Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 10
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 10 · Sitzung vom 06.10.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 07.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Wann ist mit einer spürbaren Verbesserung der Radwegesituation im Stadtbezirk 10 zu rechnen?
1) Welche konkreten Radwegeprojekte oder -maßnahmen sind für den Stadtbezirk 10 derzeit in Planung, in Umsetzung oder bereits beschlossen? Von besonderem Interesse ist hierbei der Stand der Maßnahmen zu Erweiterungen von Radwegen, Sanierungsmaßnahmen bestehender Radweginfrastruktur, Projekte zur Verbesserung der Anbindung an benachbarte Stadtteile und das gesamtstädtische Radwegenetz, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende an Kreuzungen und Hauptverkehrsstraßen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/111/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Frau Sieghart-Edel (SPD-Fraktion) vom 23.06.2026 Stand der Radwegeplanung im Stadtbezirk 10 und zeitliche Perspektive für die Umsetzung Zu der Anfrage teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Anfrage: Frage 1: Welche konkreten Radwegeprojekte oder -maßnahmen sind für den Stadtbezirk 10 derzeit in Pla- nung, in Umsetzung oder bereits beschlossen? Von besonderem Interesse ist hierbei der Stand der Maßnahmen zu Erweiterungen von Radwegen, Sanierungsmaßnahmen bestehender Radinfra- struktur, Projekte zur Verbesserung der Anbindung an benachbarte Stadtteile und das gesamtstäd- tische Radwegenetz, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende an Kreu- zungen und Hauptverkehrsstraßen. Frage 2: Wann ist mit einer spürbaren Verbesserung der Radwegesituation im Stadtbezirk 10 zu rechnen? Antwort zu Frage 1: Folgende Maßnahmen werden vsl. noch in 2026 umgesetzt: • Punktuelle Instandsetzung von Radwegen: o Dresdener Straße ggü. Hausnummer 19 o Rostocker Straße / Fahrradbrücke über Frankfurter Straße o Koblenzer Straße vor der Kreuzung mit der Reinhold-Schneider-Straße o Fahrradweg parallel zur Stralsunder Straße • Erneuerung der Radfurtmarkierung: o Kreuzung Koblenzer Straße / Frankfurter Straße Antwort zu Frage 2: Bei erfolgreicher Umsetzung des sich in Planung befindlichen Radschnellweges wird der Bezirk 10 spürbar besser an Bezirk 9 sowie Langenfeld angebunden.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welcher Wohnungsleerstand prozentual bezogen auf den Wohnungsbestand und in absoluten Zahlen im Stadtbezirk 10 - unterteilt in die Stadtteile Hellerhof und Garath – lässt sich aus dem Wohnungsmarktbericht 2025 und dem Datenblatt Wohnungsmarkt 2020-2024 ableiten?
2. Wie viele leerstehenden Wohnungen in absoluten Zahlen im Stadtbezirk 10 – unterteilt in die Stadtteile Hellerhof und Garath gelten als „marktaktiv“ oder „marktinaktiv“ und wie hoch ist der Anteil der Wohnungen, bei denen individuelle Hemmnisse vorliegen, die zu einer dauerhaften Marktinaktivität führen können?
3. Wie viele marktinaktiven Wohnungen in absoluten Zahlen befinden sich im Eigentum privatwirtschaftlicher Unternehmen in Garath und Hellerhof?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/118/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Herrn Warnecke (Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN) vom 23.06.2026 Ableitungen zum Wohnungsleerstand im Stadtbezirk 10 aus dem städti- schen Wohnungsmarktbericht 2025 und dem Datenblatt Wohnungs- markt 2020-2024 Zu der Anfrage teilt das Dezernat für Wirtschaft, Recht und Ordnung Folgendes mit: Frage 1: Welcher Wohnungsleerstand prozentual bezogen auf den Wohnungsbestand und in absoluten Zahlen im Stadtbezirk 10 - unterteilt in die Stadtteile Hellerhof und Garath - lässt sich aus dem Wohnungsmarktbericht 2025 und dem Datenblatt Wohnungsmarkt 2020-2024 ableiten? Antwort: Aus den im Wohnungsmarktbericht 2025 verwendeten Daten lassen sich die in der bei- gefügten Tabelle (s. Tabelle 1) dargestellten Daten zum Wohnungsleerstand im Stadt- bezirk 10 ableiten. Aus den Datenblättern zum Düsseldorfer Wohnungsmarkt lassen sich hingegen keine Aussagen zum Leerstand ableiten. In der Vergangenheit wurde hierzu auf die Daten der Stadtwerke AG zu- rückgegriffen. Bei diesen handelt es sich um Daten zu den vorübergehend von den Eigentümerin- nen und Eigentümern übernommenen Stromzählern, mit deren Hilfe die sogenannte Leeranlagen- quote berechnet wird. Diese Daten wurden jedoch nach einer ausführlichen Prüfung als nicht be- lastbar eingestuft, sodass die Berichterstattung eingestellt wurde. Frage 2: Wie viele leerstehenden Wohnungen in absoluten Zahlen im Stadtbezirk 10 - unterteilt in die Stadtteile Hellerhof und Garath gelten als „marktaktiv" oder „marktinaktiv" und wie hoch ist der An- teil der Wohnungen, bei denen individuelle Hemmnisse vorliegen, die zu einer dauerhaften Marktinaktivität führen können? Antwort Eine Übersicht zur Anzahl der marktaktiven und marktinaktiven Wohnungen im Stadtbezirk 10 ist in der beigefügten Tabelle (s. Tabelle 2) dargestellt. Aus den Daten der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 lassen sich keine direkten Aussagen über individuelle Hemmnisse, die zu einer dauerhaften Marktinaktivität führen können, ableiten. Als methodische Annäherung werden daher in der beigefügten Tabelle die erfassten Leerstands- gründe dargestellt. Frage 3: Wie viele marktinaktiven Wohnungen in absoluten Zahlen befinden sich im Eigentum privatwirt- schaftlicher Unternehmen in Garath und Hellerhof? Antwort: Die Anzahl der leerstehenden marktinaktiven Wohnungen im Stadtbezirk 10, die sich im Eigen- tum privatwirtschaftlicher Unternehmen befinden, ist in der beigefügten Tabelle (s. Tabelle 3) dargestellt. Anlagen: Tabelle 1: Darstellung zum Wohnungsleerstand Tabelle 2: Anzahl der marktaktiven und marktinaktiven Wohnungen Tabelle 3: Anzahl der leerstehenden marktinaktiven Wohnungen
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Warum werden beim DFI am S-Bahnhof in Hellerhof aktuell keine S- Bahnverbindungen angezeigt? 2. Ist insoweit mit einer technischen Nachbesserung in absehbarer Zeit zu rechnen?
Die Inbetriebnahme des lange angekündigten Dynamischen Fahrgastinformationssystems am S-Bahnhof in Hellerhof ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. Das DFI bietet eine schnelle Orientierung hinsichtlich bestehender Anschlüsse und möglicher Wartezeiten auch ohne vertiefte Fahrplankenntnisse für alle ÖPNV/SPNV-Nutzenden.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/119/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.06.2026 Dynamisches Fahrgastinformationssystem (DFI) am S-Bahnhof Hellerhof Zu der Anfrage teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Frage 1: Warum werden beim DFI am S-Bahnhof Hellerhof aktuell keine S-Bahnverbindungen angezeigt? Frage 2: Ist insoweit mit einer technischen Nachbesserung in absehbarer Zeit zu rechnen? Antwort zu Frage 1 & 2: Die Rheinbahn hat der Verwaltung mitgeteilt, dass sich die Anzeige in einem Testbetrieb befand und am 10.07.2026 einer Vor-Ort-Prüfung unterzogen wurde. Diese ergab, dass alle S-Bahn-Fahrten korrekt dargestellt werden.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich des ehemaligen Beleuchtungskonzeptes „Blaues Band“ im Zentrum Garath und aus welchen Gründen wird dieses derzeit nicht beziehungsweise nur eingeschränkt betrieben?
2. Gibt es seitens der Verwaltung oder der Deutschen Bahn Überlegungen, die Beleuchtungssituation im Bereich der Bahnunterführung, des Bahnhofsumfeldes sowie der Wegeverbindungen zum Zentrum Garath zu verbessern oder ein entsprechendes Beleuchtungskonzept zu entwickeln?
