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SCHUA/054/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Sicherung der Schulform Hauptschule durch nachfrageorientierte Anpassung der
Schulplatzkapazitäten
Fachbereich:
40 - Amt für Schule und Bildung
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Schulausschuss06.10.2026Vorberatung
Bezirksvertretung 706.10.2026Kenntnisnahme
Rat 12.11.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
1.Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die sukzessive Auflösung der
Städtischen Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße 230, 40235 Düsseldorf
(Schulnummer: 136281) mit Wirkung vom 01.08.2027. Die Schule nimmt ab dem
Schuljahr 2027/2028 in der Jahrgangsstufe 5 keine Schülerinnen und Schüler mehr
auf und bildet keine Eingangsklasse. Die Auflösungsmaßnahme wird solange
fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb an der Schule gewährleistet
werden kann. Die endgültige Auflösung erfolgt spätestens zum Ende des Schuljahres
2031/ 2032, wenn der letzte Jahrgang 10 die Schule verlassen hat.
2.Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob
der Schulbetrieb der Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße mit
Fertigstellung des Schulgebäudes des Gymnasiums Heinzelmännchenweg an diesen
Schulstandort verlagert werden kann.
Sachdarstellung:
Ausgangslage:
Sinkende Schülerzahlen an den Hauptschulen, zusätzliche Schulplätze an den
Gesamtschulen ab dem Schuljahr 2027/28 sowie perspektivisch weniger Schülerinnen und
Schüler insgesamt aufgrund sinkender Geburtenzahlen erfordern ein schulorganisatorisches
Handeln. Es ist daher eine Anpassung der Kapazitäten an den Düsseldorfer Hauptschulen
an den tatsächlichen Bedarf notwendig. Deshalb hat der Schulausschuss am 14.04.2026 mit
Beschlussvorlage SCHUA/017/2026 „Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung" die
Verwaltung u.a. beauftragt, individuelle Standortprognosen für alle Hauptschulen in
Düsseldorf zu erstellen, mit dem Ziel durch schulorganisatorische Maßnahmen die Schulform
Hauptschule schulrechtlich zu stabilisieren.
Prüfergebnis:
Diesem Prüfauftrag ist die Verwaltung seitdem nachgekommen. Im Rahmen individueller
Standortprognosen wurden zahlreiche Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen u.a. die
Entwicklung der Schüler*innen- und Anmeldezahlen, die Lage in der Stadt, diese im
Verhältnis zu anderen weiterführenden Schulen und die Bausubstanz des aktuell genutzten
Gebäudes. Die pädagogische Arbeit der Hauptschulen wird aus Schulträgersicht explizit
nicht bewertet, da der Schulträger davon ausgeht, dass an jedem Standort bestmögliche
pädagogische Arbeit geleistet wird. Die Verwaltung hat sich mit den jeweiligen
Schulleitungen bereits frühzeitig über die Prognosen ihres Schulstandortes intensiv und
einvernehmlich ausgetauscht.
Die Auswertung aller Standortprognosen zeigt, dass sich für die Gemeinschaftshauptschule
Graf-Recke-Straße im Vergleich zu den anderen Düsseldorfer Hauptschulstandorten die
geringste positive Zukunftsperspektive ergibt.
Diese Einschätzung erfolgt vorrangig aufgrund der Entwicklung der Schüler*innen- und
Anmeldezahlen. Grundsätzlich konnte zwar bereits im Jahr 2024 eine
Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige
Schulaufsichtsbehörde für alle Düsseldorfer Hauptschulen erwirkt werden, um dem
Rückgang im Schüleraufkommen ab Jahrgang 5 an den Hauptschulen zu begegnen und den
Bestand der Schulform zu sichern. Infolgedessen sind für einen schulrechtlich gesicherten
Betrieb fortan nicht mehr zwei Klassen mit mindestens 36 Schüler*innen in den Jahrgängen
5 und 6 erforderlich, sondern nur noch mindestens 18 Schüler*innen in einer Klasse in
diesen Jahrgängen je Schule. Die Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße konnte
diese Anforderung der Ausnahmegenehmigung zum Stichtag 15.10.2026 im Schuljahr
2025/26 nur knapp erreichen und erhielt in den vergangenen Jahren im ersten und zweiten
Anmeldeverfahren zudem die mit geringste Anzahl an Anmeldungen, deutlich unter der
geforderten schulrechtlichen Mindestschülerzahl.
