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OVA/101/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Radverkehrsführung Benrather Schloßallee im Abschnitt Schöne Aussicht / Pigageallee
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 902.10.2026Anhörung
Ordnungs- und
07.10.2026Entscheidung
Verkehrsausschuss
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Einrichtung eines
Radfahrstreifens auf der Benrather Schloßallee in Fahrtrichtung Benrath im Abschnitt
Schöne Aussicht / Pigageallee sowie die Einrichtung eines Parkstreifens in der
Innenkurve der Bonner Straße gemäß der beiliegenden Planung.
Sachdarstellung:
Anlass der Planung und vorhandener Zustand
Die Benrather Schloßallee hat eine innerörtliche Verbindungsfunktion im Düsseldorfer
Straßennetz und liegt auf dem städtischen Bezirksradnetz. Das von der IHK
definierte Kernstraßennetz ist nicht betroffen. Bei der Verkehrszählung aus dem Jahr
2022 wurde im Bereich der Ludolfstraße eine Verkehrsstärke von 735 Kfz/h in den
Spitzenstunden ermittelt. Der Schwerverkehrsanteil fällt dabei gering aus (< 5 %).
Die Benrather Schloßallee wird von der Stadtbahnlinie U72 sowie den nur nachts
verkehrenden Buslinien 817 und NE7 befahren.
Die Benrather Schloßallee zwischen der Bonner Straße und der Pigageallee ist im
Bestand eine vierstreifige Straße, wobei die äußeren rechten Fahrstreifen je
Fahrtrichtung beparkt werden. In der Mitte der Straße verlaufen die Gleise der dort
verkehrenden Stadtbahn. Auf dem Abschnitt befinden sich zwei ÖPNV-Haltestellen
(„Schöne Aussicht" und „Kappeler Straße"). Auf der Nordseite befindet sich ein nicht
benutzungspflichtiger, untermaßiger Radweg im Seitenraum. Auf der Südseite ist
keine dauerhafte Radverkehrsanlage vorhanden. Aufgrund einer Baustelle entlang
des Benrather Schloßufers und des dadurch gesperrten dortigen Radwegs wurde
zwischen Juni 2023 und Februar 2026 im Zuge einer Umleitung des Radverkehrs auf
der Südseite der Benrather Schloßallee ein temporärer Radfahrstreifen zwischen der
Bonner Straße und Pigageallee mit gelber Baustellenmarkierung gekennzeichnet.
Dafür entfiel das Parken entlang des südlichen Fahrbahnrands. Diese temporäre
Maßnahme soll nun mit der vorliegenden Planung verstetigt werden.
Schon 2020 hat die Bezirksvertretung 9 die Einrichtung eines Radfahrstreifens auf
der Benrather Schloßallee in FR Benrath beschlossen (BV9/084/2020).
Des Weiteren hat die Bezirksvertretung 9 im Zuge der Einrichtung des temporären
Radfahrstreifens mit ihrem Beschluss (BV9/103/2023) die Einrichtung eines
Parkstreifens in der Kurve der Bonner Straße auf der Nordseite sowie mit den
Beschlüssen BV9/070/2026 und BV9/143/2025 die Schaffung einer signalisierten
Querung für den Fuß- und Radverkehr sowie eine Durchwegung von der Schönen
Aussicht zur Bonner Straße für den Radverkehr beschlossen.
Der Wunsch nach einer signalisierten Querung entstand im Kontext der Benrather
Rochade und der Verlegung der Schulstandorte an die Benrodestraße. Die
signalisierte Querung ermöglicht es zu Fuß gehenden oder Rad fahrenden
Schülerinnen und Schülern von der Schönen Aussicht bzw. aus dem Benrather
Zentrum kommend, den Fuß-/ Radweg entlang des Rheins in Richtung Reisholzer
Hafen zu erreichen. Im Bestand kann angesichts der Kurvenlage und der
vielbefahrenen Hauptstraße nur unter hohem Risiko gequert werden, was daher
aktuell durch Kettenpoller im nördlichen Seitenraum unterbunden werden soll. Die
Maßnahme erhöht daher die Schulwegsicherheit.
Um den Radfahrstreifen und den Parkstreifen möglichst zügig umsetzen zu können,
wird die signalisierte Querung in Höhe Schöne Aussicht von der Einrichtung des
Radfahrstreifens getrennt umgesetzt und in einer separaten Planung und späteren
Vorlage berücksichtigt, da sich die signalisierte Querung sowohl planerisch als auch
baulich wesentlich komplexer darstellt. Der Radfahrstreifen soll möglichst zeitnah in
Verbindung mit der erneuten Baustellenumleitung im Rahmen der
Hochwasserschutzmaßnahme am Benrather Schloßufer oder zumindest direkt im
Anschluss realisiert werden.
