Bestellung der Schriftführung
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung beschließt, Frau Regina Henning zur Schriftführerin der Bezirksvertretung 9 zu bestellen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Schriftführung einer Bezirksvertretung ist gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V. m. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen durch die Bezirksvertretung zu bestellen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Bezirksvertretung 9
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/215/2025