3. Welche technischen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen wären erforderlich, um das „Blaue Band“ oder ein vergleichbares modernes Beleuchtungskonzept im Zentrum Garath und im Bereich der Bahnunterführung zu reaktivieren beziehungsweise neu umzusetzen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/124/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der AfD-Fraktion vom 23.06.2026 Konzept für die Ausleuchtung des Zentrums Anfrage: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich des ehemaligen Beleuchtungskonzeptes „Blaues Band" im Zentrum Garath und aus welchen Gründen wird dieses derzeit nicht beziehungsweise nur ein- geschränkt betrieben? Frage 2: Gibt es seitens der Verwaltung oder der Deutschen Bahn Überlegungen, die Beleuchtungssituation im Bereich der Bahnunterführung, des Bahnhofsumfeldes sowie der Wegeverbindungen zum Zent- rum Garath zu verbessern oder ein entsprechendes Beleuchtungskonzeptes zu entwickeln? Frage 3: Welche technischen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen wären erforderlich, um das „Blaue Band" oder ein vergleichbares modernes Beleuchtungskonzept im Zentrum Garath und im Bereich der Bahnunterführung zu reaktivieren, beziehungsweise neu umzusetzen? Das Amt für Verkehrsmanagement teilt hierzu Folgendes mit: Antwort zu Frage 1: Im September 2022 ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirk- same Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft getreten und legte verbindlich die kommunalen Hand- lungsspielräume fest. Vor diesem Hintergrund hat der Krisenstab Einsparmaßnahmen beschlos- sen. Gemäß der EnSikuMaV wurde unter anderem die Beleuchtung von Außengebäuden und Bau- denkmälern untersagt, außer sie diente der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Ab- wehr anderer Gefahren. In Düsseldorf bedeutete dies die sofortige Abschaltung der Beleuchtung an insgesamt rund 150 Standorten, wobei insbesondere im Bereich der Altstadt angesichts der Si- cherheitslage eine differenzierte Betrachtung vorgenommen und die Beleuchtung weitgehend so belassen wurde. Diese Anlagen werden nach technischer Prüfung aktuell sukzessiv wieder zugeschaltet. Ein großer Teil ist bereits wieder in Betrieb. Das „Blaue Band" wird kurzfristig technisch überprüft, repariert und durch die Stadtwerke Düssel- dorf danach wieder zugeschaltet. Bei einer ersten Begutachtung wurden Vandalismusschäden und Netzteilausfälle festgestellt. Die verwendete Technik ist aktuell und kann repariert und Leuchten eventuell nachgekauft werden. Das Amt für Verkehrsmanagement, Sachgebiet „Öffentliche Beleuchtung" wird die Reparatur und die Inbetriebnahme des „Blauen Bandes" in Garath vorziehen. Antwort zu Frage 2: Die Fläche im Bereich der DHL Packstation 202 direkt am Zugang S-Bahnhof wird als zu dunkel und als Angstraum wahrgenommen. Die Fläche steht im Eigentum der DB InfraGO AG. Das Amt für Verkehrsmanagement (Sachgebiet „Öffentliche Beleuchtung") hat sich die Fläche vor Ort angesehen und anschließend die Beleuchtungssituation vor der Packstation mit der Leitung des Bahnhofsmanagement der DB InfraGO AG (Konrad-Adenauer-Platz 14, 40210 Düsseldorf) be- sprochen. DB InfraGO AG hat zugesagt, dass die Beleuchtungssituation kurzfristig durch Aus- tausch der Leuchten verbessert wird. Es ist geplant die Leuchtenköpfe der Wege- / Platzbeleuchtung der Kurt-Schumacher-Straße und Erich-Ollenhauer-Straße zu erneuern. Das aktuell verwendete Model kann nicht mehr beschafft werden. Defekte Leuchten wurden in der Vergangenheit durch andere Leuchtentypen ersetzt. Ein einheitliches Erscheinungsbild ging dadurch verloren. Im Umfeld der S Bahn Unterführung Garath sind einige Baumstandorte mit Bodenstrahler ausge- rüstet. Im Zuge der Reaktivierung des „Blauen Bandes" werden diese geprüft, eventuell gegen LED-Bodenstrahler getauscht und wieder zugeschaltet. Antwort zu Frage 3: Das „Blaue Band" in Garath wird repariert und danach wieder in Betrieb genommen (siehe auch Antwort zu Frage 1) Alle Ausführungen stehen unter dem Vorbehalt der vorläufigen Haushaltsführung und der aktuellen Haushaltssituation.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Gestattungsverträge für Unterquerungen: Unter welchen rechtlichen, haftungs- und sicherheitstechnischen Bedingungen können mit privaten Eigentümerinnen und Eigentümern in Garath und Hellerhof standardisierte Gestattungsverträge geschlossen werden, um Lade- und Zuleitungen (inkl. der Anbindung an die eigene Haus-PV-Anlage) unter öffentlichen Fußwegen zu den Garagenhöfen zu verlegen?
2. Konzept „Sammel-Leerleitung": Ist es möglich, bei ohnehin anstehenden Sanierungen oder Sanierungsabschnitten von Fußwegen in Garath und Hellerhof vorsorglich Leerrohrbündel oder Kabeltrassen zu verlegen, die von den anliegenden Eigentümerinnen und Eigentümern gegen Kostenbeteiligung für Ladekabel genutzt werden können?
3. Quartiersnahe Beratungsoffensive: Wie kann eine zielgerichtete Informationskampagne (z. B. über das Servicezentrum Erneuerbare Energien „Düsseldorf Solar") für Garather und Hellerhofer Eigentümer- und Garagengemeinschaften aussehen, um gemeinschaftliche Netzknotenpunkte und PV-Lösungen direkt auf den Garagendächern zu fördern?
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, in enger Abstimmung mit den beteiligten Stellen (Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, Amt für Verkehrsmanagement, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz) folgende Fragen zu beantworten: 1.Gestattungsverträge für Unterquerungen: Unter welchen rechtlichen, haftungs- und sicherheitstechnischen Bedingungen können mit privaten Eigentümerinnen und Eigentümern in Garath und Hellerhof standardisierte Gestattungsverträge geschlossen werden, um Lade- und Zuleitungen (inkl. der Anbindung an die eigene Haus-PV-Anlage) unter öffentlichen Fußwegen zu den Garagenhöfen zu verlegen? 2.Konzept „Sammel-Leerleitung": Ist es möglich, bei ohnehin anstehenden Sanierungen oder Sanierungsabschnitten von Fußwegen in Garath und Hellerhof vorsorglich Leerrohrbündel oder Kabeltrassen zu verlegen, die von den anliegenden Eigentümerinnen und Eigentümern gegen Kostenbeteiligung für Ladekabel genutzt werden können? 3.Quartiersnahe Beratungsoffensive: Wie kann eine zielgerichtete Informationskampagne (z. B. über das Servicezentrum Erneuerbare Energien „Düsseldorf Solar") für Garather und Hellerhofer Eigentümer- und Garagengemeinschaften aussehen, um gemeinschaftliche Netzknotenpunkte und PV-Lösungen direkt auf den Garagendächern zu fördern?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/163/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN vom 06.10.2026 Elektromobilität in Garath und Hellerhof ermöglichen - Rechtliche und technische Hürden für Garagenhöfe abbauen Anfrage: Frage 1: Gestattungsverträge für Unterquerungen: Unter welchen rechtlichen, haftungs- und sicherheits- technischen Bedingungen können mit privaten Eigentümerinnen und Eigentümern in Garath und Hellerhof standardisierte Gestattungsverträge geschlossen werden, um lade- und Zuleitungen (inkl. der Anbindung an die eigene Haus-PV-Anlage) unter öffentlichen Fußwegen zu Garagenhö- fen zu verlegen? Frage 2: Konzept „Sammel-Leerleitung": Ist es möglich, bei ohnehin anstehenden Sanierungen oder Sanie- rungsabschnitten von Fußwegen in Garath und Hellerhof vorsorglich Leerrohrbündel oder Kabelt- rassen zu verlegen, die von den anliegenden Eigentümerinnen und Eigentümern gegen Kostenbe- teiligung für Ladekabel genutzt werden können? Frage 3: Quartiersnahe Beratungsoffensive: Wie kann eine zielgerichtete Informationskampagne (z.B. über das Servicezentrum Erneuerbare Energien „Düsseldorf Solar") für Garather und Hellerhofer Eigen- tümer und Garagengemeinschaften aussehen, um gemeinschaftliche Netzknotenpunkte und PV- Lösungen direkt auf den Garagendächern zu fördern? Das Amt für Verkehrsmanagement nimmt zu den Fragen 1 und 2 wie folgt Stellung: Antwort zu Frage 1: Die Thematik einer (Mit)-Legung von privaten Leitungen im öffentlichen Straßenraum wurde von Seiten des Amtes für Verkehrsmanagement umfänglich geprüft und bewertet. Im Ergebnis ist es aus Gründen der Sicherheit und im Sinne einer klaren Rechts- und Informationslage nicht möglich, im öffentlichen Straßenraum private Leitungen, auch die Mitlegung in einem Leerrohr, zu genehmi- gen. Das private Leitungsinteresse der Anwohnerinnen und Anwohner überwiegt auch bei Mitnutzung von Baugräben (beispielsweise für den Glasfaseranschluss) nicht das öffentliche (Verkehrs-) Inte- resse an einer geordneten Leitungsführung und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Straßenflä- chen. Hierbei geht es primär nicht um die Bauphase, sondern um den Verbleib der Leitungen im Boden. Das Amt für Verkehrsmanagement als Straßenbaulastträger trägt die Verkehrssicherungspflicht für den öffentlichen Straßenraum, zu dem auch der unterirdische Raum unterhalb der eigentlichen Verkehrsfläche zählt. Befinden sich private Leitungen im Erdreich, entsteht bei zukünftigen Tief- baumaßnahmen ein Gefahrenpotential und ein nicht kalkulierbarer Mehraufwand in Bezug auf die zeitliche Dauer und Kosten der Maßnahme der Stadt, der Netzgesellschaft oder eines Telekommunikationsunternehmens. Der öffentliche Straßenraum dient - auch unterirdisch - im Wesentlichen den Interessen der Allgemeinheit, die nicht unvertretbar durch Interessen Einzelner gestört werden dürfen. Die Errichtung, Wartung und Reparatur von Leitungen erfordern regelmäßig Aufgrabungen. Dies kann zu Einschränkungen des Verkehrsflusses, zur temporären Reduzierung von Parkraum, zu Gefahren für Fußgänger (Verkehrssicherungspflicht) und zu Beeinträchtigungen von Anwohnern führen. Für die Eigentümer- und Garagengemeinschaften besteht die Möglichkeit, sich durch die Netzgesellschaft einen weiteren Hausanschluss an die Garage legen zu lassen. Durch eine gemeinschaftliche PV-Anlage auf den Garagendächern könnte der Strom für den Hausanschluss selbst erzeugt werden. Antwort zu Frage 2: Eine solche Mitverlegung ist - auch wenn sie technisch umsetzbar wäre - aus verschiedenen Gründen nicht zulässig. Die Netzgesellschaft darf im öffentlichen Raum keine Infrastruktur für private Betreiber erstellen oder zur Nutzung überlassen. Für später privat betriebene Leitungen kann die Netzgesellschaft keine Dokumentation, Auskunfts- pflicht oder Haftung übernehmen, eine Vermietung oder Weitergabe eines durch die Netzgesell- schaft verlegten Leerrohres an Privatpersonen ist daher gesetzlich und organisatorisch ausge- schlossen. Stellungnahme des Amtes für Umwelt und Verbraucherschutz zur Frage 3: Antwort zu Frage 3: Unter Beteiligung des Klimamobils und der Serviceagentur Altbausanierung können Beratungen vor Ort von interessierten Garagenhofgemeinschaften zum Thema Photovoltaik und Ladeinfra- struktur stattfinden. Hierzu gehört auch das Thema einer möglichen Förderung der Ladeinfrastruk- tur durch den Bund und/oder das Land Nordrhein-Westfalen. Eine Abstimmung und gemeinschaftliche Beratung vor Ort mit Klimamobil und dem Amt für Verkehrsmanagement ist wünschenswert und kann auf Anfrage erfolgen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV 10 bittet die Kämmerin der Landeshauptstadt Düsseldorf um Übertragung der zum Jahresende 2026 nicht verausgabten Verfügungsmittel in das Jahr 2027 zur Durchführung des Jahresempfangs der Bezirksvertretung10 im Sommer 2027.
