Beschlussvorlage Aktenzeichen SCHUA/054/2026

Sicherung der Schulform Hauptschule durch nachfrageorientierte Anpassung der Schulplatzkapazitäten

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Beratung geplant Nächster Termin am 06.10.2026 bei Schulausschuss.
6. Oktober 2026nächster Termin Bergische Landstraße 335 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 20. Juli 2026veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • 1.Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die sukzessive Auflösung der
  • 2.Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob
  • Beschlussvorlage SCHUA/017/2026 „Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung" die

Sicherung der Schulform Hauptschule durch nachfrageorientierte Anpassung der Schulplatzkapazitäten Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Schulausschuss06.10.2026Vorberatung Bezirksvertretung 706.10.2026Kenntnisnahme

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SCHUA/054/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Sicherung der Schulform Hauptschule durch nachfrageorientierte Anpassung der Schulplatzkapazitäten Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Schulausschuss06.10.2026Vorberatung Bezirksvertretung 706.10.2026Kenntnisnahme Rat 12.11.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: 1.Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die sukzessive Auflösung der Städtischen Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße 230, 40235 Düsseldorf (Schulnummer: 136281) mit Wirkung vom 01.08.2027. Die Schule nimmt ab dem Schuljahr 2027/2028 in der Jahrgangsstufe 5 keine Schülerinnen und Schüler mehr auf und bildet keine Eingangsklasse. Die Auflösungsmaßnahme wird solange fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb an der Schule gewährleistet werden kann. Die endgültige Auflösung erfolgt spätestens zum Ende des Schuljahres 2031/ 2032, wenn der letzte Jahrgang 10 die Schule verlassen hat. 2.Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob der Schulbetrieb der Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße mit Fertigstellung des Schulgebäudes des Gymnasiums Heinzelmännchenweg an diesen Schulstandort verlagert werden kann. Sachdarstellung: Ausgangslage: Sinkende Schülerzahlen an den Hauptschulen, zusätzliche Schulplätze an den Gesamtschulen ab dem Schuljahr 2027/28 sowie perspektivisch weniger Schülerinnen und Schüler insgesamt aufgrund sinkender Geburtenzahlen erfordern ein schulorganisatorisches Handeln. Es ist daher eine Anpassung der Kapazitäten an den Düsseldorfer Hauptschulen an den tatsächlichen Bedarf notwendig. Deshalb hat der Schulausschuss am 14.04.2026 mit Beschlussvorlage SCHUA/017/2026 „Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung" die Verwaltung u.a. beauftragt, individuelle Standortprognosen für alle Hauptschulen in Düsseldorf zu erstellen, mit dem Ziel durch schulorganisatorische Maßnahmen die Schulform Hauptschule schulrechtlich zu stabilisieren. Prüfergebnis: Diesem Prüfauftrag ist die Verwaltung seitdem nachgekommen. Im Rahmen individueller Standortprognosen wurden zahlreiche Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen u.a. die Entwicklung der Schüler*innen- und Anmeldezahlen, die Lage in der Stadt, diese im Verhältnis zu anderen weiterführenden Schulen und die Bausubstanz des aktuell genutzten Gebäudes. Die pädagogische Arbeit der Hauptschulen wird aus Schulträgersicht explizit nicht bewertet, da der Schulträger davon ausgeht, dass an jedem Standort bestmögliche pädagogische Arbeit geleistet wird. Die Verwaltung hat sich mit den jeweiligen Schulleitungen bereits frühzeitig über die Prognosen ihres Schulstandortes intensiv und einvernehmlich ausgetauscht. Die Auswertung aller Standortprognosen zeigt, dass sich für die Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße im Vergleich zu den anderen Düsseldorfer Hauptschulstandorten die geringste positive Zukunftsperspektive ergibt. Diese Einschätzung erfolgt vorrangig aufgrund der Entwicklung der Schüler*innen- und