Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV1/062/2026

Sicherung der freien Ausfahrtmöglichkeit von Einsatzfahrzeugen der Feuerwache auf der Münsterstraße; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 30.01.2026; BV1/023/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Münsterstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 24. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Verwaltung nimmt den Beschluss zum Anlass, die Ausfahrtssituation an den Wachen zu überprüfen und bei Bedarf ergänzende Maßnahmen umzusetzen. Eine Wiederholung von bestehenden Regelungen durch Markierungen stellt hierbei nur eine Möglichkeit dar.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Verwaltung wurde gebeten, vor den Ausfahrten der Feuerwache auf der Münsterstraße eine gut sichtbare Markierung für das absolute Halteverbot auf dem Gehweg oder an anderer geeigneter Stelle aufzubringen.

Stellungnahme der Verwaltung: Auf Basis §12 Straßenverkehrsordnung ist das Halten an Feuerwehrzufahrten unzulässig. Dies wird durch Verkehrszeichen Vz283 Halteverbot für den Fahrbahnrand verschärft.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 24. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Münsterstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV1/062/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen ansehen

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 8.4

    Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV1/062/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Sicherung der freien Ausfahrtmöglichkeit von Einsatzfahrzeugen der Feuerwache auf der Münsterstraße; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 30.01.2026; BV1/023/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 27.02.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, vor den Ausfahrten der Feuerwache auf der Münsterstraße eine gut sichtbare Markierung für das absolute Halteverbot auf dem Gehweg oder an anderer geeigneter Stelle aufzubringen. Stellungnahme der Verwaltung: Auf Basis §12 Straßenverkehrsordnung ist das Halten an Feuerwehrzufahrten unzulässig. Dies wird durch Verkehrszeichen Vz283 Halteverbot für den Fahrbahnrand verschärft. Im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung stehen Ordnungsamt, Amt für Verkehrsmanagement und Feuerwehr im ständigen Kontakt, um die Handlungsfähigkeit der Feuerwehr bestmöglich zu gewährleisten. Hierzu gehört auch das Freihalten der Ausfahrten der neun bestehenden Feuer- und Rettungswachen. Die Verwaltung nimmt den Beschluss zum Anlass, die Ausfahrtssituation an den Wachen zu überprüfen und bei Bedarf ergänzende Maßnahmen umzusetzen. Eine Wiederholung von bestehenden Regelungen durch Markierungen stellt hierbei nur eine Möglichkeit dar.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/062/2026