Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 6
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
08.07.2026 · Bezirksvertretung 6
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Die Bezirksvertretung 6 hat am 8. Juli 2026 über 31 Tagesordnungspunkte abgestimmt. Wesentliche Beschlüsse betreffen das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Rath‑Mörsenbroich, mehrere Bauvorhaben, Fördermittel für Kultur‑ und Sportveranstaltungen sowie die Einrichtung von Laubkörben und die Entfernung einer Textilsammelstelle. Zahlreiche Anfragen wurden schriftlich beantwortet oder vertagt.
Die Bezirksvertretung ist das kommunale Gremium, das für die Planung, Kontrolle und Finanzierung von Projekten im Stadtbezirk 6 zuständig ist. Die Sitzung vom 8. Juli 2026 diente der Beschlussfassung zu Bau‑ und Planungsangelegenheiten, Fördermitteln und Bürgeranfragen.
Im Vorfeld standen mehrere größere Bauvorhaben (Datacenter, Wohnungsbau, Lagergebäude) sowie strategische Planungen (ISEK, Bebauungsplan) zur Diskussion. Zusätzlich wurden Anträge von Fraktionen zu lokalen Verbesserungen (Laubkörbe, Textilsammelstelle) und Fördermittel für Kultur‑ und Sportprojekte eingereicht.
Die Beschlüsse bestimmen die räumliche Entwicklung des Bezirks, sichern finanzielle Mittel für lokale Initiativen und beeinflussen die Verkehrssicherheit sowie die Aufenthaltsqualität für Anwohner. Die Ablehnung des Datacenter‑Bauvorhabens und des Lagergebäudes am Rather Kreuzweg zeigen die Priorisierung von Wohn- und Freizeitnutzung gegenüber industriellen Projekten.
Die Verwaltung wird die beschlossenen Bauvorhaben (Wohnhäuser Lichtenbroicher Weg) umsetzen, die Fördermittel auszahlen und die angeforderten Maßnahmen (Laubkörbe, Entfernung der Textilsammelstelle) vorbereiten. Weitere Anfragen bleiben bis zur nächsten Sitzung offen und werden erneut beraten oder schriftlich beantwortet.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch von einer KI erstellt. Die Originaldokumente und Beschlüsse können im Ratsinformationssystem der Stadt Düsseldorf eingesehen werden.
Erstellt: 9. Juli 2026 · openai/gpt-oss-120b
Bezirksvertretung 6 · Sitzung vom 08.07.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 14.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baulinie, der Überschreitung der Gebäudehöhe und der Überschreitung der Baumassenzahl.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5580/006 aus dem Jahr 1962, welcher ein Mittelgewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,75 und einer Baumassenzahl (BMZ) von 4,0 festsetzt. Des Weiteren wird eine Baulinie zur Festsetzung einer Vorgartenzone und eine maximale Gebäudehöhe von 14 m definiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie häufig wird geprüft, ob die vorgeschriebenen Auslageflächen eingehalten werden?
2. Wie werden Verstöße sanktioniert?
3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass eine Blockade/Behinderung dauerhaft vermieden wird?
