Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/101/2026

Düsseldorf prüft neue Radverkehrsführung in Benrather Schloßallee

Amtlicher Titel: Radverkehrsführung Benrather Schloßallee im Abschnitt Schöne Aussicht / Pigageallee

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Beratung geplant Nächster Termin am 02.10.2026 bei Bezirksvertretung 9.
2. Oktober 2026nächster Termin Benrather Schloßallee · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 5Dokumente 27. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Stadt plant, die Radverkehrsführung im Abschnitt Schöne Aussicht / Pigageallee der Benrather Schloßallee zu ändern. Ziel ist eine sicherere und flüssigere Führung für Radfahrer. Der Vorschlag liegt als Beschlussvorlage vor und wird am 02.10.2026 in der Bezirksvertretung 9 angehört. Ein Beschluss des Rates steht noch aus.

Warum wichtig

Radfahrer müssen sich auf mögliche neue Fahrtrichtungen und Beschilderungen einstellen; Anwohner könnten von veränderten Verkehrsströmen profitieren oder betroffen sein.

Die Details

  • Thema: Radverkehrsführung Benrather Schloßallee im Abschnitt Schöne Aussicht / Pigageallee
  • Verfahren: Beschlussvorlage, Anhörung bei Bezirksvertretung 9
  • Anhörungstermin: 02.10.2026, 16:00 Uhr
  • Ziel: Neue Führung für den Radverkehr zur Verbesserung von Sicherheit und Durchfluss
  • Betroffene: Radfahrende und Anlieger im Benrather Stadtteil

Einordnung

Der Entwurf betrifft alle Radfahrenden und Anlieger im Benrather Stadtteil und kann die lokale Verkehrssituation deutlich verändern. Er ist ein lokales Vorhaben, das jedoch für die tägliche Mobilität vieler Bürgerinnen und Bürger relevant ist.

Hintergrund

Eine Radverkehrsführung legt fest, wie Radwege und -streifen innerhalb einer Straße geführt werden. Änderungen dienen meist der Erhöhung der Sicherheit, der besseren Integration in das bestehende Straßennetz und der Förderung des Radverkehrs.

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Einrichtung eines
  • der Benrather Schloßallee in FR Benrath beschlossen (BV9/084/2020).
  • Aussicht zur Bonner Straße für den Radverkehr beschlossen.
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Dokumenttexte

