Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 9, Liste B
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 9 beschließt, Finanzmittel für die folgende Maßnahme bereitzustellen : Liste B - städtische Gebäude (Haushaltsstelle: 11.111.05.001 52415900) 1. Blumenoasen im Stadtbezirk 9 Euro 4.750 Gesamt Euro 4 . 750 Sachdarstellung / Maßnahmenbeschreibung: Haushaltsansatz Liste B für 2026 Euro 376.607 abzüglich bereits beschlossener Maßnahmen - Euro 15.000 zur Verfügung stehender Restbetrag für 2026 für o.g. Maßnahmen Euro 361.607 Zu 1. Im Stadtbezirk 9 sollen auch in diesem Jahr wieder bis zu 50 Blumenoasen in Zusammenarbeit mit dem Verein Pro Düsseldorf e.V. im Zeitraum Mitte Juni bis Mitte Oktober aufgestellt und überwiegend von Geschäftsleuten als Pat*innen gepflegt werden.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Vorgang · BV9/047/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Beschlussvorlage_BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 5.7
Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/047/2026