Seit einigen Jahren kommt es regelmäßig, wenn nicht sogar täglich vor, dass Fußgänger und Radfahrer durch Gewerbetreibende behindert werden. Dies ist eine Folge von zu großer Auslagefläche, abstellen von gelieferter Ware und unsachgemäßer Lagerung von leeren Transportkisten. Ein Phänomen, welches im gesamten Stadtbezirk vorkommt. Als exemplarisches Beispiel nenne ich hier die Westfalenstraße in Rath, da es hier sehr häufig sogar dazu kommt, dass Nutzer des ÖPNV am Ein- und Aussteigen in die/aus der Straßenbahn behindert werden.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/042/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.02.2026 Verhinderung der Blockade von Geh- und Radwegen durch Gewerbetreibende im Stadtbezirk 6 Das Ordnungsamt (Amt 32) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie häufig wird geprüft, ob die vorgeschriebenen Auslageflächen eingehalten werden? Antwort: Die Auslageflächen für Waren werden -wie alle Sondernutzungen öffentlicher Straßen- sowohl routinemäßig in unregelmäßigen Abständen als auch aus konkretem Anlass (z. B. Beschwerden) kontrolliert. Frage 2: Wie werden Verstöße sanktioniert? Antwort: Die Sondernutzung öffentlicher Straßen ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. über erlaubte Flächen hinaus stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbuße bis EUR 1.000,00 geahndet werden. Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens erfolgt im Regelfall bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen. Nach der ersten Feststellung einer zu groß aufgebauten Warenauslage verbleibt es jedoch zumeist bei einer Verwarnung. Frage 3: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass eine Blockade/Behinderung dauerhaft vermieden wird? Antwort: Im Falle von nicht ordnungsgemäß aufgebauten Warenauslagen werden die im jeweiligen Einzelfall geeigneten Maßnahmen zur Wiederherstellung gesetzes- bzw. erlaubniskonformer Zustände ergriffen. In den meisten Fällen wird noch vor Ort der Rückbau der Warenauslagen auf das erlaubte Maß angeordnet. Im Übrigen verhindert das Ordnungsamt die unerlaubte Sondernutzung (und die damit verbundene Einschränkung des Gemeingebrauchs) durch schriftliche Untersagungsverfügungen, die ggf. mit Verwaltungszwang durchgesetzt werden. Im äußersten Fall besteht zudem die Möglichkeit, eine erteilte Erlaubnis zu widerrufen oder nach Ablauf der Gültigkeit nicht erneut zu erteilen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
3. Aus welchem Anlass wurden die unter 1 und 2 genannten Tempo-30- Regelungen angeordnet?
Tempo-30-Regelungen sind ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verkehrsberuhigung. Für eine Bewertung der bestehenden Situation im Stadtbezirk wird eine vollständige Übersicht darüber benötigt, wo Tempo 30 angeordnet ist und aus welchem Anlass dies erfolgt ist (Tempo-30-Zone beziehungsweise streckenbezogene Anordnung).
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/072/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage des Luca Meyer (Die Linke) vom 14.04.2026 Übersicht der Tempo-30-Regelungen im Stadtbezirk 6 Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Tempo-30-Zonen bestehen aktuell im Stadtbezirk 6? Bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln und je Tempo-30-Zone eine Straßenauflistung (alle zugehörigen Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte) sowie die jeweilige Abgrenzung (Beginn und Ende) angeben. Nach Möglichkeit bitte zusätzlich eine Übersichtskarte beifügen. Frage 2: Welche streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h bestehen im Stadtbezirk 6 außerhalb von Tempo-30-Zonen? Bitte je Anordnung tabellarisch aufführen: Straße, genauer Abschnitt (von ... bis ...), ggf. Fahrtrichtung, ggf. zeitliche