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Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung kompakt
27.04.2026 · Haupt- und Finanzausschuss
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
passieren lassen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 27. April 2026 im Rathaus zahlreiche Beschlüsse gefasst, darunter die Mitgliedschaft in der BAG Wohnungslosenhilfe und die Verlängerung im WHO European Healthy Cities Network. Zudem wurden verschiedene Bauprojekte und Änderungen in der Benutzungsordnung der Stadtbüchereien beraten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 27. April 2026 insgesamt 18 Tagesordnungspunkte behandelt. Die Tagesordnung umfasste sowohl die Genehmigung von Niederschriften als auch verschiedene Beschlussvorlagen zu Mitgliedschaften, Satzungsänderungen und Bauprojekten. Die Sitzung fand im Rathaus im Plenarsaal statt und wurde von den Mitgliedern des Ausschusses einhellig unterstützt.
Der Haupt- und Finanzausschuss ist ein zentrales Gremium der Stadt Düsseldorf, das sich mit finanziellen und haushaltsrelevanten Themen sowie mit der Planung und Durchführung städtischer Projekte befasst. Die heutigen Beschlüsse betreffen sowohl soziale als auch infrastrukturelle Aspekte der Stadtentwicklung.
Die Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) wird ab 2026 die fachliche Mitwirkung Düsseldorfs auf Bundesebene stärken. Die Verlängerung der Mitgliedschaft im WHO European Healthy Cities Network bis 2030 zielt darauf ab, gesundheitliche Belange in kommunalen Entscheidungen zu verankern. Die Bauprojekte, wie die Umwandlung von Tennenspielfeldern in Kunstrasen, sollen die Sportinfrastruktur verbessern und den Bedürfnissen der Bürger gerecht werden.
Die Beschlüsse werden in der nächsten Ratssitzung am 7. Mai 2026 zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 28. April 2026 · gpt-4o-mini
Haupt- und Finanzausschuss · Sitzung vom 27.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 28.04.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) ab dem Jahr 2026. Die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft werden durch das Amt für Migration und Integration wahrgenommen. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden aus Amtsmitteln bestritten.
1. Kurzdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt, Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. zu werden, um ihre fachliche und fachpolitische Mitwirkung auf Bundesebene zu stärken und die Interessen der Kommunen aktiv einzubringen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Verlängerung der Mitgliedschaft im WHO European Healthy Cities Network zur Teilnahme an der laufenden Phase VIII (2026- 2030).
1. Kurzdarstellung Das WHO European Healthy Cities Netzwerk ist eine zentrale Initiative der WHO, die Städte dabei unterstützt, Gesundheit, Chancengleichheit und nachhaltige Entwicklung systematisch in allen Politikfeldern zu verankern („Health in All Policies“).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Dienstreisen der vom Rat benannten Delegierten für die Ausschüsse des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) zu den Jahreskonferenzen des Städtenetzwerkes EUROCITIES. Die Kosten werden aus dem Produkt 1.10.11.111.15.019 beglichen.
Mit Beschluss vom 14.04.2026 hat der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit die vom Rat benannten Delegierten für den Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) zu den Jahreskonferenzen des Städtenetzwerkes EUROCITIES entsandt mit dem Ziel der Vertiefung der europäischen Vernetzung der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die 17. Ordnung zur Änderung der Benutzungsordnung der Stadtbüchereien Düsseldorf. Der Beschluss tritt zum 01.06.2026 in Kraft. Beschlusslage: Gremium Rat Datum 08.11.2012 Vorlagennummer mit Titel 41/102/2012 – 16.
1. Kurzdarstellung Die Stadtbüchereien Düsseldorf bilden einen zentralen Bestandteil der städtischen Kultur- und Bildungslandschaft. Sie sind offene Orte für Lernen, Lesen, Wissen und Begegnung. Hier treffen Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher Interessen und unterschiedlicher Kulturen aufeinander. Damit ermöglichen sie Miteinander und kulturelle, soziale Teilhabe.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt ab dem 01.07.2026 für das Aquazoo Löbbecke Museum die Änderung der Eintrittspreise sowie die Gewährung von Rabatten. Die Änderungen sind in Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt.
