Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV9/109/2026

Änderungsvorschlag Bezirksradwegenetz im Stadtbezirk 9 - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 13.03.2026; BV9/068/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Paulsmühlenstraße 6 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Bezirksvertretung 9 bittet die zuständigen Fachverwaltungen der Landeshauptstadt Düsseldorf, für das Bezirksradwegenetz im Stadtbezirk 9 folgenden Änderungsvorschlag zu prüfen: Herausnahme der Verbindung vom Benrather Schloßparkufer über die Haus-Endt-Straße nach Urdenbach (über den Fußgängerweg) und Ersatz dieser Teilstrecke durch den Fuß- und Radweg über die sog enannte „Hundewiese“. Soweit notwendig, ist dieser wassergebundene Weg so zu verbreitern, dass ein Zweirichtungsverkehr für beide Nutzergruppen ungefährdet möglich ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV9/109/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 10.3

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586124.pdf Published Time: 2026-05-07T07:11:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV9/109/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Änderungsvorschlag Bezirksradwegenetz im Stadtbezirk 9 - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 13.03.2026; BV9/068/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 03.07.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 bittet die zuständigen Fachverwaltungen der Landeshauptstadt Düsseldorf, für das Bezirksradwegenetz im Stadtbezirk 9 folgenden Änderungsvorschlag zu prüfen: Herausnahme der Verbindung vom Benrather Schloßparkufer über die Haus-Endt-Straße nach Urdenbach (über den Fußgängerweg) und Ersatz dieser Teilstrecke durch den Fuß- und Radweg über die sog enannte „Hundewiese“. Soweit notwendig, ist dieser wassergebundene Weg so zu verbreitern, dass ein Zweirichtungsverkehr für beide Nutzergruppen ungefährdet möglich ist. Stellungnahme der Verwaltung : Die Bestandsbreite der Wegeverbindung entlang des Benrather Schlosses ist für die Freigabe des Radverkehrs nicht ausreichend. Die Wiese inkl. der Wegeverbindung gehört zum Ensemble des Benrather Schlosses und liegt im Naturschutzgebiet. Die Verwaltung erachtet daher einen Ausbau zur gemeinsamen Nutzung durch den Fuß- und Radverkehr als nicht zielführend. Die Verwaltung bewertet die Führung über die Straße Haus-Endt-Straße 75 bis 95 unter der Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr als verträglich. Die Mindestbreite von 2,50 m wird deutlich überschritten. Durch die Beschilderung „Gehweg“ (239 StVO) mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (1022-10 StVO) ist der Radverkehr in besonderer Weise verpflichtet, auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen und die Strecke nur in Schrittgeschwindigkeit zu befahren. Die betreffende Wegeverbindung wurde auch schon vor der entsprechenden Beschilderung von Radfahrenden genutzt. Sowohl die Verwaltung als auch die Polizei können keine besondere Gefahrenlage erkennen. Ein Segment der bestehenden Umlaufsperre angrenzend zur Hecke bleibt mit reflektierender Folie bestehen, um den Radverkehr an der Garagenzufahrt in Richtung Fahrbahn zu leiten. Zusätzlich ist es geplant, mit einem Fahrradpiktogramm auf den Radverkehr im Zweirichtungsverkehr im Bereich der Garagenzufahrt aufmerksam zu machen. Jeweils zu Beginn und zum Ende der Wegeverbindung wird ein Piktogramm „gemeinsam mit Rücksicht“ aufgebracht, das zusätzlich an die gegenseitige Rücksichtnahme appelliert. Die Anlieger sind verpflichtet, ihre Hecken so zurückzuschneiden, dass von ihnen keine Gefährdung ausgeht. Seite 2

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/109/2026