Beschränkungen oder Zusatzzeichen sowie das Datum der verkehrsrechtlichen Anordnung. Frage 3: Aus welchem Anlass wurden die unter 1 und 2 genannten Tempo-30-Regelungen angeordnet? Bitte je Zone beziehungsweise je Abschnitt die Begründung nennen (zum Beispiel Grundschule, Kindertageseinrichtung, hochfrequentierter Schulweg, Spielplatz, Senioreneinrichtung, Unfalllage oder Lärmschutz). Sofern sich die Anordnung auf eine konkrete Einrichtung bezieht, bitte die Einrichtung mit Namen benennen. Antwort zu Frage 1-3: Die Verwaltung prüft die übersichtliche Darstellung und Pflege der aktuellen Geschwindigkeitsregelungen im gesamten Stadtgebiet auf maps.duesseldorf.de. Darin enthalten werden unter anderem die Tempo-30-Regelungen als Zone bzw. Strecke sein. Informationen zur straßenverkehrsrechtlichen Grundlage werden entsprechend hinterlegt. Die Umsetzung soll bis 2027 erfolgen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Laut Drucksache 17/13294 der Landesregierung vom 09.04.2021 wurde die Flughafen Düsseldorf GmbH mit Ordnungsverfügung der unteren Umweltschutzbehörde vom 15.05.2018 verpflichtet, in der Ordnungsverfügung näher qualifizierte Verpflichtungen zur baulichen Ertüchtigung der Lärmschutzhalle nach dem Stand der Technik bis zum 31.12.2022 sowie Regelungen zum Betrieb der Lärmschutzhalle umzusetzen. Die Einhaltung der Lärmimmissionen ist von öffentlichem Interesse.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/097/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen vom 27.05.2026 Unzureichender Lärmschutz am Flughafen Düsseldorf beim Test von Triebwerken Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 19) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage: Die Verwaltung wird um Mitteilung gebeten, ob die Ertüchtigung der Lärmschutzhalle gemäß Ordnungsverfügung der Unteren Umweltschutzbehörde vom 15.05.2018 vollständig umgesetzt wurde. Wenn die Ertüchtigungen umgesetzt wurden, wird die Verwaltung ergänzend um Mitteilung gebeten, ob die Einhaltung der zulässigen Lärmimmissionen durch Messungen verifiziert wurde. Antwort: Eine bauliche Ertüchtigung der bestehenden Lärmschutzhalle ist bisher nicht erfolgt. Die Ordnungsverfügung vom 15.05.2018 wurde vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz als Untere Umweltschutzbehörde mit Bescheid vom 30.03.2023 abgeändert. Der Flughafen Düsseldorf GmbH wurde nunmehr eine Frist zur baulichen Ertüchtigung der Lärmschutzhalle bis zum 31.12.2028 gesetzt. Maßgeblich für die Fristverlängerung war, dass die veranschlagte erhebliche Höhe der finanziellen Aufwendungen für die Ertüchtigung der Lärmschutzhalle zu diesem Zeitpunkt von der Flughafen Düsseldorf GmbH aufgrund der pandemiebedingten finanziellen Belastungen nicht zu tragen war. Bei der Durchführung von Triebwerksprobeläufen in der Lärmschutzhalle werden die Immissionsrichtwerte für den Tag (6 - 22 Uhr) sicher eingehalten. In der Nacht wurden je nach Dauer und Triebwerksleistung des Triebwerksprobelaufes die Immissionsrichtwerte nicht sicher eingehalten. Daher werden die nächtlichen Triebwerksprobeläufe (22 - 6 Uhr) seit Februar 2020 mit der Messeinrichtung „Lärmampel" überwacht. Rechtzeitig vor dem Erreichen des Überwachungswertes wird in der Lärmschutzhalle durch die „Lärmampel" per Lichtzeichen angezeigt, dass der Triebwerksprobelauf abzubrechen ist. Bei Beachtung der „Lärmampel" werden die nächtlichen Immissionsrichtwerte in der Regel eingehalten. Die Flughafen Düsseldorf GmbH beabsichtigt die „Lärmampel" auf dieser Grundlage so zu optimieren, dass diese regelkonformen Messungen (nach TA Lärm: Filterung der Fremdgeräusche, Berücksichtigung von Ton- und Impulshaltigkeit und der Witterungsverhältnisse) durchführen kann und in der Folge durch eine an das Messergebnis angepasste organisatorische / betriebstechnische Steuerung der Triebwerksprobeläufe die Immissionsrichtwerte sicher eingehalten werden können. Sollte dies gelingen, wäre eine bauliche Ertüchtigung der Lärmschutzhalle nicht notwendig.