1. Kurzdarstellung Mit Beschluss der oben aufgeführten Eintrittspreise beauftragt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Verwaltung mit der Anhebung der Ticketpreise zur Kompensation der Preissteigerungen sowie mit der Einführung von Rabatten zur Steigerung des Besucheraufkommens im Aquazoo Löbbecke Museum.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Änderung der Satzung für Übergangsheime und Obdachlosenunterkünfte der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 14.01.2008. Die geänderte Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
1. Kurzdarstellung Für ein rechtskonformes Verwaltungshandeln und zur Sicherstellung von Effizienz des Betriebs, Schutz der Infrastruktur im Rahmen der Betreiberverantwortung sowie zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner der städtischen Übergangsheime und Obdachlosenunterkünfte ist in begründeten Einzelfällen bei Bedarf das Betreten der privat genutzten Zimmer der Bewohnenden durch die Verwaltung erforderlich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Verkauf der Grundstücksfläche im Rahmen eines Investoren- auswahlverfahrens gem. Sachdarstellung.
Verkauf Luisen-Gymnasium, Bastionstraße 24, an die obsiegende Partei des Investorenauswahlverfahrens bzw. den jeweils nachrangigen Investor bei Ausfall der obsiegenden Partei.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Akademiestraße 2 - Erhaltung des Standorts durch Modernisierung, Teilumbau und Anpassung der Gebäudestruktur - mit Gesamtkosten in Höhe von 16.622.000 EUR und stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.509.720 EUR durch die Stadtkämmerin zu. Die Deckung erfolgt aus gesamtstädtischen Mitteln.
Beschlusslage Bedarfsbeschluss Akademiestraße 2 - Erhaltung des Standorts durch Modernisierung, Teilumbau und Anpassung der Gebäudestruktur - BAU/012/2022 vom 19.05.2022 Beschlossener Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Solaroffensive - Wir machen Düsseldorf zur Sonnenstadt, RAT/316/2021 vom 29.04.2021 Beschlossener Haushaltsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Klimaneutral 2035: Düsseldorf wird Klima Hauptstadt, RAT/111/2021 vom 05.02.2021 Kosten konsumtive Kosten 71.000 EUR + investive Kosten 16.551.000 EUR = Gesamtkosten 16.622.000 EUR jährliche Nettofolgekosten 574.703 EUR Ausgangssituation Das Gebäude Akademiestraße 2 wurde 1967 als zentraler Technikstandort für die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) errichtet. Die Bebauung gliedert sich in zwei Gebäudeteile. Der linke, flächenmäßig größere Teil erhielt in den 60er Jahren eine zeitgemäße Fassade mit vier zinkgedeckten Satteldächern. Der rechte, flächenmäßig kleinere Gebäudeteil führt die Straßenansicht der vorhandenen Bebauung der Akademiestraße fort. Dieser hat vier Geschosse und zwei schiefergedeckte Satteldächer. Die Fassade dieses Gebäudeteils besteht aus zwei denkmalgeschützten Giebelfassaden, die in der Straße Rheinort (heute Grünfläche hinter dem Marktplatz 5-6) abgebaut und an der Akademiestraße wieder aufgebaut wurden. Das restliche Grundstück ist mit einem eingeschossigen Hofanbau mit Flachdach überbaut.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die „Aufstellung der genehmigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen des Haushaltsjahres 2025“ ist wie folgt aufgeteilt: a) Mittelbereitstellungen im Teilergebnisplan b) Mittelbereitstellungen im Teilfinanzplan c) Haushaltsneutrale Mittelbereitstellungen im Teilergebnisplan d) Mittelbereitstellungen im konsumtiven Teil des Gesamtfinanzplans In der Anlage sind jene Fälle enthalten, welche nach dem 31.08.2025 über bzw.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 31. Dezember 2025 inklusive des Lageberichtes wird gemäß § 95 Absatz 5 in Verbindung mit § 80 Absatz 1 Gemeindeordnung dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zugeleitet. Der Rat leitet den Entwurf an den Rechnungsprüfungsausschuss (RPAu) zur Prüfung weiter.
