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APS/015/2024
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Städtebaulich-landschaftsplanerisches Gutachterverfahren Nr. 09/032 - Nördlich
Wimpfener Straße - Durchführung
Fachbereich:
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 9 02.02.2024 Anhörung
Ausschuss für
Wohnungswesen und
Modernisierung
26.02.2024 Vorberatung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
28.02.2024 Entscheidung
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Sitzung des APS am 28.02.2024 Vorlage Nr. APS/015/2024
Städtebaulich-landschaftsplanerisches Durchführung
Gutachterverfahren
Nr. 09/032 - Nördlich Wimpfener Straße -
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Vorlage Nr. APS/015/2024
Städtebaulich-landschaftsplanerisches Gutachterverfahren
Nr. 09/032 - Nördlich Wimpfener Straße
- Durchführung des Gutachterverfahrens
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zur Durchführung eines städtebaulich-
landschaftsplanerischen Gutachterverfahrens Nr. 09/032 - Nördlich
Wimpfener Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung
und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung empfiehlt dem
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die
Durchführung des in der Sachdarstellung beschriebenen städtebaulich-
landschaftsplanerischen Gutachterverfahrens und beauftragt die
Verwaltung, das beschriebene Verfahren durchzuführen.
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Sachdarstellung:
Anlass und Ziel
Die städtische Realschule Benrath und das städtische Schloss-Gymnasium Benrath
befinden sich auf einem ca. 4,1 ha großen städtischen Grundstück nördlich der
Wimpfener Straße. Beide Schulen weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. In
diesem Zusammenhang sollen beide Schulen auf eine Fläche an der Benrode - und
Marbacher Straße verlagert werden. Aktuell wird am neuen Schulstandort das
Bebauungsplanverfahren Nr. 09/014 "Benrodestraße / Marbacher Straße"
durchgeführt. Der Baubeginn für die Schulbauten ist bereits auf der Grundlage des
derzeitigen Planungsrechtes erfolgt, sodass ein Umzug beider Schulen voraussichtlich
innerhalb der nächsten Jahre abgeschlossen werden kann.
Nach dem Rückbau des Schulkomplexes soll auf dem frei werdenden
Grundstücksareal nördlich der Wimpfener Straße ein neues Wohnquartier mit dem
Fokus auf Miet- und Eigentumswohnungen, Wohnangeboten für Seniorinnen und
Senioren, Baugemeinschaften sowie ggf. weiteren innovativen, das Gemeinwohl
fördernden Wohnformen entstehen. Das Wohnen soll durch weitere
Nutzungsbausteine wie Gemeinschaftseinrichtungen, Quartiersgarage(n),
Mobilstation(en) sowie Kindertagesstätte(n) ergänzt werden. Zugleich soll der
bestehende Baumbestand möglichst erhalten bleiben und wei tere neue qualitätsvolle
Spiel-, Grün- und Freiräume geschaffen werden. Dabei soll das Grundstück später
zwischen der Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG (IDR AG), der städtischen
Wohnungsgesellschaft Düsseldorf (SWD) und der Landeshauptstadt Düsseldo rf (LHD)
aufgeteilt werden.
Beide Projekte sind Teil der sogenannten „Benrather Rochade".
Gutachterverfahren
Um für das Grundstück nördlich der Wimpfener Straße einen bestmöglichen
städtebaulichen Entwurf zu finden, führt die Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG
(IDR AG) zusammen mit der städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf (SWD) in
enger Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) einen in
Anlehnung an die Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) ein
anonymes zweiphasigen städtebaulich-landschaftsplanerisches Gutachterverfahren
mit intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung durch.
Die erste Arbeitsphase ist mit maximal 15 teilnehmenden Büros geplant, um eine
große Bandreite an Ideen zu erhalten. In der zweiten Arbeitsphase soll die Zahl auf 5
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teilnehmende Büros reduziert werden. Diese verbleibenden Büros erarbeiten
anschließend vertiefende städtebauliche Entwürfe. Der Siegerentwurf aus der
zweiten Arbeitsphase soll nachfolgend als Grundlage für ein anschließendes
Bauleitplanverfahren dienen, das zur Schaffung des Planungsrechtes für das neue
Wohnquartier erforderlich ist.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die interessierten Bürgerinnen und Bürger werden von Anfang an während des
gesamten Verfahrens aktiv in den Entwicklungsprozess für das Gebiet einbezogen.
Dies spiegelt das bewährte Düsseldorfer Beteiligungsmodell wieder und
berücksichtigt das öffentliche Interesse an einem Projekt dieser Lage und Größe.
Nach Abschluss des Gutachterverfahrens werden die ausgezeichneten Arbeiten sowie
insbesondere der Siegerentwurf öffentlich ausgestellt. Die Ausstellung soll in
Anlehnung an die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) 14 Tage lang für
die Öffentlichkeit zugänglich sein und in der Nähe des Plangebietes stattfinden.
Alternativ besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, an einer virtuellen
Ausstellung über die Website der IDR teilzunehmen.
Wesentliche Inhalte der Auslobung
Ziel ist es, das Plangebiet unter Beibehaltung des zu erhaltenden Baumbestandes zu
einem neuen nachhaltigen Benrather Wohnquartier zu entwickeln. Dabei sollen
zukunftsweisende und attraktive Wohnungsangebote mit wohnungsergänzenden
Infrastrukturangeboten sowie nachhaltigen Spiel-, Grün- und Freiräumen geschaffen
werden.
