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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581151.pdf
Published Time: 2026-05-11T14:16:00.000Z
Number of Pages: 4
Markdown Content:
KUA/056/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Neue Eintrittspreisstruktur und Öffnungszeiten der städtischen Kulturinstitute
Fachbereich :
41 - Kulturamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Kulturausschuss 21.05.2026 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 08.06.2026 Vorberatung
Rat 18.06.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, ab dem 01.07.2026 für die
genannten Kulturinstitute folgende Eintrittspreise zu erheben sowie die aufgelisteten
Vergünstigungen zu gewähren:
Kulturinstitut Vollzahler*in ermäßigt
alt neu alt neu
Heine-Institut
Schumann-Haus
Kombi-Ticket
4,00 EUR
4,00 EUR
6,00 EUR
5,00 EUR
5,00 EUR
7,50 EUR
2,00 EUR
2,00 EUR
3,00 EUR
2,50 EUR
2,50 EUR
4,00 EUR
Filmmuseum 5,00 EUR 5,00 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR
Goethe-Museum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR
Hetjens-Museum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR
Schifffahrtmuseum 3,00 EUR 5,00 EUR 1,50 EUR 2,50 EUR
Stadtmuseum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR
Theatermuseum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR
Freier Eintritt gilt für folgende Personenkreise:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr Seite 2
- Mitglieder der Freundeskreise des jeweiligen Kulturinstitutes
- Pressevertreter*innen
- Mitglieder Assocation Internationale des Critiques d’Art (AICA), International Council
of Museums (ICOM), International Association of Curators of Contemporary Art (IKT),
International Committee for Education and Cultural Action (CECA) und Deutscher
Museumsbund
- Mitglieder des Kulturausschusses
- Schwerbehinderte und ihre Begleitperson (bei Vorlage eines Ausweises mit einer
Schwerbehinderung ab 80 und mehr)
- Inhaber*innen der Düsseldorf Welcome Card (bei Vorlage der Düsseldorf Welcome
Card)
- Inhaber*innen des Düsselpasses (bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses)
- Inhaber*innen der Künstler*innenkarte (bei Vorlage einer gültigen
Künstler*innenkarte)
- Inhaber*innen einer gültigen Art:Card Düsseldorf (bei Vorlage einer gültigen Art:Card)
- Inhaber*innen eines gültigen Art:walk-Museumspasses (bei Vorlage eines gültigen
Art:walk-Museumspasses)
- Inhaber*innen eines gültigen Art:walk-Festival-Tickets (bei Vorlage eines gültigen
Art:walk-Festival-Tickets).
Ein ermäßigter Eintrittspreis gilt für folgende Personenkreise:
- Schüler*innen, Student*innen und Auszubildende nach dem Ausbildungs- bzw.
Berufsförderungsgesetz ab dem vollendeten 21. Lebensjahr
- Gruppen ab 10 Personen
- Inhaber*innen der Düsseldorfer Familienkarte
- Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW.
Dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf bleibt es vorbehalten, in
begründeten Einzelfällen abweichende Regelungen zum Eintritt in die Museen zu treffen.
2. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, dass die unter 1. aufgeführten
Kulturinstitute mittwochs bis sonntags von 12 bis 18 Uhr geöffnet sein sollen (mit
Ausnahme eines noch festzulegenden Wochentages, an dem die Öffnungszeit bis 21
Uhr gilt).
Beschlusslage:
Gremium Datum Vorlagen-
nummer
Titel Beschlussart
Kulturausschuss 22.11.2018 41/159/2018 Hier: Eintrittsfreie
Sonntage
Begleitantrag der
Ratsfraktionen
SPD, BÜ90/GRÜ
u. FDP zum
Haushalt
Rat 11.02.2016 41/93/2015 Freier Eintritt in
städtische Museen für
Jugendliche bis 21
Jahre
Beschlussvorlage
Rat 04.12.2014 41/121/2014 Berücksichtigung der
Ehrenamtskarte NRW
in den städtischen
Museen
Beschlussvorlage
Rat 15.12.2011 41/162/2011 Neufestsetzung der
Eintrittspreise in die
städtischen Museen
Beschlussvorlage Seite 3
1. Kurzdarstellung
Mit der Erhöhung der Eintrittspreise, Anpassung der Öffnungszeiten, dem Verzicht auf den
eintrittsfreien Sonntag sowie dem Wegfall der „Happy Hour“ kann der Entwicklung der
Preissteigerungen in allen Bereichen des Betriebes der städtischen Kulturinstitute
entgegengewirkt werden.
Die kulturelle Teilhabe bleibt dabei gesichert, weil die bisherigen Ermäßigungen und der freie
Eintritt für eine große Gruppe von unterschiedlichen Begünstigten erhalten bleiben.
Darüber hinaus soll die bisherige Altersgrenze für den kostenfreien Eintritt bei Kindern und
Jugendlichen von 18 Jahre auf 21 Jahre ausgeweitet werden. Bisher war nur der Freitag
eintrittsfrei für Besuchende bis 21 Jahre, wobei Kinder und Jugendliche bis zum 18.
Lebensjahr ohnehin keinen Eintritt gezahlt haben.
Angestrebt wird eine Erhöhung der Einnahmen, um einen größeren Beitrag zur Deckung der
Kosten der Kulturinstitute zu erzielen und somit auch den Gesamthaushalt der Stadt
Düssedorf zu entlasten.
Als weitere organisatorische Veränderung wird ein zweiter Schließtag eingeführt und die
Öffnungszeiten für alle Museen einheitlich auf 12 bis 18 Uhr festgelegt, mit Ausnahme eines
Verlängerungstages bis 21 Uhr.
