Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV1/247/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Aktueller Planungsstand zu den verkehrlichen Maßnahmen an der Ecke Ulmenstraße
/ Collenbachstraße bzw. am Spichernplatz; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom
21.06.2024; BV1/138/2024
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 1
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 15.11.2024 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die Verwaltung wurde gebeten, in einer der diesjährigen Sitzungen die aktuellen
Pläne und Maßnahmen zu der Umgestaltung der Verkehrsflächen (u.a. barrierefreier
Umbau der Haltestellen, Umgestaltung des Platzes, Verbesserung der Gehweg - und
Radwegbeziehungen) am Spichernplatz bzw. an der Ecke Ulmen- / Collenbachstraße
vorzustellen, die in der Informationsvorlage BV1/296/2022 angesprochen wurden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Ratsbeschluss von 14.12.2023, siehe Beschlussvorlage OVA/133/2023
„Bahnsteiglängen und Prioritäten beim barrierefreien Haltestellenausbau im
Niederflurbahnnetz" wurden die Prioritäten des barrierefreien Haltestellenausbaus
neu festgelegt. In Priorität eins befinden sich die Haltestellen auf den
Stadtbahnzulaufstrecken sowie deren Ausrück - und (Haupt-)Umleitungsstrecken.
Darüber hinaus wurde für Maßnahmen, bei denen bereits Planungsaufträge an
Ingenieurbüros vergeben wurden und die in der Bearbeitung for tgeschritten sind,
Ausnahmen definiert.
Für die Haltestelle Spichernplatz hat die Rheinbahn zwar eine erste, interne
Machbarkeitsstudie erarbeitet, jedoch wurde mit der konkreten Planung noch nicht
begonnen. Dementsprechend ist die Haltestelle Spichernpl atz der Prioritätsstufe 2
zugeordnet und die Planung somit vorerst zurückgestellt. Der Zeitpunkt der
Aufnahme der Planung des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle ist vorerst nicht
absehbar.
Da die übrigen Belange wie die Ertüchtigung von Radverkehrsanl agen, Überprüfung
der Funktionalität des Parkplatzes, Überprüfung der Belange für den Fuß - und
Radverkehr und die Schaffung von Abstellanlagen für Fahrräder nicht losgelöst von
der Planung der Haltestelle betrachtet werden können, liegen keine
Planungsergebnisse vor, die der Bezirksvertretung vorgestellt werden könnten. Die
Machbarkeitsstudie ist für eine belastbare Prüfung der übrigen Belange nicht
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geeignet.