Behinderung von Radfahrenden auf der Westfalenstraße - Vorlage BV6/086/2026 und BV6/094/2026
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Westfalenstraße · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug1Dokument23. Juli 2026veröffentlicht
Worum es geht
Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.
Aus „Sachdarstellung“
Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 29.04.2026 um Auskunft gebeten, welche Ordnungsmaßnahmen zur Absicherung der Verfügbarkeit des für Radfahrende zugeordneten Verkehrsraums zwischen der Bahnstation „Düsseldorf Rath-S" und dem Rather Carré entlang der Hausnummern 68b und 74 auf der Nordseite der Westfalenstraße durchgeführt wurden und für die nächste Zeit beabsichtigt sind. Ferner wird das Ergebnis einer Prüfung erbeten, ob die Hinweise auf PKW-Abstellmöglichkeiten im Parkhaus auf den Anfahrtswegen hinreichend frühzeitig und deutlich angezeigt werden.
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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BV6/135/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Behinderung von Radfahrenden auf der Westfalenstraße - Vorlage BV6/086/2026 und
BV6/094/2026
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 6
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 614.10.2026Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 29.04.2026 um Auskunft
gebeten, welche Ordnungsmaßnahmen zur Absicherung der Verfügbarkeit des für
Radfahrende zugeordneten Verkehrsraums zwischen der Bahnstation „Düsseldorf Rath-S"
und dem Rather Carré entlang der Hausnummern 68b und 74 auf der Nordseite der
Westfalenstraße durchgeführt wurden und für die nächste Zeit beabsichtigt sind. Ferner wird
das Ergebnis einer Prüfung erbeten, ob die Hinweise auf PKW-Abstellmöglichkeiten im
Parkhaus auf den Anfahrtswegen hinreichend frühzeitig und deutlich angezeigt werden.
Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung weiterhin um Auskunft gebeten, wie sie die
aktuelle Situation am angegebenen Ort beurteilt und welche Maßnahmen sie empfiehlt, falls
solche für notwendig erachtet werden. Es wird freundlich um Stellungnahmen zumindest von
Ortspolizei und OSD gebeten.
Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) hatte hierzu in der Sitzung der Bezirksvertretung
6 am 10.06.2026 mit Vorlage BV6/094/2026 Stellung genommen.
Die Polizeiinspektion Düsseldorf Nord nimmt dazu wie folgt Stellung:
Auf der Westfalenstraße ist in dem genannten Bereich zwischen den
Straßenbahnschienen und dem Parkstreifen ein Radweg markiert. Straßenbahnen
können nicht an auf dem Radweg parkenden Fahrzeugen vorbeifahren. Trotzdem
wird kurzfristig auf dem Radweg geparkt.
Die Verfolgung von Parkverstößen ist originär Aufgabe der städtischen
Verkehrsüberwachung.
Durch die Polizei Düsseldorf werden bei Verstößen durch ruhenden Verkehr nur
- Parkverstöße mit Gefahrenpotential (Feuerwehrbewegungszonen, Verstoß gegen
die 5-Meter Regel an Kreuzungen / Einmündungen; ...)
- oder sozial unwert anzusehende Parkverstöße (Behindertenparkplätze)
geahndet.
Die Ausschilderung des Parkhauses erscheint aus polizeilicher Sicht ausreichend.
Das Ordnungsamt (Amt 32) nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die stichprobenhafte Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs in Ergänzung der
Tätigkeit der Landespolizei obliegt in Düsseldorf regelmäßig dem Außendienst der
Verkehrsüberwachung mit seinen rund 170 Mitarbeitenden. Der in dem Antrag genannte
Ordnungs- und Servicedienst als zweiter Außendienst des Ordnungsamtes hat primär
andere Aufgaben. Die nachfolgende Stellungnahme wird daher aus Sicht der
Verkehrsüberwachung abgegeben.
Der betreffende Bereich der Westfalenstraße zwischen der Bahnstation „Düsseldorf-Rath S"
und dem Rather Carré wurde durch den Außendienst der Verkehrsüberwachung in den
vergangenen Wochen verstärkt kontrolliert. Schwerpunkt der Kontrollen war die
Überwachung des ruhenden Verkehrs, insbesondere im Hinblick auf die Freihaltung des dem
Radverkehr zugeordneten Verkehrsraums und die Ahndung dort festgestellter
Verkehrsverstöße.
Im Bereich der Westfalenstraße wurden im Rahmen der verstärkten Überwachung
insgesamt 388 Verwarnungen ausgesprochen und vier Abschleppmaßnahmen eingeleitet.
Im näheren Umfeld der Westfalenstraße wurden darüber hinaus 663 weitere Verwarnungen
ausgesprochen.
Die Verkehrsüberwachung wird den genannten Bereich auch künftig im Rahmen der
personellen und organisatorischen Möglichkeiten verstärkt kontrollieren. Bei festgestellten
Verstößen gegen die Vorschriften des ruhenden Verkehrs werden die jeweils erforderlichen
ordnungsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Hierzu können neben der Erteilung von
Verwarnungen insbesondere auch Abschleppmaßnahmen gehören, sofern die rechtlichen
Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Die Bewertung der bestehenden Verkehrsregelung sowie eine Aussage zu
verkehrsplanerischen oder straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen obliegt stadtintern dem
Amt für Verkehrsmanagement und ist deshalb nicht Gegenstand dieser Stellungnahme der
Verkehrsüberwachung (siehe Vorlage BV6/094/2026).
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Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen
Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.
Amtlicher Titel: Behinderung von Radfahrenden auf der Westfalenstraße - Vorlage BV6/086/2026 und BV6/094/2026
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.