Beschlussvorlage Aktenzeichen SCHUA/001/2026

Namensänderung des Städtischen Gymnasiums Bernburger Straße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bernburger Straße · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 18. Dezember 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Das Städtische Gymnasium Bernburger Straße hat den Antrag gestellt, den Schulnamen zu ändern. Die Schule hat die Namensänderung in ihrer Schulkonferenz am 18.09.2025 einstimmig beschlossen.

Die Schule hatte zur Auswahl der Namensgeberin folgende Kriterien festgelegt: - Lebenswerk und Biografie - Perspektiven und Vorbild für Schülerinnen und Schüler - Lokale und gesellschaftliche Relevanz - Anschlussfähigkeit an schulische Leitideen und Bildungsziele - Gegenwarts- und Zukunftsbezug - Anschlussfähigkeit an Schulentwicklung - Aktualität: Wirken auf die demokratische Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) - Nutzen / Unterstützung für die Schule Die ausgewählte Namensgeberin bietet für die Schülerinnen und Schüler folgende Perspektive: - Elisabeth Selbert war Juristin und eine der vier „ Mütter des Grundgesetzes " . Ihr zentraler Beitrag ist die klare Formulierung der Gleichberechtigung in Artikel 3 Absatz 2 GG: „ Männer und Frauen sind gleichberechtigt. " Das ist keine „ Symbolpolitik " , sondern Verfassungsrecht und damit Kernbestand der BRD. Sie ist ein historisch bedeutsames Vorbild für Demokratie und Gleichberechtigung . - Selberts Lebenswerk ist ein hervorragender Bezugspunkt für politische Bildung im Sinne von Demokratieerziehung, Gendergerechtigkeit und Menschenrechten - Themen, die in Fächern wie Politik, Geschichte, Religion/Philosophie, Sozialwissenschaften und im Bereich der schulischen Mitbestimmung oder Deutsch verankert sind. Ihr Lebenswerk und Ihre Biografie verkörpern Werte, die die Schule aktiv fördern will.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. Dezember 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · SCHUA/001/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 6

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  3. Sitzung · TOP 7

    Schulausschuss. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  4. Sitzung · TOP 42

    Rat. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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SCHUA/001/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Namensänderung des Städtischen Gymnasiums Bernburger Straße Fachbereich : 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 29.01.2026 Anhörung Schulausschuss 03.02.2026 Vorberatung Rat 11.02.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt den Schulnamen des Städtischen Gymnasiums Bernburger Straße (Schulnummer 100187) zum 01.08.2026 wie folgt zu ändern: Städtisches Elisabeth-Selbert-Gymnasium Bernburger Straße 44 40229 Düsseldorf Sachdarstellung: Das Städtische Gymnasium Bernburger Straße hat den Antrag gestellt, den Schulnamen zu ändern. Die Schule hat die Namensänderung in ihrer Schulkonferenz am 18.09.2025 einstimmig beschlossen. Die Schule hatte zur Auswahl der Namensgeberin folgende Kriterien festgelegt: - Lebenswerk und Biografie - Perspektiven und Vorbild für Schülerinnen und Schüler - Lokale und gesellschaftliche Relevanz - Anschlussfähigkeit an schulische Leitideen und Bildungsziele - Gegenwarts- und Zukunftsbezug - Anschlussfähigkeit an Schulentwicklung - Aktualität: Wirken auf die demokratische Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Seite 2 - Nutzen / Unterstützung für die Schule Die ausgewählte Namensgeberin bietet für die Schülerinnen und Schüler folgende Perspektive: - Elisabeth Selbert war Juristin und eine der vier „ Mütter des Grundgesetzes " . Ihr zentraler Beitrag ist die klare Formulierung der Gleichberechtigung in Artikel 3 Absatz 2 GG: „ Männer und Frauen sind gleichberechtigt. " Das ist keine „ Symbolpolitik " , sondern Verfassungsrecht und damit Kernbestand der BRD. Sie ist ein historisch bedeutsames Vorbild für Demokratie und Gleichberechtigung . - Selberts Lebenswerk ist ein hervorragender Bezugspunkt für politische Bildung im Sinne von Demokratieerziehung, Gendergerechtigkeit und Menschenrechten - Themen, die in Fächern wie Politik, Geschichte, Religion/Philosophie, Sozialwissenschaften und im Bereich der schulischen Mitbestimmung oder Deutsch verankert sind. Ihr Lebenswerk und Ihre Biografie verkörpern Werte, die die Schule aktiv fördern will. Die Schule misst der Demokratieerziehung einen besonderen Stellenwert bei, der bereits ausdrücklich im Schulprogramm verankert ist. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler frühzeitig zu mündiger Teilhabe, politischer Urteilsfähigkeit und verantwortlichem Handeln in einer pluralistischen Gesellschaft zu befähigen. Eine Umbenennung in Elisabeth-Selbert-Gymnasium verstärkt diesen programmatischen Anspruch inhaltlich und symbolisch zugleich. Elisabeth Selbert steht exemplarisch für demokratische Aushandlungsprozesse, für den Vorrang des Rechts und für die Wirksamkeit politischer Beteiligung. Ihr Wirken macht deutlich, dass Demokratie nicht abstrakt ist, sondern von engagierten Bürgerinnen und Bürgern konkret gestaltet wird. Ihr Wirken ist parteiübergreifend anerkannt und fester Bestandteil der demokratiegeschichtlichen Erinnerungskultur der BRD. Elisabeth Selberts besonderer Beitrag zur Geschichte der BRD liegt in der maßgeblichen Durchsetzung von Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes: „ Männer und Frauen sind gleichberechtigt. " Diese Norm besitzt Verfassungsrang und gehört zu den grundlegenden Strukturprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie prägt bis heute Gesetzgebung, Rechtsprechung und gesellschaftliche Entwicklungen in der Bundesrepublik. Sie stellt eine inspirierende Persönlichkeit dar, deren Lebenswerk junge Menschen ermutigt, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen. Exemplarische Möglichkeiten der Implement ierung im Schulalltag: - jährlicher Grundgesetz-/Demokratietag (Schwerpunkt Art. 3 GG) - Debattierformate zu Gleichheit, Freiheit, Antidiskriminierung - Kooperationen mit Justiz, Stadtarchiv, Gedenkstättenarbeit, Frauen-/ Demokratieinitiativen Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Namensänderung keine Bedenken.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/001/2026