Die Bezirksvertretung 10 feiert ihren Jahresempfang in Form des Sonnenradfestes in Garath bzw. im Wechsel mit einer Teilnahme am Schmetterlingsfest des Hellerhofer Bürgervereins. An diesem Fest nehmen alle Vereine und Institutionen sowie Einwohnerinnen und Einwohner aus Garath und Hellerhof teil. Die Veranstaltung kann ohne die entsprechende Übertragung der nicht verausgabten Verfügungsmittel aus 2026 entweder nicht durchgeführt werden oder es ist davon auszugehen, dass andere wichtige Projekte im Stadtbezirk 10 gekürzt oder sogar gänzlich gestrichen werden müssen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an den SKFM Düsseldorf e.V. für die Durchführung des St. Martinsumzuges am 03.11.2026 mit Tütenverteilung an der OT Wittenberger Weg in Höhe von max. 2.385,00 EUR.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an den Heimatverein Garather Jonges 1969 e.V. für die Weihnachtsbaumaufstellung 2026 vor dem Kulturhaus Süd in Höhe von bis zu 920 Euro.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an den Hellerhofer Bürgerverein e.V. für die Weihnachtsbaumaufstellung 2026 in Höhe von bis zu 1.000 EUR.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an den Bürgerverein Hellerhof e.V. für die Durchführung des Martinsumzuges 2026 in Hellerhof in Höhe von 1.100 EUR.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW, Herrn Jürgen Quandt als Vertreter des Seniorenrates für den Stadtbezirk 10 zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 10 mit Rederecht zu seniorenrelevanten Themen bis zum Ende der neuen Wahlperiode zuzulassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die BV 10 bittet den Rat, den Ansatz 7.01070006 „Wertverbesserung an Straßen" finanziell so auszustatten, dass auch der Hellerhofweg und die Frankfurter Straße in die Liste der Instandsetzungsmaßnahmen 2027/2028 aufgenommen werden können.
Die Überbeanspruchung des Hellerhofweges und der Frankfurter Straße infolge der ersten Vollsperrung der A 59 (15.10.25 - 02.06.26), der Sperrung der Bahnstrecke zwischen Düsseldorf-Hauptbahnhof und Köln-Mülheim (21.08. - 04.12.26) und der nunmehrigen Doppelsperrung durch die seit dem 02.10.26 wirksame zweite Vollsperrung der A 59 für 8 Monate lassen mit Sicherheit erwarten, dass im Anschluss umfassende Maßnahmen zur Fahrbahnerneuerung erforderlich werden. Bereits jetzt können Autofahrer aus Richtung Langenfeld oder Monheim aufgrund des Straßenzustands akustisch wahrnehmen, wann sie das Gebiet der LHD erreicht haben. Der Hellerhofweg ist seit langer Zeit in einem teilweise desolaten Zustand. Die Fahrbahndecke weist an vielen Stellen lange Risse und Schlaglöcher auf. Sporadisch sind aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht punktuelle Ausbesserungen meist ohne nachhaltigen Erfolg durchgeführt worden. Der Hellerhofweg wird bereits zu normalen Zeiten u.a. als Verbindung zwischen Düsseldorf und Monheim und Zubringer zu einer Aldi- und einer großen BMW-Niederlassung sowie zum P+R-Parkplatz in Anspruch genommen. Aufgrund der v.g. Sperrungen hat die Nutzungsfrequenz deutlich zugenommen. Insbesondere durch die aktuell wirksam gewordene Doppelsperrung von Autobahn und Bahnstrecke ist eine weitere Abnutzung durch zusätzlichen Verkehr zu erwarten, die eine grundhafte Erneuerung erforderlich machen wird. Träger der Straßenbaulast der Frankfurter Straße, auch soweit sie Teil der B 8 ist, ist die LHD. In den letzten Jahren wurden meist ohne nachhaltigen Erfolg gelegentliche Ausbesserungen von Schlaglöchern durchgeführt. Im Zuge der ersten Vollsperrung der A 59 sind auch einige flächenhafte Ausbesserungsmaßnahmen erfolgt, die sich offensichtlich als notwendig erwiesen haben. Während der gerade begonnenen 8-monatigen Sperrung der A 59 in Richtung Düsseldorf wird die Frankfurter Straße/B 8 als Ausweichroute von PKWs und LKWs genutzt. Wegen der Doppelsperrung steigen auch Menschen, die sonst den SPNV nutzen, auf einen PKW um. Die Überbeanspruchung durch eine ganz erhebliche Verkehrszunahme lässt erfahrungsgemäß die Notwendigkeit von umfassenden Maßnahmen zur Fahrbahnerneuerung erwarten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an den Garather Schützenverein für die Durchführung des großen St. Martinsumzuges 2026 in Garath in Höhe von max. 1.150 EUR.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für die Durchführung des Garather Weihnachtsmarktes im Schlosshof Garath in der Zeit vom 27. bis 29. November 2026 in Höhe von max. 3.300 EUR.
In der Zeit vom 27. bis 29. November 2026 findet zum fünften Mal ein von den Vereinen in Garath und der Bezirksverwaltungsstelle 10 organisierter Weihnachtsmarkt im Schlosshof Garath statt. Hierbei kommen die vorhandenen acht Weihnachtshütten zum Einsatz; weitere Stände werden in der Scheune und auf dem Hofgelände eingerichtet. Basierend auf den Erfahrungswerten der letzten Märkte werden über 20 Einrichtungen/Vereine an unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Zeiten an dieser nichtkommerziellen Veranstaltung teilnehmen. Der Zuschuss in Höhe von max. 3.300 EUR wird für folgende Leistungen (Schätzkosen auf der Basis der letztjährigen Veranstaltung) benötigt: Inanspruchnahme des gesamten Innenhofes und der Scheune für den gesamten Zeitraum einschließlich der Gebühren/Entgelte für Wasser, Abwasser, Strom1.200 EUR WC-Wagen mit Personal an drei Tagen1.000 EUR Plakaterstellung und Druckkosten250 EUR Überraschungen für Kinder200 EUR Pauschalgebühr Gema 280 EUR Awista (Müllentsorgung) 150 EUR Beschaffung von Hygieneartikeln (Flüssigseife, Einmalhandtücher, 220 EUR Desinfektionsmittel et.)
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt einen Zuschuss für die Durchführung des großen Martinsumzuges in Garath in Höhe von max. 510 EUR aus ihren Verfügungsmitteln bereitzustellen.