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OVA/101/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Radverkehrsführung Benrather Schloßallee im Abschnitt Schöne Aussicht / Pigageallee Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 902.10.2026Anhörung Ordnungs- und 07.10.2026Entscheidung Verkehrsausschuss Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Benrather Schloßallee in Fahrtrichtung Benrath im Abschnitt Schöne Aussicht / Pigageallee sowie die Einrichtung eines Parkstreifens in der Innenkurve der Bonner Straße gemäß der beiliegenden Planung. Sachdarstellung: Anlass der Planung und vorhandener Zustand Die Benrather Schloßallee hat eine innerörtliche Verbindungsfunktion im Düsseldorfer Straßennetz und liegt auf dem städtischen Bezirksradnetz. Das von der IHK definierte Kernstraßennetz ist nicht betroffen. Bei der Verkehrszählung aus dem Jahr 2022 wurde im Bereich der Ludolfstraße eine Verkehrsstärke von 735 Kfz/h in den Spitzenstunden ermittelt. Der Schwerverkehrsanteil fällt dabei gering aus (< 5 %). Die Benrather Schloßallee wird von der Stadtbahnlinie U72 sowie den nur nachts verkehrenden Buslinien 817 und NE7 befahren. Die Benrather Schloßallee zwischen der Bonner Straße und der Pigageallee ist im Bestand eine vierstreifige Straße, wobei die äußeren rechten Fahrstreifen je Fahrtrichtung beparkt werden. In der Mitte der Straße verlaufen die Gleise der dort verkehrenden Stadtbahn. Auf dem Abschnitt befinden sich zwei ÖPNV-Haltestellen („Schöne Aussicht" und „Kappeler Straße"). Auf der Nordseite befindet sich ein nicht benutzungspflichtiger, untermaßiger Radweg im Seitenraum. Auf der Südseite ist keine dauerhafte Radverkehrsanlage vorhanden. Aufgrund einer Baustelle entlang des Benrather Schloßufers und des dadurch gesperrten dortigen Radwegs wurde zwischen Juni 2023 und Februar 2026 im Zuge einer Umleitung des Radverkehrs auf der Südseite der Benrather Schloßallee ein temporärer Radfahrstreifen zwischen der Bonner Straße und Pigageallee mit gelber Baustellenmarkierung gekennzeichnet. Dafür entfiel das Parken entlang des südlichen Fahrbahnrands. Diese temporäre Maßnahme soll nun mit der vorliegenden Planung verstetigt werden. Schon 2020 hat die Bezirksvertretung 9 die Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Benrather Schloßallee in FR Benrath beschlossen (BV9/084/2020). Des Weiteren hat die Bezirksvertretung 9 im Zuge der Einrichtung des temporären Radfahrstreifens mit ihrem Beschluss (BV9/103/2023) die Einrichtung eines Parkstreifens in der Kurve der Bonner Straße auf der Nordseite sowie mit den Beschlüssen BV9/070/2026 und BV9/143/2025 die Schaffung einer signalisierten Querung für den Fuß- und Radverkehr sowie eine Durchwegung von der Schönen Aussicht zur Bonner Straße für den Radverkehr beschlossen. Der Wunsch nach einer signalisierten Querung entstand im Kontext der Benrather Rochade und der Verlegung der Schulstandorte an die Benrodestraße. Die signalisierte Querung ermöglicht es zu Fuß gehenden oder Rad fahrenden Schülerinnen und Schülern von der Schönen Aussicht bzw. aus dem Benrather Zentrum kommend, den Fuß-/ Radweg entlang des Rheins in Richtung Reisholzer Hafen zu erreichen. Im Bestand kann angesichts der Kurvenlage und der vielbefahrenen Hauptstraße nur unter hohem Risiko gequert werden, was daher aktuell durch Kettenpoller im nördlichen Seitenraum unterbunden werden soll. Die Maßnahme erhöht daher die Schulwegsicherheit. Um den Radfahrstreifen und den Parkstreifen möglichst zügig umsetzen zu können, wird die signalisierte Querung in Höhe Schöne Aussicht von der Einrichtung des Radfahrstreifens getrennt umgesetzt und in einer separaten Planung und späteren Vorlage berücksichtigt, da sich die signalisierte Querung sowohl planerisch als auch baulich wesentlich komplexer darstellt. Der Radfahrstreifen soll möglichst zeitnah in Verbindung mit der erneuten Baustellenumleitung im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahme am Benrather Schloßufer oder zumindest direkt im Anschluss realisiert werden. Planung (Radfahrstreifen in FR Benrath) Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) kann die Benrather Schloßallee als zweistreifige Straße dem Belastungsbereich II zugeordnet werden. Gemäß Belastungsbereich II sind grundsätzlich Führungsformen wie Schutzstreifen oder Gehwegnutzung zulässig. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird die Einrichtung eines Radfahrstreifens als geeignetste Führungsform erachtet (vgl. Begründung). Die gesamte Fahrbahnbreite beträgt ca. 12,00 m. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und ERA 2010 beträgt das Regelmaß für einen Radfahrstreifen 1,85 m, einschließlich des Breitstrichs von 0,25 m. Laut Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen (E Klima 2022) sind die in den RASt 06 und ERA 2010 angegebenen Regelmaße für Radverkehrsführungen als Mindestwerte anzusehen und möglichst breiter zu wählen. Da der gesamte rechte Kfz-Fahrstreifen, der im Bestand beparkt wird, als Radfahrstreifen markiert wird, kann eine Breite von 2,50 m erreicht werden, was deutlich über den Mindestmaßen Seite 2 der Regelwerke liegt. Der angrenzende Kfz-Fahrstreifen behält seine heutige Breite von ca. 3,40 m bei. Der neue Radfahrstreifen setzt von Westen kommend hinter dem Schwerbehindertenparkstand an. Dieser wurde im Zuge der temporären Maßnahme nach Westen an den Beginn des Radfahrstreifens verschoben und soll nun dauerhaft dort eingerichtet werden. Sollte die Grundlage für den personenbezogenen Schwerbehindertenparkstand in Zukunft entfallen, wird die Aufleitung des Radverkehrs auf die Benrather Schloßallee den Regelwerken entsprechend angepasst. Von dort an führt der Radfahrstreifen mit einer Breite von 2,50 m bis zur Pigageallee. Die Breite des angrenzenden Kfz-Fahrstreifens liegt zwischen 3,30 m und 3,50 m. Die ÖPNV-Haltestellen werden entsprechend dem Standard markiert. Hinter dem Knotenpunkt Benrather Schloßallee / Pigageallee wird dem Radverkehr per Markierung signalisiert, dass er sich nach links auf den verbleibenden Kfz- Fahrstreifen einzuordnen hat und der Radfahrstreifen endet. Im Anschluss steht der südliche Fahrbahnrand wieder zum Parken zur Verfügung. Weiterhin wird im Knotenpunkt ein indirekter Linksabbieger eingerichtet, damit der Radverkehr gesichert nach Norden in die Kappeler Straße abbiegen kann. Dazu muss ein neuer Rad-Signalgeber errichtet werden. Die Radfurten des Knotenpunktes werden rot eingefärbt. Um auch nach Einrichtung des Radfahrstreifens das Laden- und Liefern zu ermöglichen, werden auf der Nordseite der Benrather Schloßallee an den Einmündungen der Steinkribben- bzw. der Ludolfstraße jeweils eine Lade- und Lieferzone für die Zeitbereiche 7:00 bis 18:00 Uhr eingerichtet (Vz 286 + 1042-31 + 1012-30). Auf der Südseite stehen hierfür keine geeigneten Flächen zur Verfügung. Am westlichen Beginn der Benrather Schloßallee im Bereich der Schönen Aussicht wird auf der südlichen Seite in Absprache mit der Connected Düsseldorf (CMD) eine Sharing-Station eingerichtet. Um die entlang der Benrather Schloßallee entfallenen 28 Parkstände zumindest in Teilen zu kompensieren, wird gemäß des BV-Antrages (BV9/103/2023) ein Parkstreifen auf der Nordseite der Kurve der Bonner Straße eingerichtet. Der Parkstreifen weist eine Breite von 2,00 m zzgl. eines 0,50 m breiten Sicherheitstrennstreifens auf. Der Kfz-Fahrstreifen in Richtung Holthausen wird dazu nach Südwesten unter Inanspruchnahme der dortigen Sperrfläche verschoben. Die Länge des Parkstreifens beträgt 64,00 m. Dies entspricht ca. 11 Parkständen. Im Zuge der Einrichtung der signalisierten Querung muss der Parkstreifen entsprechend angepasst werden. Dadurch wird sich die Anzahl der Parkstände wieder um ca. 3 Parkstände verringern. Die Planung ist mit den Sprecherinnen des Runden Tisch Verkehrs abgestimmt. Zudem wurde die der vorliegenden Planung zugrunde liegende Planung der Baustellenumleitung der Kleinen Kommission Radverkehr am 18.10.2022 vorgelegt. Begründung Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen im öffentlichen Straßenraum ist gemäß den Regularien der Straßenverkehrsordnung anzuordnen. Es steht grundsätzlich im Ermessen der Landeshauptstadt Düsseldorf - als Straßenverkehrsbehörde - gem. § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 9 S. 1, S. 4 Nr. 3 StVO die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung zu beschränken. Dabei ist sich die Landeshauptstadt Düsseldorf bewusst, dass gem. § 45 Abs. 9 S. 1 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Seite 3 Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei ist der - insbesondere bei Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehrs - geforderte Nachweis einer besonderen Gefahrenlage gem. § 45 Abs. 9 S.3 StVO nicht erforderlich, wenn es sich um die Anordnung eines Radfahrstreifens innerhalb der geschlossenen Ortschaft handelt, im Sinne des § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 3 StVO. Die Einrichtung dieser Radverkehrsanlage auf der Benrather Schloßallee stellt einen solchen Radfahrstreifen dar. Ergänzend erfolgt die Anordnung der Maßnahmen auf Grundlage von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 StVO. Danach können Maßnahmen zur Bereitstellung angemessener Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr aus Gründen des Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzes sowie zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung angeordnet werden, ohne dass es einer konkreten Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO bedarf. Voraussetzung ist, dass die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Der Maßnahmenbereich liegt auf dem Bezirksnetz der Landeshauptstadt Düsseldorf und ist Bestandteil des gesamtstädtischen Radnetzes sowie des Programms zur Förderung des Radverkehrs. Ziel ist es, die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern und eine Verlagerung von Wegen auf den Umweltverbund zu unterstützen. Hierdurch wird ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, zur Förderung aktiver Mobilität sowie zu einer besseren Verträglichkeit des Verkehrs mit den Nutzungsansprüchen des städtebaulichen Bestands geleistet. Ob und mit welchen Elementen auf einer Straße die Separation von Radverkehr vom restlichen Verkehr empfohlen wird, ist in der ERA 2010 (Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen) vorgegeben. Maßgebend für die Bewertung ist die Verkehrsstärke in der werktäglichen Spitzenstunde des Fahrbahnquerschnitts und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt. Weiterhin entscheidend sind der Schwerverkehrsanteil, die Linienführung, Fahrbahnbreiten und die Netzbedeutung für den Radverkehr. Für den Abschnitt der Benrather Schloßallee zwischen Bonner Straße und Pigageallee ergibt sich auf Grundlage der aktuellsten Verkehrszählung aus dem Frühjahr 2022 eine Verkehrsbelastung von rund 735 Fahrzeugen in der Spitzenstunde sowie etwa 8.204 Fahrzeugen im Zeitraum zwischen 6:00 und 22:00 Uhr. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h kann die Benrather Schloßallee somit laut den ERA 2010 dem Belastungsbereich II zugeordnet werden. Im Rahmen des bestehenden Auswahlermessens ist aus Sicht der Verwaltung und auf Grundlage der geltenden Richtlinien und Empfehlungen auf dieser Straße eine separat geführte Radverkehrsanlage zu empfehlen. Der Gehweg kann aufgrund der geringen Breite nicht für den Radverkehr freigegeben werden. Aufgrund der geringen Breite des Seitenraums in FR Benrath ist auch keine Radverkehrsanlage im Seitenraum möglich. Zusätzlich ist die vorhandene Stadtbahnlinie und die Netzbedeutung für den Radverkehr zu berücksichtigen. Hier ist insbesondere der Schülerverkehr zu nennen, der aufgrund seiner Vulnerabilität gesondert zu schützen ist. Daher wird die Führungsform eines Radfahrstreifens gewählt. In Folge der geplanten Radverkehrsanlage ändert sich die Verteilung der Verkehrsflächen durch den Entfall des Parkstreifens zugunsten eines Radfahrstreifens. Im Ergebnis kommt die Verwaltung im Rahmen ihres Ermessens zu der Einschätzung, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen weder eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs noch eine unzumutbare Einschränkung der Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist. Vielmehr wird prognostiziert, dass die klarere und durchgängige Führung des Radverkehrs zu einer Entschärfung Seite 4 bestehender Nutzungskonflikte, zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zu einer verbesserten Akzeptanz der vorgesehenen Verkehrsführung beiträgt. Parkraumkompensation In Folge der Einrichtung des Radfahrstreifens auf der Benrather Schloßallee in Fahrtrichtung Benrath entfallen ca. 28 Parkstände. Da mit dem Parkstreifen ca. 11 neue Parkstände geschaffen werden können, ergibt sich eine Parkraumbilanz von ca. -17 Parkständen. Im Rahmen der Begleitung städtebaulicher und verkehrlicher Planungen prüft die Verwaltung regelmäßig, ob ein Bedarf an Nachbarschaftsstellplätzen für Anwohnende umliegender Bestandsquartiere besteht und bringt diesen frühzeitig in die jeweiligen Planverfahren ein. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Benrodestraße / Marbacher Straße" der Bedarf an Nachbarschaftsstellplätzen im Zuge der Neuordnung des Schulstandortes der Realschule Benrath frühzeitig in das Planverfahren eingebracht. Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen vor Ort konnten (zusätzlich zu den gemäß Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf notwendigen Stellplätzen) keine weiteren Stellplätze für Anwohnende aus umliegenden Bestandsquartieren (= Nachbarschaftsstellplätze) im weiteren Planverfahren berücksichtigt werden. Darüber hinaus wurde geprüft, ob im Umfeld geeignete öffentliche, halböffentliche oder private Parkgaragenanlagen für eine Kompensation herangezogen werden können. Im unmittelbaren Umfeld der Maßnahme stehen derzeit jedoch keine geeigneten Parkgaragenanlagen zur Verfügung. Des Weiteren plant die Landeshauptstadt Düsseldorf gemeinsam mit der städtischen Tochter Connected Düsseldorf GmbH (CMD) das Angebot „Feierabend- Parken" kontinuierlich auszubauen. Es wird das Ziel verfolgt, das Angebot auszuweiten, sobald entsprechende Vereinbarungen mit den jeweiligen Flächeneigentümern getroffen werden können. Im Industriegebiet an der Bonner Straße befindet sich ein Grundstück, welches geeignet für das „Feierabend-Parken" scheint. In Zusammenarbeit mit der CMD wurde Kontakt mit der Eigentümerin aufgenommen. Derzeit wird geprüft, ob die Fläche grundsätzlich für das Angebot „Feierabend-Parken" zur Verfügung gestellt werden kann. Die Umsetzung und finale Entscheidung über die Bereitstellung geeigneter Flächen obliegt dabei den jeweiligen Flächeneigentümern. Dabei kommt es vor, dass nicht alle seitens der Verwaltung unterbreiteten Standortvorsc

