Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/188/2024

Schulwegsicherung - Fleher Straße / Sternwartstraße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Fleher Straße / Sternwartstraße · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 3Dokumente 11. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Fertigstellung der Planung und den anschließenden Umbau des Einmündungsbereiches Fleher Straße / Sternwartstraße mit Einrichtung eines Fußgängerüberweges sowie einer Aufpflasterung gemäß der Planung S 1638 / 109.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Anlass der Planung: Die Verwaltung wurde über die Bezirksvertretung 3 gebeten, verkehrliche Optimierungen zugunsten der Schulwegsicherheit im Bereich der T -Kreuzung Fleher Straße / Sternwartstraße zu prüfen. Der Knotenpunkt liegt sowohl im Einzugsbereich der beiden Grundschulen an der Fleher Straße (Haus-Nr. 70) / Im Dahlacker (Haus- Nr. 15), als auch der Kindertagesstätte an der Sternwartstraße (Haus -Nr. 65). Für die bestehende Querungshilfe in Höhe Fleher Straße Nr. 36 wurde angeregt, die Aufrüstung zu einem Fußgängerüberweg („Zebrastreifen") vorzunehmen. An der Einmündung Sternwartstraße wurde um eine Verbesserung der Sichtbeziehungen für den ausfahrenden Kfz-Verkehr gebeten. Darüber hinaus besteht das verkehrsplanerische Ziel, den Fußverkehr zu fördern und somit Einmündungen, Überwege und Kreuzungen bei Bedarf fußgängerfreundlicher zu gestalten. Dabei ist beabsichtigt, die Planungs- und Umsetzungsanzahl von Fußgängerüberwegen z.B. im Umfeld von Grundschulen in Düsseldorf im Rahmen der vorhandenen verwaltungsseitigen Ressourcen zu erhöhen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV3/188/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Schulwegsicherung - Fleher Straße / Sternwartstraße Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 26.11.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Fertigstellung der Planung und den anschließenden Umbau des Einmündungsbereiches Fleher Straße / Sternwartstraße mit Einrichtung eines Fußgängerüberweges sowie einer Aufpflasterung gemäß der Planung S 1638 / 109. Sachdarstellung: Anlass der Planung: Die Verwaltung wurde über die Bezirksvertretung 3 gebeten, verkehrliche Optimierungen zugunsten der Schulwegsicherheit im Bereich der T -Kreuzung Fleher Straße / Sternwartstraße zu prüfen. Der Knotenpunkt liegt sowohl im Einzugsbereich der beiden Grundschulen an der Fleher Straße (Haus-Nr. 70) / Im Dahlacker (Haus- Nr. 15), als auch der Kindertagesstätte an der Sternwartstraße (Haus -Nr. 65). Für die bestehende Querungshilfe in Höhe Fleher Straße Nr. 36 wurde angeregt, die Aufrüstung zu einem Fußgängerüberweg („Zebrastreifen") vorzunehmen. An der Einmündung Sternwartstraße wurde um eine Verbesserung der Sichtbeziehungen für den ausfahrenden Kfz-Verkehr gebeten. Darüber hinaus besteht das verkehrsplanerische Ziel, den Fußverkehr zu fördern und somit Einmündungen, Überwege und Kreuzungen bei Bedarf fußgängerfreundlicher zu gestalten. Dabei ist beabsichtigt, die Planungs- und Umsetzungsanzahl von Fußgängerüberwegen z.B. im Umfeld von Grundschulen in Düsseldorf im Rahmen der vorhandenen verwaltungsseitigen Ressourcen zu erhöhen. Seite 2 Heutiger Zustand: Die T-Kreuzung Fleher Straße / Sternwartstraße liegt in einer Tempo-30-Zone und ist - gemessen an ihrer Funktion als Einmündungsbereich einer Wohnstraße mit Erschließungsfunktion im Einrichtungsverkehr - in seiner heutigen baulichen Gestaltung mit zwei großen Ausrundungsradien überdimensioniert. In der Folge fällt die Querung über die Fahrbahn der Sternwartstraße für Fußgänger, insbesondere für Kinder auf dem Weg zur Schule, mit ca. 13 m Laufweg lang aus. Die Sternwartstraße ist als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden ausgewiesen und für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet. Eine entsprechende Markierung mit Fahrradpiktogramm zur Einschleusung des Radverkehrs auf der Nordseite ist vorhanden. Ein Teil der Fahrbahnfläche ist durch die Abmarkierung einer S perrfläche dem Fahrverkehr entzogen. Das Fahrbahnrandparken wird auf der Südseite teilweise bis in den Einmündungsbereich hinein praktiziert. Hierdurch können insbesondere die Sichtbeziehungen zwischen einbiegenden Fahrzeugen aus der Sternwartstraße und querenden Fußgängern beeinträchtigt werden. Auch die Fleher Straße, auf diesem Abschnitt als Hauptverkehrsstraße mit innerörtlicher Verbindungsfunktion eingestuft, besitzt mit ca. 12,00 m einen breiten Fahrbahnquerschnitt und beidseitig straßenbegleitende Gehwege. Der Radverkehr wird im untersuchten Bereich auf Schutzstreifen geführt. In Höhe Fleher Straße Haus-Nr. 36 ist im Bestand bereits eine Querungshilfe für den Fußverkehr in Form einer Mittelinsel ohne Vorrang eingerichtet. Die Mittelinsel besitzt ein e Querschnittsbreite von ca. 2,00m und ist mit taktilen Elementen