Der Zuschuss wird für die Lieferung der Weckmänner für die teilnehmenden Einrichtungen (ca. 250 EUR), des wiederkehrenden Druckes des Veranstaltungsplakates (ca. 200 EUR) und die Büchergeschenke für die Vorlesekinder (60 EUR) benötigt. Die Beauftragung erfolgt durch die Bezirksverwaltungsstelle.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Eine Sachdarstellung erfolgt ggf. mündlich. Übersicht Finanzstatus Reste aus Vorjahren 22.618,69 EUR Ansatz 2026: 28.740,00 EUR Gesamt zur Verfügung stehende Mittel in 2026:51.358,69 EUR Abzüglich bereits beschlossener Maßnahmen:13.480,00 EUR Aktuell zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:37.878,69 EUR Noch zur Verfügung stehende Haushaltsmittel nach evtl.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Gedenktafel wurden in Teilen durch Vandalismus zerstört und muss instandgesetzt werden. Das entsprechende Angebot für die Durchführung der Reparaturarbeiten liegt der Bezirksverwaltungsstelle vor. Übersicht Finanzstatus Reste aus Vorjahren 22.618,69 EUR Ansatz 2026: 28.740,00 EUR Gesamt zur Verfügung stehende Mittel in 2026:51.358,69 EUR Abzüglich bereits beschlossener Maßnahmen: (Zuschuss an Freiwillige Feuerwehr aus gleicher Sitzung bereits berücksichtigt): 14.480,00 EUR Aktuell zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:36.878,69 EUR Noch zur Verfügung stehende Haushaltsmittel nach evtl.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Anfrage zu beantworten: Lassen sich die durch Baumwurzeln verursachten Schäden am Radweg an der Dresdener Straße in Hellerhof (auf der Höhe der Häuser Dresdener Straße Nrn. 19 und 21 auf der anderen Straßenseite) sowie an der Frankfurter Straße in südlicher Richtung etwa 30 m südlich der Einmündung Eichsfelder Straße beseitigen, ohne dass die Bäume Schaden nehmen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/116/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN vom 23.06.2026 Pflasterschäden durch Baumwurzeln an Radwegen im Stadtbezirk 10 Anfrage: Lassen sich die durch Baumwurzeln verursachten Schäden am Radweg an der Dresdener Straße in Hellerhof (auf der Höhe der Häuser Dresdener Straße Nrn. 19 und 21 auf der anderen Straßen- seite) sowie an der Frankfurter Straße in südlicher Richtung etwa 30 m südlich der Einmündung Eichsfelder Straße beseitigen, ohne dass die Bäume Schaden nehmen? Hierzu teilt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt Folgendes mit: Eine Überprüfung der Bereiche hat ergeben, dass sich die Schäden an den Geh- und Radwegen der Dresdner- und Frankfurter Straße ohne nachhaltige Beeinträchtigungen für die betroffenen Bäume beseitigen lassen. Voraussetzung ist eine schonende Vorgehensweise, bei der die Wurzeln im Schadensbereich hän- disch oder mithilfe eines Saugbaggers freigelegt und möglichst tiefer gelegt bzw. fachgerecht nach- geschnitten werden. Der Umgang mit Bäumen in Bezug auf Baustellen vermittelt das beigefügte Merkblatt der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Thema. Beide Stellen sind der Verwaltung bekannt. Für die Dresdener Straße ist bereits eine Firma beauf- tragt. Die Bereiche werden weiterhin im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen beobachtet. Sollten sich verkehrsgefährdende Zustände ergeben, werden notwendige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit veranlasst. Anlage: Merkblatt zum Baumschutz auf Baustellen
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Seit dem 1. Januar 2025 sollen geeignete Düsseldorfer Schulhöfe nach Schulschluss als Spielhöfe geöffnet werden. Gerade in den Stadtteilen Garath und Hellerhof können solche Flächen einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Spiel- und Aufenthaltsqualität leisten.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/126/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Frau Rothkegel (AfD-Fraktion) vom 23.06.2026 Nutzung und Zustand geöffneter Schulhofflächen außerhalb der Unter- richtszeiten im Stadtbezirk 10 Zu der Anfrage teilt das Amt für Schule und Bildung Folgendes mit: Frage 1 Welche Schulhöfe im Stadtbezirk 10 sind außerhalb der Unterrichtszeiten als Spielhöfe geöffnet, zu welchen Zeiten sind sie nutzbar und wie wird die Öffnung vor Ort jeweils kenntlich gemacht? Antwort Grundsätzlich sind alle Schulhöfe der Schulen im Stadtbezirk 10 seit dem 01.01.2025 im Rahmen der „Benutzungsordnung für Schulhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf" geöffnet. Dem Schulträger sind aktuell keine temporär nicht geöffneten Schulhöfe bekannt. Gemäß § 4 der Benutzungsordnung stehen die Schulhöfe montags bis freitags nach Schulschluss bis 18:30 Uhr, längstens jedoch bis zum Eintritt der Dämmerung zur Verfügung. An Samstagen ist die Benutzung grundsätzlich in der Zeit von 9:00 bis 18:30 Uhr, längstens jedoch bis zum Eintritt der Dämmerung erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung nicht gestattet. Um die Benutzungszeiten kennt- lich zu machen wurden alle Düsseldorfer Schulen mit einem einheitlichen Schild ausgestattet. Sofern die Nutzung auf Grund personeller oder betrieblicher Gründe eingeschränkt werden muss, obliegt es der Schulleitung, dies über das Schild mit Hilfe eines entsprechenden Magnetstreifens kenntlich zu machen. Frage 2 Wie bewertet die Verwaltung den baulichen Zustand, die Ausstattung, Sauberkeit und tatsächliche Nutzbarkeit dieser geöffneten Schulhofflächen im Stadtbezirk 10? Antwort Die Schulhöfe befinden sich grundsätzlich in einem sicheren und gepflegten Zustand. Hinsichtlich der Sauberkeit sind dem Schulträger aktuell keine Beschwerden bekannt. Frage 3 Sind der Verwaltung an diesen Standorten wiederkehrende Probleme wie Vermüllung, Vandalis- mus, Lärmbeschwerden, Nutzungskonflikte oder unklare Zugänglichkeit bekannt, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Ordnung, Sicherheit und Nutzbarkeit zu gewährleisten? Antwort Dem Schulträger sind keinerlei wiederkehrende Probleme bekannt. Der Schulträger stellt die Ver- kehrssicherungspflicht im Rahmen der Betreiberverantwortung für die schulische Nutzung sicher, sodass keine Bedenken hinsichtlich einer nachmittäglichen Nutzung durch die Öf- fentlichkeit bestehen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1.In welchen Bereichen von Garath konnte der Glasfasernetzausbau bislang realisiert werden? 2.Sind bei den Umsetzungsarbeiten klärungsbedürftige Fragen bzw. Probleme aufgetreten? 3.Wann kann mit einem Abschluss gerechnet werden?
Im März 2026 haben die Arbeiten des Unternehmens OXG Glasfaser GmbH zur Glasfaserverlegung am Kapeller Hofweg begonnen. Der Ausbau sollte in den weiteren Vierteln von Garath sukzessive voranschreiten und vom städtischen Tiefbauamt begleitet werden. Ein Zeitplan mit einem Endtermin wurde bislang nicht kommuniziert. Es ist nicht bekannt, welcher Ausbaustand inzwischen erreicht wurde und ob bei den Arbeiten klärungsbedürftige Probleme und Fragen aufgetreten sind. Dies gilt auch im Verhältnis zu den betroffenen Privateigentümern. Durch die Anfrage soll der aktuelle Stand in Erfahrung gebracht werden.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/159/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der SPD-Fraktion vom 06.10.2026 Umsetzungsstand des Glasfasernetzausbaus in Garath Anfrage: 1. In welchen Bereichen von Garath konnte der Glasfaserausbau bislang realisiert werden? 2. Sind bei den Umsetzungsarbeiten klärungsbedürftige Fragen bzw. Probleme aufgetreten? 3. Wann kann mit einem Abschluss gerechnet werden? Hierzu teilt die Servicestelle digitale Infrastruktur im Dezernat für Personal, Organisation, Digitalisierung und Bürgerservice Folgendes mit: Antwort zu 1. und 3. Aktuell laufen die Ausbauarbeiten im Schlossviertel. Das durch den Netzbetreiber eingesetzte Tief- bauunternehmen kann ab Oktober mehr Personal einsetzen. Deshalb beabsichtigt die OXG entge- gen dem ursprünglichen Plan, die Viertel nacheinander abzuarbeiten, ab Herbst diesen Jahres pa- rallel zum Schlossviertel auch im Burgviertel starten, mit dem Ziel im Jahr 2027 die Arbeiten in Ga- rath abzuschließen. Zu 2. Die Planung ist in Garath aufgrund der Ferngasleitungen und der bereits vorhandenen, stellen- weise dicht liegenden Infrastruktur komplex, läuft aber bisher in der Zusammenarbeit von Netzbe- treiber, ausbauender Firma und der LHD zielgerichtet und einwandfrei. Probleme im Rahmen des Ausbaus durch die OXG sind nach aktuellem Kenntnisstand nicht aufgetreten. Klärungsbedürftige Fragen tauchen im Rahmen der Planung und der baulichen Umsetzung immer wieder auf, werden aber durch Begleitung der Maßnahmen durch das CC Tiefbau (Amt für Ver- kehrsmanagement, Abteilung Straßenbau) stets zeitnah aufgenommen und geklärt. So findet aktu- ell im Bereich Corellistraße eine Koordinierung statt, um eine Verlegung durch zwei Netzbetreiber in einer Baumaßnahme umzusetzen.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: ï‚· Existiert über das Konzept des Landes NRW zur Waldbrandversorgung und Waldbrandbekämpfung hinaus ein separates Konzept für die Anforderungen und Maßnahmen zum Brandschutz der heimischen Forstgebiete? ï‚· Falls ein solches Konzept vorliegt, bitten wir um Darstellung desselbigen.
