Neubau Rad- und Fußgängerbrücke Kennedydamm - Bestätigung des Votums der Empfehlungskommission im Rahmen des Gutachterverfahrens-
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt folgt dem Votum der Empfehlungskommission und beauftragt die Verwaltung, die Planung entsprechend dem Entwurf des Büros Sauerzapfe Architekten (Berlin) durchzuführen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Verwaltung hat ein Gutachterverfahren zur Gestaltung der neuen Rad- und Fußgängerbrücke über dem Kennedydamm auf Höhe (Hans-Böckler Straße) durchgeführt zur Qualitätssicherung der stadteingangsprägenden Fußgängerbrücke.
Nach Sichtung und Bewertung der eingegangenen Bewerbungen wurden fünf Planungsgemeinschaften beauftragt, am Gutachterverfahren teilzunehmen. Zur Bewertung der eingereichten Entwürfe wurde eine Empfehlungskommission gebildet. Diese setzte sich aus Vertretern der Politik, der Stadtverwaltung und zwei externen Beratern (Architekturkritiker und Statiker) zusammen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. Februar 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Bezirksvertretung 1
Haupt- und Finanzausschuss - ENTFÄLLT
Sitzung
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/004/2020