Beschlussvorlage Aktenzeichen AGS/027/2026

Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W)

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 19. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.

(BAG W) ab dem Jahr 2026. Die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft werden durch das Amt für Migration und Integration wahrgenommen. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden aus Amtsmitteln bestritten.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

1. Kurzdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt, Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. zu werden, um ihre fachliche und fachpolitische Mitwirkung auf Bundesebene zu stärken und die Interessen der Kommunen aktiv einzubringen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · AGS/027/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 8

    Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  3. Sitzung · TOP 3

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

  4. Sitzung · TOP 5

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581223.pdf Published Time: 2026-03-31T14:17:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: AGS/027/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) Fachbereich : 54 - Amt für Migration und Integration Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Gesundheit und Soziales 21.04.2026 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 27.04.2026 Vorberatung Rat 07.05.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) ab dem Jahr 2026. Die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft werden durch das Amt für Migration und Integration wahrgenommen. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden aus Amtsmitteln bestritten. Sachdarstellung: 1. Kurzdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt, Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. zu werden, um ihre fachliche und fachpolitische Mitwirkung auf Bundesebene zu stärken und die Interessen der Kommunen aktiv einzubringen. 2. Ausgangslage: Das Amt für Migration und Integration nimmt bereits regelmäßig an Fachtagungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) teil. Die BAG W ist ein zentraler bundesweiter Zusammenschluss von Akteurinnen und Akteuren der Wohnungslosenhilfe und prägt maßgeblich fachpolitische Diskussionen sowie Entwicklungen in diesem Bereich. Seite 2 Vor dem Hintergrund steigender Herausforderungen in der Wohnungslosenhilfe, insbesondere durch angespannte Wohnungsmärkte und komplexer werdende Problemlagen, gewinnt eine aktive Mitwirkung der Kommunen im Rahmen Bundesarbeitsgemeinschaft zunehmend an Bedeutung. 3. Geplante Maßnahmen: Durch die Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. erhält die Landeshauptstadt Düsseldorf kontinuierlichen Zugang zu aktuellen fachlichen Entwicklungen, Forschungsergebnissen sowie rechtlichen und sozialpolitischen Informationen. Gleichzeitig eröffnet sie die Möglichkeit, sich aktiv in fachliche Diskurse einzubringen und an der Entwicklung bundesweiter Positionen mitzuwirken. Die Mitgliedschaft stärkt die Einbindung der kommunalen Perspektive in die bundesweite Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe. Insbesondere können die spezifischen Herausforderungen großer Städte sichtbar gemacht und in gemeinsame Lösungsansätze überführt werden. Darüber hinaus trägt die Vernetzung mit anderen Kommunen und Trägern dazu bei, bewährte Ansätze frühzeitig zu identifizieren und in die eigene Praxis zu übertragen. Dies unterstützt die Weiterentwicklung wirksamer Strategien zur Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit und leistet einen Beitrag zu einer nachhaltigen sozialen Infrastruktur. Ohne eine Mitgliedschaft besteht das Risiko, dass kommunale Interessen und Praxiserfahrungen auf Bundesebene weniger Berücksichtigung finden. 4. Finanzielle Auswirkungen: (personell und finanziell) x Ja o Nein Ergebnishaushalt (konsumtiv) Für die Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. fällt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von derzeit 316 EUR an. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich entsprechend der Inflationsrate des Vorjahres angepasst. Die Aufwendungen werden aus dem Budget des Amtes für Migration und Integration (Profitcenter: 3131504 Soziale Einrichtung für Obdachlose, Aussiedler und Flüchtlinge; Konto: 54310000 Geschäftsaufwendungen) getragen. Zusätzliche Mittelbereitstellungen sind nicht erforderlich. 5. Weiteres Vorgehen: Nach Beschlussfassung wird die Mitgliedschaft bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. beantragt. Anschließend erfolgt die kontinuierliche Beteiligung an den fachlichen Austauschformaten sowie die Mitwirkung in Gremien und Fachausschüssen durch das Amt für Migration und Integration. Ein regelmäßiger Austausch zu den Fachthemen wurde mit dem Amt für Wohnungswesen vereinbart.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AGS/027/2026