Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/107/2023

Mühlenstraße – Bau einer Durchfahrsperre mit Hubpollern

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Mühlenstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 3Dokumente 25. Mai 2023veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ordnungs - und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Bau einer mit Hubpollern ausgestatteten Durchfahrsperre in der Mühlenstraße westlich der Neubrückstraße.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Grundlage Grundlage der geplanten Maßnahme ist der Ratsbeschluss der Landeshau ptstadt Düsseldorf vom 13.12.2018 „Neugestaltung der Mühlenstraße - Bedarfsbeschluss“ (66/108/2018). Der Bau einer mit Hubpollern ausgestatteten Durchfahrsperre stellt einen vorgezogenen Baustein des weiterhin angestrebten Gesamtkonzeptes für die Mühlenstr aße dar. Diese Vorlage ist auch vor dem Hintergrund der teilweisen Änderungen der örtlichen Begebenheiten seit dem Jahre 2018 (beispielsweise Vorhandensein von Sharing -Stationen) demnach eine Weiterentwicklung des oben genannten Bedarfsbeschlusses.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 25. Mai 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Mühlenstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Dokumenttexte

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Title: 00487619.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00487619.pdf Published Time: Thu, 16 Nov 2023 12:52:28 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: OVA/107/2023 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Mühlenstraße – Bau einer Durchfahrsperre mit Hubpollern Fachbereich : 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ordnungs - und Verkehrsausschuss 22.11.2023 Entscheidung Bezirksvertretung 1 24.11.2023 Anhörung Beschlussdarstellung: Der Ordnungs - und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Bau einer mit Hubpollern ausgestatteten Durchfahrsperre in der Mühlenstraße westlich der Neubrückstraße. Sachdarstellung: Grundlage Grundlage der geplanten Maßnahme ist der Ratsbeschluss der Landeshau ptstadt Düsseldorf vom 13.12.2018 „Neugestaltung der Mühlenstraße - Bedarfsbeschluss“ (66/108/2018). Der Bau einer mit Hubpollern ausgestatteten Durchfahrsperre stellt einen vorgezogenen Baustein des weiterhin angestrebten Gesamtkonzeptes für die Mühlenstr aße dar. Diese Vorlage ist auch vor dem Hintergrund der teilweisen Änderungen der örtlichen Begebenheiten seit dem Jahre 2018 (beispielsweise Vorhandensein von Sharing -Stationen) demnach eine Weiterentwicklung des oben genannten Bedarfsbeschlusses. Vera nlassung Die Düsseldorfer Altstadt ist als hoch attraktives Ausflugsziel mit ihrem abendlichen Freizeitangebot einer der wichtigsten Anziehungspunkte der Landeshauptstadt Düsseldorf. Grundvoraussetzung für dieses Angebot ist, dass der Bereich von Seite 2 unnötigen Verkehren freigehalten wird, so dass notwendige Erschließungsfunktionen sichergestellt sind. Dies erfordert auch eine Regulierung der Mühlenstraße. Vom Grabbeplatz aus ist daher die Einfahrt in die Mühlenstraße mittels Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ untersagt. Von dem Verbot ausgenommen sind Anlieger, Lieferverkehr, Taxen und der Radverkehr. Leider wird diese Ausschilderung nicht von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert, so