Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV8/014/2025

Krippstraße – halbhüftiges Parken

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Krippstraße · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Januar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 10.10.2024 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob auf der Krippstraße, FR West, nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme im Abschnitt zwischen Minigolfplatz und westlichem Ende Düssel-Brücke halbhüftiges Parken (Vz. 315) beschildert werden kann, erforderlichenfalls unter Markierung einer Parkstandsmarkierung.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Krippstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Dokumenttexte

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BV8/014/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Krippstraße - halbhüftiges Parken Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 23.01.2025 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 10.10.2024 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob auf der Krippstraße, FR West, nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme im Abschnitt zwischen Minigolfplatz und westlichem Ende Düssel-Brücke halbhüftiges Parken (Vz. 315) beschildert werden kann, erforderlichenfalls unter Markierung einer Parkstandsmarkierung. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass b ei einer Fahrbahnbreite von 7,60 m das beidseitige Parken am Fahrbahnrand straßenverkehrsrechtlich zulässig ist. Über eine Länge von ca. 50 m ist eine Restfahrbahnbreite von ca. 3,60 m gegeben, was punktuell das Begegnen von zwei Fahrzeugen ausschließt. Dies ist in einer Tempo 30-Zone zumutbar und dient auch der Verkehrsberuhigung. Eine wünschenswerte durchgängig nutzbare Gehwegbreite ist durch den Baumbestand bereits deutlich eingeschränkt. Grundsätzlich steht auf dem benachbarten Parkplatz eine ausreichende Zahl an Stellplätzen zur Verfügung. Die verkehrsrechtliche Anordnung des Verkehrszeichens Vz315 in dem genannten Bereich ist daher aus Sicht der Verwaltung unverhältnismäßig und wird abgelehnt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/014/2025