Antrag Aktenzeichen BV8/153/2024

Krippstraße: Halbhüftiges Parken zwischen Minigolf-Platz und Ende Düssel-Brücke (FR West) (Antrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Krippstraße · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 30. August 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf der Krippstraße, FR West, nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme im Abschnitt zwischen Minigolfplatz und westliches Ende Düssel-Brücke halbhüftiges Parken (Vz. 315) beschildert werden kann, erforderlichenfalls unter Markierung einer Parkstandbegrenzung.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

In dem genannten Abschnitt wird seit über zehn Jahren wegen der geringen Restfahrbahnbreite (auch auf der Gegenseite darf auf der Fahrbahn geparkt werden) halbhüftig geparkt, was durch niedrige Bordsteine begünstigt wird (vgl. Screenshot Düsseldorf Maps). Der Gehweg ist in diesem Bereich rund 3 Meter breit, während er sich im weiteren Verlauf auch durch Baumstandorte deutlich einengt. Halbhüftiges Parken belässt damit wohl die nach EFA notwendige Restgehwegbreite von 1,80 Meter.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 30. August 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV8/153/2024 CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 29.08.2024 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf Betrifft: Krippstraße: Halbhüftiges Parken zwischen Minigolf-Platz und Ende Düssel-Brücke (FR West) (Antrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, in der Sitzung der Bezirksvertretung 8 beschließen zu lassen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf der Krippstraße, FR West, nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme im Abschnitt zwischen Minigolfplatz und westliches Ende Düssel-Brücke halbhüftiges Parken (Vz. 315) beschildert werden kann, erforderlichenfalls unter Markierung einer Parkstandbegrenzung. Begründung: In dem genannten Abschnitt wird seit über zehn Jahren wegen der geringen Restfahrbahnbreite (auch auf der Gegenseite darf auf der Fahrbahn geparkt werden) halbhüftig geparkt, was durch niedrige Bordsteine begünstigt wird (vgl. Screenshot Düsseldorf Maps). Der Gehweg ist in diesem Bereich rund 3 Meter breit, während er sich im weiteren Verlauf auch durch Baumstandorte deutlich einengt. Halbhüftiges Parken belässt damit wohl die nach EFA notwendige Restgehwegbreite von 1,80 Meter. Durch das halbhüftige Parken wird die Fahrbahn insbesondere auch für den Radverkehr besser nutzbar gemacht (Vermeidung von Dooring) und die Abwicklung des Begnungsverkehrs erleichtert. Auch für Rettungsfahrzeuge ist die genannte Parkanordnung von Vorteil. Seite 2 Berichtet wurde, dass in jüngerer Vergangenheit plötzlich die Verkehrsüberwachung Bußgelder verhängt hat, wenn halbhüftig geparkt wurde, da eine freigebende Beschilderung bislang nicht besteht. gez. Christian Rütz gez. Holger-Michael Arndt

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/153/2024