Nachtrag zur Geschwindigkeitsanzeigetafel an der Leichlinger Straße
Amtlicher Titel: Nachtrag zum TOP 10.1 (BV9/241/2025) "Aufstellen einer mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafel an der Leichlinger Straße" aus der Sitzung am 30.01.2026
Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung 9 nimmt am 13.03.2026 die Messergebnisse der mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafel an der Leichlinger Straße zur Kenntnis. Zwischen dem 27.11.2025 und 23.01.2026 wurden 21.711 Fahrzeuge erfasst, mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 29 km/h.
Einordnung
Die Bezirksvertretung 9 wird am 13.03.2026 die Messergebnisse der mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafel an der Leichlinger Straße zur Kenntnis nehmen. Der Messzeitraum erstreckte sich vom 27. November 2025 bis 23. Januar 2026. Insgesamt wurden 21.711 Fahrzeuge erfasst, wobei die durchschnittliche Geschwindigkeit 29 km/h betrug und die V85 bei 36 km/h lag.
Hintergrund
Die Geschwindigkeitsanzeigetafel wurde aufgestellt, um das Geschwindigkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmer zu überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verkehrssicherheit zu ergreifen. Die Ergebnisse sind relevant für die Verkehrspolitik und die Sicherheit auf der Leichlinger Straße.
Was bedeutet das für Bürger?
Von den 21.711 erfassten Fahrzeugen fuhren 2.406 unter 20 km/h, 10.736 zwischen 21 km/h und 30 km/h, 7.570 zwischen 31 km/h und 40 km/h, 933 zwischen 41 km/h und 50 km/h sowie 66 Fahrzeuge über 50 km/h. Das Geschwindigkeitsniveau liegt im Normbereich, was für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer von Bedeutung ist.
Nächste Schritte
Die Bezirksvertretung 9 entscheidet am 13.03.2026 über die Kenntnisnahme der Messergebnisse.
Die wichtigsten Punkte
- Bezirksvertretung 9 nimmt Messergebnisse am 13.03.2026 zur Kenntnis.
- Messzeitraum: 27.11.2025 bis 23.01.2026.
- 21.711 Fahrzeuge wurden erfasst.
- Durchschnittliche Geschwindigkeit: 29 km/h.
- Geschwindigkeitsniveau liegt im Normbereich.
Themen
Beschluss & Empfehlung
- die Messergebnisse der mobilen Geschwindigkeitstafel:
Beratungsweg
Bezirksvertretung 9
KI-gestützt aufbereitet am 6. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/036/2026