Die Gemeinde hat gemäß § 95 Absatz 1 Gemeindeordnung zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein. Enthalten sein müssen, soweit nichts anderes bestimmt ist, sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt dem in der Sachdarstellung beschriebenen Betriebskonzept zur Inbetriebnahme des 1. Bauabschnitts des Projekts "ž U81 " zu und beauftragt die Rheinbahn und die Verwaltung mit der Umsetzung zum nächstmöglichen Termin nach Eröffnung der Strecke.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt seit den 1990er Jahren die Planung für eine Stadtbahnverbindung auf der Achse Ratingen - Flughafen - Messe - Lörick - Neuss (Projekt "ž U81 " ), welche für die Standortentwicklung von Messe und Flughafen und für die verkehrliche Entlastung des Düsseldorfer Nordens und der Düsseldorfer Innenstadt von großer Bedeutung ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die in der Anlage dargestellte Änderungen der Verwaltungsgebühren für die im Amt für Verkehrsmanagement anfallenden Verwaltungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen.
Das Amt für Verkehrsmanagement erteilt auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften Ausnahmegenehmigungen, die die übermäßige Nutzung des öffentlichen Straßenraums betreffen. Dazu gehören das Parken von Fahrzeugen entgegen der angeordneten Verkehrsregelungen und die Genehmigung von Baustelleneinrichtungen. Im Genehmigungsprozess sind Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen und Auflagen zu definieren. So müssen zum Beispiel Handwerkerfahrzeuge, für die ein Handwerkerparkausweis beantragt wird, auf den Seiten des Fahrzeugs einen deutlich lesbaren Hinweis auf die Handwerkerfirma aufweisen. Zudem ist zu prüfen, ob das betreffende Handwerk bei der Verrichtung der Arbeit schwere Lasten zur Arbeitsstelle zu transportieren hat.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Vorgehensweise zur brandschutztechnischen Ertüchtigung – Maßnahmenpakete 1-3 inkl. umsetzungsrelevanter Randbedingungen sowie die Erstellung der Vorplanung einschließlich Kostenschätzung (Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI) für das Maßnahmenpaket 2 mit Kosten in Höhe von ca.
Anlass zur Planung Bereits am 06.11.2008 ist ein Grundsatzbeschluss (Anlage 2) durch den Rat herbeigeführt worden, der eine brandschutztechnische Ertüchtigung der bestehenden U-Bahnhöfe beschließt. Der Ratsbeschluss beinhaltet folgende U-Bahnhöfe für eine Ertüchtigung: 1. ERGO-Platz (vorm. Victoriaplatz)/Klever Straße 2. Düsseldorf Hauptbahnhof 3. Nordstraße 4. Oststraße 5. Heinrich-Heine-Allee 6. Steinstraße/Königsallee 7. Handelszentrum/Moskauer Straße 8. Kettwiger Straße 9. Oberbilker Markt/Warschauer Straße 10. Oberbilk S 11. Ellerstraße In dem Ratsbeschluss wurde anerkannt, dass die brandschutztechnische Ertüchtigung der U-Bahnhöfe notwendig ist, da die Stadtbahnanlagen nach § 36 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) und nach § 2 Abs. 1 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) während der gesamten Geltungsdauer der Betriebsgenehmigung gemäß dem Stand der Technik zu unterhalten sind.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt für das Projekt „Deutsches Tischtenniszentrum – Erweiterung Küche und Speiseraum“ Mehrkosten in Höhe von 1.370.665 EUR netto (1.631.092 EUR brutto). Beschlusslage: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 mit der Vorlage SPOA/042/2024 die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Deutsches Tischtenniszentrum – Erweiterung Küche und Speiseraum“ in Höhe von 2.575.322 EUR netto (3.064.633 EUR brutto) beschlossen.
