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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587061.pdf
Published Time: 2026-06-03T06:45:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
SCHUA/042/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Zukunftsbetrachtung des Grundschul-Doppelstandortes Kartause-Hain-Schule / GGS
Unterrath
Fachbereich :
40 - Amt für Schule und Bildung
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Schulausschuss 23.06.2026 Vorberatung
Bezirksvertretung 6 08.07.2026 Anhörung
Rat 16.07.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt folgende schulorganisatorische
Maßnahmen:
Gemeinschaftsgrundschule Unterrath , Beedstraße 31, 40468 Düsseldorf, Schulnummer
100663
Erhöhung der Zügigkeit von 1 auf 3 ab dem Schuljahr 2027/28
Kartause-Hain-Schule , Unterrather Straße 76, 40468 Düsseldorf, Schulnummer 100020
Sukzessive Auflösung ab dem Schuljahr 2027/28
Sachdarstellung:
Die Kartause-Hain-Schule und die GGS Unterrath bildeten bislang einen Grundschul-
Doppelstandort in Unterrath mit insgesamt zwölf Klassen, von welchen sich aktuell acht
Klassen an der Kartause-Hain-Schule und vier Klassen an der GGS Unterrath
befinden. Beide Schulen sind bereits zum aktuellen Zeitpunkt trotz unterschiedlicher
Adressen als ein zusammenhängender Schulstandort organisiert und nutzen
gemeinschaftlich ausgewählte Teile der vor Ort vorhandenen Infrastruktur, wie Seite 2
> beispielsweise die Einfeldsporthalle.
Auch die Übermittagsbetreuung beider Schulen wird
gemeinschaftlich organisiert und durchgeführt.
Der Schulbetrieb beider Schulen funktionierte bereits in der jüngeren Vergangenheit
angesichts der Gegebenheiten am Standort nur noch aufgrund der Synergieeffekte vor Ort.
Gleichzeitig bedeuten die ständigen Absprachen und Kompromisse für beide
Schulgemeinden Mehrarbeit und Einschränkungen im schulischen Alltag. Die
Synergieeffekte sind zudem endlich, da bspw. Lehrpersonal einer Schule an der anderen
Schule nicht kollegial aushelfen kann.
Vor diesen Hintergründen haben beide Schulkonferenzen beschlossen, beide Systeme in
einem partizipativen Prozess zu einer gemeinsamen Schule zusammenzuführen. Die
beschriebenen Synergieeffekte können damit ausgebaut und voll entfaltet werden.
Gleichzeitig wird das Konstrukt einer einzügigen Grundschule damit abgelöst, was vom
Gesetzgeber ursprünglich nur für ländliche Bereiche geschaffen wurde und im schulischen
Alltag und hinsichtlich bestimmter schulrechtlicher Aspekte Herausforderungen mit sich
bringen kann.
Eine zentrale Frage bei einer solchen Zusammenlegung zweier Grundschulen stellt die
Frage der zukünftigen Schulart dar. Folgende Schularten sieht das Schulgesetz NRW vor:
- Gemeinschaftsgrundschule
- Katholische Grundschule
- Evangelische Grundschule
- Weltanschauungsschule
In Abstimmung mit beiden Schulgemeinden sowie der unteren Schulaufsicht wurde eine
Zukunftsbetrachtung zur Ermittlung der gewünschten Schulart der künftig dreizügig
festgelegten Grundschule durchgeführt. Befragt wurden sowohl die Familien, deren Kinder
bereits eine der beiden Schulen besuchen, als auch die Familien im Einzugsbereich des
Doppelstandortes mit jüngeren Kindern. So konnte die Entscheidung zur Zusammenlegung
beider Systeme demokratisch von den Familien im Quartier getroffen werden. Mit insgesamt
565 abgegebenen Stimmen haben sich sehr viele Familien an der Wahl beteiligt, was die
Relevanz des Verfahrens sowie das Engagement der Eltern zeigt.
Das Ergebnis dieser Wahl lautet wie folgt:
- Gemeinschaftsgrundschule: 313 Stimmen (55,4%)
- Katholische Grundschule: 208 Stimmen (36,8%)
- Evangelische Grundschule: 23 Stimmen (4%)
- Weltanschauungsschule: 21 Stimmen (3,7%)
Entsprechend dem Elternwillen soll die Gemeinschaftsgrundschule Unterrath ab dem
Schuljahr 2027/28 sukzessive aufbauend mit der Jahrgangstufe 1 dreizügig geführt werden.
Die Katholische Grundschule Kartause-Hain nimmt ab dem kommenden Anmeldeverfahren
keine Klassen mehr auf und läuft entsprechend sukzessive aus. Zum Ende des Schuljahres
2029/30 wird die Katholische Grundschule ihren letzten Jahrgang zur weiterführenden
Schule abgeben.
Gegen diese Zusammenlegung bestehen keine schulrechtlichen, schulorganisatorischen
oder schulentwicklungsplanerischen Vorbehalte. Seite 3
Die Verwaltung wird gemeinsam mit der unteren Schulaufsicht beide Schulen in dem
anstehenden Prozess eng begleiten, um die sukzessive Zusammenlegung zu einer Schule
bestmöglich umzusetzen.