dass es zu unnötigen, störenden und sogar gefährlichen Bel astungen kommt. Neben sogenannten „Autoposern“ sind insbesondere in den Abendstunden am Wochenende gefährliche Situationen zu beobachten. Die Mühlenstraße ist eine wichtige Zufahrtstraße der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes für weite Teile der Altstadt. Von Freitag bis Sonntag werden im Durchschnitt ca. 150 Einsätze durch die Mühlenstraße gefahren. Aus diesem Grund ist sicherzustellen, dass die Fahrbahn der Mühlenstraße jederzeit befahrbar bleibt und Staubildung vermieden wird. Es ist jedo ch regelmäßig zu beobachten, dass das Verbot von einer Vielzahl an Fahrzeugen missachtet wird. Eine regelmäßige Kontrolle der Einhaltung des Verbotes durch die Polizei und eine Einfahrtkontrolle durch das Ordnungsamt sind nicht dauerhaft darstellbar. Zudem ist der Nachweis der Einfahrberechtigung im Einzelfall vor Ort schwer prüfbar. Der Rückstau von Taxen in der Mühlenstraße, die den häufig überbelegten Taxistand am Burgplatz anfahren möchten, und auswärtiger Park -/Suchverkehr führt zu einer Blockade der Mühlenstraße, was für Polizei und Rettungsdienste ein schwerwiegendes Problem darstellt. Im Rahmen der an den Wochenenden seit August dieses Jahres vorgenommenen ad - hoc Maßnahmen zur Stabilisierung des Verkehrsflusses in der Altstadt wird die Durchfahrt in die Mühlenstraße in Höhe der Neubrückstraße durch eine manuelle Sperre unterbunden und der Taxiplatz am Burgplatz aufgehoben. Insbesondere die Herausnahme des Taxiverkehrs hat sich beruhigend auf die verkehrliche Situation ausgewirkt. Umgekehrt blieb durch die Möglichkeit der Anforderung von Bestellfahrten der Burgplatz auch für den Taxiverkehr erschlossen. Die Verwaltung prüft in den nächsten Wochen neben dieser Maßnahme auch andere Lösungen, beispielsweise eine dosierte Zufahrt von nicht angeforderte n Taxen. Eine Rückkehr zur vorhergehenden unregulierten Zufahrt der Taxis ist aufgrund der damit verbundenen Sicherheitsrisiken ausgeschlossen. Insgesamt zeigen die positiven Erfahrungen der vergangenen Woche, dass eine Verstetigung der zeitweisen Sperre n angezeigt ist. Um das bestehende Einfahrverbot wirksam und effektiv durchzusetzen, soll eine mit Hubpollern ausgestattete Durchfahrtsperre in der Mühlenstraße gebaut werden. Die Ersetzung der manuellen Durchfahrsperre durch eine technisierte Hubpolleranl age soll unter Beibehaltung der aktuellen Regelungen erfolgen. Diese Regelungen können gegebenenfalls weiterentwickelt werden. Die Durchfahrtsperre soll technisch so ausgestattet werden, dass eine schnelle Erfassung der Fahrzeuge möglich ist und das Öffne n und Schließen möglichst zügig erfolgen kann. Anstelle einer Sperre im Rahmen eines durchgängig erforderlichen Personaleinsatzes ist der Bau einer Hubpolleranlage deutlich effektiver. Außerdem ermöglicht die Hubpolleranlage auch zu anderen Zeiten eine be ssere Durchsetzung von bestehenden Zufahrtbeschränkungen. Umgekehrt ist es Seite 3 vorgesehen, in den Morgenstunden die Polleranlage offenzuhalten, um notwendigen Lieferverkehr zu erleichtern. Rechtliche Grundlagen / Teileinziehungsverfahren Es ist erforderlich, beim Betrieb einer Durchfahrtsperre mit Hubpollern aus rechtlichen Gründen die vorliegende straßenrechtliche Nutzungsbestimmung anzupassen. Hierzu hat die Verwaltung bereits die Durchführung des Teileinziehungs - verfahrens für die Mühlenstraße vorbereitet. Das Teileinziehungsverfahren ist erforderlich, um die Beschränkung der Widmung der Mühlenstraße auf den vorgesehenen Benutzerkreis "Anlieger, Lieferverkehr, Taxen und Radverkehr" dauerhaft im Sinne des § 7 Absatz 3 des Straßen - und Wegegesetzes NRW sich erzustellen. Auch nach dem Teileinziehungsverfahren sind untergeordnete Einschränkungen dem verbliebenden Nutzerkreis zuzumuten. So können Lieferverkehre zu bestimmte Tageszeiten ausgeschlossen werden. Auch ist die nächtliche Aufhebung des Taxisplatzes an den Wochenenden weiterhin möglich. Unabhängig vom Einsatz einer Polleranlage stellt das Teileinziehungsverfahren die jetzt schon existierende Beschränkung der Einfahrt dauerhaft auf eine rechtlich sichere Basis. Insgesamt dauert das formelle Verfahren de r Teileinziehung ca. sechs Monate. Die Teileinziehung wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Technische Beschreibung und Betrieb der Hubpolleranlage Die Durchfahrsperre besteht aus insgesamt vier Hubpollern, zwei für jede Fahrtrichtun g. Auf Empfehlung des im Planungsprozess beteiligten Gutachters sind bei der Hubpolleranlage folgende Punkte zu beachten: • Die Polleranlage muss für hohe Wiederholungsraten von Öffnungen ausgelegt sein. • Einsatz einer doppelten Polleranlage mit voneinande r getrennter Einfahrt und Ausfahrt, um eine bessere Möglichkeit der Zu - und Ausfahrt sowie eine deutlich bessere Durchfahrtsströmung zu gewährleisten. • Eine Koppelung der mechanischen Elemente mit verschiedenen elektro - nischen Überwachungs - und Steuerungsel ementen muss möglich sein. • Im Bereich der Ein - und Ausfahrt sind entsprechende Abfertigungs - elemente sowie Lichtzeichenanlagen erforderlich. • Die Erkennungssysteme können in/an Laternen/Hauswänden angebracht werden, so dass zusätzliche Masten nicht zwingend erforderlich sind. In den meisten Fällen wird aber ein Schaltschrank für die Steuerungs - elemente in der Nähe der Barriere erforderlich sein. • Videoüberwachung im direkten Pollerbereich, um eventuelle Schadens - ersatz ansprüche wirksam geltend machen zu können. Die Erreichbarkeit für Gäste der Hotels oder anderer Anlieger sowie für Taxen und Einsatzfahrzeuge wird sichergestellt. Ein Betriebskonzept zu den detaillierten Regelungen wird derzeit von der Verwaltung erarbe itet. Vom Grundsatz her vergleichbar ist die bereits existierende Verkehrsregelung am Mannesmannufer. Im Rahmen der Erstellung des Betriebskonzepts wird technisch eine grundsätzlich breite Grundvorrüstung vorgesehen werden (beispielsweise für eine möglic he Kennzeichenerfassung und Funkanbindung). Vor Inbetriebnahme der Hubpolleranlage wird das Betriebskonzept dem OVA zur Beschlussfassung vorgelegt. Seite 4 Zeitschiene und weiteres Vorgehen Im Amtsblatt wurde der dem Teileinziehungsverfahren zugrundeliegende P lan der Öffentlichkeit bekanntgegeben und kann bis zum 31.01.2024 eingesehen werden. Parallel wird die Ausschreibung der Bauleistungen so vorbereitet, dass sie im Dezember 2023 veröffentlicht werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt, die Durchfahrtsper re im Sommer 2024 zu errichten. Die Inbetriebnahme erfolgt im Anschluss. Kosten und Finanzierung Die Herstellungskosten für die Durchfahrsperre werden auf insgesamt 400.000, - Euro Brutto geschätzt. Hierin enthalten sind Planungskosten in Höhe von 50.00 0, - Euro sowie Straßenbaukosten in Höhe von 100.000, - Euro, Kosten für die insgesamt vier Hubpoller rd. 160.000, - Euro und Kosten für die Steuerungstechnik 90.000, - Euro. Die erforderlichen Finanzmittel werden aus dem vorhandenen Budget des Amtes für Verk ehrsmanagement bereitgestellt. Anlagen: Anlage 1 - Lageplan Hubpolleranlage Anlage 2 - Querschnittszeichnung Hubpolleranlage
