Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV4/194/2024

Fußgängerüberweg Aldekerkstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Aldekerkstraße · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 18. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 9. Oktober 2024 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat die Situation geprüft. Der Beschluss des Ordnungs - und Verkehrsausschusses (OVA/040/2022) „Aktualisierung der Vorgaben zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen insbesondere vor sensiblen Einrichtungen" wurde bei der Bewertung herangezogen und berücksichtigt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Aldekerkstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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BV4/194/2024 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Fußgängerüberweg Aldekerkstraße Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 11.12.2024 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 9. Oktober 2024 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat die Situation geprüft. Der Beschluss des Ordnungs - und Verkehrsausschusses (OVA/040/2022) „Aktualisierung der Vorgaben zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen insbesondere vor sensiblen Einrichtungen" wurde bei der Bewertung herangezogen und berücksichtigt. Der Eingangsbereich der Schule befindet sich in, beziehungsweise unmittelbar hinter einer Linkskurve. Dadurch kann ein Fußgängerüberweg in diesem Bereich nicht rechtzeitig erkannt werden. Die Aldekerkstraße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen, sodass eine frühzeitige Erkennbarkeit aus 50,00 m Entfernung nachzuweisen ist. Dies könnte erreicht werden, wenn der Fußgängerüberweg auf gerader Strecke angelegt werden würde, beispielsweise vor Hausnummer 14. Aufgrund der Erfahrungen an anderen Schulstandorten ist zu erwarten, dass die meisten Schüler die Fahrbahn im unmittelbaren Bereich des Schuleingangs überqueren werden. Der Fußgängerüberweg vor Hausnummer 14 wäre zu weit vom Schuleingang entfernt, so dass nur eine sehr geringe Akzeptanz zu erwarten wäre. Die Verwaltung beabsichtigt als Alternative zur Anlage eines Fußgängerüberweges, im Bereich vor der Schule eine bauliche Überquerungsmöglichkeit zu schaffen, bei der die Gehwege von beiden Straßenseiten zur Mitte hin vorgezogen werden. So können die Sichtbeziehungen zwischen Kraftfahrzeugverkehr und querenden Fußgängern deutlich verbessert und damit die Verkehrssicherheit vor der Schule maßgeblich erhöht werden. Sie wird hierzu zunächst eine fachtechnische Planung einschließlich einer Kosten - berechnung erstellen. Nach verwaltungsinterner Abstimmung und nach Abstimmung mit der Verkehrspolizei wird die Verwaltung die Planung der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorlegen. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/194/2024