nach altem Standard ausgestattet. Gegenüber dem Einmündungsbereich der Sternwartstraße befindet sich die Ein- und Ausfahrt zum anliegenden Lebensmitteldiscounter. Nördlich der Querungshilfe liegt eine weitere Zufahrt zu einem Getränkehandel. Südlich der Einmündung Sternwartstraße ist die Bushaltestelle „Im Dahlacker" verortet. Die Fleher Straße wird in der maßgeblichen Spitzenstunde im Bereich der Mittelinsel von ca. 600 Kfz/h befahren. Die vorhandene Mittelinsel wird zur Spitzenzeit von 139 Fußgängern pro Stunde zur Überquerung der Fleher Straße genutzt. Planung: Die Planung sieht unter Berücksichtigung der ermittelten Verkehrszahlen und der im Umfeld liegenden, sensiblen Einrichtungen gem äß Entwurf S 1638 / 109 vor, die Mittelinsel an der Fleher Straße als Fußgängerüberweg („Zebrastreifen") auszubauen. Auf diese Weise wird das Überqueren der Fahrbahn vor allem für besonders schutzbedürftige Schulkinder und querende Fußgänger im Bereich der höher frequentierten Zufahrt zum Lebensmittelmarkt erleichtert. Die Breite der Mittelinsel wird dabei auf das Regelmaß von 2,50 m verbreitert. Des Weiteren ist geplant, den Einmündungsbereich Sternwartstraße zugunsten des Fußverkehrs und zur Aufmerksamk eitserhöhung des Kraftfahrzeugverkehrs gegenüber Fußgängern aufzupflastern. Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen zwischen einbiegenden Fahrzeugen aus der Sternwartstraße und dem querenden Fußverkehr wird zudem der Seitenraum vorgezogen, um dem sichtbehind ernden Parken im Einmündungsbereich baulich entgegenzuwirken. Hierdurch wird das Parkangebot um ca. 2 Kfz -Abstellmöglichkeiten am Fahrbahnrand zugunsten der Verkehrssicherheit reduziert. Die gewonnene Fläche soll zusammen mit weiteren Flächenentsiegelungen im Planungsbereich zur Vergrößerung der angrenzenden Grünfläche und zur Pflanzung eines zusätzlichen Straßenbaumes genutzt werden, soweit dies der Verlauf der örtlichen Bestandsleitungstrassen zulässt. Da die Sternwartstraße als Einbahnstraße bereits für den Radverkehr geöffnet ist, wird der Fahrweg entgegengesetzt fahrender Radfahrer im Einmündungsbereich mittels roter Einfärbung und Breitstrich als Schleuse von der Kfz -Fahrgasse abgegrenzt und hervorgehoben. Um die Sichtverhältnisse auf entgegenkommende n Seite 3 Radverkehr im Kurvenbereich zu optimieren und Radfahrer verkehrssicher in den Mischverkehr auf der Sternwartstraße zu überführen, ist am Kurvenausgang südlich Haus-Nr. 70 die Anordnung eines Halteverbotes vorgesehen. Die Querungsstellen werden gemäß d en Gestaltungsstandards zur Barrierefreiheit mit taktilen Elementen nach Düsseldorfer Standard ausgestattet und nach StVO beschildert. Die Bedingungen zur Errichtung eines Fußgängerüberwegs sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehr s-Ordnung (VwV-StVO) geregelt. Die Fußgängerüberwege sind nach R -FGÜ und DIN 13201 sowie DIN 67523 zu beleuchten. Die vorhandene ortsfeste Gasbeleuchtungsanlage erfüllt die geforderten Werte der Normen nicht. Somit ist diese zu ersetzen oder eine Zusatzbeleuchtung anzubringen. Aktuell stehen die betroffenen Gasleuchten noch unter Denkmalschutz, so dass im weiteren Prozess die erforderliche Ausführungsplanung zur Beleuchtungsanlage in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgt. Kosten: Die Kosten für die Umbaumaßnahmen im Einmündungsbereich Fleher Straße / Sternwartstraße werden auf Grundlage der beigefügten Entwurfsplanung auf ca. 180.000,00 EUR geschätzt. Die Finanzierung erfolgt aus dem laufenden Budget der Verwaltung. Anlagen: Anlage 1 - Übersichtsplan Anlage 2 - Plan S-1638-109
Anlage 1 - Übersichtsplan als Text anzeigen
Title: 00535484.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00535484.pdf Published Time: Mon, 11 Nov 2024 11:03:29 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Maßstab 1 : 5000 erstellt am: 31.05.2022
Anlage 2 - Plan S-1638-109 als Text anzeigen
1026-43 1053-34 1044-11 H 33.36 38.59 43749130 43749125 34.45 38.42 43749135 38.01 43749131 MA 0.000 "° 9.09 MA H-7589 2.223 "° 23.02 DN 400 STZ 114.351 "° H-7600 6.63 MA MA 3.24 H-7588 0.000 "° MA -0.476 "° 21.53 DN 400 STZ 26.35 MA H-7587 0.000 "° 11.78 Datum Angabe der Änderung Paraphe beschlossen, OVAinformiert / beschlossen, BV Fleher Straße / Sternwartstraße Optimierung Querungsstelle und Einmündungsbereich Entwurfsplanung - Lageplan VIA Nr.PLAN Nr. Maßstab: 1 : 100 Amt für VerkehrsmanagementDüsseldorf, denDer OberbürgermeisterLandeshauptstadt DüsseldorfAmtsleitung, i.A. Landeshauptstadt DüsseldorfAmt für Verkehrsmanagement Lagebezugssystem:Höhenbezugssystem: ETRS89 UTM 32NDHHN2016 (HST 170) Datum Unterschrift Abt. Übersichtskarte ohne Maßstab 205209-10GG WW WW F F xxxxx M M E E e e P P P P RBG RBG TaH H H H L L PP-Nr. Polygonpunkt Rechtswert Hochwert ü. N.N Liste der Polygonpunkte Geländer, Bestand + Planung

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/188/2024