Beschlussvorlage Aktenzeichen KUA/056/2026

Neue Eintrittspreisstruktur und Öffnungszeiten der städtischen Kulturinstitute

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 16. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, ab dem 01.07.2026 für die genannten Kulturinstitute folgende Eintrittspreise zu erheben sowie die aufgelisteten Vergünstigungen zu gewähren: Kulturinstitut Vollzahler*in ermäßigt alt neu alt neu Heine-Institut Schumann-Haus Kombi-Ticket 4,00 EUR 4,00 EUR 6,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 7,50 EUR 2,00 EUR 2,00 EUR 3,00 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR 4,00 EUR Filmmuseum 5,00 EUR 5,00 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR Goethe-Museum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Hetjens-Museum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Schifffahrtmuseum 3,00 EUR 5,00 EUR 1,50 EUR 2,50 EUR Stadtmuseum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Theatermuseum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Freier Eintritt gilt für folgende Personenkreise: - Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr - Mitglieder der Freundeskreise des jeweiligen Kulturinstitutes - Pressevertreter*innen - Mitglieder Assocation Internationale des Critiques d’Art (AICA), International Council of Museums (ICOM), International Association of Curators of Contemporary Art (IKT), International Committee for Education and Cultural Action (CECA) und Deutscher Museumsbund - Mitglieder des Kulturausschusses - Schwerbehinderte und ihre Begleitperson (bei Vorlage eines Ausweises mit einer Schwerbehinderung ab 80 und mehr) - Inhaber*innen der Düsseldorf Welcome Card (bei Vorlage der Düsseldorf Welcome Card) - Inhaber*innen des Düsselpasses (bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses) - Inhaber*innen der Künstler*innenkarte (bei Vorlage einer gültigen Künstler*innenkarte) - Inhaber*innen einer gültigen Art:Card Düsseldorf (bei Vorlage einer gültigen Art:Card) - Inhaber*innen eines gültigen Art:walk-Museumspasses (bei Vorlage eines gültigen Art:walk-Museumspasses) - Inhaber*innen eines gültigen Art:walk-Festival-Tickets (bei Vorlage eines gültigen Art:walk-Festival-Tickets).

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · KUA/056/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 6.3

    Kulturausschuss. Amtlicher Vermerk: „passieren lassen“.

  3. Sitzung · TOP 11

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „passieren lassen“.

