Beschlussvorlage Aktenzeichen SCHUA/042/2026

Zukunftsbetrachtung des Grundschul-Doppelstandortes Kartause-Hain-Schule / GGS Unterrath

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Münsterstraße 519 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Mai 2026veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt folgende schulorganisatorische
  • Vor diesen Hintergründen haben beide Schulkonferenzen beschlossen, beide Systeme in
  • In Abstimmung mit beiden Schulgemeinden sowie der unteren Schulaufsicht wurde eine

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587061.pdf Published Time: 2026-06-03T06:45:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: SCHUA/042/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Zukunftsbetrachtung des Grundschul-Doppelstandortes Kartause-Hain-Schule / GGS Unterrath

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587061.pdf Published Time: 2026-06-03T06:45:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: SCHUA/042/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Zukunftsbetrachtung des Grundschul-Doppelstandortes Kartause-Hain-Schule / GGS Unterrath Fachbereich : 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 23.06.2026 Vorberatung Bezirksvertretung 6 08.07.2026 Anhörung Rat 16.07.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt folgende schulorganisatorische Maßnahmen: Gemeinschaftsgrundschule Unterrath , Beedstraße 31, 40468 Düsseldorf, Schulnummer 100663 Erhöhung der Zügigkeit von 1 auf 3 ab dem Schuljahr 2027/28 Kartause-Hain-Schule , Unterrather Straße 76, 40468 Düsseldorf, Schulnummer 100020 Sukzessive Auflösung ab dem Schuljahr 2027/28 Sachdarstellung: Die Kartause-Hain-Schule und die GGS Unterrath bildeten bislang einen Grundschul- Doppelstandort in Unterrath mit insgesamt zwölf Klassen, von welchen sich aktuell acht Klassen an der Kartause-Hain-Schule und vier Klassen an der GGS Unterrath befinden. Beide Schulen sind bereits zum aktuellen Zeitpunkt trotz unterschiedlicher Adressen als ein zusammenhängender Schulstandort organisiert und nutzen gemeinschaftlich ausgewählte Teile der vor Ort vorhandenen Infrastruktur, wie Seite 2 > beispielsweise die Einfeldsporthalle. Auch die Übermittagsbetreuung beider Schulen wird gemeinschaftlich organisiert und durchgeführt. Der Schulbetrieb beider Schulen funktionierte bereits in der jüngeren Vergangenheit angesichts der Gegebenheiten am Standort nur noch aufgrund der Synergieeffekte vor Ort. Gleichzeitig bedeuten die ständigen Absprachen und Kompromisse für beide Schulgemeinden Mehrarbeit und Einschränkungen im schulischen Alltag. Die Synergieeffekte sind zudem endlich, da bspw. Lehrpersonal einer Schule an der anderen Schule nicht kollegial aushelfen kann. Vor diesen Hintergründen haben beide Schulkonferenzen beschlossen, beide Systeme in einem partizipativen Prozess zu einer gemeinsamen Schule zusammenzuführen. Die beschriebenen Synergieeffekte können damit ausgebaut und voll entfaltet werden. Gleichzeitig wird das Konstrukt einer einzügigen Grundschule damit abgelöst, was vom Gesetzgeber ursprünglich nur für ländliche Bereiche geschaffen wurde und im schulischen Alltag und hinsichtlich bestimmter schulrechtlicher Aspekte Herausforderungen mit sich bringen kann. Eine zentrale Frage bei einer solchen Zusammenlegung zweier Grundschulen stellt die Frage der zukünftigen Schulart dar. Folgende Schularten sieht das Schulgesetz NRW vor: - Gemeinschaftsgrundschule - Katholische Grundschule - Evangelische Grundschule - Weltanschauungsschule In Abstimmung mit beiden Schulgemeinden sowie der unteren Schulaufsicht wurde eine Zukunftsbetrachtung zur Ermittlung der gewünschten Schulart der künftig dreizügig festgelegten Grundschule durchgeführt. Befragt wurden sowohl die Familien, deren Kinder bereits eine der beiden Schulen besuchen, als auch die Familien im Einzugsbereich des Doppelstandortes mit jüngeren Kindern. So konnte die Entscheidung zur Zusammenlegung beider Systeme demokratisch von den Familien im Quartier getroffen werden. Mit insgesamt 565 abgegebenen Stimmen haben sich sehr viele Familien an der Wahl beteiligt, was die Relevanz des Verfahrens sowie das Engagement der Eltern zeigt. Das Ergebnis dieser Wahl lautet wie folgt: - Gemeinschaftsgrundschule: 313 Stimmen (55,4%) - Katholische Grundschule: 208 Stimmen (36,8%) - Evangelische Grundschule: 23 Stimmen (4%) - Weltanschauungsschule: 21 Stimmen (3,7%) Entsprechend dem Elternwillen soll die Gemeinschaftsgrundschule Unterrath ab dem Schuljahr 2027/28 sukzessive aufbauend mit der Jahrgangstufe 1 dreizügig geführt werden. Die Katholische Grundschule Kartause-Hain nimmt ab dem kommenden Anmeldeverfahren keine Klassen mehr auf und läuft entsprechend sukzessive aus. Zum Ende des Schuljahres 2029/30 wird die Katholische Grundschule ihren letzten Jahrgang zur weiterführenden Schule abgeben. Gegen diese Zusammenlegung bestehen keine schulrechtlichen, schulorganisatorischen oder schulentwicklungsplanerischen Vorbehalte. Seite 3 Die Verwaltung wird gemeinsam mit der unteren Schulaufsicht beide Schulen in dem anstehenden Prozess eng begleiten, um die sukzessive Zusammenlegung zu einer Schule bestmöglich umzusetzen.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/042/2026