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Anlage 1 – Benrather Schloßallee Planausschnitt 1 als Text anzeigen
Title: Planausschnitt URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00596791.pdf Published Time: 2026-08-10T10:50:11.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: 240 > 283-20 ## 1026-43 241-30
Anlage 2 – Benrather Schloßallee Planausschnitt 2 als Text anzeigen
240 H 306 357-50 283-20 283 1022-10 1026-43 283 283 239 283-10 206 283 283 283-20 241-30 283 1026-43 205 274.1 1020-30 253 220-20 1000-32 Ladezone 7 - 18 Uhr werktags 1012-30 1042-31 286-20
Anlage 3 – Benrather Schloßallee Planausschnitt 3 als Text anzeigen
1012-30 1042-31 286-20 Ladezone 7 - 18 Uhr werktags 1012-30 1042-31 286-10 Ladezone 7 - 18 Uhr werktags 1012-30 1042-31 286-20 241-30 Ladezone 7 - 18 Uhr werktags 1012-30 1042-31 286-10 205 138-10 1060-40 283 1020-30 306 283 253 283-20 274.1 283
Anlage 4 – Benrather Schloßallee Planausschnitt 4 als Text anzeigen
Title: Planausschnitt (4) URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00596794.pdf Published Time: 2026-09-01T12:06:38.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: 283-30 283 205 > 283 > 306 274-30 276 253 1020-30 205 283 253 1026-35 > 283 > 253 ## 432 306 241-30

KI-gestützt aufbereitet am 23. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/101/2026