  Präsentationsblätter auf DIN A3 verkleinert  Prüfblätter DIN A0, farbig, auf DIN A4 -Größe gefaltet  ausgedruckter Erläuterungsbericht  ausgedrucktes und ausgefülltes Formblatt  Pläne als pdf (hohe Qualität, mind. 300 dpi in Originalgröße) oder JPEG (maximale Qualität)  Erläuterungsbericht als Word -Dokument  Flächenberechnung als Excel -Dokument Seite 8 Hinweis Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, weitere Details zu den geforderten und eingereichten Unterlagen sowie fehlende Unterlagen an sich vom Bewerber (nach) zu fordern. Rahmenbedingungen für das Entwurfskonzept Bebaubarkeit und Zielrichtung Der zu überplanende Grundstücksbereich liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen (im Sinne des § 30 Abs. 1 Bau GB qualifizierten) Bebauungsplans Nr. 5977/049 „Am Quellenbusch“ aus dem Jahre 2005. Die Details entnehmen Sie bitte, dem Bebauungsplan sowie den textlichen Festsetzungen abrufbar unter maps.duesseldorf.de sowie der beiliegenden Lesehilfe. Aufgrund der überwiegenden Ausrichtung des Baugebietes nach Süden und des ökologisch wertvollen Umf elds des Wohngebietes mit einem beeindruckenden Baumbestand und den angrenzenden Wasserflächen von nördlicher Düssel und Pillebach ist die Errichtung einer Wohnbebauung in ökologischer Bauweise vorgesehen. Der Anspruch an solares und ökologisches Wohnen so ll nach außen sichtbar sein. Hierzu tragen bei:  Wintergärten  Solaranlagen als gestalterische Elemente an Dach, Fassaden oder Balkonen  ökologische Materialien wie Holz und Ziegel  geringer Versiegelungsgrad  großzügige Begrünung mit standortgerechten und ausschließlich einheimischen Pflanzen (siehe hierzu Zukunftsbaumliste Düsseldorf des Garten -, Friedhofs - und Forstamtes > https://www .duesseldorf.de/fileadmin/ Amt68/ gartena

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

4. B-Plan als Text anzeigen
Title: Ganzseitiges Foto URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00385855.pdf Published Time: Mon, 24 Aug 2020 08:58:35 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
5 Berta Straße _ Radeberger Straße_einzureichende_Unterlagen als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Dokument2 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00385856.pdf Published Time: Mon, 24 Aug 2020 08:58:43 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: *1 zu Einzureichende Unterlagen: Ansichten *2 zu Einzureichende Unterlagen: Schnittlinien
6 Berta Straße_Radeberger Straße Lesehilfe zum B-Plan als Text anzeigen
Title: (Microsoft Word - 28_05_2020_Radeberger Straße Lesehilfe zum B-Plan.docx) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00385857.pdf Published Time: Mon, 24 Aug 2020 08:58:49 GMT Number of Pages: 14 Markdown Content: > 1 Landeshauptstadt Düsseldorf Anlage Lesehilfe zum B-Plan Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 5977/049 - Am Quellenbusch -sind einzuhalten. Die folgenden Angaben dienen der Erklärung und Ergänzung der zu beachtenden Vorgaben. Aspekte Vorgaben / Erläuterungen Baurecht Für alle Baufelder WA 1, WA 2, WA 3, WR 1, WR 2, WR 3 gilt :  für die Definition der Geschossigkeit ist die BauO aus dem Jahr 2000,  für die Berechnung der GFZ und GRZ ist die BauNVO aus dem Jahr 1990 anzuwenden. Baukörper GRZ / GFZ Für alle Baufelder WA 1, WA 2, WA 3, WR 1, WR 2, WR 3 gilt : GRZ = 0,4; GFZ = 1,2 