  4. Sitzung · TOP 14

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581151.pdf Published Time: 2026-05-11T14:16:00.000Z Number of Pages: 4 Markdown Content: KUA/056/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Neue Eintrittspreisstruktur und Öffnungszeiten der städtischen Kulturinstitute Fachbereich : 41 - Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Kulturausschuss 21.05.2026 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 08.06.2026 Vorberatung Rat 18.06.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: 1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, ab dem 01.07.2026 für die genannten Kulturinstitute folgende Eintrittspreise zu erheben sowie die aufgelisteten Vergünstigungen zu gewähren: Kulturinstitut Vollzahler*in ermäßigt alt neu alt neu Heine-Institut Schumann-Haus Kombi-Ticket 4,00 EUR 4,00 EUR 6,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 7,50 EUR 2,00 EUR 2,00 EUR 3,00 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR 4,00 EUR Filmmuseum 5,00 EUR 5,00 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR Goethe-Museum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Hetjens-Museum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Schifffahrtmuseum 3,00 EUR 5,00 EUR 1,50 EUR 2,50 EUR Stadtmuseum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Theatermuseum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Freier Eintritt gilt für folgende Personenkreise: - Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr Seite 2 - Mitglieder der Freundeskreise des jeweiligen Kulturinstitutes - Pressevertreter*innen - Mitglieder Assocation Internationale des Critiques d’Art (AICA), International Council of Museums (ICOM), International Association of Curators of Contemporary Art (IKT), International Committee for Education and Cultural Action (CECA) und Deutscher Museumsbund - Mitglieder des Kulturausschusses - Schwerbehinderte und ihre Begleitperson (bei Vorlage eines Ausweises mit einer Schwerbehinderung ab 80 und mehr) - Inhaber*innen der Düsseldorf Welcome Card (bei Vorlage der Düsseldorf Welcome Card) - Inhaber*innen des Düsselpasses (bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses) - Inhaber*innen der Künstler*innenkarte (bei Vorlage einer gültigen Künstler*innenkarte) - Inhaber*innen einer gültigen Art:Card Düsseldorf (bei Vorlage einer gültigen Art:Card) - Inhaber*innen eines gültigen Art:walk-Museumspasses (bei Vorlage eines gültigen Art:walk-Museumspasses) - Inhaber*innen eines gültigen Art:walk-Festival-Tickets (bei Vorlage eines gültigen Art:walk-Festival-Tickets). Ein ermäßigter Eintrittspreis gilt für folgende Personenkreise: - Schüler*innen, Student*innen und Auszubildende nach dem Ausbildungs- bzw. Berufsförderungsgesetz ab dem vollendeten 21. Lebensjahr - Gruppen ab 10 Personen - Inhaber*innen der Düsseldorfer Familienkarte - Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW. Dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf bleibt es vorbehalten, in begründeten Einzelfällen abweichende Regelungen zum Eintritt in die Museen zu treffen. 2. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, dass die unter 1. aufgeführten Kulturinstitute mittwochs bis sonntags von 12 bis 18 Uhr geöffnet sein sollen (mit Ausnahme eines noch festzulegenden Wochentages, an dem die Öffnungszeit bis 21 Uhr gilt). Beschlusslage: Gremium Datum Vorlagen- nummer Titel Beschlussart Kulturausschuss 22.11.2018 41/159/2018 Hier: Eintrittsfreie Sonntage Begleitantrag der Ratsfraktionen SPD, BÜ90/GRÜ u. FDP zum Haushalt Rat 11.02.2016 41/93/2015 Freier Eintritt in städtische Museen für Jugendliche bis 21 Jahre Beschlussvorlage Rat 04.12.2014 41/121/2014 Berücksichtigung der Ehrenamtskarte NRW in den städtischen Museen Beschlussvorlage Rat 15.12.2011 41/162/2011 Neufestsetzung der Eintrittspreise in die städtischen Museen Beschlussvorlage Seite 3 1. Kurzdarstellung Mit der Erhöhung der Eintrittspreise, Anpassung der Öffnungszeiten, dem Verzicht auf den eintrittsfreien Sonntag sowie dem Wegfall der „Happy Hour“ kann der Entwicklung der Preissteigerungen in allen Bereichen des Betriebes der städtischen Kulturinstitute entgegengewirkt werden. Die kulturelle Teilhabe bleibt dabei gesichert, weil die bisherigen Ermäßigungen und der freie Eintritt für eine große Gruppe von unterschiedlichen Begünstigten erhalten bleiben. Darüber hinaus soll die bisherige Altersgrenze für den kostenfreien Eintritt bei Kindern und Jugendlichen von 18 Jahre auf 21 Jahre ausgeweitet werden. Bisher war nur der Freitag eintrittsfrei für Besuchende bis 21 Jahre, wobei Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ohnehin keinen Eintritt gezahlt haben. Angestrebt wird eine Erhöhung der Einnahmen, um einen größeren Beitrag zur Deckung der Kosten der Kulturinstitute zu erzielen und somit auch den Gesamthaushalt der Stadt Düssedorf zu entlasten. Als weitere organisatorische Veränderung wird ein zweiter Schließtag eingeführt und die Öffnungszeiten für alle Museen einheitlich auf 12 bis 18 Uhr festgelegt, mit Ausnahme eines Verlängerungstages bis 21 Uhr. 2. Ausgangslage Vor 14 Jahren wurde die letzte Erhöhung der Eintrittspreise am 15.12.2011 im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen und zum 01.01.2012 umgesetzt (Vorlage 41/162/2011). Seitdem sind die Kosten in allen Bereichen des Betriebes der städtischen Kulturinstitute gestiegen (Personal, Material, Energie). Um die Kostensteigerungen zu kompensieren, sind Anpassungen im Preisgefüge erforderlich. 