Aufgrund der freien Kapazitäten der anderen sechs Hauptschulen in Düsseldorf, zwei
zusätzlicher Gesamtschulzüge an der Joseph-Beuys.-Gesamtschule ab dem Schuljahr
2027/28 und aufgrund der sechszügigen Heinrich-Heine-Gesamtschule in direkter
Nachbarschaft, haben potentielle Schüler*innen zunehmend vergleichsweise viele
Alternativen zur Beschulung.
Es ist bereits ab dem Schuljahr 2027/28 zu erwarten, dass die tatsächliche Aufnahmezahl
zum schulrechtlich relevanten Stichtag 15.10.2027 auch deutlich unter der
Mindestschüleranzahl von 18 liegen würde.
Darüber hinaus besteht perspektivisch am Schulgebäude der Gemeinschaftshauptschule
Graf-Recke-Straße ein deutlicher baulicher und technischer Handlungsbedarf. Der
Schulbetrieb ist mittelfristig in diesem Gebäudebestand durch alle erforderlichen Wartungen
und Prüfungen zwar sicher, jedoch befindet sich das Gebäudeensemble baujahrbedingt
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bereits heute in einem energetisch sehr schlechten Zustand. Die gesamte
Gebäudeinfrastruktur ist mittel- bis langfristig abgängig und nicht mehr durch reine
Unterhaltungsmaßnahmen wirtschaftlich zu betreiben. In den nächsten 5 bis 10 Jahren wäre
daher eine vollumfängliche Gesamtsanierung bzw. ein Ersatzneubau erforderlich.
Anhand der vorgenannten Faktoren kann ein schulrechtlich konformer, geregelter
Schulbetrieb an der Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße dauerhaft nicht mehr in
Aussicht gestellt werden.
Fazit:
Zur Stabilisierung der Schulform Hauptschule ist es daher notwendig und auf Basis der
durchgeführten Standortprognosen verhältnismäßig, die Gemeinschaftshauptschule Graf-
Recke-Straße sukzessive aufzulösen und somit zum Schuljahr 2027/28 keine neuen
Schüler*innen im Jahrgang 5 an diesem Schulstandort aufzunehmen. Es sollen dabei alle im
Schuljahr 2026/2027 angemeldeten Schüler*innen bis zum Ende ihrer Schullaufbahn die
Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße weiterhin besuchen und ihre Schullaufbahn
regulär ohne Schulwechsel durchlaufen können.
Aufgrund der baulichen Handlungsprognose ist darüber hinaus zu prüfen, ob ein Umzug der
Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße und damit eine Verlagerung des
Schulbetriebs mit Fertigstellung des Schulgebäudes des Gymnasiums Heinzelmännchenweg
an diesen Schulstandort schulorganisatorisch möglich und sinnvoll ist. Durch diese
Maßnahme könnte den Schüler*innen der Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße für
die weitere Schullaufbahn die Vorteile eines neuen Schulgebäudes und einer besonders
hochwertigen Lernumgebung gegeben werden.
Abschließend ist im Rahmen der nächsten umfassenden Schulentwicklungsplanung die
Entwicklung der Schülerzahlen an den Hauptschulen weiterhin eingehend zu betrachten und
zu überprüfen, ob die Steuerungsmaßnahme der sukzessiven Schließung einer Hauptschule
zur Sicherung dieser Schulform ausreichend ist oder noch zusätzliche Maßnahmen
notwendig sein werden. Die nächste regelhafte Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung für alle Schulformen erfolgt im Sommer 2027.
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