Die Flächen, die als Grundlage für die Berechnung herangezogen werden können, sind im beigefügten Plan „Anlage zur Lesehilfe zum B-Plan Nr. 5977/049“ farbig umrandet. (Anlage 1) Fläche 1: WA 1 Fläche 2: WA 2, WA 3, WR 1, WR 2, WR 3 Die im Bebauungsplan als “Ausbauzone” festgesetzten Bereiche können als Vorschlag in die Baufenster einbezogen werden (Angabe vorbehaltlich der Zustimmung zur erforderlichen Befreiung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens). Bei der Berechnung der zulässigen Grundfläche (GRZ 1) zählt nicht nur die Gebäudegrundfläche mit, sondern auch die direkte Zuwegung zu den Hauseingängen sowie die Terrassen und die Balkone. 2 Geschossigkeit Um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu erreichen, wurde die Machbarkeit der Dachgeschosse im Vorfeld zu dieser Ausschreibung geprüft. Es sind die folgenden Vorgaben zu beachten: >  WA 1: Dachgeschoss als Staffelgeschoss oder Satteldach >  WA 2 und WA 3: kein Dachgeschoss >  WR 1 und 2: Staffelgeschoss nur wenn die max. Gebäudehöhe eingehalten wird >  WR 3: Staffelgeschoss nur, wenn die max. Gebäudehöhe eingehalten wird ausschließlich im nördlichen Baufeld des WR 3 kann eine höhere Gebäudehöhe mit Staffelgeschoss in Anlehnung an die Gebäudehöhen im WA 2 und WA 3 vorgeschlagen werden (Angabe vorbehaltlich der Zustimmung zur erforderlichen Befreiung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens) Hinweis: Die BauO aus dem Jahr 2000 ist für die Definition der Geschossigkeit relevant. Staffelgeschosse sind allseitig um mind. 1 m von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses zurückzusetzen. Abweichungen davon sind für Treppen-häuser bis zu einer Breite von 6 m vor-stellbar, vorbehaltlich der Zustimmung zur erforderlichen Befreiung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Unterkellerung Für alle Baufelder WA 1, WA 2, WA 3, WR 1, WR 2, WR 3 gilt : eine vollständige Unterkellerung der jeweiligen Baukörper ist unter Beachtung der besonderen wasserwirtschaftlichen Anforderungen (s. Merkblatt des Umweltamtes –Anlage 2 -) grundsätzlich möglich. 3 Geländehöhen Die Höhen sind in dem beigefügten Plan „digitales Höhenmodell” benannt (Anlage 3) Stellplätze Für alle Baufelder WA 1, WA 2, WA 3, WR 1, WR 2, WR 3 gilt : sämtliche Stellplätze für Pkw sind ausschließlich in Tiefgaragen anzuordnen. Oberirdische Stellplätze sind nicht einzuplanen. Die dafür festgesetzten Flächen können mit anderen Nutzungen belegt werden. Zufahrten zu Tiefgaragen sollen aus-schließlich direkt von der Bertastraße, direkt von der Radeberger Straße oder mit möglichst kurzem Anfahrtsweg über die mit GFL 2 gekennzeichnete Fläche erfolgen. Die mit GFL 1 gekennzeichneten Flächen sollen von motorisiertem Verkehr freige-halten werden. Die nördlich vom WA 2 gelegenen Gemeinschaftsstellplätze (GSt) entfallen. Die Fläche wird der Öffentlichen Grünfläche zugeschlagen und verbleibt im Eigentum der Stadt Düsseldorf. (in der Anlage 4 grün angelegte Teilfläche) Diese Fläche darf vom Bieter aber während der Bauzeit unter folgenden Auflagen genutzt werden: 1. Fachgerechte Herstellung einer Blühwiese ohne Baum- und Strauchpflanzung durch den Bieter, hierbei ist das Höhenniveau des bereits hergestellten Grünzuges anzunehmen 2. Übernahme der Fertigstellungs- (1Jahr) und Entwicklungspflege (2 Jahre) durch Bieter 3. Vor der Ausführung hat eine detaillierte Abstimmung sowie nach der Herstellung eine förmliche Abnahme mit dem Gartenamt zu erfolgen (z. B. Vorgabe der Saatgutmischung, etc.) Bestätigung der fachgerechten Herstellung durch einen Landschaftsarchitekten. 