Planung (Radfahrstreifen in FR Benrath)
Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) kann die Benrather
Schloßallee als zweistreifige Straße dem Belastungsbereich II zugeordnet werden.
Gemäß Belastungsbereich II sind grundsätzlich Führungsformen wie Schutzstreifen
oder Gehwegnutzung zulässig. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird die
Einrichtung eines Radfahrstreifens als geeignetste Führungsform erachtet (vgl.
Begründung).
Die gesamte Fahrbahnbreite beträgt ca. 12,00 m. Gemäß den Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und ERA 2010 beträgt das Regelmaß für einen
Radfahrstreifen 1,85 m, einschließlich des Breitstrichs von 0,25 m. Laut
Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen
im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen (E Klima 2022) sind die in
den RASt 06 und ERA 2010 angegebenen Regelmaße für Radverkehrsführungen als
Mindestwerte anzusehen und möglichst breiter zu wählen. Da der gesamte rechte
Kfz-Fahrstreifen, der im Bestand beparkt wird, als Radfahrstreifen markiert wird,
kann eine Breite von 2,50 m erreicht werden, was deutlich über den Mindestmaßen
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der Regelwerke liegt. Der angrenzende Kfz-Fahrstreifen behält seine heutige Breite
von ca. 3,40 m bei.
Der neue Radfahrstreifen setzt von Westen kommend hinter dem
Schwerbehindertenparkstand an. Dieser wurde im Zuge der temporären Maßnahme
nach Westen an den Beginn des Radfahrstreifens verschoben und soll nun dauerhaft
dort eingerichtet werden. Sollte die Grundlage für den personenbezogenen
Schwerbehindertenparkstand in Zukunft entfallen, wird die Aufleitung des
Radverkehrs auf die Benrather Schloßallee den Regelwerken entsprechend
angepasst. Von dort an führt der Radfahrstreifen mit einer Breite von 2,50 m bis zur
Pigageallee. Die Breite des angrenzenden Kfz-Fahrstreifens liegt zwischen 3,30 m
und 3,50 m. Die ÖPNV-Haltestellen werden entsprechend dem Standard markiert.
Hinter dem Knotenpunkt Benrather Schloßallee / Pigageallee wird dem Radverkehr
per Markierung signalisiert, dass er sich nach links auf den verbleibenden Kfz-
Fahrstreifen einzuordnen hat und der Radfahrstreifen endet. Im Anschluss steht der
südliche Fahrbahnrand wieder zum Parken zur Verfügung. Weiterhin wird im
Knotenpunkt ein indirekter Linksabbieger eingerichtet, damit der Radverkehr
gesichert nach Norden in die Kappeler Straße abbiegen kann. Dazu muss ein neuer
Rad-Signalgeber errichtet werden. Die Radfurten des Knotenpunktes werden rot
eingefärbt.
Um auch nach Einrichtung des Radfahrstreifens das Laden- und Liefern zu
ermöglichen, werden auf der Nordseite der Benrather Schloßallee an den
Einmündungen der Steinkribben- bzw. der Ludolfstraße jeweils eine Lade- und
Lieferzone für die Zeitbereiche 7:00 bis 18:00 Uhr eingerichtet (Vz 286 + 1042-31 +
1012-30). Auf der Südseite stehen hierfür keine geeigneten Flächen zur Verfügung.
Am westlichen Beginn der Benrather Schloßallee im Bereich der Schönen Aussicht
wird auf der südlichen Seite in Absprache mit der Connected Düsseldorf
(CMD) eine Sharing-Station eingerichtet.
Um die entlang der Benrather Schloßallee entfallenen 28 Parkstände zumindest in
Teilen zu kompensieren, wird gemäß des BV-Antrages (BV9/103/2023) ein
Parkstreifen auf der Nordseite der Kurve der Bonner Straße eingerichtet. Der
Parkstreifen weist eine Breite von 2,00 m zzgl. eines 0,50 m breiten
Sicherheitstrennstreifens auf. Der Kfz-Fahrstreifen in Richtung Holthausen wird dazu
nach Südwesten unter Inanspruchnahme der dortigen Sperrfläche verschoben. Die
Länge des Parkstreifens beträgt 64,00 m. Dies entspricht ca. 11 Parkständen. Im
Zuge der Einrichtung der signalisierten Querung muss der Parkstreifen entsprechend
angepasst werden. Dadurch wird sich die Anzahl der Parkstände wieder um ca. 3
Parkstände verringern.
