Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV1/041/2021

Mitteilung der Verwaltung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rotterdamer Straße 65 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 4. Februar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

1. Laufstrecke Rheinpark, Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 26.06.2020; BV1/182/2020 Die Nachfragen von Frau Obendorf werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet: Frage 1: Wann kann mit der Umsetzung der Instandsetzung gerechnet werden?

Antwort: Der Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss für den Wiederaufbau des Rheinparks ist für Ende 2021 geplant. Nach Beschlussfassung ist mit einer Umsetzung ab 1. Quartal 2023 zu rechnen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. Februar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: 00401301.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401301.pdf Published Time: Thu, 11 Mar 2021 08:35:11 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: BV1/041/2021 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Mitteilung der Verwaltung Amt / Institut: 01/18 - Bezirksverwaltungsstellen Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 26.03.2021 Kenntnisnahme 1. Laufstrecke Rheinpark, Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 26.06.2020; BV1/182/2020 Die Nachfragen von Frau Obendorf werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet: Frage 1: Wann kann mit der Umsetzung der Instandsetzung gerechnet werden? Antwort: Der Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss für den Wiederaufbau des Rheinparks ist für Ende 2021 geplant. Nach Beschlussfassung ist mit einer Umsetzung ab 1. Quartal 2023 zu rechnen. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen sind geplant? Antwort: Der Wiederaufbau des Rheinparks Golzheim soll auf Grundlage des beschlossenen Parkpflegewerks erfolgen. Die Maßnahmen beinhalten die Sanierung von Wegen und die Wiederherstellung der verloren gegangenen Pflanzstrukturen. Frage 3: Gibt es eine Abstimmung z.B. mit dem Sportamt? Antwort: Im Rahmen des Projektes "Multifunktionale Sportanlagen im Stadtgebiet" setzt das Gartenamt in enger Abstimmung mit dem Sportamt in jedem Stadtbezirk eine multifunktionale Sportanlage in einer Parkanlage um. Im Rahmen dieses Projektes wurde im Stadtbezirk 1 eine Multifunktionale Sportanlage unter der Theodor-Heuss-Brücke hergestellt. Seite 2 2. DIN-gerechte Straßenbeleuchtung, Beschluss der Bezirksvertretung 1vom 26.06.2020; BV1/188/2020 Die Nachfragen von Frau Obendorf werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet: Frage 1: Ist eine Anpassung der Beleuchtung auf der Becherstraße geplant? Antwort: Die Verwaltung plant aktuell die Details für die Straßen der denkmalschutzbezogenen Bereiche des Masterplanes unter Einbeziehung der Prioritäten der Marktraumumstellung. Hier wird eine detailliere Planung mit Beteiligung durchgeführt. Aus diesem Grund kann zurzeit in Bezug auf eine Veränderung an der Beleuch-tungssituation einzelner Straßen, hier im Besonderen zur Becherstraße, noch keine Detailaussage getätigt werden. Frage 2: An wen können sich Bürger*innen wenden, wenn sie den Eindruck haben, dass die Beleuchtung ihrer Straße nicht ausreichend ist? Antwort: Die Bürger können sich an das Amt für Verkehrsmanagement wenden. Das Anliegen wird von der Stadt geprüft und gegebenenfalls zur weiteren Planung an die Stadtwerke Düsseldorf weitergeleitet und in die o.g. Umplanung einbezogen. Zur Kontaktaufnahme gibt es zwei Möglichkeiten. 1. Schriftlich: Amt für Verkehrsmanagement Abteilung Verkehrstechnik Auf´m Hennekamp 45 40225 Düsseldorf 2. Per Email: [email protected] 3. Erhalt des Kinderspielplatzes Rheinpark/Robert-Lehr-Ufer, Beschluss der BV 1 vom 04.09.2020; BV1/232/2020 Die Nachfragen von Frau Obendorf werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet: Frage 1: Ist eine erneute Prüfung denkbar? Antwort: Gemäß dem vom Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 13.03.2017 beschlossenen Parkpflegewerk ist ein „langfristiger Rückbau des Spielplatzes an der Promenade; inkl. Nivellierung der Geländemodellierung“ vorgesehen. Die BV1 hat der Vorlage im Rahmen der Beschlussfolge am 03.03.2017 zugestimmt. Aufgrund der geringen Frequentierung wird eine erneute Prüfung zu keinem anderen Ergebnis führen. Seite 3 Frage 2: Falls nein: Welche umzäunten Alternativen können in der Umgebung angeboten werden? Antwort: Öffentliche Kinderspielplätze werden in der Regel nicht eingezäunt. Dies erfolgt nur in besonderen Situationen, wie z.B. aus Sicherheitsgründen aufgrund angrenzender Straßen oder in Innenhöfen. In Sichtweite befindet sich der Kinderspielplatz Kleverstraße im Rheinpark. Der Spielplatz ist in Richtung Cecilienallee eingefriedet und öffnet sich nur in Richtung der Parkanlage. Damit wird verhindert, dass Kinder direkt auf die Straße laufen können. Zudem verhindern Umlaufsperren das Durchfahren von Radfahren. Seitens der Verwaltung wird eine Erweiterung des Kinderspielplatzes Kleverstraße unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes geprüft und die erforderlichen Kosten ermittelt. Erforderliche Haushaltsmittel stehen dem Gartenamt jedoch zurzeit nicht zur Verfügung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/041/2021