4 Fahrradstellplätze Die gem. Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze für Fahrräder sollen gut erreichbar innerhalb der Baufenster auf der Erdgeschossebene oder in Tiefgaragen nachgewiesen werden. Zusätzlich können außerhalb der Baufenster nicht überdachte und nicht eingehauste Fahrradstellplätze für Besucher (z. B. offene Fahrradbügel) angeboten werden. Freiraum Die Vorgartenflächen entlang der Radeberger Straße und der mit GFL 1 belegten Fläche in Weiterführung bis zur Düssel sind zu mindestens ¾ der Fläche zu begrünen. Sie sind von Versiegelung oder Überbauung wie z. B. durch Müllcontainer, Müllabholflächen, längs zur Gebäudefassade verlaufende Rampen, notwendige Fahrradstellplätze, Steingärten etc. frei zu halten. Den jeweiligen Eingängen zugeordnete Fahrradstellplätze für Besucher als offene Bügel sind gewünscht. Die mit Gehrecht belegten Flächen sind barrierefrei und öffentlich durchwegbar zu gestalten, im Gebiet selbst wie auch an den Übergängen an den Gebietsrändern. Das Gelände ist bewegt (siehe Plan „digitales Höhenmodell“ , Angaben ohne Gewähr). Die geplanten Geländehöhen sollen höhengleich an die jeweiligen Geländehöhen der Umgebung anschließen. Die Höhenunterschiede im Gelände sollen nicht an den Rändern, sondern innerhalb des zu beplanenden Gebiets ausgeglichen werden, d.h. es soll im Nahbereich der Außengrenzen des Gebietes keine Aufschüttungen, Abfangwände, Wälle o.ä. geben. Flachdächer sind vollflächig mit einer einfach intensiven Dachbegrünung mit mind. 40 cm Substratstärke zzgl. Drainschicht gemäß der aktuell gültigen FLL-Dachbegrünungsrichtlinie zu begrünen. 5 Tiefgaragendecken sind vollflächig mit einer intensiven Dachbegrünung mit mind. 80 cm Substratstärke zzgl. Drainschicht gemäß der aktuell gültigen FLL-Dachbegrünungsrichtlinie zu begrünen. Bei Baumstandorten auf Tiefgaragen beträgt die Überdeckung mindestens 1,30 m zzgl. Drainschicht. Zur Verbesserung des Lokalklimas und der Gestaltung der Außenräume wird die Begrünung von Fassaden ausdrücklich begrüßt. Kinderspielplatz WR 1| Die ausgewiesene Kinderspielplatz-fläche kann um die bislang festgesetzte Stellplatzfläche vergrößert werden. Die mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit ausgewiesenen Flächen sollen inkl. der Kinderspielplatzfläche nicht nur von den Bewohnern, sondern auch von der Allgemeinheit genutzt werden können. Diese Flächen sollen daher nicht eingezäunt oder sonst irgendwie diese Nutzung verhindernd abgegrenzt werden. Die Spielplatzsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf ist zu beachten. Müllbehälter Müllbehälter sollen im WA 2 und im WA 3 ausschließlich innerhalb der Baufenster im Erdgeschoss oder in der Tiefgarage untergebracht werden. Innerhalb der übrigen Baugebiete sind Müllbehälter auch außerhalb der Baufenster vorstellbar. In diesem Fall ist allerdings ein mind. 2 m breiter Vorgartenstreifen freizuhalten, und die Behälter sind einzugrünen (z. B. Hecke). Zäune Vorgaben zur Qualität der Zäune gemäß B- Plan Ziffer 19.9 lit. c und Ziffer 19.10 sind einzuhalten. 