Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV1/001/2025

Alt-Pempelfort – Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 11.10.2024; BV1/203/2024

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Alt-Pempelfort · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Januar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob die Einbahnstraße Alt-Pempelfort für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden kann.

Stellungnahme der Verwaltung: Für die Freigabe wäre eine bauliche Anpassung des Gehweges aufgrund des derzeit vorhandenen spitzen Winkels und eine Änderung der Markierung an der Einmündung der Duisburger Straße notwendig. Außerdem befinden sich in der Straße Alt - Pempelfort auf der Straßenseite, auf der der Radverkehr in Gegenrichtung fahren würde, Schrägparkstände, die ohne ausreichenden Sicherheitsabstand eine Unfallgefahr für den Radverkehr darstellen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Alt-Pempelfort – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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BV1/001/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Alt-Pempelfort - Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 11.10.2024; BV1/203/2024 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 24.01.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob die Einbahnstraße Alt-Pempelfort für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Für die Freigabe wäre eine bauliche Anpassung des Gehweges aufgrund des derzeit vorhandenen spitzen Winkels und eine Änderung der Markierung an der Einmündung der Duisburger Straße notwendig. Außerdem befinden sich in der Straße Alt - Pempelfort auf der Straßenseite, auf der der Radverkehr in Gegenrichtung fahren würde, Schrägparkstände, die ohne ausreichenden Sicherheitsabstand eine Unfallgefahr für den Radverkehr darstellen. Die Freigabe der Einbahnstraße Alt-Pempelfort für den Radverkehr in Gegenrichtung bietet zudem keine wesentliche Zeitersparnis im Vergleich zu der Fahrt über die Prinz-Georg-Straße und die Vagedesstraße und wäre daher insbesondere nur für die Anwohner der Straße Alt-Pempelfort von Vorteil. Aus diesen Gründen wird von der Verwaltung ein Freigabe der Straße Alt -Pempelfort für den Radverkehr in Gegenrichtung nicht mitgetragen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/001/2025