Kosten Kosten netto Kosten brutto Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss 2.575.322 EUR 3.064.633 EUR Änderungsbeschluss 1.370.665 EUR 1.631.092 EUR Prozentuale Abweichung 53,22 % 53,22 % Gesamtkosten gerundet 3.945.987 EUR 4.695.725 EUR Die Baumaßnahme erfolgt im Betrieb gewerblicher Art. Die Stadt ist vorsteuerabzugsberechtigt, sodass der gesamte Umsatzsteuerbetrag durch das Finanzamt erstattet wird und dem gesamtstädtischen Haushalt wieder zufließt. Daher werden die nachfolgenden Kostendarstellungen als Nettowerte dargestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Vereinssportanlage Fährstraße/Völklinger Straße Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen mit Gesamtkosten in Höhe von 2.290.000 EUR (brutto).
Kosten konsumtive Kosten (gerundet) 0,00 EUR + investive Kosten (gerundet) 2.290.000,00 EUR Gesamtkosten (brutto) 2.290.000,00 EUR abzgl. Erstattung der Umsatzsteuer 0,00 EUR Gesamtkosten (netto) 2.290.000,00 EUR jährliche Nettofolgekosten 160.270,00 EUR Ausgangssituation Bei der Sportanlage Fährstraße/Völklinger Straße im Stadtbezirk 3, Stadtteil Hamm/Bilk handelt es sich um eine Vereinssportanlage, die dem Verein DJK Sparta Bilk e.V. per Gebrauchsüberlassungsvertrag zur sportlichen Nutzung überlassen ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Vereinssportanlage Scheideweg/Dechenweg Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen mit Gesamtkosten in Höhe von 2.070.000 EUR (brutto). Beschlusslage: Bedarfsbeschluss des Sportausschusses vom 12.02.2025 in Höhe von 1.930.000 EUR (brutto) „Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Projekt Vereinssportanlage Scheideweg/Dechenweg – Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Kosten konsumtive Kosten (gerundet) 0,00 EUR +investive Kosten (gerundet) 2.070.000,00 EUR Gesamtkosten (brutto) 2.070.000,00 EUR abzgl. Erstattung der Umsatzsteuer 0,00 EUR Gesamtkosten (netto) 2.070.000,00 EUR jährliche Nettofolgekosten 146.555,00 EUR Ausgangssituation Bei der Sportanlage Dechenweg/Scheideweg im Stadtbezirk 9, Stadtteil Wersten handelt es sich um eine Vereinssportanlage, die dem Verein Wersten 04 e.V. per Gebrauchsüberlassungsvertrag zur sportlichen Nutzung überlassen ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das Projekt Bezirkssportanlage Windscheidstraße Modernisierung der Wettkampfanlage die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 3.240.000 EUR Standort Die Sportanlage besteht aus einer Wettkampfanlage mit Naturrasenspielfeld und Tennenrundlaufbahn, einem Groß- und einem Jugendspielfeld mit Kunstrasenbelag sowie einem Naturrasenkleinspielfeld. Bei der Sportanlage handelt es sich um eine öffentlich zugängliche Bezirkssportanlage, die für den Stadtteil zeitlich unbefristet den Bedarf an Außensportflächen decken soll. Es besteht ein Miet- und Pflegevertrag mit dem Verein DSC 99 e.V.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Bezuschussung der D.LIVE GmbH & Co. KG (D.LIVE) für Investitionen in die MERKUR SPIEL-ARENA (MSA) für den Zeitraum 2026 bis 2030 in Höhe von maximal bis zu 18.546.000,00 EUR (netto) sowie die Bezuschussung der Betriebskosten für die ARENA für das Jahr 2026 und das Folgejahr 2027 in Höhe von jeweils 2.200.000,00 EUR, die in EU-beihilferechtlicher Sicht unter Art. 55 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fallen.
Übersicht über die EU-beihilferechtlichen Rahmenbeträge: Beträge in EUR netto Merkur Spiel Arena Special Events Alltours-Kino Kulturquartier Investitionen 2026 bis 2030 18.546.000 3.120.000 1.066.800 465.600 Betriebsbeihilfen 2026 bis 2027 4.400.000 3.322.180 484.655 Summe 22.946.000 6.442.180 1.551.455 465.600 Insgesamt ergibt sich somit ein EU-beihilferechtlicher Rahmenbetrag von 31.405.235 EUR.
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Amtliche Quellen
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Orte der Sitzung
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