Die lange Trocken- bzw. Hitzeperiode dieses Sommers hat gezeigt, dass die Waldbrandgefahr ein konkretes Thema auch für heimische Wälder werden kann. Beispiele wie die Brände im Hürtgenwald oder im belgischen Hohen Venn zeigen, dass es sich hierbei nicht mehr um nur hypothetische Gefahren handelt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/164/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage der CDU-Fraktion vom 06.10.2026 Waldbrandschutzkonzept für die Garather und Hellerhofer Wälder Zu der Anfrage teilt die Feuerwehr- und Rettungsdienst Folgendes mit: Frage 1: Existiert über das Konzept des Landes NRW zur Waldbrandversorgung und Waldbrandbekämp- fung hinaus ein separates Konzept für die Anforderungen und Maßnahmen zum Brandschutz der heimischen Forstgebiete? Antwort: Ergänzend zu den Konzepten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Waldbrandbekämpfung hat die Feuerwehr Düsseldorf im Sommer 2025 eine Facheinheit für Wald- und Vegetationsbrandbekämp- fung etabliert sowie einen entsprechenden Einsatzplan ausgearbeitet. Frage 2: Falls ein solches Konzept vorliegt, bitten wir um Darstellung desselbigen. Antwort: Die Einsatzpläne der Feuerwehr Düsseldorf enthalten viele Angaben zu kritischen Infrastrukturen und sensible Daten. Daher sehen wir von einer Veröffentlichung der Einsatzpläne ab. Wir bitten sehr um Verständnis.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, ob sie Möglichkeiten sieht, darauf hinzuwirken, dass auf den im Betreff genannten Tafeln auch die Abfahrzeiten des Schienenersatzverkehrs aufgeführt werden.
Noch voraussichtlich Anfang Dezember ist auf der S-Bahnstrecke der S 6 zwischen Köln-Mülheim und Düsseldorf Hbf ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Die Abfahrzeiten der Busse werden auf den Anzeigetafeln am Hellerhofer S-Bahnhof nicht angezeigt. Eine solche Information wäre für die Nutzer des ÖPNV hilfreich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten darüber Auskunft zu erteilen, ob das Anbringen eines Werbe-Displays auf dem Telekom-Kasten an der Frankfurter Straße gegenüber der Aral-Tankstelle genehmigungspflichtig ist und ggfs. die Gründe für eine erteilte Genehmigung zu erläutern.
An der genannten Stelle ist eine Fußgänger-Ampel eingerichtet. Auf der Ostseite der Frankfurter Straße steht in der Sichtachse der auf der Westseite wartenden Fußgänger/Radfahrer ein Kasten der Telekom. Auf diesem ist seit einigen Monaten ein stark leuchtendes Display mit wechselnden Werbebotschaften angebracht. Insbesondere in der Dämmerung und in den Nachtstunden stellt dies eine erhebliche Ablenkung der Wartenden vom Straßenverkehr dar und erscheint daher unangebracht.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/169/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Frau Nübold Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN vom 06.10.2026 Werbung auf Telekom-Kasten Anfrage: Die Verwaltung wird gebeten darüber Auskunft zu erteilen, ob das Anbringen eines Werbe-Displays auf dem Telekom-Kasten an der Frankfurter Straße gegenüber der Aral-Tankstelle genehmigungs- pflichtig ist und ggfs. die Gründe für eine erteilte Genehmigung zu erläutern. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Seit dem Frühjahr 2026 betreibt die Telekom AG digitale Werbescreens im Stadtgebiet. Aus Sicht der Stadt liegen für die angebrachten LED-Werbescreens keine entsprechenden Geneh- migungen vor. Insbesondere wurde bislang keine Sondernutzungserlaubnis beantragt bzw. erteilt. Die Telekom sieht das Anbringen von LED-Werbescreens durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) abgedeckt bzw. genehmigt. Seitens des Rechtsamtes wird derzeit geprüft, ob die Anbringung der LED-Werbescreens als Son- dernutzung einzustufen ist und damit einer entsprechenden Erlaubnis bedarf. Darüber hinaus wird geprüft, ob und gegebenenfalls auf welcher rechtlichen Grundlage eine Beseitigung der LED-Wer- bescreens verlangt werden kann. Eine abschließende rechtliche Bewertung steht derzeit noch aus. Über das Ergebnis der Prüfung und die sich daraus ergebenden weiteren Maßnahmen wird nach Abschluss der rechtlichen Prüfung entschieden. Es wurde aber bereits jetzt Kontakt mit der Telekom AG aufgenommen. Bis zur Klärung des Sach- verhaltes wurde seitens der Telekom AG zugesagt, den weitere Ausbau beziehungsweise die wei- tere Umrüstung der Schaltkästen im Stadtgebiet Düsseldorf nicht weiter fortzuführen.
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Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: Welche Maßnahmen zur Taubenvergrämung in Garath, insbesondere unterhalb des Netto-Marktes sind zukünftig geplant? Welche weiteren Maßnahmen sind für eine nachhaltige Taubenvergrämung notwendig?
Das Problem der hohen Taubenpopulation existiert bereits seit mehreren Jahren und sollte sowohl aus Gründen der Sauberkeit als auch des Tierschutzes zeitnah eingedämmt werden.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/170/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Frau Mauersberger (CDU-Fraktion) vom 06.10.2026 Maßnahmen zur Taubenvergrämung in Garath Anfrage: Frage 1: Welche Maßnahmen zur Taubenvergrämung in Garath, insbesondere unterhalb des Netto-Marktes sind zukünftig geplant? Frage 2: Welche weiteren Maßnahmen sind für eine nachhaltige Taubenvergrämung notwendig? Zu der Anfrage teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Antwort zu Frage 1: Für den Bereich unterhalb des Netto-Marktes ist die Umsetzung einer Taubenvergrämungsmaß- nahme mittels einer Gitterrostkonstruktion vorgesehen, da diese gegenüber Netzen eine deutlich langlebigere und wirtschaftlichere Lösung darstellt. Für die Planung der Maßnahme liegt ein Angebot der Firma Jäger Schädlingsbekämpfung GmbH aus Juni 2026 in Höhe von 2.005,15 € brutto vor. Das Amt für Verkehrsmanagement hat die Bezirksvertretung 10 vor dem Hintergrund der derzeit angespannten Haushaltslage angefragt, ob sie die Kosten übernehmen kann. Nach der Klärung der Finanzierung können die nächsten Schritte eingeleitet und die Planung der Taubenvergrämungs- maßnahme in Auftrag gegeben werden. Derzeit befindet sich zudem noch in Klärung, wer die Kosten für die spätere bauliche Umsetzung der Maßnahme tragen wird. Antwort zu Frage 2: Weitere Maßnahmen zur Taubenvergrämung sind derzeit nicht vorgesehen, da die geplante Gitter- rostkonstruktion eine dauerhafte und wirksame Lösung darstellt.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Paket 4) Schulen mit zusätzlichen, zu projektierenden baulichen Bedarfen: Wie ist der Stand der Planung für den Standort Ingeborg-Bachmann-Straße der Willi- Fährmann-Schule, wann wird die Planung der Bezirksvertretung 10 vorgestellt und wann ist die Fertigstellung geplant?
3. Sind die für die Fertigstellung aller Maßnahmen im Stadtbezirk notwendigen Mittel im Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2027/2028 in welcher Höhe und in welcher Haushaltsposition enthalten?
