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BV7/167/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 17.11.2025
Fraktion BÜ90/Die Grünen
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 02.12.2025
Betrifft:
Ampelschaltung Benderstraße / Dreherstraße / Neunzigstraße
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten die Verwaltung um
Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie verhält sich die Länge der Grün- und Gelbphasen an den
Fußgänger*innenampeln der Kreuzung Benderstraße / Dreherstraße /
Neunzigstraße im Tagesverlauf?
2. Wie beurteilt die Verwaltung die Freigabe- und Räumzeiten in dem Bereich
(aktuelle Standards, Ziel der Verkehrssicherung)?
3. Sind in den Anlagen alternative Signalprogramme mit längeren Grün- und
Gelbphasen hinterlegt, die eingesetzt werden könnten oder wird eine
Überplanung der Signalanlagen angepeilt?
Sachdarstellung:
Laut Informationen von Bürger*innen ist die Grünphase der beampelten
Kreuzung Benderstraße / Dreherstraße / Neunzigstraße sehr kurz, so dass es
insbesondere älteren Menschen und Bürger*innen mit kleinen Kindern und
Kinderwagen schwer fällt die Kreuzungen in der regulären Grünphase zu
überqueren. Es ist daher zu prüfen, ob ein effektiverer Schutz schwächerer
Verkehrsteilnehmer*innen durch verlängerte Grünphasen möglich ist.
gez.:
Eva Mörger, Tino Baier, Swantje Hoffmann, Maria Icking, Ulrich Scheinhardt
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6.1
Anlage 1 zu Vorlage BV7/167/2025
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 02.12.2025
Ampelschaltung Benderstraße / Dreherstraße / Neunzi gstraße
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frage 1:
Wie verhält sich die Länge der Grün- und Gelbphasen an den Fußgänger*innenam-
peln der Kreuzung Benderstraße / Dreherstraße / Neunzigstraße im Tagesverlauf?
Antwort:
Die Gelbphasen sind zu jeder Tageszeit und in allen Schaltprogrammen gleich lang.
Sie dienen ausschließlich der Sicherheitszeit, in der Verkehrsteilnehmende die
Kreuzung räumen können, bevor der Querverkehr Grün erhält. Die genaue Länge
dieser Gelbphase richtet sich nach der Länge der zu überquerenden Furt und wird
gemäß den geltenden Richtlinien für die Planung von Lichtsignalanlagen ermittelt.
Die Grünzeiten hingegen können variieren. Je nach Tageszeit und Verkehrsaufkom-
men sind sie in den verschiedenen Programmen unters chiedlich lang. Außerdem
kann es bei Verkehrsbeeinflussungen - beispielsweise wenn eine Straßenbahn Vor-
rang erhält - zu kurzzeitig verkürzten Grünphasen kommen. Nach den Richtlinien ist
es nicht erforderlich, dass die Grünphase allein ausreicht, um die gesamte Furt voll-
ständig zu überqueren. Es gilt als ausreichend, wenn die Hälfte der Strecke bei Grün
zurückgelegt werden kann, da zusätzlich die Gelbzeit zum Räumen zur Verfügung
steht.
Frage 2:
Wie beurteilt die Verwaltung die Freigabe- und Räumzeiten in dem Bereich (aktuelle
Standards, Ziel der Verkehrssicherung)?
Antwort:
An dieser Kreuzung sind die Grünzeiten ausreichend bemessen, so dass Fußgänge-
rinnen und Fußgänger bei normaler Gehgeschwindigkei t die komplette Furt passieren
können, sofern sie zu Beginn der Freigabe loslaufen. Langsam gehende Personen
oder solche, die die Fahrbahn erst nach Beginn der Grünphase betreten, können
ihren Weg auch bei Gelb sicher fortsetzen. Die Sicherheitszeiten sind hierfür
ausreichend bemessen.
Frage 3:
Sind in den Anlagen alternative Signalprogramme mit längeren Grün- und
Gelbphasen hinterlegt, die eingesetzt werden könnten oder wird eine Überplanung
der Signalanlagen angepeilt?
Antwort:
Die Ampelanlage verfügt über verschiedene Signalprogramme, in denen unterschied-
liche Längen der Grünphasen für die einzelnen Signalgruppen hinterlegt sind. Die
Fußgängerfreigabe kann in allen Programmen durch ve rkehrsabhängige Eingriffe -
zum Beispiel durch Vorrang für den ÖPNV - verkürzt werden. Dabei wird jedoch nie-
mals die in den Richtlinien festgelegte Mindestgrünzeit unterschritten, die notwendig
ist, damit eine Querung sicher möglich bleibt.
Im Zuge des Projekts Radleitroute 2 wird die Anlage komplett überarbeitet. Dabei
werden auch die Grün- und Sicherheitszeiten neu überprüft und bei Bedarf angepasst.