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Insbesondere in Hauptgeschäftszeiten ist die Westfalenstraße eine verkehrstechnisch hochfrequentierte Straße. Im Bereich zwischen Hülsmeyerplatz und der Kreuzung In den Diken ist die Westfalenstraße stadtauswärts einspurig. An der Kreuzung In den Diken werden durch den Abbiegeverkehr Fuß- und Radweg gekreuzt. Bei hohem Verkehrsaufkommen kommt es zur Blockade der Rheinbahn, wenn PKW vom Hülsmeyerplatz kommend in die Straße In den Diken abbiegen wollen und dabei PKW, Fußgehenden und Radfahrenden Vorfahrt gewähren müssen. Die Kreuzung wird als unübersichtlich und unsicher empfunden. Ziel der Anfrage ist, Grundlagen für mehr Sicherheit für die Fuß- und Radfahrenden zu erlangen und Wartezeiten der Rheinbahn zu reduzieren. Der PKW-Verkehr kann dabei über die Bochumer Straße vom Norden in die Straße in den Diken einfahren.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/119/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen vom 24.06.2026 Linksabbiegen von der Westfalenstraße in die Straße In den Diken/Zebrastreifen Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Gab es an der Kreuzung Westfalenstraße / In den Diken in den letzten 3 Jahren ein erhöhtes Unfallaufkommen (aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgergruppen)? Antwort: Die polizeiliche Unfallstatistik enthält zum Knoten Westfalenstraße / In den Diken folgende Daten: In den Jahren 2023-2025 ereigneten sich an dem Knoten insgesamt neun Verkehrsunfälle, bei denen eine Person leicht verletzt wurde. Bei dem Verkehrsunfall der Kategorie 3 (Anm. VU mit Leichtverletzten) handelt es sich um einen Abbiegeunfall mit einem beteiligten Radfahrenden und zwei Pkw. Die acht weiteren Verkehrsunfälle weisen die Kategorie 5 auf (Anm. VU mit leichtem Sachschaden, i.d.R. Kfz). Dieses Unfallgeschehen erreicht nicht den Schwellwert zur Unfallhäufungsstelle und wurde daher nicht in der städtischen Unfallkommission beraten. Frage 2: Sind Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geplant, z. B. das Verhindern des Linksabbiegens von der Westfalenstraße (vom Hülsmeyerplatz kommend) in die Straße In den Diken oder das Aufbringen eines Zebrastreifens auf der Straße In den Diken an der Kreuzung Westfalenstraße? Antwort: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind nicht geplant, da keine Unfallhäufungsstelle. Frage 3: Bestehen seitens der Rheinbahn Beschwerden und liegen Vorschläge vor, die zur Verringerung der Wartezeiten (durch den wartenden Linksabbiegeverkehr) führen? Antwort: Die Rheinbahn teilt hierzu mit: Der Rheinbahn liegen zu der genannten Örtlichkeit derzeit keine Hinweise auf eine besondere Häufung betrieblicher Beschwerden vor. Im Mittel ist auf diesem Abschnitt eine leichte Verzögerung von bis zu 5 Sekunden messbar. Gleichwohl ist nachvollziehbar, dass wartender Linksabbiegeverkehr von der Westfalenstraße in die Straße In den Diken im Einzelfall zu größeren Behinderungen des Betriebs führen kann, wenn Fahrzeuge vorübergehend im Gleisbereich stehen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Beschlusslage APS/051/2023: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/ Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand (Bedarfsbeschluss) 1. Ausgangslage Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand“ (APS/050/2024) einstimmig beschlossen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Kartause-Hain-Schule und die GGS Unterrath bildeten bislang einen Grundschul- Doppelstandort in Unterrath mit insgesamt zwölf Klassen, von welchen sich aktuell acht Klassen an der Kartause-Hain-Schule und vier Klassen an der GGS Unterrath befinden. Beide Schulen sind bereits zum aktuellen Zeitpunkt trotz unterschiedlicher Adressen als ein zusammenhängender Schulstandort organisiert und nutzen gemeinschaftlich ausgewählte Teile der vor Ort vorhandenen Infrastruktur, wie beispielsweise die Einfeldsporthalle.