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BV3/188/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Schulwegsicherung - Fleher Straße / Sternwartstraße
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 26.11.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Fertigstellung der Planung und den
anschließenden Umbau des Einmündungsbereiches Fleher Straße / Sternwartstraße
mit Einrichtung eines Fußgängerüberweges sowie einer Aufpflasterung gemäß der
Planung S 1638 / 109.
Sachdarstellung:
Anlass der Planung:
Die Verwaltung wurde über die Bezirksvertretung 3 gebeten, verkehrliche
Optimierungen zugunsten der Schulwegsicherheit im Bereich der T -Kreuzung Fleher
Straße / Sternwartstraße zu prüfen. Der Knotenpunkt liegt sowohl im Einzugsbereich
der beiden Grundschulen an der Fleher Straße (Haus-Nr. 70) / Im Dahlacker (Haus-
Nr. 15), als auch der Kindertagesstätte an der Sternwartstraße (Haus -Nr. 65). Für
die bestehende Querungshilfe in Höhe Fleher Straße Nr. 36 wurde angeregt, die
Aufrüstung zu einem Fußgängerüberweg („Zebrastreifen") vorzunehmen. An der
Einmündung Sternwartstraße wurde um eine Verbesserung der Sichtbeziehungen für
den ausfahrenden Kfz-Verkehr gebeten.
Darüber hinaus besteht das verkehrsplanerische Ziel, den Fußverkehr zu fördern und
somit Einmündungen, Überwege und Kreuzungen bei Bedarf fußgängerfreundlicher
zu gestalten. Dabei ist beabsichtigt, die Planungs- und Umsetzungsanzahl von
Fußgängerüberwegen z.B. im Umfeld von Grundschulen in Düsseldorf im Rahmen der
vorhandenen verwaltungsseitigen Ressourcen zu erhöhen.
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Heutiger Zustand:
Die T-Kreuzung Fleher Straße / Sternwartstraße liegt in einer Tempo-30-Zone und ist
- gemessen an ihrer Funktion als Einmündungsbereich einer Wohnstraße mit
Erschließungsfunktion im Einrichtungsverkehr - in seiner heutigen baulichen
Gestaltung mit zwei großen Ausrundungsradien überdimensioniert. In der Folge fällt
die Querung über die Fahrbahn der Sternwartstraße für Fußgänger, insbesondere für
Kinder auf dem Weg zur Schule, mit ca. 13 m Laufweg lang aus. Die Sternwartstraße
ist als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden ausgewiesen und für den Radverkehr in
Gegenrichtung geöffnet. Eine entsprechende Markierung mit Fahrradpiktogramm zur
Einschleusung des Radverkehrs auf der Nordseite ist vorhanden. Ein Teil der
Fahrbahnfläche ist durch die Abmarkierung einer S perrfläche dem Fahrverkehr
entzogen. Das Fahrbahnrandparken wird auf der Südseite teilweise bis in den
Einmündungsbereich hinein praktiziert. Hierdurch können insbesondere die
Sichtbeziehungen zwischen einbiegenden Fahrzeugen aus der Sternwartstraße und
querenden Fußgängern beeinträchtigt werden.
Auch die Fleher Straße, auf diesem Abschnitt als Hauptverkehrsstraße mit
innerörtlicher Verbindungsfunktion eingestuft, besitzt mit ca. 12,00 m einen breiten
Fahrbahnquerschnitt und beidseitig straßenbegleitende Gehwege. Der Radverkehr
wird im untersuchten Bereich auf Schutzstreifen geführt. In Höhe Fleher Straße
Haus-Nr. 36 ist im Bestand bereits eine Querungshilfe für den Fußverkehr in Form
einer Mittelinsel ohne Vorrang eingerichtet. Die Mittelinsel besitzt ein e
Querschnittsbreite von ca. 2,00m und ist mit taktilen Elementen nach altem
Standard ausgestattet. Gegenüber dem Einmündungsbereich der Sternwartstraße
befindet sich die Ein- und Ausfahrt zum anliegenden Lebensmitteldiscounter. Nördlich
der Querungshilfe liegt eine weitere Zufahrt zu einem Getränkehandel. Südlich der
Einmündung Sternwartstraße ist die Bushaltestelle „Im Dahlacker" verortet. Die
Fleher Straße wird in der maßgeblichen Spitzenstunde im Bereich der Mittelinsel von
ca. 600 Kfz/h befahren. Die vorhandene Mittelinsel wird zur Spitzenzeit von 139
Fußgängern pro Stunde zur Überquerung der Fleher Straße genutzt.
Planung:
Die Planung sieht unter Berücksichtigung der ermittelten Verkehrszahlen und der im
Umfeld liegenden, sensiblen Einrichtungen gem äß Entwurf S 1638 / 109 vor, die
Mittelinsel an der Fleher Straße als Fußgängerüberweg („Zebrastreifen") auszubauen.
