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Title: Antrag
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590236.pdf
Published Time: 2026-06-17T09:16:00.000Z
Number of Pages: 5
Markdown Content:
RAT/355/2026
## X öffentlich nicht öffentlich
## Düsseldorf, 17.06.2026
## An
## Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
## Vorsitzender des Rates
## der Landeshauptstadt Düsseldorf
## Antrag der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt
## Düsseldorf am 18.06.2026
# Betrifft:
## Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage KUA/056/2026
Antrag:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD/Volt-Ratsfraktion bittet Sie, diesen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage
„Neue Eintrittspreisstruktur und Öffnungszeiten der städtischen Kulturinstitute“
(KUA/056/2026) des Kulturamtes 41 auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates
der Landeshauptstadt Düsseldorf am 18. Juni 2026 zu nehmen und mit folgenden
Änderungen zur Abstimmung zu bringen.
Antrag:
Beschlussdarstellung:
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, ab dem 01.07.2026 für die
genannten Kulturinstitute folgende Eintrittspreise zu erheben sowie die aufgelisteten
Vergünstigungen zu gewähren:
Kulturinstitut Vollzahler*in ermäßigt
alt neu alt neu
Heine-Institut
Schumann-Haus
Kombi-Ticket
4,00 EUR
4,00 EUR
6,00 EUR
5,00 EUR
5,00 EUR
7,50 EUR
2,00 EUR
2,00 EUR
3,00 EUR
2,50 EUR
2,50 EUR
4,00 EUR
Filmmuseum 5,00 EUR 5,00 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR
Goethe-Museum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR
Hetjens-Museum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR
Schifffahrtmuseum 3,00 EUR 5,00 EUR 1,50 EUR 2,50 EUR Seite 2
Stadtmuseum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR
Theatermuseum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR
Freier Eintritt gilt für folgende Personenkreise:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
- Mitglieder der Freundeskreise des jeweiligen Kulturinstitutes
- Pressevertreter*innen
- Mitglieder Assocation Internationale des Critiques d’Art (AICA), International
Council of Museums (ICOM), International Association of Curators of Contem-
porary Art (IKT), International Committee for Education and Cultural Action
(CECA) und Deutscher Museumsbund
- Mitglieder des Kulturausschusses
- Schwerbehinderte und ihre Begleitperson (bei Vorlage eines Ausweises mit ei-
ner Schwerbehinderung ab 80 und mehr)
- Inhaber*innen der Düsseldorf Welcome Card (bei Vorlage der Düsseldorf Wel-
come Card)
- Inhaber*innen des Düsselpasses (bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses)
- Inhaber*innen der Künstler*innenkarte (bei Vorlage einer gültigen Künst-
ler*innenkarte)
- Inhaber*innen einer gültigen Art:Card Düsseldorf (bei Vorlage einer gültigen
Art:Card)
- Inhaber*innen eines gültigen Art:walk-Museumspasses (bei Vorlage eines gül-
tigen Art:walk-Museumspasses)
- Inhaber*innen eines gültigen Art:walk-Festival-Tickets (bei Vorlage eines gül-
tigen Art:walk-Festival-Tickets).
Ein ermäßigter Eintrittspreis gilt für folgende Personenkreise:
- Schüler*innen, Student*innen und Auszubildende nach dem Ausbildungs-
bzw. Berufsförderungsgesetz ab dem vollendeten 21. Lebensjahr
- Gruppen ab 10 Personen
- Inhaber*innen der Düsseldorfer Familienkarte
- Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW.
Dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf bleibt es vorbehalten, in
begründeten Einzelfällen abweichende Regelungen zum Eintritt in die Museen zu
treffen.
2. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, dass die unter 1.
aufgeführten Kulturinstitute mittwochs bis sonntags von 12 bis 18 Uhr geöffnet sein
sollen (mit Ausnahme eines noch festzulegenden Wochentages, an dem die
Öffnungszeit bis 21Uhr gilt).
