Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV4/199/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Mitteilungen der Verwaltung
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 4
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 4 11.12.2024 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
1. Stadtbaumkonzept für Düsseldorf (6. Pflanzperiode)
Hinsichtlich der Bitte von Herrn Loh in der Sitzung vom 09.10.2024 nimmt das
Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung:
Die Freigabe aller sieben Baumstandorte auf der Joachimstraße erfolgte nach
der Durchführung des vorgeschriebenen Umlaufverf ahrens. Seitens des Amtes
37, Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, wurde die
Zustimmung zur Pflanzung mit der Auflage verbunden, an diesen Standorten
eine schmalkronige Baumart zu verwenden um den Anforderungen an
vorgeschriebene zweite Flucht- und Rettungswege zu genügen. Aus diesem
Grund erfolgte die Baumauswahl Ginkgo biloba `Tremonia´, einer Baumsorte
mit einer schmalen, säulenförmig bis ovalen Kronenform.
2. D.C.f.R Linksrh. 1919 e.V. / WC -Anlage und Geruchsbildung in den
Kabinen
Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Dorenz in der Sitzung vom 04.09.2024
nimmt das Amt für Gebäudemanagement wie folgt Stellung:
Das Amt für Gebäudemanagement führt die Maßnahmen des vom Rat der
Stadt Düsseldorf beschlossenen Toilettenkonzeptes kontinuierlich und so zügig
wie möglich durch. Eine Umsetzung kann jedoch nicht an allen Standorten
gleichzeitig, sondern nur sukzessive realisiert werden. Insofern erfolgen, wie
bereits im Rahmen der Beantwortung der Anfrage mitgeteilt, für die
Übergangsphase die notwendi gen Reparaturen im Rahmen der laufenden
Bauunterhaltung. Diese Instandhaltungsarbeiten werden vom zuständigen
Eigentümeramt, dem Sportamt durchgeführt, um somit die Nutzung der
Toilette durchgehend sicherzustellen.
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3. Zustand der linksrheinischen Straßen ve rbessern - Aktueller Stand
der Straßeninstandsetzung
Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Blanchard in der Sitzung vom
09.10.2024 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung:
Die vier Maßnahmen der diesjährigen Prioritätenliste aus dem Stadtbezirk 4
- Achillesstraße, Salierstraße bis Salierplatz
- Salierplatz, gesamt
- Salierstraße, Teutonenstraße bis Cimbernstraße
- Teutonenstraße, Salierstraße bis Salierplatz
wurden in den Herbstferien 2024 umgesetzt.
4. Öffentliche Beleuchtung - Straßenplanung Erneuerung gasbetriebene
Beleuchtung in Heerdt und Lörick (Sektion 7 der
Marktraumumstellung zu Mai 2025)
Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Staack in der Sitzung vom 04.09.2024
Ein gasbetriebener Lichtpunkt hat eine Anschlussleistung von 1.100 W. Die
auf Strom umgerüsteten historischen Modelle haben jeweils eine
Anschlussleistung von 18 W. Die Anschlussleistung wird als um 1.082 W je
Lichtpunkt verringert. Bei etwa 4.150 Brennstunden der Straßenbeleuchtung
im Jahr reduziert sich der jährliche Energieverbrauch bei jedem Lichtpunkt
von 4.565 kWh/Jahr auf 75 kWh pro Jahr (Einsparung um 98 %).
Die reinen Wartungskosten werden über ein jährliches Betreiberentgelt
vergütet. Die reinen Zahlen betreffen Kalkulationen des Vertragspartners
(Stadtwerke Düsseldorf), so dass hier nur der Verhältniswert angegeben
werden kann. Das Betreiberentgelt je Gaslichtpunkt ist gut doppelt so hoch,
wie das für einen Stromlichtpunkt.
Hinsichtlich der Nachfrage von Ratsherrn Saitta in der Sitzung vom
04.09.2024 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung:
Das Bauprogramm zur erforderlichen Umrüstung der Gaslaternen richtet sich
nach den Umstellungsgebieten der Marktraumumstellung (Wechsel der Gasart
von L-Gas auf H-Gas). Hier sind feste Sektionen festgelegt, die weder zeitlich
noch räumlich von der LHD zu beeinflussen sind.
Alle Gaslichtpunkt müssen zum jeweiligen Umstellungsstichtag entweder
erneuert (Zertifiziertes Gasverbrauchsgerät = Investition in die Betriebsart
Gas) oder durch eine Stromleuchte ersetzt worden sein (= Investition in die
Betriebsart Strom / Umsetzung Ratsbeschluss (Rat 341/2023)), um die
Beleuchtung der Straßen sicherzustellen.
Die Gaslichtpunkte der Kribbenstraße liegen nicht in der aktuell anstehenden
Sektion 07 für die Straßen im Gebiet gemäß der Straßenliste der Vorlage
Aufgrund ausgelasteter Ressourcen ist die Kribbenstraße bei den bis Mai 2025
abzuschließenden Umrüstungsarbeiten daher nicht berücksichtigt.
Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Baumann in der Sitzung vom 04.09.2024
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Zur straßenbezogen Kommunikation der Arbeiten erarbeitet die Verwaltung
zzt. eine grundsätzliche Kommunikationsstrategie, s o dass die Anwohner
frühzeitig über die anstehende Maßnahme in ihrer Straße informiert und
weiterführende Information wie z. B. Baubeginn, Pläne, Anliegerbeiträge
(keine) bereitgestellt werden. Teil dieser Strategie ist auch - wie gewünscht -
die Information der Bezirksvertretungen, um auch von dort auf Rückfragen
reagieren zu können.
5. Baumfällungen im Stadtbezirk 4
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die
in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt
Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand - und
bruchsicher und müssen gefällt werden.
Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert.
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit mussten ab der 44. Kalenderwoche
insgesamt 2 Bäume im Stadtbezirk 4 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen
Details zur Lage, Baumart und Grund der Fällung hervor.
Die zu fällenden Bäume wurden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren
Informations-Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf
maps.Düsseldorf.de veröffentlicht.
Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den
vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte
Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger wie z.B. die
Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die
Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind
auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische
Belange zu beachten.
Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder
zu bepflanzen.
Lfd.
Nr.
Lage Baumart St.U Fällgrund
1 Brend'amourstraße Schwedische
Mehlbeere
94 Pilzbefall: wulstiger
Lackporling
2 Salierstraße Kirsche 126 Pilzbefall: wulstiger
Lackporling
6. Wassersprühanlagen für den nächsten Sommer
Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Loh in der Sitzung vom 04.09.2024
Die Entwicklung des Brumisateur -Piloten durch die Stadtwerke Düsseldorf
dauert weiterhin an. Nach Fertigstellung soll dieser im Sommer 2025 zunächst
auf dem hitzebelasteten Kirchplatz im Stadtbezirk 3 getestet werden.
Der Einsatz des mobilen Brumisateur ist bei einer Veranstaltung auf einem
Platz im Stadtbezirk 4 grundsätzlich möglich. Hierzu bittet die Verwaltung um
Vorschläge der Bezirksvertretung 4.
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Für einen längeren Zeitraum ist der Einsatz des mobilen Brumisateur nicht
möglich, da hierzu eine personelle Betreuung des Gerätes unbedingt nötig ist.
Hierzu steht jedoch kein ausreichendes Personal zur Verfügung.
7. Baumfällungen im Stadtbezirk 4
das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die
in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt
Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand - und
bruchsicher und müssen gefällt werden.
Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert.
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit mussten ab der 46. Kalenderwoche
insgesamt 2 Bäume im Stadtbezirk 4 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen
Details zur Lage, Baumart und Grund der Fällung hervor.
Die zu fällenden Bäume wurden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren
Informations-Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf
maps.Düsseldorf.de veröffentlicht.
Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den
vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte
Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger wie z.B. die
Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die
Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind
auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische
Belange zu beachten.
Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder
zu bepflanzen.
Lfd.
Nr.
Lage Baumart St.U Fällgrund
1 Im Kämpchen Bergahorn 176 Stammfäule
2 Wevelinghover
Straße
Gemeine Eberesche 60 abgestorben
8. Fahrradweg Pariser Straße
Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Loh in der Sitzung vom 09.10.2024
Im Vorfeld der Beantwortung des Beschlusses hat, wie auch in der Stellung -
nahme ausgeführt, eine zusätzliche Kontrolle des Radweges stattgefunden.
Die Verwaltung hält daher daran fest, dass sich der Radweg an der Pariser
Straße in einem verkehrssicheren Zustand befindet und eine umfangreiche
Sanierung des Radweges nicht für erforderlich gehalten wird.
Die Verwaltung wird auf Wunsch der Bezirksvertretung den Radweg als
Maßnahme in die Projektliste aufnehmen, jedoch ohne Priorität. Die
Abarbeitung erfolgt im Rahmen der personellen und finanziellen
Möglichkeiten.
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9. Konzept für neue Straßenbahnhaltestelle we stliche Luegallee; Vortrag
in einer der Sitzungen
Hinsichtlich der Bitte von Herrn Loh in der Sitzung vom 09.10.2024 nimmt das
Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung:
Für die Stadtbahnhaltestellen in der westlichen Luegallee liegt bisher noch
kein abgestimmtes Konzept vor. Daher können Stadt und Rheinbahn AG erst
etwas vorstellen, wenn die Planungen wiederaufgenommen werden können
und ein Planungsstand erreicht ist, der von der Verwaltung vorgestellt werden
kann.
10. Teutonenplatz nicht vernachlä ssigen und richtig pflegen
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt teilt mit, dass die nachfolgende
Stellungnahme missverständlicher weise nicht in die damalige Stellungnahme
des Amtes für Verkehrsmanagement eingebettet war, so dass es zur
Nachfrage von Herrn Loh gekommen ist.
Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Loh in der Sitzung vom 09.10.2024
nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt daher wie folgt Stellung:
Auf den nicht mit einer Unterpflanzung versehenen Baumscheiben sowie den
sukzessiv nachgepflanzten Baumstandorten wird eine Saatgutmischung
aufgebracht.
11. Radschutzstreifen Krefelder Straße
Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Staack und des Hinweises des
beratenden Ratsmitglieds Herrn Kühbacher in der Sitzung vom 09.10.2024
Da der Straßenquerschnitt der Krefelder Straße für vollwertige beidseitige
Schutzstreifen nicht breit genug ist, könnten diese im Rahmen einer
Sanierung nicht hergestellt werden.
Trotz des Hinweises von Herrn Kühbacher, dass ein einseitiger Radfahrstreifen
in der Praxis durchaus möglich wäre, sieht die Verwaltung die Anlage eines
einseitigen Schutzstreifens nicht als geeignetes Mittel für eine
ordnungsgemäße Radverkehrsführung auf der Krefelder Straße.
Bei der Radverkehrsführung mit Schutzstreifen sind die Schutzstreifen Teil der
Fahrbahn. Der Fahrbahnbereich ohne Schutzstreifen ist nicht durch eine
Mittellinie abgetrennt, so dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) auf
der Fahrbahn fahren kann, ohne den Schutzstreifen zu befahren. Nur bei
Begegnungsverkehr ist ein kurzzeitiges und temporäres Ausweichen auf den
Schutzstreifen erlaubt.
Bei einem einseitigen Schutzstreifen gibt es jedoch keinen Ausweichverkehr
mehr, weil die Fahrtrichtung ohne Schutzstreifen komplett für den MIV mit
Mittellinientrennung definiert werden muss. Die Gegenrichtung wäre jedoch
bei vollwertigen Schutzstreifen nicht mehr breit genug, so dass der MIV den
Schutzstreifen durchgängig befahren müsste, was der ursprünglichen Idee des
Schutzstreifens widerspricht.
Daher ist zur Verbesserung der Radverkehrsführung eine Überplanung und
Neuaufteilung des gesamten Straßenquerschnitts erforderlich.
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12. Ratsherr a.D. Anton Ulrich ehren - Platzbenennung vor dem Heerdter
Wegekreuz
Hinsichtlich der Nachfragen von Herrn Holly und Herrn Blanchard in der
Sitzung vom 04.09.2024 nimmt das Vermessungs - und Katasteramt wie folgt
Stellung:
Die ursprünglich zur Benennung vorgeschlagene Fläche bildet einen
räumlichen Zusammenhang. Die Benennung von lediglich einem Teilstück
dieser Fläche läuft dem Gebot der einfachen und sicheren Auffindbarkeit in der
Örtlichkeit zuwider. Zudem muss die Verwaltung von zu kleinteiligen
Benennungen im Straßenraum absehen, um die Anzahl der Straßen - und
Platznamen so gering wie möglich zu halten.
Ratsherr a.D. Anton Ulrich wurde bereits in die Vorschlagsliste für die
Benennung von Straßen aufgenommen und kann zu einem späteren Zeitpunkt
als Namensgeber einer Straße oder eines Platzes herangezogen werde n.
Die Änderung einer Lagebezeichnung - das betrifft sowohl die Umbenennung
einer Straße, als auch die einfache Umnummerierung einer Hausnummer - ist
für die Betroffenen mit erheblichem Aufwand verbunden. Betroffen sind nicht
nur Eigentümerinnen und Eigen tümer, sondern ggf. auch Mieterinnen und
Mieter. Die Verwaltung versucht diese Aufwände für die Bürgerinnen und
Bürger soweit wie möglich zu vermeiden.
13. Baumfällungen im Stadtbezirk 4
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die
in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt
Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand - und
bruchsicher und müssen gefällt werden.
Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert.
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit mussten ab der 48. Kalenderwoche
insgesamt 9 Bäume im Stadtbezirk 4 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen
Details zur Lage, Baumart und Grund der Fällung hervor.
Die zu fällenden Bäume wurden vor der Fällung mit einer gut s ichtbaren
Informations-Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf
maps.Düsseldorf.de veröffentlicht.
Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den
vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte
Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger wie z.B. die
Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die
Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind
auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische
Belange zu beachten.
Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder
zu bepflanzen.
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Lfd.
Nr.
Lage Baumart St.U Fällgrund
1 Wevelinghover
Straße
Japanische
Nelkenkirsche
79 Fäule
2 Grünweg
Schorlemer Straße
Echte Mehlbeere 25 abgestorben
3 Friedhof Heerdt Bergahorn 141 Pilzbefall:
Brandkrustenpilz
4 Friedhof Heerdt Roteiche 399 Pilzbefall:
Lackporling
5 Fried
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.