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung einer erforderlichen Befreiung und die Erteilung der Baugenehmigung. Eine Befreiung ist hinsichtlich der Art der Nutzung erforderlich.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5583/20, der für das Antragsgrundstück nur die Art der Nutzung (Fläche für Landwirtschaft) festsetzt. Für das Grundstück wurde der Bezirksvertretung unter der Vorlagenummer BV6/131/2024 in der Sitzung am 2.10.2024 die Genehmigung einer Bauvoranfrage vorgelegt und beschlossen. Die Planung hat sich maßgeblich verändert, weshalb der Bezirksvertretung das Vorhaben erneut zur Entscheidung vorgelegt wird. Das Vorhaben aus dem Jahr 2024 sah eine Bebauung mit 5 Wohnhäusern auf dem straßenseitigen Grundstück vor. Nun ist geplant auch die rückwärtig gelegenen Grundstücke Lichtenbroicher Weg 199 sowie 207 in die Planung einzubeziehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Das Baugrundstück befindet sich auf dem ehemaligen Vallourec-Areal nördlich des Rather Kreuzweges. Im Zusammenhang mit der Aufgabe der Produktion wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06/027 – Nordöstlich Rather Kreuzweg gefasst, der insbesondere die Sicherung industrieller und gewerblicher Nutzungen zum Ziel hat. Im November 2025 folgte der politische Beschluss zur Qualitätssicherung, der die Durchführung eines öffentlichen Workshops vorsieht (APS/118/2025).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Herbst die Aufstellung von Laubkörben an 3 – 5 Standorten auf dem Lichtenbroicher Weg und Am Stock möglich ist, die von Anwohnern zur Entsorgung des Laubs der Straßenbäume genutzt werden können. Sofern die Aufstellung grundsätzlich möglich ist, bieten wir einen Ortstermin mit ortskundigen Mitgliedern der BV 6 an, um die Standorte festzulegen.
Die Straßenbäume an den genannten Straßen (Lichtenbroicher Weg: Platanen / Am Stock: Eichen) haben nach Jahrzehnten eine Größe erreicht, die im Herbst zu außerordentlichem Anfall von Laub führt. Dieses fällt zu einem nicht unerheblichen Teil in private Vorgärten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt den bestehenden Altkleidercontainer an der Münsterstraße 519 zu entfernen. Ersatzweise wird angeregt, dass z. B. zu den Wochenmarktzeiten eine durch die Awista realisierte Abgabemöglichkeit für Alttextilien und ähnlichem angeboten wird.
Die Einrichtung zeigt zu den meisten Zeiten deutliche Spuren nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Dabei werden durch Versuche der illegalen Entnahme bereits eingelagerter Textilien regelmäßig Kleidungsstücke im Bereich des Containers verstreut. Dies verleitet erkennbar dazu, weitere Abfälle einfach dazuzustellen. Darüber hinaus entstehen Unfallgefahren sowohl bei den Entnahmeversuchen selbst als auch für Radfahrende, deren angrenzender Verkehrsraum durch abgestellte oder verstreute Gegenstände beeinträchtigt wird. Eine alternative Form der Textilabgabe könnte voraussichtlich zudem besser von Menschen mit Beeinträchtigungen genutzt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 bittet die Verwaltung, die Beschilderung der Parkbuchten auf dem Rather Kreuzweg in Höhe des ehemaligen Vallourec Geländes zu prüfen und festzustellen, ob 1. die Parkbuchten in der Vergangenheit bereits als „Nur für PKW“ ausgeschildert waren und ob das Schild ggf. vorsätzlich unbefugt entfernt wurde?
