Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet

Bezirksvertretung 5

Abgeschlossen
Dauer 1 Std. 27 Min.
Ort Rathaus Kaiserswerth - Sitzungssaal
Gremium Bezirksvertretung 5

Bezirksvertretung kompakt

Die Sitzung der Bezirksvertretung auf einen Blick

27.01.2026 · Bezirksvertretung 5

Mit offizieller Niederschrift aktualisiert

Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.

TOP 3 Beschlossen

Bauantrag Kreuzbergstraße 79 – Neubau einer Strahlentherapie-Praxis

einstimmig beschlossen

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

TOP 6 Beschlossen

Bauantrag Edmund-Bertrams-Straße 35 – Neubau Einfamilienhaus

einstimmig beschlossen

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

TOP 10 Beschlossen

Bauantrag Schulweg 18 – Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage

einstimmig beschlossen

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

2 weitere wichtige Entscheidungen anzeigen
TOP 11 Beschlossen

Bauantrag Duisburger Landstraße 21 – Neubau eines Einfamilienhauses mit Fahrradgarage

mehrheitlich beschlossen

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

TOP 4 Beschlossen

Bauantrag Droste-Hülshoff-Straße 2 – Neuerrichtung eines Einfamilienhauses auf bestehendem Kellergrundriss

einstimmig beschlossen

Quelle: amtliche Sitzungsdaten

Bezirksvertretung 5 · Sitzung vom 27.01.2026

Worum es geht – und was dokumentiert ist

Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.

23 öffentliche TOPs mit Ergebnisvermerk 2 Themen mit zugeordneten schriftlichen Antworten 15 Themen mit lesbaren Originalpassagen

Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 24.02.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.

Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.

Weitere Themen dieser Sitzung

Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.

TOP 3 · Bauantrag Kreuzbergstraße 79 – Neubau einer Strahlentherapie-Praxiseinstimmig beschlossen
TOP 3 · BV5/011/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Die Bezirksvertretung stimmt der Erteilung der Baugenehmigung zu.

Aus „Sachdarstellung“

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5185/003 aus dem Jahr 1934, in dem Fluchtlinien zur Straßenbegrenzung sowie Festsetzungen zur Vorgartentiefe festgesetzt sind. Die weitere planungsrechtliche Beurteilung erfolgt gemäß § 34 Baugesetzbuch.

TOP 4 · Bauantrag Droste-Hülshoff-Straße 2 – Neuerrichtung eines Einfamilienhauses auf bestehendem Kellergrundrisseinstimmig beschlossen
TOP 4 · BV5/007/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich des Überschreitens von Baugrenzen und der Bebauungstiefe.

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5181/005. Dieser setzt unter anderem Baugrenzen und eine Bebauungstiefe von 15 m fest. Auf dem bestehenden Kellergrundriss soll ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage errichtet werden.

TOP 6 · Bauantrag Edmund-Bertrams-Straße 35 – Neubau Einfamilienhauseinstimmig beschlossen
TOP 6 · BV5/004/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 Absatz 2 BauGB. Die Eigenart der näh eren Umgebung entspricht einem r einen Wohngebiet (WR). Das neu geplante Gebäude muss daher nach Art der Nutzung zulässig sein und sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Aus „Begründung“

Das Wohnhaus ist hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig. In der näheren Umgebung sind sowohl I- als auch II-geschossige Bauten in offener Bauweise vorhanden. Als Referenzgebäude wird das Wohnhaus Edmund-Bertrams-Straße 41 herangezogen, das eine Traufhöhe von 6,60 m sowie eine Firsthöhe von 9,74 m aufweist. Die Grundfläche dieses Gebäudes beträgt 245 m².

TOP 7 · Bauantrag Auf der Hofreith 3, 5, 7 – Errichtung eines Einfamilienhauses und einer Doppelhaushälfteeinstimmig beschlossen
TOP 7 · BV5/005/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 Absatz 2 BauGB. Die Eigenart der näheren Umgebung ents pricht einem r einen Wohngebiet (WR) Hiernach muss das Bauvorhaben nach Art der Nutzung zulässig sein und sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.

Aus „Begründung“

Die Wohnnutzung ist hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig. Als Referenzobjekt wird das Gebäude Unterdorfstraße 63 herangezogen. Dieses ist ebenfalls zweigeschossig und in offener Bauweise errichtet. Die Traufhöhe beträgt dort 6,77 m, die Firsthöhe ist mit 10,41 m geringfügig höher als das Bauvorhaben. Die Grundfläche des Referenzobjekts beträgt 122 m², die Bautiefe ca. 29 m.

TOP 8 · Bauantrag Kleianspatt 5 - Wohnhausneubaueinstimmig beschlossen
TOP 8 · BV5/006/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Kleianspatt 5 befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Art der baulichen Nutzung hier zulässig und die Erschließung gesichert ist.

