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ADIG/047/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Neubildung der Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
Fachbereich:
10 - Hauptamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Olaf Wagner
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für Digitalisierung,
Personal und Organisation
05.12.2024 Vorberatung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt
I. für die gemäß § 67 LPVG NRW zu bildende Einigungsstelle
Herrn Rainer Pennekamp
zum Vorsitzenden
und
Frau Ulrike Löhr
zur stellvertretenden Vorsitzenden
zu bestellen.
Hierzu besteht Einvernehmen mit der Personalvertretung.
II. für die Dauer der aktuellen Wahlperiode der Personalvertretung nachfolgend
aufgeführten Kreis von Beisitzer*innen zu bestellen; aus diesem Kreis sind
anlassbezogen verwaltungsseitig insgesamt drei Beisitzer*innen f ür das
jeweilige Einigungsstellenverfahren vorzuschlagen.
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Das Vorschlagsrecht zur Benennung der Beisitzer*innen in den einzelnen
Verfahren wird auf die Dienststellenleitung und die ständige Vertretung
delegiert.
Beisitzer*innen:
1. Frau Kristina Neven-Daroussis, Büroleiterin Büro Oberbürgermeister
2. Herr Alexander Kranz, Büroleiter und persönlicher Referent, Dezernat für
Personal, Organisation, Digitalisierung und Bürgerservice
3. Frau Anke Wohlan, Leiterin des Amtes für kommunale Prüfung
4. Frau Bettina Mötting, Leiterin des Hauptamtes
5. Herr Christian van Beeck, Leiter der Kämmerei
6. Frau Anja Heurs, Leiterin des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherung
7. Herr Harald Wehle, Leiter des Amtes für Einwohnerwesen
8. Frau Dagmar Wandt, Leiterin des Amtes für Schule und Bildung
9. Frau Jeannette Malcherrek, Büroleiterin Dezernat für Wirtschaft, Recht,
Ordnung und Gesundheit
10. Herr Thomas Weindel, Leiter des Vermessungs- und Katasteramtes
11. Frau Kerstin Lindner, Leiterin der Abteilung 1 des Hauptamtes
12. Frau Andrea Kelch, Leiterin der Abteilung 5 des Hauptamtes
13. Herr Ulf Fischer, Leiter der Abteilung 6 des Hauptamtes
Sachdarstellung:
Zu I. Die Einigungsstelle wird von der Dienststellenleitung oder von der
Personalvertretung angerufen, wenn bei mitbestimmungspflichtigen
Maßnahmen endgültig keine Einigung erzielt werden kann. Die Einigungsstelle
wird im Einzelfall tätig mit der vorsitzenden Person oder der Stellvertretung
und sechs Beisitzer*innen, die von den Parteien je zur Hälfte entsandt
werden.
Der Rat der Stadt Düsseldorf und die bestehende Personalvertretung haben
für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung (bis zum 30.06.2028)
Einvernehmen über die vorsitzende Person und die Stellvertretung zu erzielen.
Zwischen der Dienststelle und dem Personalrat besteht die Ve reinbarung,
abwechselnd einen Vorschlag zur jeweiligen Besetzung zu unterbreiten. Bei
der letzten Wahlperiode wurden Herr Pennekamp und Frau Löhr gemeinsam
von der Dienstelle und vom Gesamtpersonalrat vorgeschlagen. Für die
kommende Wahlperiode wurde seite ns des Gesamtpersonalrat vorgeschlagen,
die Besetzung des Vorsitzes sowie die der Stellvertretung beizubehalten.
Hierzu wurde Einvernehmen zwischen dem Gesamtpersonalrat und der
Dienststelle erzielt.
Zu II. Gemäß LPVG NRW soll die Bestellung der Beisitzer *innen anlassbezogen für
das jeweilige Einigungsstellenverfahren je zur Hälfte durch die oberste
Dienstbehörde und durch die Personalvertretung erfolgen. Dies hätte zur
Folge, dass in jedem Einzelfall ein Ratsbeschluss herbeigeführt werden
müsste.
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Um das Verfahren zu vereinfachen, werden daher insgesamt 13 Beisitzer*innen
vom Rat bestellt und die Auswahl der fachkundigen Personen für den Einzelfall
auf die Dienststellenleitung und die ständige Vertretung übertragen.