Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/015/2024

Städtebaulich-landschaftsplanerisches Gutachterverfahren Nr. 09/032 - Nördlich Wimpfener Straße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Wimpfener Straße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 3. Januar 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Anlass und Ziel Die städtische Realschule Benrath und das städtische Schloss-Gymnasium Benrath befinden sich auf einem ca. 4,1 ha großen städtischen Grundstück nördlich der Wimpfener Straße. Beide Schulen weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. In diesem Zusammenhang sollen beide Schulen auf eine Fläche an der Benrode - und Marbacher Straße verlagert werden. Aktuell wird am neuen Schulstandort das Bebauungsplanverfahren Nr. 09/014 "Benrodestraße / Marbacher Straße" durchgeführt. Der Baubeginn für die Schulbauten ist bereits auf der Grundlage des derzeitigen Planungsrechtes erfolgt, sodass ein Umzug beider Schulen voraussichtlich innerhalb der nächsten Jahre abgeschlossen werden kann. Nach dem Rückbau des Schulkomplexes soll auf dem frei werdenden Grundstücksareal nördlich der Wimpfener Straße ein neues Wohnquartier mit dem Fokus auf Miet- und Eigentumswohnungen, Wohnangeboten für Seniorinnen und Senioren, Baugemeinschaften sowie ggf. weiteren innovativen, das Gemeinwohl fördernden Wohnformen entstehen. Das Wohnen soll durch weitere Nutzungsbausteine wie Gemeinschaftseinrichtungen, Quartiersgarage(n), Mobilstation(en) sowie Kindertagesstätte(n) ergänzt werden. Zugleich soll der bestehende Baumbestand möglichst erhalten bleiben und wei tere neue qualitätsvolle Spiel-, Grün- und Freiräume geschaffen werden. Dabei soll das Grundstück später zwischen der Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG (IDR AG), der städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf (SWD) und der Landeshauptstadt Düsseldo rf (LHD) aufgeteilt werden. Beide Projekte sind Teil der sogenannten „Benrather Rochade".

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. Januar 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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APS/015/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Städtebaulich-landschaftsplanerisches Gutachterverfahren Nr. 09/032 - Nördlich Wimpfener Straße - Durchführung Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 02.02.2024 Anhörung Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 26.02.2024 Vorberatung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.02.2024 Entscheidung Seite 2 Sitzung des APS am 28.02.2024 Vorlage Nr. APS/015/2024 Städtebaulich-landschaftsplanerisches Durchführung Gutachterverfahren Nr. 09/032 - Nördlich Wimpfener Straße - Seite 3 Vorlage Nr. APS/015/2024 Städtebaulich-landschaftsplanerisches Gutachterverfahren Nr. 09/032 - Nördlich Wimpfener Straße - Durchführung des Gutachterverfahrens Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Durchführung eines städtebaulich- landschaftsplanerischen Gutachterverfahrens Nr. 09/032 - Nördlich Wimpfener Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Durchführung des in der Sachdarstellung beschriebenen städtebaulich- landschaftsplanerischen Gutachterverfahrens und beauftragt die Verwaltung, das beschriebene Verfahren durchzuführen. Seite 4 Sachdarstellung: Anlass und Ziel Die städtische Realschule Benrath und das städtische Schloss-Gymnasium Benrath befinden sich auf einem ca. 4,1 ha großen städtischen Grundstück nördlich der Wimpfener Straße. Beide Schulen weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. In diesem Zusammenhang sollen beide Schulen auf eine Fläche an der Benrode - und Marbacher Straße verlagert werden. Aktuell wird am neuen Schulstandort das Bebauungsplanverfahren Nr. 09/014 "Benrodestraße / Marbacher Straße" durchgeführt. Der Baubeginn für die Schulbauten ist bereits auf der Grundlage des derzeitigen Planungsrechtes