Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV7/167/2024

Tempo 30 auf der Benderstraße - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 30.04.2024 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Benderstraße · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 8. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 30.04.2024 folgenden Beschluss: Die BV 7 bittet die Verwaltung, die Prüfung zur Umsetzung einer Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 40 auf Tempo 30 auf der Benderstraße zeitnah abzuschließen und dem OVA eine im Sinne der Reduzierung positive Beschlussvorlage vorzulegen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Benderstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Dokumenttexte

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BV7/167/2024 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Tempo 30 auf der Benderstraße - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 30.04.2024 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 7 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 26.11.2024 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 30.04.2024 folgenden Beschluss: Die BV 7 bittet die Verwaltung, die Prüfung zur Umsetzung einer Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 40 auf Tempo 30 auf der Benderstraße zeitnah abzuschließen und dem OVA eine im Sinne der Reduzierung positive Beschlussvorlage vorzulegen. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Die Benderstraße ist als Hauptverkehrsstraße mit Stadtteilverbindungsfunktion im Düsseldorfer Straßennetz eingestuft. Auf der Benderstraße verläuft die Stadtbahnzulaufstrecke der U73. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h ist ausschließlich aus Lärmschutzgründen zwischen den Hausnummern 2 -166 auf einer Länge von ca. 1km straßenverkehrsrechtlich zulässig. Die erforderliche Einzelfallprüfung nach Straßenverkehrsordnung ist noch nicht abgeschlossen, da die verkehrlichen Wirkungen insbesondere auf den ÖPNV sowie auf die bestehende Lichtsignalsteuerung an drei Lichtsignalanlagen noch nicht abschließend geklärt sind. Mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 10km/h würde zudem eine für den Anliegenden nur unwesentlich wahrnehmbare Reduzierung um ca. 1dB (A) erreicht. Aufgrund der Vielzahl ähnlicher Anfragen aus dem gesamten Stadtgebiet und des parallel durch das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz in Bearbeitung befindlichem Lärmaktionsplan IV kann ein Zeitpunkt einer abschließenden Einzelfallprüfung nicht genannt werden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/167/2024