6 Weg außerhalb des Grundstücks sowie angrenzende öffentliche Grünfläche Außerhalb des Baugrundstücks im südlichen und östlichen Bereich ist noch ein Fuß- und Radweg sowie der angrenzende Bereich der öffentlichen Grünfläche herzustellen. (s.a. Anlage 5). Der Fuß- und Radweg sowie der begleitende Landschaftsrasen ist unter Beachtung der bestehenden Gehölzkulisse anzulegen. Der Weg ist verkehrssicher in Abstimmung mit den angrenzenden Grundstückseigentümern und dem Garten-, Friedhofs-, und Forstamt herzustellen. Diese Flächen dürfen vom Bieter aber während der Bauzeit unter folgenden Auflagen genutzt werden: 1. Der Fuß- und Radweg ist durch den Bieter auszubauen und in Form eines gefassten wassergebundenen Weges fachgerecht herzustellen. 2. Die öffentliche Grünfläche ist fachgerecht in Form einer Landschaftsrasens ohne Baum- und Strauchpflanzung durch den Bieter herzustellen. 3. Berücksichtigung der bestehenden Geländehöhen, sodass sich ringsum ein fließender Übergang an die Geländehöhen des Kaufgrundstücks ergibt sowie ein barrierefreier Anschluss an den bestehenden Fuß- und Radweg im Süden sowie an die Radeberger Str. erfolgt 4. Übernahme der Fertigstellungs- (1Jahr) und Entwicklungspflege (2 Jahre) durch Bieter 5. Vor der Ausführung hat eine detaillierte Abstimmung sowie nach der Herstellung eine förmliche Abnahme mit dem Gartenamt zu erfolgen (z.B. Vorgabe der Saatgutmischung, etc.) Bestätigung der fachgerechten Herstellung durch einen Landschaftsarchitekten. Weg außerhalb des Grundstücks nördlich der Düssel Entlang der Nördlichen Düssel ist grundsätzlich keine Erhöhung der Uferbereiche zulässig Der Weg zwischen Nördlicher Düssel und zukünftiger Bebauung ist in Abstimmung mit dem Stadtentwässerungsbetrieb Abteilung Wasserbau (67/7), Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Abteilung Gewässer und Altlasten (19/4) und den ggf. den Leitungsbetreibern, vom Investor fachgerecht herzustellen (3 m breit wassergebundene Decke). 7 Die bestehenden Geländehöhen sind zu berücksichtigen, sodass sich ringsum ein fließender Übergang an die Geländehöhen des Kaufgrundstücks ergibt sowie ein barrierefreier Anschluss an den bestehenden Fuß- und Radweg im Süden sowie an die Radeberger Str. erfolgt. Nach Herstellung der Wegefläche hat eine förmliche Abnahme mit dem Stadtentwässerungsbetrieb Abteilung Wasserbau (67/7) zu erfolgen. Eine Nutzung dieser Fläche z.B. als Bau-straße, Lagerplatz oder Baustellen-einrichtungsfläche ist ausgeschlossen. Brücke über die Düssel Der Bau einer Brücke ist derzeit nicht vorgesehen. Für den Fall, dass aber zu einem späteren Zeitpunkt die Brücke gebaut werden sollte, ist vertraglich zu vereinbaren, dass die Pfeiler der Brücke auf die GFL- Fläche gesetzt werden dürfen und die für den Bau der Brücke notwendigen Fläche in Anspruch genommen werden darf (s. Anlage 7 – ungefähre Lage) . Eine Entschädigung für die Inanspruchnahme ist seitens der Stadt Düsseldorf nicht zu leisten Die vorgesehene Brücke darf keine Pfeiler im Gewässerquerschnitt aufweisen, die Widerlager sind außerhalb der Uferflächen anzuordnen. Hierzu ist ein separater Antrag als Anlage am Gewässer bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen. 8 Anlage 1 9 ## Anlage 2 1 > 0 ## Anlage 3 1 > 1 ## Anlage 4 1 > 2 ## Anlage 5 1 > 3 ## Anlage 6 1 > 4 ## Anlage 7

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/110/2020