3. Geplante Maßnahmen Erhöhung und Vereinheitlichung der Einheitspreise Die Eintrittspreise der betreffenden Kulturinstitute werden wie folgt erhöht und vereinheitlicht: Von 4 EUR auf 5 EUR für Vollzahler*innen und im ermäßigten Preissegment von 2,00 EUR auf 2,50 EUR. Das Kombi-Ticket für Heinrich-Heine-Institut und Schumann-Haus wird von 6 EUR auf 7,50 EUR für Vollzahler*innen und im ermäßigten Bereich von 3,00 EUR auf 4,00 EUR angehoben. Die Möglichkeit zur kulturellen Teilhabe bleibt erhalten: Bisherige Vergünstigungen, die bis hin zum gänzlich freien Eintritt für viele Personengruppen gehen, bestehen weiterhin bzw. werden noch ergänzt. Abschaffung des freien Eintrittes an Sonntagen Die Wiedereinführung von Eintrittsgeldern an Sonntagen ist ein notwendiger Schritt, um weitere Einnahmen zu erzielen. Die kulturelle Teilhabe bleibt gesichert, indem bisherige Vergünstigungen unangetastet bleiben. Darüber hinaus sollen alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres freien Eintritt erhalten. Mit diesem Schritt kann gerade für diese Zielgruppe der Besuch der Kulturinstitute noch niedrigschwelliger gestaltet werden. Bisher galt diese Regelung des kostenfreien Eintritts bis 21 Jahre nur freitags. Abschaffung des kostenfreien Besuches während der letzten Stunde der Öffnungszeiten, der sogenannten „Happy Hour“ Bisher war der Besuch der letzten Öffnungsstunde in den städtischen Kulturinstituten kostenfrei. Die Resonanz auf dieses Angebot blieb hinter den Erwartungen der Kulturinstitute zurück: Nur wenige Besucher*innen waren zu verzeichnen. Daher entfällt in Zukunft diese Regelung. Seite 4 Einführung eines zweiten Schließtages am Dienstag der Woche Die Einführung eines zweiten Schließtages führt zu erheblichen Einsparungen, da die Kosten für die Beschäftigung des Sicherheitspersonal kontinuierlich gestiegen sind. In Zukunft sind weitere Tarifabschlüsse zu erwarten, die zu Erhöhungen führen werden. Auch während des Schließtages können die Kulturinstitute ihren Bildungsauftrag erfüllen: Gruppen aus Kindergärten und Schulklassen können in den Museen vom museumspädagogischen Personal betreut werden. Der Zugang zu Archiven und Bibliotheken in den Häusern ist weiterhin nach vorheriger Anmeldung möglich. Ebenso verhält es sich mit Veranstaltungen am Abend, wie z.B. Filmvorführungen im Filmmuseum. Diese bleiben dem Publikum erhalten, selbst wenn der Museumsbetrieb am Schließtag entfällt. Die Verwaltung befindet sich im Austausch mit den Kulturinstituten, um die erforderlichen Abläufe am Schließtag gemeinsam zu koordinieren. Vereinheitlichung der Öffnungszeiten von 12 bis 18 Uhr Der Kostenfaktor Sicherheitspersonal fällt weniger stark ins Gewicht, wenn die Öffnungszeiten der städtischen Kulturinstitute vereinheitlicht werden. Eine Festlegung auf den Zeitraum von 12 bis 18 Uhr wird angestrebt, um den Besucher*innen bessere und einheitliche Öffnungszeiten zur Orientierung zu geben. Kindergarten-Gruppen und Schulklassen können außerhalb der Öffnungszeiten Führungen in den Kulturinstituten erleben. Verlängerung der Öffnungszeiten bis 21 Uhr an einem Wochentag Wo gespart wird, dort entstehen auch Potenziale, um notwendige Veränderungen umzusetzen. Die Entwicklung der Kulturinstitute hin zu so genannten „Dritten Orten“ ist eine solche wünschenswerte Entwicklung. Dabei sollen die Kulturinstitute der Öffentlichkeit noch stärker als Räume für Begegnung, Bildung und Austausch dienen. Dies kann nur gelingen, wenn auch die Öffnungszeiten angepasst werden. Mit einer Öffnung der Häuser einmal pro Woche bis 21 Uhr ergeben sich neue, wertvolle Spielräume zur Gestaltung eines Programms, das ein diverses Publikum noch besser ansprechen kann. 4. Finanzielle Auswirkungen ☒ ja ☐ nein Die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen trägt mit einem Gesamtbetrag von rd. 280.000 EUR pro Jahr zur Konsolidierung des Haushaltes bei. 5. Weiteres Vorgehen Nach dem Beschluss des Rates am 18. Juni 2026 wird die Verwaltung umgehend die notwendigen Schritte einleiten, damit die aufgeführten Maßnahmen zum 1. Juli 2026 umgesetzt werden können.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen KUA/056/2026