Die Planung ist mit den Sprecherinnen des Runden Tisch Verkehrs abgestimmt.
Zudem wurde die der vorliegenden Planung zugrunde liegende Planung der
Baustellenumleitung der Kleinen Kommission Radverkehr am 18.10.2022 vorgelegt.
Begründung
Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen im öffentlichen Straßenraum ist gemäß den
Regularien der Straßenverkehrsordnung anzuordnen.
Es steht grundsätzlich im Ermessen der Landeshauptstadt Düsseldorf - als
Straßenverkehrsbehörde - gem. § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 9 S. 1, S. 4 Nr. 3 StVO die
Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit
und Ordnung zu beschränken. Dabei ist sich die Landeshauptstadt Düsseldorf
bewusst, dass gem. § 45 Abs. 9 S. 1 StVO Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen
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Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei ist der - insbesondere bei
Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehrs - geforderte Nachweis einer
besonderen Gefahrenlage gem. § 45 Abs. 9 S.3 StVO nicht erforderlich, wenn es sich
um die Anordnung eines Radfahrstreifens innerhalb der geschlossenen Ortschaft
handelt, im Sinne des § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 3 StVO.
Die Einrichtung dieser Radverkehrsanlage auf der Benrather Schloßallee stellt einen
solchen Radfahrstreifen dar.
Ergänzend erfolgt die Anordnung der Maßnahmen auf Grundlage von § 45 Abs. 1
Satz 2 Nr. 7 StVO. Danach können Maßnahmen zur Bereitstellung angemessener
Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr aus Gründen des Umwelt-,
Klima- und Gesundheitsschutzes sowie zur Unterstützung der geordneten
städtebaulichen Entwicklung angeordnet werden, ohne dass es einer konkreten
Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO bedarf. Voraussetzung ist, dass
die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt und die Sicherheit des Verkehrs nicht
beeinträchtigt wird.
Der Maßnahmenbereich liegt auf dem Bezirksnetz der Landeshauptstadt Düsseldorf
und ist Bestandteil des gesamtstädtischen Radnetzes sowie des Programms zur
Förderung des Radverkehrs. Ziel ist es, die Bedingungen für den Radverkehr zu
verbessern und eine Verlagerung von Wegen auf den Umweltverbund zu
unterstützen. Hierdurch wird ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, zur
Förderung aktiver Mobilität sowie zu einer besseren Verträglichkeit des Verkehrs mit
den Nutzungsansprüchen des städtebaulichen Bestands geleistet.
Ob und mit welchen Elementen auf einer Straße die Separation von Radverkehr vom
restlichen Verkehr empfohlen wird, ist in der ERA 2010 (Empfehlungen für die Anlage
von Radverkehrsanlagen) vorgegeben. Maßgebend für die Bewertung ist die
Verkehrsstärke in der werktäglichen Spitzenstunde des Fahrbahnquerschnitts und die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt. Weiterhin entscheidend
sind der Schwerverkehrsanteil, die Linienführung, Fahrbahnbreiten und die
Netzbedeutung für den Radverkehr.
Für den Abschnitt der Benrather Schloßallee zwischen Bonner Straße und Pigageallee
ergibt sich auf Grundlage der aktuellsten Verkehrszählung aus dem Frühjahr 2022
eine Verkehrsbelastung von rund 735 Fahrzeugen in der Spitzenstunde sowie etwa
8.204 Fahrzeugen im Zeitraum zwischen 6:00 und 22:00 Uhr. Bei einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h kann die Benrather Schloßallee somit laut den
ERA 2010 dem Belastungsbereich II zugeordnet werden.
Im Rahmen des bestehenden Auswahlermessens ist aus Sicht der Verwaltung und
auf Grundlage der geltenden Richtlinien und Empfehlungen auf dieser Straße eine
separat geführte Radverkehrsanlage zu empfehlen. Der Gehweg kann aufgrund der
geringen Breite nicht für den Radverkehr freigegeben werden. Aufgrund der geringen
Breite des Seitenraums in FR Benrath ist auch keine Radverkehrsanlage im
Seitenraum möglich. Zusätzlich ist die vorhandene Stadtbahnlinie und die
Netzbedeutung für den Radverkehr zu berücksichtigen. Hier ist insbesondere der
Schülerverkehr zu nennen, der aufgrund seiner Vulnerabilität gesondert zu schützen
ist. Daher wird die Führungsform eines Radfahrstreifens gewählt.