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, folgende Fragen zur Umsetzung der in der Beschlussvorlage SCHUA/029/2025 für den Stadtbezirk 10 benannten Maßnahmen zu beantworten 1.Paket 3) Schulen mit zusätzlichen, nicht zu projektierenden baulichen Bedarfen: welche der Maßnahmen 56 bis 60 aus dem Stadtbezirk 10 sind noch nicht (vollständig) umgesetzt, welche (Teil-)Maßnahmen fehlen noch und für wann ist eine Fertigstellung geplant. 2.Paket 4) Schulen mit zusätzlichen, zu projektierenden baulichen Bedarfen: Wie ist der Stand der Planung für den Standort Ingeborg-Bachmann-Straße der Willi- Fährmann-Schule, wann wird die Planung der Bezirksvertretung 10 vorgestellt und wann ist die Fertigstellung geplant? 3.Sind die für die Fertigstellung aller Maßnahmen im Stadtbezirk notwendigen Mittel im Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2027/2028 in welcher Höhe und in welcher Haushaltsposition enthalten?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/171/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Herrn Warnecke Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN vom 06.10.2026 Schulorganisatorische Maßnahmen zur Umsetzung des sukzessiven Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz ab dem Schuljahr 2026/27 im Primarbereich Zu der Anfrage teilt das Amt für Schule und Bildung Folgendes mit: Frage 1 Paket 3) Schulen mit zusätzlichen, nicht zu projektierenden baulichen Bedarfen: welche der Maß- nahmen 56 bis 60 aus dem Stadtbezirk 10 sind noch nicht (vollständig) umgesetzt, welche (Teil- )Maßnahmen fehlen noch und für wann ist eine Fertigstellung geplant. Antwort Lediglich am Standort Emil-Barth-Straße finden derzeit noch Bautätigkeiten statt. An diesem Standort sind umfangreiche Bauarbeiten in allen Gebäudeteilen notwendig die planmäßig nur nacheinander realisiert werden können und noch bis nächstes Jahr andauern werden. Alle anderen Bedarfe an den Schulen des Stadtbezirks 10 wurden bereits realisiert. Frage 2 Paket 4) Schulen mit zusätzlichen, zu projektierenden baulichen Bedarfen: Wie ist der Stand der Planung für den Standort Ingeborg-Bachmann-Straße der Willi-Fährmann-Schule, wann wird die Planung der Bezirksvertretung 10 vorgestellt und wann ist die Fertigstellung geplant? Antwort Derzeit wird die Vorentwurfsplanung bearbeitet. Ein Bauzeitenplan liegt entsprechend noch nicht vor. Die fertige Planung ist für 2027 avisiert und wird dann inkl. Bauzeitenplan auch der Bezirks- vertretung 10 vorgestellt. Frage 3 Sind die für die Fertigstellung aller Maßnahmen im Stadtbezirk notwendigen Mittel im Haushalts- plan-Entwurf für die Jahre 2027/2028 in welcher Höhe und in welcher Haushaltsposition enthal- ten? Antwort Die notwendigen Mittel für die laufenden Baumaßnahmen und Planungen sind im Haushaltsplan- Entwurf 2027/28 enthalten.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
d i e V e r w a l t u n g w i r d g e b e t e n , g e g e b e n e n f a l l s u n t e r E i n b e z i e h u n g d e r S c h u l l e i t u n g u n d d e r z u s t ä n d i g e n S c h u l a u f s i c h t , f o l g e n d e F r a g e n z u b e a n t w o r t e n : 1.Wie viele Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Stettiner Straße nahmen in den Schuljahren 2023/24, 2024/25 und 2025/26 jeweils an schulischen Sprachförderangeboten in Deutsch beziehungsweise Deutsch als Zweitsprache (DaZ) teil, und wie viele Unterrichtsstunden pro Woche s t a n d e n f ü r d i e s e A n g e b o t e i n s g e s a m t j e w e i l s z u r V e r f ü g u n g ? 2 . W i e v i e l e d o k u m e n t i e r t e G e w a l t - u n d B e d r o h u n g s v o r f ä l l e e i n s c h l i e ß l i c h t ä t l i c h e r A n g r i f f e w u r d e n i n d e n S c h u l j a h r e n 2 0 2 3 / 2 4 , 2 0 2 4 / 2 5 u n d 2 0 2 5 / 2 6 j e w e i l s e r f a s s t - a u f g e s c h l ü s s e l t n a c h V o r f ä l l e n u n t e r S c h ü l e r i n n e n u n d S c h ü l e r n s o w i e g e g e n ü b e r s c h u l i s c h e m P e r s o n a l - , u n d w e l c h e M a ß n a h m e n d e s L a n d e s k o n z e p t s „ m i t e i n a n d e r . s t a r k . s i c h e r " w e r d e n a n d e r S c h u l e u m g e s e t z t ? 3.Welche konkreten Projekte, Aktionen oder Veranstaltungen sind im Schuljahr 2026/27 zur Umsetzung der Selbstverpflichtung im Netzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" vorgesehen, und wie werden deren Durchführung und Ergebnisse dokumentiert und ausgewertet?
Am 16. September 2026 wurde der Gesamtschule Stettiner Straße die Urkunde zur Aufnahme in das Netzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" überreicht. In der Berichterstattung hierzu erläuterte Schulleiter Stephan Proksch, dass internationale Konflikte auch das schulische Zusammenleben berühren können. Zugleich betonte er, dass die von ihm angesprochenen Konflikte gewaltfrei gelöst werden konnten. Bereits am 23. September 2025 wurde an der Schule das Landeskonzept „miteinander.stark.sicher" zur Gewaltprävention vorgestellt. Vor diesem Hintergrund besteht ein örtliches Interesse daran, welche Unterstützungs- und Präventionsmaßnahmen am Schulstandort tatsächlich umgesetzt werden. S p r a c h l i c h e F ö r d e r u n g , e i n s i c h e r e s L e r n u m f e l d u n d e i n r e s p e k t v o l l e s M i t e i n a n d e r s i n d w e s e n t l i c h e V o r a u s s e t z u n g e n f ü r B i l d u n g s e r f o l g u n d g e l i n g e n d e I n t e g r a t i o n . D i e e r b e t e n e n A n g a b e n s o l l e n d e r B e z i r k s v e r t r e t u n g 1 0 e r m ö g l i c h e n , d i e E n t w i c k l u n g a m S c h u l s t a n d o r t u n d e i n e n m ö g l i c h e n z u s ä t z l i c h e n U n t e r s t ü t z u n g s b e d a r f s a c h l i c h e i n z u s c h ä t z e n . Z u g l e i c h s o l l n a c h v o l l z i e h b a r w e r d e n , w i e d i e m i t d e r N e t z w e r k m i t g l i e d s c h a f t v e r b u n d e n e S e l b s t v e r p f l i c h t u n g i m S c h u l a l l t a g u m g e s e t z t w i r d . Die Zahlen werden ausschließlich in zusammengefasster Form ohne personenbezogene Angaben erbeten. Soweit Daten nicht oder nur teilweise vorliegen, wird um entsprechende Kennzeichnung unter Angabe des Erfassungszeitraums und der Datengrundlage gebeten. Um schriftliche Beantwortung zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 10 wird gebeten.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/172/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Herrn Dr. Bresztowszky (AfD-Fraktion) vom 06.10.2026 Gesamtschule Stettiner Straße - Sprachförderung, Gewaltprävention und Umsetzung der Netzwerkmitgliedschaft „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage-„ Das Amt für Schule und Bildung teilt zu der Anfrage Folgendes mit: Frage 1 Wie viele Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Stettiner Straße nahmen in den Schuljah- ren 2023/24, 2024/25 und 2025/26 jeweils an schulischen Sprachförderangeboten in Deutsch beziehungsweise Deutsch als Zweitsprache (DaZ) teil, und wie viele Unterrichtsstunden pro Wo- che standen für diese Angebote insgesamt jeweils zur Verfügung? Frage 2 Wie viele dokumentierte Gewalt- und Bedrohungsvorfälle einschließlich tätlicher Angriffe wurden in den Schuljahren 2023/24, 2024/25 und 2025/26 jeweils erfasst - aufgeschlüsselt nach Vorfäl- len unter Schülerinnen und Schülern sowie gegenüber schulischem Personal -, und welche Maß- nahmen des Landeskonzepts „miteinander.stark.sicher" werden an der Schule umgesetzt? Frage 3 Welche konkreten Projekte, Aktionen oder Veranstaltungen sind im Schuljahr 2026/27 zur Umsetzung der Selbstverpflichtung im Netzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" vorgesehen, und wie werden deren Durchführung und Ergebnisse doku- mentiert und ausgewertet? Antwort zu Fragen 1 bis 3 Die Fragestellungen beziehen sich allein auf innere Schulangelegenheiten, zu welchen die Verwal- tung als Schulträger keine Statistiken führt und keine Auskunft geben kann.
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1.Welche Maßnahmen zur Wegeunterhaltung wurden im Sommer 2026 auf dem genannten Abschnitt durch die Forstverwaltung (Amt 68/5) oder in deren Auftrag durchgeführt, insbesondere hinsichtlich des Aufbringens von Wegebaumaterial, und welchem Zweck dienten diese? 2.Welches Material wurde dabei in welcher Menge (Gewicht beziehungsweise Volumen) aufgebracht, und welche Eigenschaften machen es für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet, insbesondere hinsichtlich Trittsicherheit, Befahrbarkeit und Geräuschentwicklung? 3.Welche alternativen Materialien oder Verfahren wurden im Hinblick auf eine naturnahe, ökologisch verträgliche und verkehrssichere Wegegestaltung geprüft, und aus welchen Gründen wurde die gewählte Ausführung bevorzugt beziehungsweise auf eine Prüfung von Alternativen verzichtet?
In der Antwort auf die Anfrage BV10/009/2026 führte die Verwaltung den damals beschriebenen Materialeintrag auf dem genannten Waldwegabschnitt unter anderem auf mögliche Ablagerungen feinerer Sedimente infolge von Überflutungen zurück. Diese könnten auch bei Aufräumarbeiten nicht vollständig entfernt werden. Zudem wurde auf das mögliche Auftreten des beschriebenen Erscheinungsbildes bei längeren Trockenperioden verwiesen. Die am 22.07.2026 aufgenommenen Fotos (Anlage 1) geben Anlass zu der Frage, ob zwischenzeitlich gezielt feinkörniges Wegebaumaterial aufgebracht wurde. Das erkennbare Material ähnelt optisch dem bereits in den vergangenen Jahren beanstandeten Material. Im Zusammenhang mit der damaligen Wegebeschaffenheit wurde von Beinaheunfällen und einer erhöhten Geräuschbelastung berichtet. Vor diesem Hintergrund soll geklärt werden, welche Maßnahmen tatsächlich durchgeführt wurden, weshalb das betreffende Material ausgewählt wurde und ob geeignete Alternativen geprüft wurden. Ziel ist eine sichere, möglichst geräuscharme und dem Charakter des Waldweges angemessene Wegegestaltung.
