Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV10/151/2026

Entsiegelung und ökologische Aufwertung der Dreiecksfläche an der Wilhelm-Kreis-Straße - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/105/2026 vom 26.05.2026 -

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Wilhelm-Kreis-Straße · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 6. August 2026veröffentlicht

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Entsiegelung und ökologische Aufwertung der Dreiecksfläche an der Wilhelm-Kreis-Straße - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/105/2026 vom 26.05.2026 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 1006.10.2026Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 26.05.2026 folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob es möglich ist, an der Dreiecksfläche der Wilhelm-Kreis-Straße den Boden zu entsiegeln und dort eine dichte und pflegearme

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BV10/151/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Entsiegelung und ökologische Aufwertung der Dreiecksfläche an der Wilhelm-Kreis-Straße - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/105/2026 vom 26.05.2026 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 1006.10.2026Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 26.05.2026 folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob es möglich ist, an der Dreiecksfläche der Wilhelm-Kreis-Straße den Boden zu entsiegeln und dort eine dichte und pflegearme Bepflanzung umzusetzen. Hierzu teilt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt Folgendes mit: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Baumstandort an der Dreiecksfläche der Wilhelm- Kreis-Straße zu sanieren und die Baumscheibe entsprechend zu vergrößern und zu bepflanzen. Aufgrund des hohen Schattendrucks der vorhandenen Platane wird die Etablierung einer Unterpflanzung jedoch als schwierig erachtet. Aufgrund der Gegebenheiten würden zu den geschätzten Kosten von rund 10.000,00 Euro für die Sanierung des Baumstandortes sowie der Begrünung noch ein erheblicher Folgeaufwand für die Pflege entstehen. Aufgrund personeller Ressourcen kann die entstehende Pflegeleistung nicht durch die Verwaltung abgedeckt werden und müsste an einen externen Unternehmer vergeben, oder durch eine ehrenamtliche Organisation übernommen werden. Der Verwaltung stehen aktuell keine finanziellen Mittel für die Umsetzung und Unterhaltung der Maßnahme zur Verfügung. Seite 2

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/151/2026