erfolgt, sodass ein Umzug beider Schulen voraussichtlich innerhalb der nächsten Jahre abgeschlossen werden kann. Nach dem Rückbau des Schulkomplexes soll auf dem frei werdenden Grundstücksareal nördlich der Wimpfener Straße ein neues Wohnquartier mit dem Fokus auf Miet- und Eigentumswohnungen, Wohnangeboten für Seniorinnen und Senioren, Baugemeinschaften sowie ggf. weiteren innovativen, das Gemeinwohl fördernden Wohnformen entstehen. Das Wohnen soll durch weitere Nutzungsbausteine wie Gemeinschaftseinrichtungen, Quartiersgarage(n), Mobilstation(en) sowie Kindertagesstätte(n) ergänzt werden. Zugleich soll der bestehende Baumbestand möglichst erhalten bleiben und wei tere neue qualitätsvolle Spiel-, Grün- und Freiräume geschaffen werden. Dabei soll das Grundstück später zwischen der Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG (IDR AG), der städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf (SWD) und der Landeshauptstadt Düsseldo rf (LHD) aufgeteilt werden. Beide Projekte sind Teil der sogenannten „Benrather Rochade". Gutachterverfahren Um für das Grundstück nördlich der Wimpfener Straße einen bestmöglichen städtebaulichen Entwurf zu finden, führt die Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG (IDR AG) zusammen mit der städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf (SWD) in enger Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) einen in Anlehnung an die Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) ein anonymes zweiphasigen städtebaulich-landschaftsplanerisches Gutachterverfahren mit intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Die erste Arbeitsphase ist mit maximal 15 teilnehmenden Büros geplant, um eine große Bandreite an Ideen zu erhalten. In der zweiten Arbeitsphase soll die Zahl auf 5 Seite 5 teilnehmende Büros reduziert werden. Diese verbleibenden Büros erarbeiten anschließend vertiefende städtebauliche Entwürfe. Der Siegerentwurf aus der zweiten Arbeitsphase soll nachfolgend als Grundlage für ein anschließendes Bauleitplanverfahren dienen, das zur Schaffung des Planungsrechtes für das neue Wohnquartier erforderlich ist. Öffentlichkeitsbeteiligung Die interessierten Bürgerinnen und Bürger werden von Anfang an während des gesamten Verfahrens aktiv in den Entwicklungsprozess für das Gebiet einbezogen. Dies spiegelt das bewährte Düsseldorfer Beteiligungsmodell wieder und berücksichtigt das öffentliche Interesse an einem Projekt dieser Lage und Größe. Nach Abschluss des Gutachterverfahrens werden die ausgezeichneten Arbeiten sowie insbesondere der Siegerentwurf öffentlich ausgestellt. Die Ausstellung soll in Anlehnung an die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) 14 Tage lang für die Öffentlichkeit zugänglich sein und in der Nähe des Plangebietes stattfinden. Alternativ besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, an einer virtuellen Ausstellung über die Website der IDR teilzunehmen. Wesentliche Inhalte der Auslobung Ziel ist es, das Plangebiet unter Beibehaltung des zu erhaltenden Baumbestandes zu einem neuen nachhaltigen Benrather Wohnquartier zu entwickeln. Dabei sollen zukunftsweisende und attraktive Wohnungsangebote mit wohnungsergänzenden Infrastrukturangeboten sowie nachhaltigen Spiel-, Grün- und Freiräumen geschaffen werden. Folgende Aspekte und Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen: - Flächennutzung und Bebauung: Das Wohnungsangebot soll gemeinsam mit anderen Nutzungsbausteinen eine ausgewogene Struktur für alle Altersgruppen, Lebenslagen und unterschiedliche Bevölkerungsschichten bieten. Die Entwicklung der städtebaulichen Dichte soll unter Berücksichtigung des südlich angrenzenden Wohnungsquartiers mit seinen unterschiedlichen Gebäudetypologien entstehen. Bei der Planung ist außerdem auf den erforderlichen Lärmschutz Rücksicht zu nehmen. Das städtebauliche Konzept ist zudem unter Berücksichtigung des zu erhaltenden Baumbestandes