Folgende Aspekte und Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen:
- Flächennutzung und Bebauung: Das Wohnungsangebot soll gemeinsam
mit anderen Nutzungsbausteinen eine ausgewogene Struktur für alle
Altersgruppen, Lebenslagen und unterschiedliche Bevölkerungsschichten
bieten. Die Entwicklung der städtebaulichen Dichte soll unter Berücksichtigung
des südlich angrenzenden Wohnungsquartiers mit seinen unterschiedlichen
Gebäudetypologien entstehen. Bei der Planung ist außerdem auf den
erforderlichen Lärmschutz Rücksicht zu nehmen. Das städtebauliche Konzept
ist zudem unter Berücksichtigung des zu erhaltenden Baumbestandes zu
entwickeln.
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- Erschließung und Vernetzung: Die Erschließung muss unter
Berücksichtigung ihrer Verträglichkeit, Erreichbarkeit und Leistungsfähigkeit
ausgearbeitet werden. Darüber hinaus sollen alternative Mobilitätskonzepte
Bestandteil der Quartiersentwicklung werden. Insgesamt gilt es Verbindungen
und Synergien innerhalb des neuen Quartieres zu schaffen, die zusammen mit
den bestehenden benachbarten Strukturen und Nutzungen einen integrierten,
gut vernetzten und durchlässigen Stadtraum bilden.
- Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Klimaanpassung: Die nachhaltige
Quartiersentwicklung erfordert die Berücksichtigung ökologischer Aspekte
(z.B. ökologische Baustoffe, Biodiversität, Artenschutz, Bodenschutz inkl.
Regenwassermanagement,). Darüber hinaus soll auch die Nutzung von
umweltfreundlichen Energiequellen, die Berücksichtigung von
Bodenverhältnissen und die Gestaltung ressourceneffizienter Bauweisen
Berücksichtigung finden. Zudem müssen in Anbetracht des steigenden
bioklimatischen Risikos durch den Klimawandel frühzeitig entsprechende
Anpassungen (z.B. Kühlung durch ausreichende Verschattung und
Verdunstungsflächen, Umgang mit Niederschlagswasser bei
Starkregenereignisse) in das Planungskonzept integriert werden.
- Benrather Rochade und Düsseldorfer Baulandmodell : Der Rat der
Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 07.09.2023 das Düsseldorfer
Baulandmodell beschlossen. Dieses sieht für Wohnen auf städtischen
Grundstücken mindestens 60% geförderten Wohnungsbau vor. Die Benrather
Rochade wurde bereits am 07.04.2022 beschlossen und in kontinuierlichen
Entscheidungen weiterentwickelt.
Auf Basis der Ergebnisse des Gutachterverfahrens wird der vorgesehene
Wohnungsmix weiterentwickelt und geschärft und letztlich im Rahmen der
Grundstückseinlage bei den städtischen Töchtern final fixiert. Die hierfür
geltenden Bedingungen wurden bereits vor Verabschiedung des
Baulandmodells formuliert. Sie stellen mit dem beabsichtigten Mix eine
Kombination dar, die sowohl die Eigentumsbildung als auch die
Landesförderung zum geförderten Wohnungsbau ins Auge fasst.
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Ausblick
Nach Abschluss des Gutachterverfahrens und Zustimmung seitens der politischen
Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf ist es geplant, ein Bauleitplanverfahren
zur Realisierung des Entwurfs zu initiieren. Die architektonische Qualität soll im
Anschluss an das Bauleitplanverfahren in separaten Prozessen in Zusammenarbeit
mit den künftigen Investoren und der Landeshauptstadt Düsseldorf gewährleistet
werden.
BV9/026/2024 - Änderungsantrag mehrheitlich von der Bezirksvertretung 9 beschlossen als Text anzeigen
BV9/026/2024
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Düsseldorf, 02.02.2024
SPD-Fraktion
in der Bezirksvertretung 9
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirkes 9
Herrn Dr. Graf
Antrag
zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 02.02.2024
Betrifft:
Städtebaulich-landschaftsplanerisches Gutachterverfahren Nr. 09/032 - Nördlich
Wimpfener Straße - Änderungsantrag der SPD-Fraktion
Antrag:
Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur
Durchführung eines städtebaulich-landschaftsplanerischen Gutachterverfahrens
Nr. 09/032 - Nördlich Wimpfener Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung eine geänderte Beschlussfassung.
Die Bezirksvertretung 9 fordert, dass auf dem städtischen Grundstück nördlich der
Wimpfener Straße gemäß einstimmigem Ratsbeschluss von 07.09.2023
(APS/085/2023) 100 % bezahlbarer Wohnungsbau realisiert werden muss.
Dazu gehören mindestens 60 % geförderte Wohnungen nach Förderweg A und B,
Ergänzung um weitere Zielgruppenelemente, wie Seniorinnen und Senioren,
Auszubildende, Studierende, Baugruppen und weitere innovative, das Gemeinwohl
fördernde Wohnformen. Für den verbleibenden untergeordneten An teil an
freifinanzierten Wohnungen wird der Mietzins gedeckelt.
Begründung:
erfolgt mündlich