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D i e V e r w a l t u n g w i r d g e b e t e n , f o l g e n d e F r a g e n z u b e a n t w o r t e n : 1.Wie viele Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leben derzeit im Stadtbezirk 10 und wie viele davon erfüllen grundsätzlich die persönlichen Voraussetzungen für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG? 2.Wie viele entsprechende Arbeitsgelegenheiten bestehen derzeit im Stadtbezirk 10 und wie viele Personen nehmen diese wahr? 3.In welchen Tätigkeitsbereichen und bei welchen Trägern werden diese Arbeitsgelegenheiten im Stadtbezirk 10 angeboten?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/180/2026 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Herrn Busch (AfD-Fraktion) vom 06.10.2026 Bestehende Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG im Stadtbezirk 10 Das Dezernat für Kultur, Integration und Gesundheit teilt zu der Anfrage Folgendes mit: Frage 1: Wie viele Leistungsberechtige nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leben derzeit im Stadtbezirk 10 und wie viele davon erfüllen grundsätzlich die persönlichen Voraussetzungen für Arbeitsgele- genheiten nach § 5 AsylbLG? Antwort: Zum Stand 22.09.2026 beziehen insgesamt 119 Personen im Stadtbezirk 10 Leistungen nach dem AsylbLG. Von den 119 Leistungsbeziehenden sind 53 Personen minderjährig und mithin noch schulpflichtig. 66 Personen sind volljährig und damit nicht mehr schulpflichtig. Eine belastbare Aussage darüber, wie viele der 66 volljährigen Personen darüber hinaus sämtliche persönliche Voraussetzungen für die Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsylbLG erfüllen, bedürfte einer Einzelfallprüfung. Zu den persönlichen Voraussetzungen zählen neben der Berechtigung zum Erhalt von Leistungen nach dem AsylbLG insbesondere, dass sich die betref- fenden Personen im erwerbsfähigen Alter befinden, keiner regulären bzw. sozialversicherungs- pflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen, nicht mehr der Schulpflicht unterliegen und die konkrete Arbeitsgelegenheit körperlich und geistig zumutbar ist. Die Erhebung der Daten zöge einen unver- hältnismäßigen Verwaltungsaufwand nach sich. Frage 2: Wie viele entsprechende Arbeitsgelegenheiten bestehen derzeit im Stadtbezirk 10 und wie viele Personen nehmen diese wahr? Antwort: Im Stadtbezirk 10 bestehen derzeit keine Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG. Frage 3: In welchen Tätigkeitsbereichen und bei welchen Trägern werden diese Arbeitsgelegenheiten im Stadtbezirk 10 angeboten? Antwort: siehe Antwort 2.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Sichtbarkeit der vorhandenen Querung Rudolf-Breitscheid- Straße, Höhe der Hausnummer 5, durch geeignete Maßnahmen (Beschilderung, Schraffierungen oder bauliche Maßnahmen) zu erhöhen; ggf. ist dem Fußgänger- und Radverkehr auch Vorrang zu gewähren. Die Bezirksvertretung 10 stellt eine Finanzierung aus ihrem bezirklichen Bauunterhalt für 2027 in Aussicht.
Die Querung soll sichtbarer gemacht werden, da sie häufig von Schulkindern und Eltern mit Kitakindern in den Morgenstunden und in der Mittags- und Nachmittagszeit nach Schulschluss bzw. Schließung der Kita genutzt wird. Hinzukommen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrem Hund in die Urdenbacher Kämpe gehen. Da es durch den PKW-Verkehr bzw. dem gelegentlichen Schwerlastverkehr des BMW- Autohauses (Autotransporter) zu Gefahrensituationen kommt, ist dringend eine Verbesserung vorzunehmen. Derzeit ist die Querung nur durch eine Fahrbahnschwelle erkennbar; zur Sicherstellung einer gefahrlosen Überquerung ist diese allein nicht ausreichend.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten um Berichterstattung in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung 10 durch einen Vertreter der Stadtwerke.
Die Stadtverwaltung wird gebeten Gespräche mit den Stadtwerken Düsseldorf AG aufzunehmen um abzuklären, ob das Fernwärmenetz der Stadtwerke im Stadtbezirk 10 und gegebenenfalls auch darüber hinaus in den Sommermonaten für die Lieferung von Fernkälte genutzt werden kann. Wir bitten um Berichterstattung in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung 10 durch einen Vertreter der Stadtwerke.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Leiterin der Stadtteilbücherei Garath, Frau Katja Lohoff, in eine der nächsten Sitzungen der BV 10 einzuladen.
In der Stadtteilbücherei Garath hat ein Wechsel in der Leitung stattgefunden. Die Stadtteilbücherei Garath ist ein wesentlicher Bestandteil im Stadtteil und deshalb ist es wünschenswert, dass sich die neue Leiterin in der Sitzung vorstellen kann, um ihre Schwerpunkte und Zielsetzungen darzulegen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die AWO Düsseldorf wird eingeladen, das fertiggestellte Wohnprojekt in der Carl-Friedrich- Goerdeler-Straße in Garath in der Bezirksvertretung 10 zu präsentieren.
Das von der AWO Düsseldorf konzipierte Wohnprojekt für pflegebedürftige Menschen in der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße in Garath steht vor der Fertigstellung. Der Erstbezug soll Anfang 2027 erfolgen. Das Wohnprojekt besteht aus Pflege-WG-Wohnungen und einem Bereich für Tagespflegegäste. Die AWO bewirbt bereits ihr Projekt in der Öffentlichkeit. Das Projekt ist der BV 10 aus der Planungsphase bekannt. Die AWO soll gebeten werden, das nunmehr fertiggestellte Wohnprojekt und das damit verbundene neue Angebot für pflegebedürftige Menschen in einer der nächsten Sitzungen der BV 10 zu präsentieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung zu prüfen, an welchen Bushaltestellen im Stadtbezirk 10 kein Wetterschutz vorhanden ist und diese schnellstmöglich zu errichten.
Die erneute Sperrung der A59 und die Einrichtung eines SEV als Ersatz für die S6 lassen eine verstärkte Frequentierung der Buslinien im Stadtbezirk erwarten. Daher soll zeitnah geprüft werden, welche Bushaltestellen noch nicht dem Standard entsprechen und dementsprechend ggf. notwendige Wartehäuschen mit Sitzgelegenheiten nachgerüstet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob das Anbringen von Deckeln auf den Mülltonnen in der Urdenbacher Kämpe möglich ist.
Offene Mülltonnen ziehen Wildtiere wie etwa Füchse, Ratten, Marder oder Vögel an. Fressen sie diese Abfälle, kann dies zu schweren Magen-Darm-Verschlüssen, Vergiftungen oder sogar zum Tod führen. Außerdem besteht die Gefahr, dass offene Tonnen zu tödlichen Fallen werden. Wenn Tiere leicht an menschliche Nahrungsabfälle gelangen, gewöhnen sie sich zusätzlich daran. Mülltonnendeckel dienen des Weiteren der Sauberkeit, da durch Wind oder Wildtiere leichte Verpackungen, Plastiktüten oder Papier aus den Tonnen direkt in die Natur getragen werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob das Abstellen von Fahrzeugen auf der Westseite der Bertha-von-Suttner-Straße vor der Einmündung der Carl-Maria-Splett-Straße unterbunden werden kann.
Die Carl-Maria-Splett-Straße mündet als Fußgängerweg in die Bertha-von-Suttner-Straße ein. Der Bordstein zur Bertha-von-Suttner Straße ist abgesenkt; auf der Bertha-von-Suttner- Straße befindet sich dort eine Aufpflasterung (Verkehrsberuhigungsschwelle). Die genannten Faktoren führen dazu, dass diese Stelle häufig von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden dazu genutzt wird, die Bertha-von-Suttner-Straße zu überqueren. Gleichzeitig werden oft nördlich der genannten Stelle auf der Westseite der Bertha-von-Suttner-Straße Fahrzeuge abgestellt, welche die Sicht auf die querenden Fußgänger erschweren. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und ggfs. mit welchen Mitteln (zB Park- oder Halteverbot; Schraffur auf der Fahrbahn) das Abstellen von Fahrzeugen an der genannten Stelle unterbunden werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, mit der Rheinbahn und der Deutschen Bahn Kontakt aufzunehmen und eine Prüfung zu veranlassen, ob die Buslinien, die von der Vollsperrung der A 59 in der zweiten Bauphase indirekt betroffen sind, nicht dadurch entlastet werden können, dass ein Umstieg auf dem Garather Schützenplatz eingerichtet wird.
