Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV4/171/2025

Für Fußweg Schanzenstraße Mindestbreite von 1,80 m vorgeben

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schanzenstraße · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 3. Dezember 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 12.11.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung 4 im 1. Halbjahr 2026 mögliche Varianten vorstellen, wie die Parkordnung auf der Schanzenstraße zukünftig gestaltet werden kann.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. Dezember 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Schanzenstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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BV4/171/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Für Fußweg Schanzenstraße Mindestbreite von 1,80 m vorgeben Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 03.12.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 12.11.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung 4 im 1. Halbjahr 2026 mögliche Varianten vorstellen, wie die Parkordnung auf der Schanzenstraße zukünftig gestaltet werden kann. Die Verwaltung kann einschreiten und gebührenpflichtige Verwarnungen sowie Abschleppmaßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durchführen, sofern parkende Fahrzeuge die Markierung missachten.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/171/2025