Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV5/003/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 5
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 27.01.2026 Kenntnisnahme
1. Förderung Buchprojekt „ Juden in Kaiserswerth " , Vorlage BV5/120/2025
BV-Sitzung vom 24. Juni 2025
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgende Beschluss:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Konzeptionierung, Erstellung und Publikation
des Buchprojektes „ Juden in Kaiserswerth " in Kooperation mit der Mahn- und
Gedenkstätte Düsseldorf mit einem Betrag von 5.000 Euro zu unterstützen.
Die Mittel werden aus den frei verfügbaren Mitteln der Bezirksvertretung im
laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Nachdem die Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf das Buch „ Geschichte der Juden in
Kaiserswerth " erstellt und gemeinsam mit der Bezirksvertretung 5 am 17. Dezember
2025 der Öffentlichkeit vorgestellt hat, wurden, entsprechend des Beschlusses, die
Mittel in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung gestellt.
2. Angermund: Nutzung und Zustand des Hauses Litzbrück, Vorlage
BV5/117/2025
BV-Sitzung vom 30. September 2025
Welche Gründe haben dazu geführt, dass das Gebäude nicht unter
Denkmalschutz gestellt werde kann?
Das ehemalige Hotel „ Haus Litzbrück " , Bahnhofstraße 33 in Angermund,
wurde 1909 als Hotel errichtet und in der Folgezeit durch Um- und Erwei-
terungsbauten kontinuierlich an den wachsenden Bedarf des Hotels angepasst.
Demnach stellte das Objekt sich bei der Besichtigung des Instituts für
Denkmalschutz und Denkmalpflege zusammen mit dem LVR-Amt für Denk-
malpflege im Jahr 2022 sehr heterogen und überformt dar. Aufgrund dessen
Seite 2
musste das Ergebnis der Prüfung eines etwaigen Denkmalwerts, dem der Be-
sichtigungstermin diente, negativ ausfallen.
Auch wenn das Gebäude im Kern bauzeitlich erhalten ist, ist im Konkreten
keine aussagekräftige authentische Erlebbarkeit der historischen, ursprüng-
lichen Anlage mehr gegeben. Hierfür sind im Äußeren die vielfältigen und
massiven An- und Erweiterungsbauten verantwortlich. Dazu kommt im
Inneren, dass auch dort kontinuierliche Veränderungen und Umbauten durch-
geführt worden sind.
3. Lärmbelästigung durch Feuerwerkskörper rund um Toni-Turek-Realschule
und Max-Planck-Gymnasium, Vorlage BV5/134/2025
BV-Sitzung vom 30. September 2025
Ist der Verwaltung bekannt, dass aktuell mehrfach Lärmbelästigungen durch
Feuerwerkskörper stattfinden und kann eine stärkere Präsenz des Ordnungs-
und Servicedienstes, auch zu Abend- und Nachtzeiten stattfinden?
Bei Leitstelle des Ordnungsamtes sowie dem Beschwerdemanagement sind
bislang lediglich vereinzelt Beschwerden über Lärmbelästigungen durch Feuer-
werkskörper eingegangen. Hinweise auf räumliche oder zeitliche Schwer-
punkte, die weitere Ermittlungen ermöglichen könnten, lassen sich daraus bis-
lang nicht ableiten.
Der betroffene Bereich wird weiterhin regemäßig durch die Einsatzkräfte
kontrolliert. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen,
der aktuellen Einsatzlage sowie anderer Prioritäten. Die Situation wird
fortlaufend beobachtet, um bei Bedarf weitere Maßnahmen ergreifen zu
können. Eine anlassunabhängige Stärkung der Präsenz erscheint angesichts
der geringen Fallzahlen und der fehlenden Hinweise auf konkrete Täter nicht
angemessen.
4. Dringend notwendige Verkehrsregelung im Bereich der internationalen
Schule, Vorlage BV5/142/2025
In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 wurden folgende Zusatzfragen ge-
stellt:
1. Wie oft hat die Landespolizei zur Hol- und Bringzeit den Bereich der Inter-
nationalen Schule, Niederrheinstraße 323 beziehungsweise 336 kontrolliert?
2. Wurden beziehungsweise werden seitens der Verwaltung Gespräche mit der
Internationalen Schule bezüglich der Beseitigung der Missstände geführt?
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Die Mitarbeitenden der Polizei befinden sich im Rahmen von Objektschutz-
maßnahmen, insbesondere zu den Schulzeiten, sehr häufig in diesem Bereich.
Eine Einsatzrecherche für die Niederrheinstraße 323 und 336 ergab, dass es in
diesem Jahr keinerlei der Anfrage entsprechenden Einsätze gab. Auch ist der
Polizeiinspektion Nord kein Beschwerdeaufkommen bekannt.