Auf diese Weise wird das Überqueren der Fahrbahn vor allem für besonders
schutzbedürftige Schulkinder und querende Fußgänger im Bereich der höher
frequentierten Zufahrt zum Lebensmittelmarkt erleichtert. Die Breite der Mittelinsel
wird dabei auf das Regelmaß von 2,50 m verbreitert.
Des Weiteren ist geplant, den Einmündungsbereich Sternwartstraße zugunsten des
Fußverkehrs und zur Aufmerksamk eitserhöhung des Kraftfahrzeugverkehrs
gegenüber Fußgängern aufzupflastern. Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen
zwischen einbiegenden Fahrzeugen aus der Sternwartstraße und dem querenden
Fußverkehr wird zudem der Seitenraum vorgezogen, um dem sichtbehind ernden
Parken im Einmündungsbereich baulich entgegenzuwirken. Hierdurch wird das
Parkangebot um ca. 2 Kfz -Abstellmöglichkeiten am Fahrbahnrand zugunsten der
Verkehrssicherheit reduziert. Die gewonnene Fläche soll zusammen mit weiteren
Flächenentsiegelungen im Planungsbereich zur Vergrößerung der angrenzenden
Grünfläche und zur Pflanzung eines zusätzlichen Straßenbaumes genutzt werden,
soweit dies der Verlauf der örtlichen Bestandsleitungstrassen zulässt.
Da die Sternwartstraße als Einbahnstraße bereits für den Radverkehr geöffnet ist,
wird der Fahrweg entgegengesetzt fahrender Radfahrer im Einmündungsbereich
mittels roter Einfärbung und Breitstrich als Schleuse von der Kfz -Fahrgasse
abgegrenzt und hervorgehoben. Um die Sichtverhältnisse auf entgegenkommende n
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Radverkehr im Kurvenbereich zu optimieren und Radfahrer verkehrssicher in den
Mischverkehr auf der Sternwartstraße zu überführen, ist am Kurvenausgang südlich
Haus-Nr. 70 die Anordnung eines Halteverbotes vorgesehen.
Die Querungsstellen werden gemäß d en Gestaltungsstandards zur Barrierefreiheit
mit taktilen Elementen nach Düsseldorfer Standard ausgestattet und nach StVO
beschildert.
Die Bedingungen zur Errichtung eines Fußgängerüberwegs sind in der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehr s-Ordnung (VwV-StVO) geregelt. Die
Fußgängerüberwege sind nach R -FGÜ und DIN 13201 sowie DIN 67523 zu
beleuchten.
Die vorhandene ortsfeste Gasbeleuchtungsanlage erfüllt die geforderten Werte der
Normen nicht. Somit ist diese zu ersetzen oder eine Zusatzbeleuchtung anzubringen.
Aktuell stehen die betroffenen Gasleuchten noch unter Denkmalschutz, so dass im
weiteren Prozess die erforderliche Ausführungsplanung zur Beleuchtungsanlage in
Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgt.
Kosten:
Die Kosten für die Umbaumaßnahmen im Einmündungsbereich Fleher Straße /
Sternwartstraße werden auf Grundlage der beigefügten Entwurfsplanung auf
ca. 180.000,00 EUR geschätzt. Die Finanzierung erfolgt aus dem laufenden Budget
der Verwaltung.
Anlagen:
Anlage 1 - Übersichtsplan
Anlage 2 - Plan S-1638-109
Anlage 1 - Übersichtsplan als Text anzeigen
Title: 00535484.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00535484.pdf
Published Time: Mon, 11 Nov 2024 11:03:29 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Maßstab 1 : 5000 erstellt am: 31.05.2022
Anlage 2 - Plan S-1638-109 als Text anzeigen
1026-43
1053-34
1044-11
H
33.36
38.59
43749130
43749125
34.45
38.42
43749135
38.01
43749131
MA
0.000 "°
9.09
MA
H-7589
2.223 "°
23.02
DN 400
STZ
114.351 "°
H-7600
6.63
MA
MA
3.24
H-7588
0.000 "°
MA
-0.476 "°
21.53
DN 400
STZ
26.35
MA
H-7587
0.000 "°
11.78
Datum
Angabe der Änderung
Paraphe
beschlossen, OVAinformiert / beschlossen, BV
Fleher Straße / Sternwartstraße
Optimierung Querungsstelle und Einmündungsbereich
Entwurfsplanung - Lageplan
VIA Nr.PLAN Nr.
Maßstab:
1 : 100
Amt für VerkehrsmanagementDüsseldorf, denDer OberbürgermeisterLandeshauptstadt DüsseldorfAmtsleitung, i.A.
Landeshauptstadt DüsseldorfAmt für Verkehrsmanagement
Lagebezugssystem:Höhenbezugssystem:
ETRS89 UTM 32NDHHN2016 (HST 170)
Datum
Unterschrift
Abt.
Übersichtskarte ohne Maßstab
205209-10GG
WW
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F
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xxxxx
M
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P
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RBG
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TaH
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PP-Nr.
Polygonpunkt
Rechtswert
Hochwert
ü. N.N
Liste der Polygonpunkte
Geländer, Bestand + Planung