In Folge der geplanten Radverkehrsanlage ändert sich die Verteilung der
Verkehrsflächen durch den Entfall des Parkstreifens zugunsten eines
Radfahrstreifens. Im Ergebnis kommt die Verwaltung im Rahmen ihres Ermessens zu
der Einschätzung, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen weder eine
Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs noch eine unzumutbare Einschränkung
der Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist. Vielmehr wird prognostiziert, dass die
klarere und durchgängige Führung des Radverkehrs zu einer Entschärfung
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bestehender Nutzungskonflikte, zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zu
einer verbesserten Akzeptanz der vorgesehenen Verkehrsführung beiträgt.
Parkraumkompensation
In Folge der Einrichtung des Radfahrstreifens auf der Benrather Schloßallee in
Fahrtrichtung Benrath entfallen ca. 28 Parkstände. Da mit dem Parkstreifen ca. 11
neue Parkstände geschaffen werden können, ergibt sich eine Parkraumbilanz von ca.
-17 Parkständen.
Im Rahmen der Begleitung städtebaulicher und verkehrlicher Planungen prüft die
Verwaltung regelmäßig, ob ein Bedarf an Nachbarschaftsstellplätzen für Anwohnende
umliegender Bestandsquartiere besteht und bringt diesen frühzeitig in die jeweiligen
Planverfahren ein.
Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
„Benrodestraße / Marbacher Straße" der Bedarf an Nachbarschaftsstellplätzen im
Zuge der Neuordnung des Schulstandortes der Realschule Benrath frühzeitig in das
Planverfahren eingebracht. Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen vor Ort
konnten (zusätzlich zu den gemäß Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf
notwendigen Stellplätzen) keine weiteren Stellplätze für Anwohnende aus
umliegenden Bestandsquartieren (= Nachbarschaftsstellplätze) im weiteren
Planverfahren berücksichtigt werden.
Darüber hinaus wurde geprüft, ob im Umfeld geeignete öffentliche, halböffentliche
oder private Parkgaragenanlagen für eine Kompensation herangezogen werden
können. Im unmittelbaren Umfeld der Maßnahme stehen derzeit jedoch keine
geeigneten Parkgaragenanlagen zur Verfügung.
Des Weiteren plant die Landeshauptstadt Düsseldorf gemeinsam mit der städtischen
Tochter Connected Düsseldorf GmbH (CMD) das Angebot „Feierabend-
Parken" kontinuierlich auszubauen. Es wird das Ziel verfolgt, das Angebot
auszuweiten, sobald entsprechende Vereinbarungen mit den jeweiligen
Flächeneigentümern getroffen werden können. Im Industriegebiet an der Bonner
Straße befindet sich ein Grundstück, welches geeignet für das „Feierabend-Parken"
scheint. In Zusammenarbeit mit der CMD wurde Kontakt mit der Eigentümerin
aufgenommen. Derzeit wird geprüft, ob die Fläche grundsätzlich für das Angebot
„Feierabend-Parken" zur Verfügung gestellt werden kann. Die Umsetzung und finale
Entscheidung über die Bereitstellung geeigneter Flächen obliegt dabei den jeweiligen
Flächeneigentümern. Dabei kommt es vor, dass nicht alle seitens der Verwaltung
unterbreiteten Standortvorsc
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
Anlage 1 – Benrather Schloßallee Planausschnitt 1 als Text anzeigen
Title: Planausschnitt
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00596791.pdf
Published Time: 2026-08-10T10:50:11.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
240
> 283-20
## 1026-43
241-30
Anlage 2 – Benrather Schloßallee Planausschnitt 2 als Text anzeigen
240
H
306
357-50
283-20
283
1022-10
1026-43
283
283
239 283-10
206
283
283
283-20
241-30
283
1026-43
205 274.1
1020-30
253
220-20
1000-32
Ladezone
7 - 18 Uhr
werktags
1012-30
1042-31
286-20
Anlage 3 – Benrather Schloßallee Planausschnitt 3 als Text anzeigen
1012-30
1042-31
286-20
Ladezone
7 - 18 Uhr
werktags
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Ladezone
7 - 18 Uhr
werktags
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1042-31
286-20
241-30
Ladezone
7 - 18 Uhr
werktags
1012-30
1042-31
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138-10
1060-40
283
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306 283
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274.1
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Anlage 4 – Benrather Schloßallee Planausschnitt 4 als Text anzeigen
Title: Planausschnitt (4)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00596794.pdf
Published Time: 2026-09-01T12:06:38.000Z
Number of Pages: 1
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> 283
> 306 274-30 276 253 1020-30 205 283 253 1026-35
> 283
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## 432
306 241-30