Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV7/003/2025

Herrichtung der Straßen im südlichen Teil des Baugebiets: Am Quellenbusch - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 26.11.2024 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Quellenbusch · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Dezember 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 26.11.2024 folgenden Beschluss: Die BV 7 bittet die Verwaltung, mit der Planung und dem Bau der Straßen im südlichen Teil des Baugebiets: Am Quellenbusch (Cottbuser Str., Pirnaer Str., Zittauer Str.) zu starten, obwohl die Bebauung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Der Ausbau der Verkehrsflächen im Neubaugebiet Am Quellenbusch erfolgt sukzessive in Abhängigkeit vom Fortschritt der Hochbaubebauung vor Ort, die in den Jahren 2017 bis 2019 langsam voranging. Ab 2020 nahmen die Hochbautätigkeiten zu und die Seitenbereiche (Gehwege und Parkplätze) der Cottbusser Straße wurden abschnittsweise nach Fertigstellung der Gebäude baulich hergestellt. Der Ausbau der Zittauer Straße ist für 2025, nach Fertigstellung der Spielplatzfläche, welche vom Gartenamt auf dem Flurstück 505 (Gemarkung Gerresheim, Flur 20) aktuell hergestellt wird, vorgesehen. Die Pirnaer Straße und Zittauer Straße sind als reine Pflasterstraße geplant. Der Ausbau der Pirnaer Straße ist von der Hochbaubebauung des Flurstückes 531 (Gemarkung Gerresheim, Flur 20) abhängig, zu dem eine gültige Baugenehmigung vorliegt. Pflasterdecken sind nicht für regen Baustellenverkehr (Schwerlastverkehr) ausgelegt und werden daher erst im Nachgang zur Hochbaubebauung baulich hergestellt. Die abschließende Asphaltdeckschicht der Cottbusser Straße ist planmäßig zeitnah im Zuge der Herstellung der Pirnaer Straße vorgesehen, da mit Querungen/Aufgrabungen für Hausanschlüsse und bauzeitlichen Anschlüssen in der Fahrbahn im Zuge der Hochbaumaßn ahmen zu rechnen ist. Die Baugenehmigung für das letzte, unbebaute Flurstück wurde im Sommer 2023 erteilt und erlischt nach 3 Jahren, sofern in diesem Zeitraum nicht mit den Bautätigkeiten begonnen wurde. Seitens des Amtes für Verkehrsmanagement wird derzeit davon ausgegangen, dass mit den Hochbauaktivitäten innerhalb der genannten Frist begonnen wird. Sofern zum jetzigen Zeitpunkt die geplante Pflasterstraße (Pirnaer Straße) endgültig hergestellt würde, könnten die zu erwartenden Straßenschäden durch Schwe rlastverkehr in der Bauphase nicht über Erschließungsbeiträge behoben werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV7/003/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Herrichtung der Straßen im südlichen Teil des Baugebiets: Am Quellenbusch - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 26.11.2024 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 7 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 28.01.2025 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 26.11.2024 folgenden Beschluss: Die BV 7 bittet die Verwaltung, mit der Planung und dem Bau der Straßen im südlichen Teil des Baugebiets: Am Quellenbusch (Cottbuser Str., Pirnaer Str., Zittauer Str.) zu starten, obwohl die Bebauung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Der Ausbau der Verkehrsflächen im Neubaugebiet Am Quellenbusch erfolgt sukzessive in Abhängigkeit vom Fortschritt der Hochbaubebauung vor Ort, die in den Jahren 2017 bis 2019 langsam voranging. Ab 2020 nahmen die Hochbautätigkeiten zu und die Seitenbereiche (Gehwege und Parkplätze) der Cottbusser Straße wurden abschnittsweise nach Fertigstellung der Gebäude baulich hergestellt. Der Ausbau der Zittauer Straße ist für 2025, nach Fertigstellung der Spielplatzfläche, welche vom Gartenamt auf dem Flurstück 505 (Gemarkung Gerresheim, Flur 20) aktuell hergestellt wird, vorgesehen. Die Pirnaer Straße und Zittauer Straße sind als reine Pflasterstraße geplant. Der Ausbau der Pirnaer Straße ist von der Hochbaubebauung des Flurstückes 531 (Gemarkung Gerresheim, Flur 20) abhängig, zu dem eine gültige Baugenehmigung vorliegt. Pflasterdecken sind nicht für regen Baustellenverkehr (Schwerlastverkehr) ausgelegt und werden daher erst im Nachgang zur Hochbaubebauung baulich hergestellt. Die abschließende Asphaltdeckschicht der Cottbusser Straße ist planmäßig zeitnah im Zuge der Herstellung der Pirnaer Straße vorgesehen, da mit Querungen/Aufgrabungen für Hausanschlüsse und bauzeitlichen Anschlüssen in der Fahrbahn im Zuge der Hochbaumaßn ahmen zu rechnen ist. Die Baugenehmigung für das letzte, unbebaute Flurstück wurde im Sommer 2023 erteilt und erlischt nach 3 Jahren, sofern in diesem Zeitraum nicht mit den Bautätigkeiten begonnen wurde. Seitens des Amtes für Verkehrsmanagement wird derzeit davon ausgegangen, dass mit den Hochbauaktivitäten innerhalb der genannten Frist begonnen wird. Sofern zum jetzigen Zeitpunkt die geplante Seite 2 Pflasterstraße (Pirnaer Straße) endgültig hergestellt würde, könnten die zu erwartenden Straßenschäden durch Schwe rlastverkehr in der Bauphase nicht über Erschließungsbeiträge behoben werden. Der finanzielle Herstellungsaufwand für die Querungen/Aufgrabungen für Hausanschlüsse und bauzeitliche Anschlüsse in der Fahrbahn erhöht sich entsprechend. Der teils erhebliche Instandsetzungsaufwand, welcher durch den Baustellenverkehr und die Baustellen verursacht würde, müsste dann von der Stadt selbst getragen werden. Das Amt für Verkehrsmanagement ist in regelmäßigen Abständen vor Ort und evaluiert die Situation laufend neu, ob und wann - wirtschaftlich und bautechnisch sinnvoll - größere zusammenhängende Bereiche im Endausbau hergestellt werden können. Bis dahin steht für die Anwohnerinnen und Anwohner eine beleuchtete und befestigte Baustraße zur Verfügung, die in einem grundsätzlich verkehrssicheren Zustand gehalten wird. Derzeit wurden und werden einzelne durch Querungen/Aufgrabungen verursachte Straßenschäden der Baustraßen behoben.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/003/2025