Beschlusslage:
Gremium Datum Vorlagen-
nummer
Titel Beschlussart
Kulturausschuss 22.11.2018 41/159/2018 Hier: Eintritts-
freie Sonntage
Begleitantrag der
Ratsfraktionen
SPD, BÜ90/GRÜ
u. FDP zum
Haushalt
Rat 11.02.2016 41/93/2015 Freier Eintritt in
städtische
Beschlussvorlage Seite 3
Museen für
Jugendliche bis
21 Jahre
Rat 04.12.2014 41/121/2014 Berücksichtigung
der
Ehrenamtskarte
NRW in den
städtischen
Museen
Beschlussvorlage
Rat 15.12.2011 41/162/2011 Neufestsetzung
der
Eintrittspreise in
die städtischen
Museen
Beschlussvorlage
1. Kurzdarstellung
Mit der Erhöhung der Eintrittspreise, Anpassung der Öffnungszeiten, dem Verzicht
auf den eintrittsfreien Sonntag sowie dem Wegfall der „Happy Hour“ kann der
Entwicklung der Preissteigerungen in allen Bereichen des Betriebes der städtischen
Kulturinstitute entgegengewirkt werden.
Die kulturelle Teilhabe bleibt dabei gesichert, weil die bisherigen Ermäßigungen und
der freie Eintritt für eine große Gruppe von unterschiedlichen Begünstigten erhalten
bleiben. Darüber hinaus soll die bisherige Altersgrenze für den kostenfreien Eintritt
bei Kindern und Jugendlichen von 18 Jahre auf 21 Jahre ausgeweitet werden. Bisher
war nur der Freitag eintrittsfrei für Besuchende bis 21 Jahre, wobei Kinder und
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ohnehin keinen Eintritt gezahlt haben.
Angestrebt wird eine Erhöhung der Einnahmen, um einen größeren Beitrag zur
Deckung der Kosten der Kulturinstitute zu erzielen und somit auch den
Gesamthaushalt der Stadt Düsseldorf zu entlasten. Als weitere organisatorische
Veränderung wird ein zweiter Schließtag eingeführt und die Öffnungszeiten für alle
Museen einheitlich auf 12 bis 18 Uhr festgelegt , mit Ausnahme eines
Verlängerungstages bis 21 Uhr .
2. Ausgangslage
Vor 14 Jahren wurde die letzte Erhöhung der Eintrittspreise am 15.12.2011 im Rat
der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen und zum 01.01.2012 umgesetzt
(Vorlage 41/162/2011). Seitdem sind die Kosten in allen Bereichen des Betriebes der
städtischen Kulturinstitute gestiegen (Personal, Material, Energie). Um die
Kostensteigerungen zu kompensieren, sind Anpassungen im Preisgefüge erforderlich.
3. Geplante Maßnahmen
Erhöhung und Vereinheitlichung der Einheitspreise
Die Eintrittspreise der betreffenden Kulturinstitute werden wie folgt erhöht und
vereinheitlicht: Von 4 EUR auf 5 EUR für Vollzahler*innen und im ermäßigten
Preissegment von 2,00 EUR auf 2,50 EUR. Das Kombi-Ticket für Heinrich-Heine-
Institut und Schumann-Haus wird von 6 EUR auf 7,50 EUR für Vollzahler*innen und
im ermäßigten Bereich von 3,00 EUR auf 4,00 EUR angehoben.
Die Möglichkeit zur kulturellen Teilhabe bleibt erhalten: Bisherige Vergünstigungen,
die bis hin zum gänzlich freien Eintritt für viele Personengruppen gehen, bestehen
weiterhin bzw. werden noch ergänzt. Seite 4
Abschaffung des freien Eintrittes an Sonntagen
Die Wiedereinführung von Eintrittsgeldern an Sonntagen ist ein notwendiger Schritt,
um weitere Einnahmen zu erzielen. Die kulturelle Teilhabe bleibt gesichert, indem
bisherige Vergünstigungen unangetastet bleiben.
Darüber hinaus sollen alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres freien Eintritt erhalten. Mit diesem Schritt kann gerade für diese
Zielgruppe der Besuch der Kulturinstitute noch niedrigschwelliger gestaltet werden.
Bisher galt diese Regelung des kostenfreien Eintritts bis 21 Jahre nur freitags.