zu entwickeln. Seite 6 - Erschließung und Vernetzung: Die Erschließung muss unter Berücksichtigung ihrer Verträglichkeit, Erreichbarkeit und Leistungsfähigkeit ausgearbeitet werden. Darüber hinaus sollen alternative Mobilitätskonzepte Bestandteil der Quartiersentwicklung werden. Insgesamt gilt es Verbindungen und Synergien innerhalb des neuen Quartieres zu schaffen, die zusammen mit den bestehenden benachbarten Strukturen und Nutzungen einen integrierten, gut vernetzten und durchlässigen Stadtraum bilden. - Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Klimaanpassung: Die nachhaltige Quartiersentwicklung erfordert die Berücksichtigung ökologischer Aspekte (z.B. ökologische Baustoffe, Biodiversität, Artenschutz, Bodenschutz inkl. Regenwassermanagement,). Darüber hinaus soll auch die Nutzung von umweltfreundlichen Energiequellen, die Berücksichtigung von Bodenverhältnissen und die Gestaltung ressourceneffizienter Bauweisen Berücksichtigung finden. Zudem müssen in Anbetracht des steigenden bioklimatischen Risikos durch den Klimawandel frühzeitig entsprechende Anpassungen (z.B. Kühlung durch ausreichende Verschattung und Verdunstungsflächen, Umgang mit Niederschlagswasser bei Starkregenereignisse) in das Planungskonzept integriert werden. - Benrather Rochade und Düsseldorfer Baulandmodell : Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 07.09.2023 das Düsseldorfer Baulandmodell beschlossen. Dieses sieht für Wohnen auf städtischen Grundstücken mindestens 60% geförderten Wohnungsbau vor. Die Benrather Rochade wurde bereits am 07.04.2022 beschlossen und in kontinuierlichen Entscheidungen weiterentwickelt. Auf Basis der Ergebnisse des Gutachterverfahrens wird der vorgesehene Wohnungsmix weiterentwickelt und geschärft und letztlich im Rahmen der Grundstückseinlage bei den städtischen Töchtern final fixiert. Die hierfür geltenden Bedingungen wurden bereits vor Verabschiedung des Baulandmodells formuliert. Sie stellen mit dem beabsichtigten Mix eine Kombination dar, die sowohl die Eigentumsbildung als auch die Landesförderung zum geförderten Wohnungsbau ins Auge fasst. Seite 7 Ausblick Nach Abschluss des Gutachterverfahrens und Zustimmung seitens der politischen Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf ist es geplant, ein Bauleitplanverfahren zur Realisierung des Entwurfs zu initiieren. Die architektonische Qualität soll im Anschluss an das Bauleitplanverfahren in separaten Prozessen in Zusammenarbeit mit den künftigen Investoren und der Landeshauptstadt Düsseldorf gewährleistet werden.
BV9/026/2024 - Änderungsantrag mehrheitlich von der Bezirksvertretung 9 beschlossen als Text anzeigen
BV9/026/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 02.02.2024 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 9 Herrn Dr. Graf Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 02.02.2024 Betrifft: Städtebaulich-landschaftsplanerisches Gutachterverfahren Nr. 09/032 - Nördlich Wimpfener Straße - Änderungsantrag der SPD-Fraktion Antrag: Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Durchführung eines städtebaulich-landschaftsplanerischen Gutachterverfahrens Nr. 09/032 - Nördlich Wimpfener Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine geänderte Beschlussfassung. Die Bezirksvertretung 9 fordert, dass auf dem städtischen Grundstück nördlich der Wimpfener Straße gemäß einstimmigem Ratsbeschluss von 07.09.2023 (APS/085/2023) 100 % bezahlbarer Wohnungsbau realisiert werden muss. Dazu gehören mindestens 60 % geförderte Wohnungen nach Förderweg A und B, Ergänzung um weitere Zielgruppenelemente, wie Seniorinnen und Senioren, Auszubildende, Studierende, Baugruppen und weitere innovative, das Gemeinwohl fördernde Wohnformen. Für den verbleibenden untergeordneten An teil an freifinanzierten Wohnungen wird der Mietzins gedeckelt. Begründung: erfolgt mündlich

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/015/2024