Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV8/010/2025

Schulwegsicherung Richardstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Richardstraße · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Januar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten, zur Erhöhung der Schulwegsicherheit GGS Richardstraße und der Fußverkehrssicherheit im Umfeld der Kita Richardstraße und der Nutzungen am Bürgerhaus Eller folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. Ergänzung der Schilder mit Vz. 133 (Fußgänger) auf der Richardstraße und Jägerstraße um den Zusatz „Schule" bzw. „Schulweg" und weiße Hinterlegung 2. Markierung von Wartelinien (Vz. 341) an der Einmündung Richardstraße/Jägerstraße 3. Anpassung der Zeiten des abso luten Halteverbots auf der Jägerstraße stadteinwärts auf 7-17 Uhr (statt 8-17 Uhr) 4. Anlage eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) auf der Jägerstraße auf Höhe der Parkplatzeinfahrt Eller Mitte 5. Einsatz der mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafel (GAT) auf d er Jägerstraße Die Verwaltung teilt zu diesen Anregungen mit: Antwort zu Punkt 1-3.: Die Gemeinschaftsgrundschule Richardstraße wie auch das Familienzentrum Richardstraße (Kita) liegen inmitten einer großen Tempo 30-Zone mit grundsätzlicher Rechts-vor-Links-Regelung, auf Basis dessen unter anderem die Schulwege im Quartier grundsätzlich sicher von Schülern und Schülerinnen eigenständig zurückgelegt werden können. Piktogramme „30" unterstützen niedrige Geschwindigkeiten auf der Richardstraße. Diese wurden durch die Auswertungen der Geschwindigkeitsanzeigetafel aus dem Jahr 2023 auf der Richardstraße bestätigt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Richardstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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BV8/010/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Schulwegsicherung Richardstraße Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 23.01.2025 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 28.11.2024 folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten, zur Erhöhung der Schulwegsicherheit GGS Richardstraße und der Fußverkehrssicherheit im Umfeld der Kita Richardstraße und der Nutzungen am Bürgerhaus Eller folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. Ergänzung der Schilder mit Vz. 133 (Fußgänger) auf der Richardstraße und Jägerstraße um den Zusatz „Schule" bzw. „Schulweg" und weiße Hinterlegung 2. Markierung von Wartelinien (Vz. 341) an der Einmündung Richardstraße/Jägerstraße 3. Anpassung der Zeiten des abso luten Halteverbots auf der Jägerstraße stadteinwärts auf 7-17 Uhr (statt 8-17 Uhr) 4. Anlage eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) auf der Jägerstraße auf Höhe der Parkplatzeinfahrt Eller Mitte 5. Einsatz der mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafel (GAT) auf d er Jägerstraße Die Verwaltung teilt zu diesen Anregungen mit: Antwort zu Punkt 1-3.: Die Gemeinschaftsgrundschule Richardstraße wie auch das Familienzentrum Richardstraße (Kita) liegen inmitten einer großen Tempo 30-Zone mit grundsätzlicher Rechts-vor-Links-Regelung, auf Basis dessen unter anderem die Schulwege im Quartier grundsätzlich sicher von Schülern und Schülerinnen eigenständig zurückgelegt werden können. Piktogramme „30" unterstützen niedrige Seite 2 Geschwindigkeiten auf der Richardstraße. Diese wurden durch die Auswertungen der Geschwindigkeitsanzeigetafel aus dem Jahr 2023 auf der Richardstraße bestätigt. Das Gefahrzeichen Vz102 (Kreuzung oder Einmündung) weist an den Einmündungen der Richardstraße zur angrenzenden Veehstraße bzw. Jägerstraße gesond ert auf die geltende Vorfahrtsregelung hin. Das Gefahrzeichen Vz136 „Kinder" auf der Richardstraße wie Jägerstraße weist gut erkennbar auf die besondere Situation im direkten Schul- und Kitaumfeld hin. Die Verwaltung nimmt den Beschluss der Bezirksvertretu ng 8 zum Anlass, die Verständlichkeit und Wahrnehmbarkeit der bestehenden Beschilderung nach StVO zu überprüfen sowie die zeitliche Begrenzung der Halteverbote an das Verkehrsgeschehen in der Jägerstraße anzupassen bzw. aus Gründen eines verbesserten Verkehrsflusses aufzuheben. Der Einsatz von Wartelinien (Verkehrszeichen Vz341) setzt ein Vorhandensein einer Vorfahrtsregelung (Verkehrszeichen Vz205) voraus und ist in der genannten Einmündung nicht anwendbar. Antwort zu Punkt 4.: Die Jägerstraße liegt in einer Tempo 30-Zone. Fußgängerüberwege (FGÜ) sind in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich. Gleichwohl kann auf der Jägerstraße zur Schulwegsicherung ein FGÜ eingerichtet werden. Nähere Informationen bezüglich der genauen Schulwegrouten liegen der Verwaltung nicht vor. Dennoch ist aus Verwaltungssicht der vorgeschlagene Bereich auf Höhe der Parkplatzeinfahrt Eller-Mitte nicht geeignet, die Schulwegsicherheit signifikant zu erhöhen. Vielmehr sollte aus Verwaltungssicht eine Queru ngsstelle zwischen dem Zugang zum Bürgerhaus und dem Knotenpunkt Jägerstraße / Richardstraße eingerichtet werden. Sollte die Bezirksvertretung 8 die Planung einer Querungsstelle in diesem Bereich wünschen, wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Die Planung kann dann, in Abhängigkeit von den bereits anstehenden Planungen, abgearbeitet werden. Ein Zeitpunkt kann aufgrund der Vielzahl an Maßnahmen nicht benannt werden. Antwort zu Punkt 5.: Im direkten Umfeld Bürgerhaus / Kita findet sich leider kein geeigneter Standort für die Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel (GAT). Allerdings kann hier wahrscheinlich im Bereich von Haus Nr. 24 eine GAT aufgestellt werden, da sich nur dort ein geeigneter Schildermast befindet. Dieser Standort wird in die Prüfliste mit aufgenommen. Aktuell befinden sich auf dieser Liste noch einige weitere Standorte aus dem Stadtbezirk 8, so dass kein konkreter Zeitpunkt für die Aufstellung benannt werden kann.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/010/2025