Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV6/135/2026

Behinderung von Radfahrenden auf der Westfalenstraße - Vorlage BV6/086/2026 und BV6/094/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Westfalenstraße · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 23. Juli 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 29.04.2026 um Auskunft gebeten, welche Ordnungsmaßnahmen zur Absicherung der Verfügbarkeit des für Radfahrende zugeordneten Verkehrsraums zwischen der Bahnstation „Düsseldorf Rath-S" und dem Rather Carré entlang der Hausnummern 68b und 74 auf der Nordseite der Westfalenstraße durchgeführt wurden und für die nächste Zeit beabsichtigt sind. Ferner wird das Ergebnis einer Prüfung erbeten, ob die Hinweise auf PKW-Abstellmöglichkeiten im Parkhaus auf den Anfahrtswegen hinreichend frühzeitig und deutlich angezeigt werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Westfalenstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV6/135/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 52

    Bezirksvertretung 6. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV6/135/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Behinderung von Radfahrenden auf der Westfalenstraße - Vorlage BV6/086/2026 und BV6/094/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 614.10.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 29.04.2026 um Auskunft gebeten, welche Ordnungsmaßnahmen zur Absicherung der Verfügbarkeit des für Radfahrende zugeordneten Verkehrsraums zwischen der Bahnstation „Düsseldorf Rath-S" und dem Rather Carré entlang der Hausnummern 68b und 74 auf der Nordseite der Westfalenstraße durchgeführt wurden und für die nächste Zeit beabsichtigt sind. Ferner wird das Ergebnis einer Prüfung erbeten, ob die Hinweise auf PKW-Abstellmöglichkeiten im Parkhaus auf den Anfahrtswegen hinreichend frühzeitig und deutlich angezeigt werden. Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung weiterhin um Auskunft gebeten, wie sie die aktuelle Situation am angegebenen Ort beurteilt und welche Maßnahmen sie empfiehlt, falls solche für notwendig erachtet werden. Es wird freundlich um Stellungnahmen zumindest von Ortspolizei und OSD gebeten. Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) hatte hierzu in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 10.06.2026 mit Vorlage BV6/094/2026 Stellung genommen. Die Polizeiinspektion Düsseldorf Nord nimmt dazu wie folgt Stellung:  Auf der Westfalenstraße ist in dem genannten Bereich zwischen den Straßenbahnschienen und dem Parkstreifen ein Radweg markiert. Straßenbahnen können nicht an auf dem Radweg parkenden Fahrzeugen vorbeifahren. Trotzdem wird kurzfristig auf dem Radweg geparkt. Die Verfolgung von Parkverstößen ist originär Aufgabe der städtischen Verkehrsüberwachung. Durch die Polizei Düsseldorf werden bei Verstößen durch ruhenden Verkehr nur - Parkverstöße mit Gefahrenpotential (Feuerwehrbewegungszonen, Verstoß gegen die 5-Meter Regel an Kreuzungen / Einmündungen; ...) - oder sozial unwert anzusehende Parkverstöße (Behindertenparkplätze) geahndet.  Die Ausschilderung des Parkhauses erscheint aus polizeilicher Sicht ausreichend. Das Ordnungsamt (Amt 32) nimmt dazu wie folgt Stellung: Die stichprobenhafte Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs in Ergänzung der Tätigkeit der Landespolizei obliegt in Düsseldorf regelmäßig dem Außendienst der Verkehrsüberwachung mit seinen rund 170 Mitarbeitenden. Der in dem Antrag genannte Ordnungs- und Servicedienst als zweiter Außendienst des Ordnungsamtes hat primär andere Aufgaben. Die nachfolgende Stellungnahme wird daher aus Sicht der Verkehrsüberwachung abgegeben. Der betreffende Bereich der Westfalenstraße zwischen der Bahnstation „Düsseldorf-Rath S" und dem Rather Carré wurde durch den Außendienst der Verkehrsüberwachung in den vergangenen Wochen verstärkt kontrolliert. Schwerpunkt der Kontrollen war die Überwachung des ruhenden Verkehrs, insbesondere im Hinblick auf die Freihaltung des dem Radverkehr zugeordneten Verkehrsraums und die Ahndung dort festgestellter Verkehrsverstöße. Im Bereich der Westfalenstraße wurden im Rahmen der verstärkten Überwachung insgesamt 388 Verwarnungen ausgesprochen und vier Abschleppmaßnahmen eingeleitet. Im näheren Umfeld der Westfalenstraße wurden darüber hinaus 663 weitere Verwarnungen ausgesprochen. Die Verkehrsüberwachung wird den genannten Bereich auch künftig im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten verstärkt kontrollieren. Bei festgestellten Verstößen gegen die Vorschriften des ruhenden Verkehrs werden die jeweils erforderlichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Hierzu können neben der Erteilung von Verwarnungen insbesondere auch Abschleppmaßnahmen gehören, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Bewertung der bestehenden Verkehrsregelung sowie eine Aussage zu verkehrsplanerischen oder straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen obliegt stadtintern dem Amt für Verkehrsmanagement und ist deshalb nicht Gegenstand dieser Stellungnahme der Verkehrsüberwachung (siehe Vorlage BV6/094/2026). Seite 2

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/135/2026