Abschaffung des kostenfreien Besuches während der letzten Stunde der
Öffnungszeiten, der sogenannten „Happy Hour“
Bisher war der Besuch der letzten Öffnungsstunde in den städtischen Kulturinstituten
kostenfrei. Die Resonanz auf dieses Angebot blieb hinter den Erwartungen der
Kulturinstitute zurück: Nur wenige Besucher*innen waren zu verzeichnen. Daher
entfällt in Zukunft diese Regelung.
Einführung eines zweiten Schließtages am Dienstag der Woche
Die Einführung eines zweiten Schließtages führt zu erheblichen Einsparungen, da die
Kosten für die Beschäftigung des Sicherheitspersonal kontinuierlich gestiegen sind.
In Zukunft sind weitere Tarifabschlüsse zu erwarten, die zu Erhöhungen führen
werden. Auch während des Schließtages können die Kulturinstitute ihren
Bildungsauftrag erfüllen: Gruppen aus Kindergärten und Schulklassen können in den
Museen vom museumspädagogischen Personal betreut werden.
Der Zugang zu Archiven und Bibliotheken in den Häusern ist weiterhin nach
vorheriger Anmeldung möglich. Ebenso verhält es sich mit Veranstaltungen am
Abend, wie z.B. Filmvorführungen im Filmmuseum. Diese bleiben dem Publikum
erhalten, selbst wenn der Museumsbetrieb am Schließtag entfällt. Die Verwaltung
befindet sich im Austausch mit den Kulturinstituten, um die erforderlichen Abläufe
am Schließtag gemeinsam zu koordinieren.
Vereinheitlichung der Öffnungszeiten von 12 bis 18 Uhr
Der Kostenfaktor Sicherheitspersonal fällt weniger stark ins Gewicht, wenn die
Öffnungszeiten der städtischen Kulturinstitute vereinheitlicht werden. Eine
Festlegung auf den Zeitraum von 12 bis 18 Uhr wird angestrebt, um den
Besucher*innen bessere und einheitliche Öffnungszeiten zur Orientierung zu geben.
Kindergarten-Gruppen und Schulklassen können außerhalb der Öffnungszeiten
Führungen in den Kulturinstituten erleben.
Verlängerung der Öffnungszeiten bis 21 Uhr an einem Wochentag
Wo gespart wird, dort entstehen auch Potenziale, um notwendige Veränderungen
umzusetzen. Die Entwicklung der Kulturinstitute hin zu so genannten „Dritten Orten“
ist eine solche wünschenswerte Entwicklung. Dabei sollen die Kulturinstitute der
Öffentlichkeit noch stärker als Räume für Begegnung, Bildung und Austausch dienen.
Dies kann nur gelingen, wenn auch die Öffnungszeiten angepasst werden. Mit einer
Öffnung der Häuser einmal pro Woche bis 21 Uhr ergeben sich neue, wertvolle
Spielräume zur Gestaltung eines Programms, das ein diverses Publikum noch besser
ansprechen kann.
## 4. Finanzielle Auswirkungen
## ☒ ja ☐ nein
Die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen trägt mit einem Gesamtbetrag von rd.
256.000 EUR pro Jahr zur Konsolidierung des Haushaltes bei.
5. Weiteres Vorgehen
Nach dem Beschluss des Rates am 18. Juni 2026 wird die Verwaltung umgehend die
notwendigen Schritte einleiten, damit die aufgeführten Maßnahmen zum 1. Juli 2026
umgesetzt werden können. Seite 5
Begründung:
Die erwarteten Mehreinnahmen von rd. 120.000 EUR durch die Preiserhöhungen, die
Abschaffung des freien Sonntagseintritts und den Wegfall der Happy Hour basieren
auf Schätzungen, die angesichts eines zu erwartenden Besucherrückgangs nicht
belastbar sind. Kulturelle Teilhabe darf nicht unsicheren Einnahmeprognosen
geopfert werden. Auch die Verlängerung der Öffnungszeiten an einem Wochentag ist
abzulehnen: die damit verbundenen Mehrkosten von rd. 96.000 EUR pro Jahr zehren
einen erheblichen Teil der durch Schließtag und Öffnungszeitenvereinheitlichung
erzielten Einsparungen wieder auf. Bei Annahme dieses Änderungsantrags verbleibt
ein strukturell gesicherter Konsolidierungsbeitrag von rd. 256.000 EUR.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sabrina Proschmann