Anmeldezahlen. Grundsätzlich konnte zwar bereits im Jahr 2024 eine Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Schulaufsichtsbehörde für alle Düsseldorfer Hauptschulen erwirkt werden, um dem Rückgang im Schüleraufkommen ab Jahrgang 5 an den Hauptschulen zu begegnen und den Bestand der Schulform zu sichern. Infolgedessen sind für einen schulrechtlich gesicherten Betrieb fortan nicht mehr zwei Klassen mit mindestens 36 Schüler*innen in den Jahrgängen 5 und 6 erforderlich, sondern nur noch mindestens 18 Schüler*innen in einer Klasse in diesen Jahrgängen je Schule. Die Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße konnte diese Anforderung der Ausnahmegenehmigung zum Stichtag 15.10.2026 im Schuljahr 2025/26 nur knapp erreichen und erhielt in den vergangenen Jahren im ersten und zweiten Anmeldeverfahren zudem die mit geringste Anzahl an Anmeldungen, deutlich unter der geforderten schulrechtlichen Mindestschülerzahl. Aufgrund der freien Kapazitäten der anderen sechs Hauptschulen in Düsseldorf, zwei zusätzlicher Gesamtschulzüge an der Joseph-Beuys.-Gesamtschule ab dem Schuljahr 2027/28 und aufgrund der sechszügigen Heinrich-Heine-Gesamtschule in direkter Nachbarschaft, haben potentielle Schüler*innen zunehmend vergleichsweise viele Alternativen zur Beschulung. Es ist bereits ab dem Schuljahr 2027/28 zu erwarten, dass die tatsächliche Aufnahmezahl zum schulrechtlich relevanten Stichtag 15.10.2027 auch deutlich unter der Mindestschüleranzahl von 18 liegen würde. Darüber hinaus besteht perspektivisch am Schulgebäude der Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße ein deutlicher baulicher und technischer Handlungsbedarf. Der Schulbetrieb ist mittelfristig in diesem Gebäudebestand durch alle erforderlichen Wartungen und Prüfungen zwar sicher, jedoch befindet sich das Gebäudeensemble baujahrbedingt Seite 2 bereits heute in einem energetisch sehr schlechten Zustand. Die gesamte Gebäudeinfrastruktur ist mittel- bis langfristig abgängig und nicht mehr durch reine Unterhaltungsmaßnahmen wirtschaftlich zu betreiben. In den nächsten 5 bis 10 Jahren wäre daher eine vollumfängliche Gesamtsanierung bzw. ein Ersatzneubau erforderlich. Anhand der vorgenannten Faktoren kann ein schulrechtlich konformer, geregelter Schulbetrieb an der Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße dauerhaft nicht mehr in Aussicht gestellt werden. Fazit: Zur Stabilisierung der Schulform Hauptschule ist es daher notwendig und auf Basis der durchgeführten Standortprognosen verhältnismäßig, die Gemeinschaftshauptschule Graf- Recke-Straße sukzessive aufzulösen und somit zum Schuljahr 2027/28 keine neuen Schüler*innen im Jahrgang 5 an diesem Schulstandort aufzunehmen. Es sollen dabei alle im Schuljahr 2026/2027 angemeldeten Schüler*innen bis zum Ende ihrer Schullaufbahn die Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße weiterhin besuchen und ihre Schullaufbahn regulär ohne Schulwechsel durchlaufen können. Aufgrund der baulichen Handlungsprognose ist darüber hinaus zu prüfen, ob ein Umzug der Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße und damit eine Verlagerung des Schulbetriebs mit Fertigstellung des Schulgebäudes des Gymnasiums Heinzelmännchenweg an diesen Schulstandort schulorganisatorisch möglich und sinnvoll ist. Durch diese Maßnahme könnte den Schüler*innen der Gemeinschaftshauptschule Graf-Recke-Straße für die weitere Schullaufbahn die Vorteile eines neuen Schulgebäudes und einer besonders hochwertigen Lernumgebung gegeben werden. Abschließend ist im Rahmen der nächsten umfassenden Schulentwicklungsplanung die Entwicklung der Schülerzahlen an den Hauptschulen weiterhin eingehend zu betrachten und zu überprüfen, ob die Steuerungsmaßnahme der sukzessiven Schließung einer Hauptschule zur Sicherung dieser Schulform ausreichend ist oder noch zusätzliche Maßnahmen notwendig sein werden. Die nächste regelhafte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für alle Schulformen erfolgt im Sommer 2027. Seite 3

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/054/2026