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BV7/159/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Blumenkübel an der Bergischen Landstraße
- Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 24.03.2026 -
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 7
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 706.10.2026Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 24.03.2026 folgenden Beschluss:
Die BV 7 hebt den Beschluss in gleicher Sache vom 27.01.2026 (BV7/023/2026) auf und
bittet die Verwaltung,
- die Blumenkübel an der Bergischen Landstraße 327 und 311 entfernen zu lassen und bei
Bedarf durch eine Absperrkette zu ersetzen.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob weitere Abschnitte der Bergischen Landstraße
mit Blumenkübeln versehen sind, welche den Geh- und Radweg einschränken. Diese
sollten aus Sicherheitsgründen ebenfalls entfernt werden.
Für die Aufstellung von Blumenkübeln erteilte Genehmigungen sind zurückzunehmen, damit
die Verkehrssicherheit für Zufußgehende und Radfahrende hergestellt werden kann.
Hierzu teilt die Verwaltung mit:
Die Verwaltung wird dem Beschluss der Bezirksvertretung 7 folgen. Sämtliche Blumenkübel
entlang der Bergischen Landstraße bis auf Hausnummer 311 wurden entfernt. Bei Bedarf
erfolgt ein Ersatz durch eine Absperrkette. Die Blumenkübel an der Hausnummer 311
wurden an den Rand versetzt.
Die übrigen Abschnitte der Bergischen Landstraße werden auf weitere Blumenkübel
überprüft, die den Geh- und Radweg einschränken; auch diese werden aus
Sicherheitsgründen entfernt.
Bestehende Genehmigungen für die Aufstellung von Blumenkübeln entlang der Bergischen
Landstraße werden geprüft und nach Möglichkeit zurückgenommen.