Beschlussvorlage Aktenzeichen ADIG/047/2024

Neubildung der Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 11. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt I. für die gemäß § 67 LPVG NRW zu bildende Einigungsstelle Herrn Rainer Pennekamp zum Vorsitzenden und Frau Ulrike Löhr zur stellvertretenden Vorsitzenden zu bestellen.

Hierzu besteht Einvernehmen mit der Personalvertretung. II. für die Dauer der aktuellen Wahlperiode der Personalvertretung nachfolgend aufgeführten Kreis von Beisitzer*innen zu bestellen; aus diesem Kreis sind anlassbezogen verwaltungsseitig insgesamt drei Beisitzer*innen f ür das jeweilige Einigungsstellenverfahren vorzuschlagen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Zu I. Die Einigungsstelle wird von der Dienststellenleitung oder von der Personalvertretung angerufen, wenn bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen endgültig keine Einigung erzielt werden kann. Die Einigungsstelle wird im Einzelfall tätig mit der vorsitzenden Person oder der Stellvertretung und sechs Beisitzer*innen, die von den Parteien je zur Hälfte entsandt werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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ADIG/047/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Neubildung der Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Fachbereich: 10 - Hauptamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Olaf Wagner Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation 05.12.2024 Vorberatung Rat 12.12.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt I. für die gemäß § 67 LPVG NRW zu bildende Einigungsstelle Herrn Rainer Pennekamp zum Vorsitzenden und Frau Ulrike Löhr zur stellvertretenden Vorsitzenden zu bestellen. Hierzu besteht Einvernehmen mit der Personalvertretung. II. für die Dauer der aktuellen Wahlperiode der Personalvertretung nachfolgend aufgeführten Kreis von Beisitzer*innen zu bestellen; aus diesem Kreis sind anlassbezogen verwaltungsseitig insgesamt drei Beisitzer*innen f ür das jeweilige Einigungsstellenverfahren vorzuschlagen. Seite 2 Das Vorschlagsrecht zur Benennung der Beisitzer*innen in den einzelnen Verfahren wird auf die Dienststellenleitung und die ständige Vertretung delegiert. Beisitzer*innen: 1. Frau Kristina Neven-Daroussis, Büroleiterin Büro Oberbürgermeister 2. Herr Alexander Kranz, Büroleiter und persönlicher Referent, Dezernat für Personal, Organisation, Digitalisierung und Bürgerservice 3. Frau Anke Wohlan, Leiterin des Amtes für kommunale Prüfung 4. Frau Bettina Mötting, Leiterin des Hauptamtes 5. Herr Christian van Beeck, Leiter der Kämmerei 6. Frau Anja Heurs, Leiterin des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherung 7. Herr Harald Wehle, Leiter des Amtes für Einwohnerwesen 8. Frau Dagmar Wandt, Leiterin des Amtes für Schule und Bildung 9. Frau Jeannette Malcherrek, Büroleiterin Dezernat für Wirtschaft, Recht, Ordnung und Gesundheit 10. Herr Thomas Weindel, Leiter des Vermessungs- und Katasteramtes 11. Frau Kerstin Lindner, Leiterin der Abteilung 1 des Hauptamtes 12. Frau Andrea Kelch, Leiterin der Abteilung 5 des Hauptamtes 13. Herr Ulf Fischer, Leiter der Abteilung 6 des Hauptamtes Sachdarstellung: Zu I. Die Einigungsstelle wird von der Dienststellenleitung oder von der Personalvertretung angerufen, wenn bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen endgültig keine Einigung erzielt werden kann. Die Einigungsstelle wird im Einzelfall tätig mit der vorsitzenden Person oder der Stellvertretung und sechs Beisitzer*innen, die von den Parteien je zur Hälfte entsandt werden. Der Rat der Stadt Düsseldorf und die bestehende Personalvertretung haben für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung (bis zum 30.06.2028) Einvernehmen über die vorsitzende Person und die Stellvertretung zu erzielen. Zwischen der Dienststelle und dem Personalrat besteht die Ve reinbarung, abwechselnd einen Vorschlag zur jeweiligen Besetzung zu unterbreiten. Bei der letzten Wahlperiode wurden Herr Pennekamp und Frau Löhr gemeinsam von der Dienstelle und vom Gesamtpersonalrat vorgeschlagen. Für die kommende Wahlperiode wurde seite ns des Gesamtpersonalrat vorgeschlagen, die Besetzung des Vorsitzes sowie die der Stellvertretung beizubehalten. Hierzu wurde Einvernehmen zwischen dem Gesamtpersonalrat und der Dienststelle erzielt. Zu II. Gemäß LPVG NRW soll die Bestellung der Beisitzer *innen anlassbezogen für das jeweilige Einigungsstellenverfahren je zur Hälfte durch die oberste Dienstbehörde und durch die Personalvertretung erfolgen. Dies hätte zur Folge, dass in jedem Einzelfall ein Ratsbeschluss herbeigeführt werden müsste. Seite 3 Um das Verfahren zu vereinfachen, werden daher insgesamt 13 Beisitzer*innen vom Rat bestellt und die Auswahl der fachkundigen Personen für den Einzelfall auf die Dienststellenleitung und die ständige Vertretung übertragen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ADIG/047/2024