Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV1/247/2024

Aktueller Planungsstand zu den verkehrlichen Maßnahmen an der Ecke Ulmenstraße / Collenbachstraße bzw. am Spichernplatz; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 21.06.2024; BV1/138/2024

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Ulmenstraße / Collenbachstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 4. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Verwaltung wurde gebeten, in einer der diesjährigen Sitzungen die aktuellen Pläne und Maßnahmen zu der Umgestaltung der Verkehrsflächen (u.a. barrierefreier Umbau der Haltestellen, Umgestaltung des Platzes, Verbesserung der Gehweg - und Radwegbeziehungen) am Spichernplatz bzw. an der Ecke Ulmen- / Collenbachstraße vorzustellen, die in der Informationsvorlage BV1/296/2022 angesprochen wurden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV1/247/2024 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Aktueller Planungsstand zu den verkehrlichen Maßnahmen an der Ecke Ulmenstraße / Collenbachstraße bzw. am Spichernplatz; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 21.06.2024; BV1/138/2024 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 15.11.2024 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, in einer der diesjährigen Sitzungen die aktuellen Pläne und Maßnahmen zu der Umgestaltung der Verkehrsflächen (u.a. barrierefreier Umbau der Haltestellen, Umgestaltung des Platzes, Verbesserung der Gehweg - und Radwegbeziehungen) am Spichernplatz bzw. an der Ecke Ulmen- / Collenbachstraße vorzustellen, die in der Informationsvorlage BV1/296/2022 angesprochen wurden. Stellungnahme der Verwaltung: Mit Ratsbeschluss von 14.12.2023, siehe Beschlussvorlage OVA/133/2023 „Bahnsteiglängen und Prioritäten beim barrierefreien Haltestellenausbau im Niederflurbahnnetz" wurden die Prioritäten des barrierefreien Haltestellenausbaus neu festgelegt. In Priorität eins befinden sich die Haltestellen auf den Stadtbahnzulaufstrecken sowie deren Ausrück - und (Haupt-)Umleitungsstrecken. Darüber hinaus wurde für Maßnahmen, bei denen bereits Planungsaufträge an Ingenieurbüros vergeben wurden und die in der Bearbeitung for tgeschritten sind, Ausnahmen definiert. Für die Haltestelle Spichernplatz hat die Rheinbahn zwar eine erste, interne Machbarkeitsstudie erarbeitet, jedoch wurde mit der konkreten Planung noch nicht begonnen. Dementsprechend ist die Haltestelle Spichernpl atz der Prioritätsstufe 2 zugeordnet und die Planung somit vorerst zurückgestellt. Der Zeitpunkt der Aufnahme der Planung des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle ist vorerst nicht absehbar. Da die übrigen Belange wie die Ertüchtigung von Radverkehrsanl agen, Überprüfung der Funktionalität des Parkplatzes, Überprüfung der Belange für den Fuß - und Radverkehr und die Schaffung von Abstellanlagen für Fahrräder nicht losgelöst von der Planung der Haltestelle betrachtet werden können, liegen keine Planungsergebnisse vor, die der Bezirksvertretung vorgestellt werden könnten. Die Machbarkeitsstudie ist für eine belastbare Prüfung der übrigen Belange nicht Seite 2 geeignet.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/247/2024