2. Ausgangslage
Vor 14 Jahren wurde die letzte Erhöhung der Eintrittspreise am 15.12.2011 im Rat der
Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen und zum 01.01.2012 umgesetzt (Vorlage
41/162/2011).
Seitdem sind die Kosten in allen Bereichen des Betriebes der städtischen Kulturinstitute
gestiegen (Personal, Material, Energie). Um die Kostensteigerungen zu kompensieren, sind
Anpassungen im Preisgefüge erforderlich.
3. Geplante Maßnahmen
Erhöhung und Vereinheitlichung der Einheitspreise
Die Eintrittspreise der betreffenden Kulturinstitute werden wie folgt erhöht und vereinheitlicht:
Von 4 EUR auf 5 EUR für Vollzahler*innen und im ermäßigten Preissegment von 2,00 EUR
auf 2,50 EUR. Das Kombi-Ticket für Heinrich-Heine-Institut und Schumann-Haus wird von 6
EUR auf 7,50 EUR für Vollzahler*innen und im ermäßigten Bereich von 3,00 EUR auf 4,00
EUR angehoben.
Die Möglichkeit zur kulturellen Teilhabe bleibt erhalten: Bisherige Vergünstigungen, die bis
hin zum gänzlich freien Eintritt für viele Personengruppen gehen, bestehen weiterhin bzw.
werden noch ergänzt.
Abschaffung des freien Eintrittes an Sonntagen
Die Wiedereinführung von Eintrittsgeldern an Sonntagen ist ein notwendiger Schritt, um
weitere Einnahmen zu erzielen. Die kulturelle Teilhabe bleibt gesichert, indem bisherige
Vergünstigungen unangetastet bleiben.
Darüber hinaus sollen alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
freien Eintritt erhalten. Mit diesem Schritt kann gerade für diese Zielgruppe der Besuch der
Kulturinstitute noch niedrigschwelliger gestaltet werden. Bisher galt diese Regelung des
kostenfreien Eintritts bis 21 Jahre nur freitags.
Abschaffung des kostenfreien Besuches während der letzten Stunde der
Öffnungszeiten, der sogenannten „Happy Hour“
Bisher war der Besuch der letzten Öffnungsstunde in den städtischen Kulturinstituten
kostenfrei. Die Resonanz auf dieses Angebot blieb hinter den Erwartungen der Kulturinstitute
zurück: Nur wenige Besucher*innen waren zu verzeichnen. Daher entfällt in Zukunft diese
Regelung. Seite 4
Einführung eines zweiten Schließtages am Dienstag der Woche
Die Einführung eines zweiten Schließtages führt zu erheblichen Einsparungen, da die Kosten
für die Beschäftigung des Sicherheitspersonal kontinuierlich gestiegen sind. In Zukunft sind
weitere Tarifabschlüsse zu erwarten, die zu Erhöhungen führen werden. Auch während des
Schließtages können die Kulturinstitute ihren Bildungsauftrag erfüllen: Gruppen aus
Kindergärten und Schulklassen können in den Museen vom museumspädagogischen
Personal betreut werden.
Der Zugang zu Archiven und Bibliotheken in den Häusern ist weiterhin nach vorheriger
Anmeldung möglich. Ebenso verhält es sich mit Veranstaltungen am Abend, wie z.B.
Filmvorführungen im Filmmuseum. Diese bleiben dem Publikum erhalten, selbst wenn der
Museumsbetrieb am Schließtag entfällt. Die Verwaltung befindet sich im Austausch mit den
Kulturinstituten, um die erforderlichen Abläufe am Schließtag gemeinsam zu koordinieren.
Vereinheitlichung der Öffnungszeiten von 12 bis 18 Uhr
Der Kostenfaktor Sicherheitspersonal fällt weniger stark ins Gewicht, wenn die
Öffnungszeiten der städtischen Kulturinstitute vereinheitlicht werden. Eine Festlegung auf
den Zeitraum von 12 bis 18 Uhr wird angestrebt, um den Besucher*innen bessere und
einheitliche Öffnungszeiten zur Orientierung zu geben. Kindergarten-Gruppen und
Schulklassen können außerhalb der Öffnungszeiten Führungen in den Kulturinstituten
erleben.
Verlängerung der Öffnungszeiten bis 21 Uhr an einem Wochentag
Wo gespart wird, dort entstehen auch Potenziale, um notwendige Veränderungen
umzusetzen. Die Entwicklung der Kulturinstitute hin zu so genannten „Dritten Orten“ ist eine
solche wünschenswerte Entwicklung. Dabei sollen die Kulturinstitute der Öffentlichkeit noch
stärker als Räume für Begegnung, Bildung und Austausch dienen. Dies kann nur gelingen,
wenn auch die Öffnungszeiten angepasst werden. Mit einer Öffnung der Häuser einmal pro
Woche bis 21 Uhr ergeben sich neue, wertvolle Spielräume zur Gestaltung eines
Programms, das ein diverses Publikum noch besser ansprechen kann.
4. Finanzielle Auswirkungen
☒ ja ☐ nein
Die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen trägt mit einem Gesamtbetrag von rd. 280.000
EUR pro Jahr zur Konsolidierung des Haushaltes bei.
5. Weiteres Vorgehen
Nach dem Beschluss des Rates am 18. Juni 2026 wird die Verwaltung umgehend die
notwendigen Schritte einleiten, damit die aufgeführten Maßnahmen zum 1. Juli 2026
umgesetzt werden können.