Anlage 2 - Querschnittszeichnung Hubpolleranlage als Text anzeigen
Title: 00502833.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00502833.pdf Published Time: Wed, 08 Nov 2023 10:21:42 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 4,73 3,45 # Ausbauquerschnitt 1-1 4,73 12,13 2,69 Gehweg Fahrbahn Gehweg Asphaltbauweise Bk 3,2 6,5 cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS 10,0 cm Asphalttragschicht AC 22 TS 35,0 cm 55,0 cm Gesamtaufbau > Seitenbereich Gehweg 8,0 cm Platten / Pflaster (Bestand) 4,0 cm Bettung B 0/5 G n. ZTV Pflaster-StB 18,0 cm 30,0 cm Gesamtaufbau 19,55 Bestand 2,5% 2,0% 34,69 34,59 34,45 Schottertragschicht RCL I a. Pl. 0/45 n. ZTV SoB-StB B DN 2000 Düssel 27,84 Stz DN 500 30,91 B S 1800/2200 Entlastungskanal 29,71 Stz DN 400 30,93 > 3,08 > Kanalschutztrasse Kanalschutztrasse Kanalschutztrasse Kanalschutztrasse > Ausbaugrenze 2,50 3,75 3,75 3,75 3,75 34,64 34,52 1,51 3,71 > Haus Nr. 36 Mittelinsel Fahrbahn > 0,61 > 1,55 > 1,54 2,95 0,80 1,200 1,474 1,474 1,474 1,240 1,00 1,362 1,474 1,474 1,474 1,474 1,432 1,20 LSA mit Anprallschutz 34,55 2,69 34,52 34,40 1,5% 1,862 1,420 1,740 Sperrfläche 3,5 cm Asphaltbeton AC 8 DS Mittelinsel 2,0 cm Gussasphalt MA 8 S 8,0 cm Asphalttragschicht AC 22 TS 15,0 cm 40,0 cm Gesamtaufbau Schottertragschicht RCL I a. Pl. 0/45 n. ZTV SoB-StB 3 Poller (anthrazit mit rot-weißen Streifen) 3 Poller (anthrazit) > Ausbaugrenze 3,46 1,582 Düsseldorfer Pfosten Bestand Hubpoller Hubpoller 15,0 cm Frostschutzschicht RCL I a. Pl. 0/45 n. ZTV SoB-StB 34,5734,54 34,67 > 2,14 > 4,48 Schottertragschicht RCL I a. Pl. 0/45 n. ZTV SoB-StB > 3,05 > P:\005-Stadt Düsseldorf\0772 Mühlenstraße Grabbeplatz\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\01-CAD\06_Straßenquerschnitte\231031_Q1_Mühlenstraße_Grabbeplatz_Unterschrieben.dwg Datum Angabe der Änderung Paraphe beschlossen, OVA informiert / beschlossen, BV VIA Nr. PLAN Nr. Maßstab: Amt für Verkehrsmanagement Düsseldorf, den Der Oberbürgermeister Landeshauptstadt Düsseldorf Amtsleitung, i.A. Datum Unterschrift Abt. am am # Landeshauptstadt Düsseldorf Amt für Verkehrsmanagement > © LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH; Weitergabe sowie Vervielfältigung dieses Dokuments, Verwertung und Mitteilung seines Inhalts sind verboten, soweit nicht ausdrücklich gestattet. bearbeitet gezeichnet geprüft Projekt-Nr.: LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 [email protected] www.lindschulte.de ## Mühlenstraße Grabbeplatz Zwischenzustand Ausführungsplanung - Querschnitt 1 - 1 1:100 2020 / 00322 S 2424 / 502 ________ ________ 29.09.23 0772 GGR GGR 29.09.23 66/2.1 66/2.1 66/2.5 66/2 66/3 66/4 66/5.1 66/6 gez. Hr. Graw 29.09.2023 29.09.2023 29.09.2023 09.10.2023 12.10.2023 16.10.2023 gez. Fr. Pasalk gez. Hr. Knoch gez. Hr. Kentenich gez. Hr. Gehrke gez. Hr. Poppenborg --- ---gez. Hr. Schmitz gez. Fr. Metzker 18.10.2023 ---

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/107/2023