Anfang Oktober soll mit der Sanierung der A 59 in Fahrtrichtung Norden begonnen werden, und zwar im Rahmen einer Vollsperrung der zu sanierenden Richtungsfahrbahnen. Parallel dazu ist der S-Bahn-Verkehr zwischen Köln-Mülheim und Düsseldorf-Hbf in Gänze und der Regionalverkehr an Haltepunkt Düsseldorf-Benrath teilweise eingestellt und ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Düsseldorfer Südens können in Richtung Innenstadt den öffentlichen Nahverkehr daher nur nutzen, indem sie mit dem Schienenersatzverkehr fahren oder mit dem Schnellbus SB 57 bis zum Südpark fahren und dort umsteigen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das zuständige Amt wird gebeten, den Parkplatzbereich vor den Häusern Reinhold- Schneider-Straße 25, 27 und 29, zeitnah Instand zu setzen.
Im Zuge der Sanierungsarbeiten, wurde die Parkplatzfläche vor den Häusern, Reinhold- Schneider-Straße 25, 27 und 29 von den Stadtwerken Düsseldorf aufgerissen und nach Fertigstellung mit Schottersteinen aufgefüllt. Die freiliegenden Baumwurzeln werden überfahren und beschädigt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die AfD Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen zusätzliche wohnortnahe Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG in Garath und Hellerhof eingerichtet werden können. Dabei sollen geeignete kommunale und gemeinnützige Träger einbezogen und insbesondere folgende Einsatzbereiche betrachtet werden: - u n t e r s t ü t z e n d e T ä t i g k e i t e n z u r S t a d t s a u b e r k e i t , - P f l e g e u n d A u f w e r t u n g v o n G r ü n - u n d F r e i f l ä c h e n , - U n t e r s t ü t z u n g g e m e i n n ü t z i g e r S t a d t t e i l - u n d N a c h b a r s c h a f t s p r o j e k t e .
W o h n o r t n a h e A r b e i t s g e l e g e n h e i t e n k ö n n e n g e s e l l s c h a f t l i c h e T e i l h a b e , T a g e s s t r u k t u r u n d B e g e g n u n g e n i m S t a d t t e i l f ö r d e r n . D u r c h d i e Z u s a m m e n a r b e i t m i t ö r t l i c h e n V e r e i n e n , I n i t i a t i v e n u n d a n d e r e n E i n w o h n e r n k ö n n e n s i e a u ß e r d e m d a s g e g e n s e i t i g e V e r s t ä n d n i s s t ä r k e n , d i e p r a k t i s c h e A n w e n d u n g d e r d e u t s c h e n S p r a c h e u n t e r s t ü t z e n u n d d a m i t z u r I n t e g r a t i o n b e i t r a g e n . Z u g l e i c h k ö n n e n g e e i g n e t e T ä t i g k e i t e n e i n e n B e i t r a g z u r S a u b e r k e i t u n d A u f w e r t u n g d e s ö f f e n t l i c h e n R a u m s l e i s t e n . D i e P r ü f u n g s o l l k l ä r e n , w e l c h e z u s ä t z l i c h e n A n g e b o t e v o r O r t s i n n v o l l u n d umsetzbar sind. Bestehende Angebote und Erfahrungen sollen dabei berücksichtigt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, einen Vertreter der Feuerwehr zu einer Sitzung der Bezirksvertretung 10 einzuladen, um über die Anforderungen und Maßnahmen aus dem angekündigten „Pakt für den Bevölkerungsschutz" sowie über Aufgaben, Einsatzbereiche und allgemeine Handlungsabläufe der Feuerwehr im Störungs- und Katastrophenfall zu informieren. Insbesondere soll dabei auf die Zusammenarbeit mit kommunalen Stellen, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk sowie auf Maßnahmen der Bürgerinformation und Krisenvorsorge im Stadtbezirk 10 eingegangen werden.
D i e B u n d e s r e g i e r u n g h a t i m R a h m e n d e s a n g e k ü n d i g t e n „ P a k t f ü r d e n B e v ö l k e r u n g s s c h u t z " e i n e d e u t l i c h e S t ä r k u n g d e s Z i v i l - u n d K a t a s t r o p h e n s c h u t z e s a n g e k ü n d i g t . B u n d e s i n n e n m i n i s t e r A l e x a n d e r D o b r i n d t ( C S U ) h a t h i e r z u u m f a n g r e i c h e I n v e s t i t i o n e n i n d e n B e v ö l k e r u n g s s c h u t z , W a r n s F s t e m e s o w i e d i e A u s s t a t t u n g u n d Z u s a m m e n a r b e i t v o n F e u e r w e h r , T H W u n d w e i t e r e n H i l f s o r g a n i s a t i o n e n a n g e k ü n d i g t . Hintergrund sind unter anderem zunehmende Risiken durch großflächige Stromausfälle, hybride Bedrohungen, Angriffe auf kritische Infrastruktur sowie Extremwetterereignisse und andere außergewöhnliche Schadenslagen. I n d i e s e m Z u s a m m e n h a n g k o m m t d e n F e u e r w e h r e n s o w i e w e i t e r e n H i l f s - u n d E i n s a t z o r g a n i s a t i o n e n e i n e z e n t r a l e R o l l e b e i d e r G e f a h r e n a b w e h r , E i n s a t z k o o r d i n a t i o n , t e c h n i s c h e n H i l f e l e i s t u n g u n d d e r I n f o r m a t i o n d e r B e v ö l k e r u n g z u . Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Bezirksvertretung 10 über allgemeine Strukturen, Zuständigkeiten sowie Handlungsabläufe im Störungs- und Katastrophenfall zu informieren. Insbesondere soll ein Überblick über die Zusammenarbeit der Feuerwehr mit kommunalen Stellen, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk sowie über Maßnahmen der Bürgerinformation im Krisenfall gegeben werden. Eine solche Informationsveranstaltung kann dazu beitragen, das Verständnis für bestehende Krisenvorsorgestrukturen zu stärken sowie die Sensibilisierung für Eigenvorsorge und Resilienz im Stadtbezirk 10 zu fördern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich der Willi-Fährmann Grundschule und der Städtischen Kindertagesstätte Emil-Barth-Straße, Zusatzzeichen zu installieren. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Die auf der Emil -Barth-Straße im Nahbereich der Willi Fährmann- Grundschule vorhandenen „30"-Piktogramme werden überprüft und ggf. erneuert. Ein Hinweis „Schule" ist in einer Tempo-30-Zone grundsätzlich nicht vorgesehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Packstation im Durchgang an der S-Bahnstation Garath in den Abend- und Nachtstunden ausreichend beleuchtet wird. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Die Fläche im Bereich der Packstation am S-Bahnhof in Düsseldorf Garath steht im Eigentum der DB InfraGO AG.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, die einzuhaltende Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf der A 59 zwischen der südlichen Düsseldorfer Stadtgrenze und dem Dreieck Düsseldorf-Süd in Fahrtrichtung Norden an mehreren Stellen durch geeignete Maßnahmen zu überwachen und bei Zuwiderhandlungen zu sanktionieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
SitzungsterminAbgabeterminUhrzeit Dienstag26.01.202712.01.202723.59 Uhr Dienstag23.02.202709.02.202723.59 Uhr Osterferien vom 22.03.2027 bis 03.04.2027 Dienstag27.04.202713.04.202723.59 Uhr Dienstag25.05.202711.05.202723.59 Uhr Dienstag22.06.202708.06.202723.59 Uhr Sommerferien vom 19.07.2027 bis 31.08.2027 Dienstag28.09.202714.09.202723.59 Uhr Herbstferien vom 23.10.2027 bis 06.11.2027 Dienstag23.11.202709.11.202723.59 Uhr Die Sitzungen der Bezirksvertretung 10 beginnen um 17.00 Uhr und finden im Sitzungssaal des Kulturhauses Süd statt. Eventuell notwendige Änderungen werden den Mitgliedern der Bezirksvertretung 10 durch die Bezirksverwaltungsstelle 10 rechtzeitig mitgeteilt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob es möglich ist, an der Dreiecksfläche der Wilhelm-Kreis-Straße den Boden zu entsiegeln und dort eine dichte und pflegearme Bepflanzung umzusetzen. Hierzu teilt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt Folgendes mit: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Baumstandort an der Dreiecksfläche der Wilhelm- Kreis-Straße zu sanieren und die Baumscheibe entsprechend zu vergrößern und zu bepflanzen. Aufgrund des hohen Schattendrucks der vorhandenen Platane wird die Etablierung einer Unterpflanzung jedoch als schwierig erachtet. Aufgrund der Gegebenheiten würden zu den geschätzten Kosten von rund 10.000,00 Euro für die Sanierung des Baumstandortes sowie der Begrünung noch ein erheblicher Folgeaufwand für die Pflege entstehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 23.06.2026 folgenden Beschluss: Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Verkehrssituation am neu eingerichteten Radschnellweg im Bereich Wilhelm-Kreis-Straße / Koblenzer Straße zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen. Insbesondere soll untersucht werden, ob die Anordnung eines Stoppschildes, zusätzlicher Verkehrszeichen oder weiterer verkehrsregelnder Maßnahmen geeignet ist, die dort bestehenden Gefährdungen zu reduzieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Dresdener Straße in Hellerhof vor dem Haus Nr. 8 einen Ladebereich einzurichten. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Auf der Seite ggü. des Gebäudes Dresdener Straße 8 gilt für die Fahrbahn bereits ein eingeschränktes Halteverbot (Verkehrszeichen 286 StVO). Dieses erlaubt ein Halten auf der Fahrbahn, gerade auch zum Zweck des Be- oder Entladens.
3 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
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1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.
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