Aus „Begründung“

Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet (WR). Die Nutzung zu Wohnwecken ist an dieser Stelle zulässig. Als Referenzobjekt werden das gegenüberliegenden Gebäude Kleianspatt 4 und das benachbarte Gebäude Kleianspatt 3 herangezogen. Diese sind ebenfalls zweigeschossig und in offener Bauweise errichtet.

TOP 10 · Bauantrag Schulweg 18 – Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarageeinstimmig beschlossen
TOP 10 · BV5/009/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Schulweg 18 befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet (WR).

Aus „Begründung“

Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet (WR). Die Nutzung zu Wohnwecken ist an dieser Stelle zulässig. Als Referenzobjekt wird das benachbarte Gebäude Margaretenweg 3 herangezogen. Dieses ist ebenfalls zweigeschossig und in offener Bauweise errichtet.

TOP 12 · Sportanlage Neusser Weg 94 - Teilerneuerung Kunststoffrasenbelageinstimmig beschlossen
TOP 12 · BV5/002/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Teilerneuerung des Kunststoffrasenbelags auf der Sportanlage Neusser Weg 94 (SV Lohausen) mit Gesamtkosten in Höhe von 30.000 EUR vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.

Aus „Sachdarstellung“

Der Kunststoffrasenbelag wurden 2019 letztmalig erneuert. Im Be reich vor dem südlichen Tor kommt es inzwischen zu einem starken Verschleiß des Fasermaterials. Die Fasern sind stark abgespielt und verschlissen. Die Tuftgassen sind bereits deutlich sichtbar. Der Kunststoffrasen soll daher in diesem Bereich auf einer Fläche von ca. 20x24m ausgetauscht und erneuert werden. Der vorhandene Belag wir hierzu aufgenommen und einem hochwertigen, stofflichen Recycling zugeführt. Die darunterliegende Elastische Tragschicht wird überarbeitet und eventuelle vorhandene Schäden werden beseitigt. Anschließend erfolgt der Einbau eines sandverfüllten Kunstrasenbelags nach DIN EN 15330 -1 sowie DIN 18035-7 mit Kombinationsfaser und 35mm Polhöhe.

TOP 18 · Winterdienst im Stadtbezirk 5beantwortet
TOP 18 · BV5/013/2026beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus dem Original

jetzt im Januar sind die Temperaturen sehr niedrig. Es hat viel geschneit und es hat viel Glatteis gegeben.

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

BV5/013/2026 

Anfrage Frau Dr. Dr. Hagen, FDP, vom 11. Januar 2026 
hier: Winterdienst im Stadtbezirk 5 

Frage 1: 
Gibt es eine Verordnung, dass Bürger auch die Straße von Schnee und Eis befreien 
müssen? 
 
Frage 2: 
Wi e verhält sich das mit der Beseitigung von Schnee und Eis in den Straßen, in denen es 
keinen richtig sichtbaren Bürgersteig gibt? Wer ist da für die Räumung einer Laufstrecke 
für Fußgänger zuständig? 
 
Antwort zu den Fragen 1 und 2: 
Die Winterwartung in der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der 
Landeshauptstadt Düsseldorf (SRS) geregelt. Danach obliegt die Reinigung gemäß § 2 
Absatz 2 SRS auf allen Gehwegen, Fußgängerstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen 
den Eigentümer*innen der angrenzenden und von der Straße erschlossenen 
Grundstücken. 
 
Art sowie Umfang der Reinigungsplicht regelt § 3 SRS. Im vorliegenden Fall insbesondere 
Abs. 2 Satz 1 wonach Gehwege in einer Breite von 1 Meter, Fußgängerstraßen und 
Straßen, bei denen kein oder kein getrennter Gehweg vorhanden ist (zum Beispiel 
wohnumfeldverbesserte oder verkehrsberuhigte Bereiche), auf beiden Seiten, in Sack-
gassen oder Wendehämmern alle Seiten, in einer für den Fußgängerverkehr erforder-
lichen Breite, mindestens jedoch 1 Meter, von Schnee freizuhalten sind. 
 
Die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt 
Düsseldorf steht im Internet unter https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/1/19/19- 103 
zur Verfügung. 
 
Die AWISTA Kommunal GmbH räumt und streut im Rahmen der Winterwartung die 
Fahrbahnen auf den Hauptverkehrsstraßen sowie verkehrswichtige Fußgänger-Überwege 
 
Generelle Informationen über den Winterdienst finden sich online unter 
https://www.duesseldorf.de/winterdienst

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 21 · Im Grund 9 - Einrichten einer Zick-Zack-Markierung (VZ 299)zurückgezogen
TOP 21 · BV5/012/2026zurückgezogen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten, auf der Straße, vor dem Haus „ Im Grund 9 " , eine Zick- Zack-Markierung aufzutragen.

