Krippstraße: Halbhüftiges Parken zwischen Minigolf-Platz und Ende Düssel-Brücke (FR West) (Antrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf der Krippstraße, FR West, nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme im Abschnitt zwischen Minigolfplatz und westliches Ende Düssel-Brücke halbhüftiges Parken (Vz. 315) beschildert werden kann, erforderlichenfalls unter Markierung einer Parkstandbegrenzung.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
In dem genannten Abschnitt wird seit über zehn Jahren wegen der geringen Restfahrbahnbreite (auch auf der Gegenseite darf auf der Fahrbahn geparkt werden) halbhüftig geparkt, was durch niedrige Bordsteine begünstigt wird (vgl. Screenshot Düsseldorf Maps). Der Gehweg ist in diesem Bereich rund 3 Meter breit, während er sich im weiteren Verlauf auch durch Baumstandorte deutlich einengt. Halbhüftiges Parken belässt damit wohl die nach EFA notwendige Restgehwegbreite von 1,80 Meter.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 30. August 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 8
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/153/2024