Die oben genannten Parkbuchten sind zum Teil mit dem Zusatzschild VZ 1010-58 „Nur für PKW“ versehen, jedoch nicht durchgehend. Etwa nach der südlichen Zufahrt zum Vallourec Gelände fehlt jedoch dieses Zusatzschild, und es parken dort zahlreiche (oft über zehn) Anhänger, überwiegend mit gleichlautender Buchstabenkombination (D-SH XXXX) gefolgt von sich ändernden Zifferfolgen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt die Erneuerung der historischen Leuchtenmodelle durch moderne strombetriebene Leuchten auf Grund von Standsicherheitsmaßnahmen 2026 in ihrem Zuständigkeitsbereich gemäß Straßenliste. Die Bezirksvertretung 6 wird über die Umrüstung der historischen Leuchtenmodelle von der Betriebsart Gas auf die Betriebsart Strom (unter Beibehaltung der äußeren Leuchtenform) auf Grund von Standsicherheitsmaßnahmen informiert.
Die großflächige Umrüstung der gasbetriebenen Leuchten auf energieeffizienten Strombetrieb hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf im September 2023 beschlossen (RAT/341/2023), Ausnahme bilden die Gaslichtpunkte im Hofgarten. Vorgesehen ist der weitest gehende Erhalt der äußeren Hülle für etwa 11.840 Gasleuchten von (zum Zeitpunkt der Beschlussfassung) etwa 13.600 Gaslichtpunkten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt für die 8. Pflanzperiode des Stadtbaumkonzeptes 2026/2027 die Pflanzung von insgesamt 4 neuen Baumpflanzungen (Handlungsfeld 1) sowie die Sanierung von 6 bestehenden Baumstandorten mit Erneuerung des Baumbestandes (Handlungsfeld 4).
Das Stadtbaumkonzept sieht in der Umsetzung die Pflanzung neuer Straßenbäume und die Sanierung vorhandener Straßenbäume in klimatisch besonders belasteten Stadtteilen vor. Das Konzept ist eines der fünfzehn Schlüsselmaßnahmen im Klimaanpassungskonzept für Düsseldorf.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt (vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung), dem Team Bananenflanke Düsseldorf e. V. für das Sommerfest 2026 einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu __________ Euro aus den Verfügungsmitteln 2026 (Sachkonto 1111114 1000 54990600) zu gewähren.
Der Team Bananenflanke Düsseldorf e. V. hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für das Sommerfest 2026 in Höhe von 800 Euro gestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt (vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung), dem Rather Familienzentrum für die 13. Rather Kulturwochen einen Zuschuss in Form einer Fehlbedarf sfinanzierung in Höhe von bis zu __________ Euro aus den Verfügungsmitteln 2026 (Sachkonto 1111114 1000 54990600) zu gewähren. Der Zuschuss wird ausschließlich für die Bewirtung gewährt.
Das Rather Familienzentrum hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die 13. Rather Kulturwochen in Höhe von 500 Euro gestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Vallourec/Mannesmann-Werkstücks im vergangenen Herbst wurden Arbeiten auf der umliegenden Rasenfläche durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung war aufgrund des geringen Umfangs der Beeinträchtigungen davon auszugehen, dass sich die betroffenen Rasenbereiche im folgenden Frühjahr weitgehend selbst regenerieren würden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 hatte in ihrer Sitzung am 29.04.2026 beantragt, den derzeit als Fußweg gekennzeichneten Weg vom Mörsenbroicher Weg bis Zur Alten Kaserne für Radfahrende freizugeben. Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Verwaltung wird den Gehweg der Lenaustraße zwischen Mörsenbroicher Weg und Zur Alten Kaserne in Gegenrichtung für den Radverkehr freigeben und die Beschilderung dementsprechend anpassen. Dies ermöglicht für Radfahrer eine direktere Verbindung und verbessert insbesondere die Schulwegsicherheit. Der Gehweg verfügt über eine ausreichende Breite für die gemeinsame Nutzung von Fußgängern und Radfahrern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 hatte in ihrer Sitzung am 11.03.2026 die Einrichtung einer Parklücke mit einer Länge von 6,00 Metern im Bereich zwischen der vorhandenen Baumscheibe und dem Stromkasten auf Höhe der Unterrather Straße 101 beschlossen. Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) nimmt dazu wie folgt Stellung: In der Informationsvorlage BV6/144/2025 teilt die Verwaltung der Bezirksvertretung 6 folgendes mit: „Ein geeigneter Standort für Fahrradständer wäre vor der Unterrather Straße 101. Dort ist eine freie Fläche zwischen Radweg und Fahrbahn vorhanden, die nicht zum Parken genutzt werden darf. Für diesen Standort wird eine Planung für Fahrradständer erstellt.“ Aus diesem Grund kann an der besagten Stelle keine Parklücke eingerichtet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 hat in ihrer Sitzung am 11.03.2026 beschlossen, die Steuerzeiten der Lichtzeichenanlagen zur Verkehrsregelung der Kreuzung am Hülsmeyerplatz in Rath im Rahmen eines Prüfauftrages durch das Amt für Verkehrsmanagement bewerten zu lassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung hat die Arbeiten an der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) der Landeshauptstadt Düsseldorf offiziell aufgenommen. Der Kick-Off hat am 27.03.2026 stattgefunden. Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über den anstehenden Neuaufstellungs- und Beteiligungsprozess geben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 hat in ihrer Sitzung am 29.04.2026 die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob und unter welchen technischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen der öffentliche Teil der Sitzungen der Bezirksvertretung 6 künftig nach dem Vorbild der Bezirksvertretungen 1 und 5 per Livestream auf der Internetseite der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie auf YouTube übertragen werden kann und wie dabei insbesondere eine verständliche Tonübertragung sowie eine Einblendung des aktuellen Tagesordnungspunktes sichergestellt werden können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 10.06.2026 von der SPD-Fraktion gestellte Zusatzfrage wird vom Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) wie folgt beantwortet: Frage: Wie hoch sind die erwartbaren Kosten für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 03.12.2025 gebeten, den gesamten Fußweg unter der Brücke der Kürtenstraße über den nördlichen Zubringer bis hin zur Fußgängerbrücke an der Dorstener Straße – und damit die wichtige fußläufige Verbindung zwischen der D-Zug-Siedlung und Unterrath – hinsichtlich Beleuchtung, Sauberkeit, Wegeoberfläche, Barrierefreiheit und Gefahrenstellen zu überprüfen und ein Maßnahmenpaket zur deutlichen Verbesserung vorzulegen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt -vorbehaltlich eines positiv abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens- die Festsetzung des Weihnachtsmarktes am Rather Carreé (Westfalenstraße) als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung mit folgenden Öffnungszeiten: Laufzeit: 19.11.2026 - 23.12.2026 Am Totensonntag (22.11.2026) bleibt der Markt geschlossen.
Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung des Weihnachtsmarktes auf der Grünflache am Rather Carreé an der Westfalenstraße. Es werden verschiedene Hütten mit Weihnachtsartikeln, mit Speisen und dem Ausschank von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken aufgestellt. Außerdem wird es ein Kinderkarussell, eine Kinderrodelbahn und eine Bahn zum Eisstockschießen geben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Zur Förderung der Aufenthaltsqualität und des generationenübergreifenden Austauschs in der öffentlich zugänglichen Kleingartenanlage soll eine Begegnungsstätte errichtet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 10.06.2026 gebeten, die entfernten Fahrradbügel zum sicheren abschließen von Fahrrädern vor der Sofia Apotheke wieder zu ersetzen. Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Verwaltung wird die drei bestehenden, schräg angeordneten Fahrradständer entfernen, da dort abgestellte Fahrräder zu weit in den Gehweg sowie in die Fahrbahn hineinragen könnten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 10.06.2026 gebeten, den Bereich der Treppe vom Mintarder Weg zur Hamborner Straße hinsichtlich Sauberkeit, Vermüllung und Pflegezustand zu überprüfen und Maßnahmen zur Verbesserung vorzulegen.
4 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.