Aus „Begründung“

Ab Im Grund 11 parken normalerweise alle Autos auf der rechten Straßenseite Richtung Lohausen Kirche. Auf dem gesamten Straßenabschnitt ist aus Platzgründen das Parken nur auf einer Straßenseite möglich. Gegenüber des Hauses Im Grund 9 jedoch, d.h. Im Grund 6 bis Im Grund 4, parken die Autos gegenüber in Fahrtrichtung Kaiserswerth. Dort können bis zu sechs Autos parken. Das ist aber nur möglich, wenn kein Auto vor dem Haus Nr. 9 parkt. Durch das Parken eines einzigen Autos vor Haus Nr. 9 fallen also bis zu sechs Parkplätze auf der anderen Straßenseite weg.

TOP 22 · Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltungzur Kenntnis genommen
TOP 22 · BV5/003/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Konzeptionierung, Erstellung und Publikation des Buchprojektes „ Juden in Kaiserswerth " in Kooperation mit der Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf mit einem Betrag von 5.000 Euro zu unterstützen. Die Mittel werden aus den frei verfügbaren Mitteln der Bezirksvertretung im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt.

4 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.

Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.

Themen dieser Sitzung

+4 weitere Themen

Amtliche Quellen

Originaldokumente

Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.

Offizielle Niederschrift Niederschrift Ö Das amtliche Wortprotokoll der Sitzung — PDF öffnen PDF →

Orte der Sitzung

Wichtige Adressen auf der Karte

Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.

Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.

Vollständige Sitzungsdaten Tagesordnung 30 TOPs

Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.

  • TOP : Anfragen aus vorherigen Sitzungen*
  • TOP : Antrag
  • TOP : Informationsvorlage
  • TOP : Informationsvorlage mit Berichterstattung
  • TOP : Neue Anfragen
  • TOP : Verwaltungsvorlagen
  • TOP 1: Anerkennung der Tagesordnung abweichend beschlossen
  • TOP 2: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 25. November 2025 einstimmig beschlossen
  • TOP 3: Bauantrag Kreuzbergstraße 79 – Neubau einer Strahlentherapie-Praxis einstimmig beschlossen
  • TOP 4: Bauantrag Droste-Hülshoff-Straße 2 – Neuerrichtung eines Einfamilienhauses auf bestehendem Kellergrundriss einstimmig beschlossen
  • TOP 5: Bauvoranfrage Leuchtenberger Kirchweg 71, 71a, 71b, 71c, 71d und 71e – Neubau von 6 Einfamilienhäusern mehrheitlich beschlossen
  • TOP 6: Bauantrag Edmund-Bertrams-Straße 35 – Neubau Einfamilienhaus einstimmig beschlossen
  • TOP 7: Bauantrag Auf der Hofreith 3, 5, 7 – Errichtung eines Einfamilienhauses und einer Doppelhaushälfte einstimmig beschlossen
  • TOP 8: Bauantrag Kleianspatt 5 - Wohnhausneubau einstimmig beschlossen
  • TOP 9: Bauvoranfrage Unterdorfstraße 39, 39a, 39b, 39c, 39d, 39e – Wohnbebauung mit Garagen vertagt
  • TOP 10: Bauantrag Schulweg 18 – Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage einstimmig beschlossen
  • TOP 11: Bauantrag Duisburger Landstraße 21 – Neubau eines Einfamilienhauses mit Fahrradgarage mehrheitlich beschlossen
  • TOP 12: Sportanlage Neusser Weg 94 - Teilerneuerung Kunststoffrasenbelag einstimmig beschlossen
  • TOP 13: Pumpenhaus Herbert-Eulenberg-Weg – Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis genommen
  • TOP 14: E-Lademöglichkeiten am Rheinbad vertagt
  • TOP 15: Baustellenmanagement der Düsseldorf in einer Stadt mit großen Messen und internationalen Leitmessen vertagt
  • TOP 16: Gefährden die Immobilienverkäufe des Flughafens das Gewerbe in Lohausen? beantwortet
  • TOP 17: Bauruine Sankt-Göres-Straße 11 - Was passiert mit der Ruine und der abgeräumten städtischen Grünfläche? vertagt
  • TOP 18: Winterdienst im Stadtbezirk 5 beantwortet
  • TOP 19: Nikolausmarkt in Kaiserswerth - Essstände ohne Wasseranschluss beantwortet
  • TOP 20: Umsetzung der weiterentwickelten NRW-Heimatförderung im Stadtbezirk 5 beantwortet
  • TOP 21: Im Grund 9 - Einrichten einer Zick-Zack-Markierung (VZ 299) zurückgezogen
  • TOP 22: Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen
  • TOP 23: Einbringung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Entwurf), Vorbericht und Anlagen sowie bezirksbezogene Ansätze** zur Kenntnis genommen
  • TOP 24: Verschiedenes
Anwesenheit Teilnehmende Personen 23 Personen
Weiterlesen im Portal Behandelte Vorlagen 16 Vorlagen

Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.

Winterdienst im Stadtbezirk 5

BV5/013/2026 - Endgültig

Bauantrag Kleianspatt 5 - Wohnhausneubau

BV5/006/2026 Entscheidung Endgültig

Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung

BV5/003/2026 zur Kenntnis Endgültig

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