2. Seitens der Fachverwaltung wurden bislang keine Gespräche mit der
Internationalen Schule geführt, da das Problem bisher so nicht bekannt war
und es sich zudem, wie bereits mitgeteilt wurde, um fließenden Verkehr in der
Zuständigkeit der Landespolizei handelt.
Seite 3
5. Riesige Baumstämme am Rheinufer in Kaiserswerth könnten die untere
Hochwasserschutzmauer beschädigen, Vorlage BV5/147/2025
Bei wem kann Unrat am Rheinufer gemeldet werden?
Da der Rhein als Bundeswasserstraße in den Zuständigkeitsbereich des
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Rhein (WSA Rhein) fällt und damit auch
die Reinigung der direkten Uferbereiche, sollte Treibgut, welches im Rhein und
an den direkten Uferbereichen auftritt, direkt beim WSA Rhein gemeldet
werden.
Der Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) überprüft regelmäßig alle Hoch-
wasserschutzanlagen und entfernt Bewuchs an den Anlagen nach Bedarf.
Sofern akut Bedenken vorliegen, kann es parallel sinnvoll sein den SEBD zu
kontaktieren, der jeden Einzelfall überprüfen und beurteilen wird, um bei
vorliegenden Gefahren an den Hochwasserschutzanlagen durch ordnungs-
gemäße Entfernung des Bewuchses aktiv zu werden.
6. Toilettenhäuschen an der Burgallee in benutzbarem Zustand erhalten!,
Vorlage BV5/157/2025
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung 5 bittet darum, das Toilettenhäuschen an der Burgallee in
Kaiserswerth in benutzbarem Zustand zu erhalten, insbesondere den bestialischen
Gestank auf der Herrentoilette zu beseitigen.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Toilettenanlage wurde vom Amt für Gebäudemanagement überprüft. Die Senke
sowie der Ablauf wurden vollständig gereinigt und der Urinstein entfernt. Dadurch
konnte der ordnungsgemäße Ablauf der Toilettenanlage wiederhergestellt werden.
Aus baufachlicher Sicht ergeben sich keine weiteren Instandsetzungsbedarfe und die
festgestellte Geruchsbelästigung sollte nicht wieder auftreten.
7. Ortstermin zum schadhaften Pflaster in der Edmund-Bertrams-Straße,
Vorlage BV5/163/2025
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung über Gründe für das schadhafte
Pflaster in der Edmund-Bertrams-Straße und der Oberdorfstraße in Kalkum sowie
über Möglichkeiten einer Reparatur zu berichten.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Dem Amt für Verkehrsmanagement ist der teilweise instandsetzungsbedürftige
Zustand der Edmund-Bertrams-Straße durch regelmäßige Zustandserfassungen und
-bewertungen bekannt.
Anlässlich des vorgenannten Beschlusses der Bezirksvertretung hat eine zusätzliche
Überprüfung ergeben, dass im oben genannten Bereich punktuelle Instandsetzungs-
arbeiten erforderlich sind. Diese Arbeiten werden in Abhängigkeit der Witterungslage
im kommenden Jahr durchgeführt.
Bis dahin wird die Straße durch regelmäßige Kontrollen von geschultem Personal im
Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung stets mit geeigneten Mitteln in einem
verkehrssicheren Zustand gehalten.
Seite 4
8. Klimaanpassung und Baumpflanzungen im neu gestalteten Abschnitt der
Alten Landstraße 239, 241, 243, Vorlage BV5/130/2025
BV-Sitzung vom 25. November 2025
Handelt es sich bei den notwendigen Parkständen um Parkplätze für die
Öffentlichkeit oder um baurechtliche Stellplätze für die Bewohnerinnen und
Bewohner?
Es handelt sich bei den Parkständen um „ öffentliche " Parkstände und nicht um
Stellplätze für die Bewohnerinnen und Bewohner.
9. Hygienemangel beim Kaiserfest im September 2025, Vorlage
BV5/176/2025
BV-Sitzung vom 25. November 2025
War der Verwaltung bekannt, dass Essstände ohne Wasser vorhanden waren?
Zum Zeitpunkt der Veranstaltung lagen keine Hinweise über eine unzureichen-
de Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorgaben auf dem Kaiserfest 2025 vor.
Somit wurde im Rahmen der Stichprobenplanung auf Kontrollen der Lebens-
mittelüberwachung auf dem Kaiserfest 2025 verzichtet. Kenntnisse über eine
unzureichende Wasserversorgung liegen nicht vor.