Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 9
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
13.03.2026 · Bezirksvertretung 9
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
schriftlich beantwortet
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Die Bezirksvertretung 9 hat am 13. März 2026 im Bürgerhaus Benrath eine Sitzung abgehalten. Wichtige Beschlüsse umfassen die Genehmigung von Bauvoranfragen und die Benennung eines Wanderparkplatzes. Zudem wurden mehrere Anträge zur Schulwegsicherheit und Verkehrssituation beraten.
Die Sitzung der Bezirksvertretung 9 fand am 13. März 2026 im Bürgerhaus Benrath statt. Die Tagesordnung umfasste die Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Genehmigung der Niederschrift sowie verschiedene Verwaltungsvorlagen und Anfragen. Die Tagesordnung wurde einstimmig anerkannt und die Niederschrift vom 30.01.2026 genehmigt.
Die Bezirksvertretung 9 ist zuständig für die Belange des Stadtbezirks 9 in Düsseldorf. In der Sitzung wurden verschiedene Themen behandelt, die die lokale Infrastruktur, soziale Projekte und die Verkehrssicherheit betreffen.
Die Bezirksvertretung hat mehrere wichtige Beschlüsse gefasst, darunter die Genehmigung einer Bauvoranfrage für den Neubau einer Kita und die Benennung des Wanderparkplatzes zwischen der Drängenburger Straße und dem Baumberger Weg in "An Piels Loch". Diese Maßnahmen betreffen die lokale Gemeinschaft und die Verbesserung der Infrastruktur.
Die Verwaltung wird die beschlossenen Maßnahmen umsetzen und die Anträge zur Schulwegsicherheit weiter prüfen.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 9. April 2026 · gpt-4o-mini
Bezirksvertretung 9 · Sitzung vom 13.03.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 11.05.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 beschließt gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen Herr Welski als Vertretung des Behindertenrates für den Stadtbezirk 9 zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 9 mit Rederecht bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode zuzulassen.
Herr Welski wurde am 23.02.2026 im Behindertenrat für den Stadtbezirk 9 gewählt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung und für das Überschreiten von Baugrenzen und der Geschossigkeit.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5872/19. Dieser setzt unter anderem hinsichtlich der Art der Nutzung eine private Grünfläche, I-Geschossigkeit und Baugrenzen fest. Folglich wird das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung um die Umsetzung der Benennung des Wanderparkplatzes zwischen der Drängenburger Straße und dem Baumberger Weg in „ An Piels Loch " . Der Parkplatz hat zurzeit keinen offiziellen Namen. Im Volksmund wird dieser Ort „ Piels Loch " genannt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die zuständigen Fachverwaltungen der Landeshauptstadt Düsseldorf, für das Bezirksradwegenetz im Stadtbezirk 9 folgenden Änderungsvorschlag zu prüfen: Herausnahme der Verbindung vom Benrather Schloßparkufer über die Haus-Endt- Straße nach Urdenbach (über den Fußgängerweg) und Ersatz dieser Teilstrecke durch den Fuß- und Radweg über die sogenannte „ Hundewiese " . Soweit notwendig, ist dieser wassergebundene Weg so zu verbreitern, dass ein Zweirichtungsverkehr für beide Nutzergruppen ungefährdet möglich ist.
Die bisherige Verbindung vom Benrather Rheinufer nach Urdenbach Richtung Krankenhaus und Dorfmitte führt zwischenzeitlich ungebremst zwischen zwei Häuserzeilen der Haus-Endt-Straße hindurch, die zudem durch einen beidseitigen Heckenbewuchs insoweit schwer einsehbar sind, dass aus den einzelnen Grundstücken herauskommende Fußgänger erst im allerletzten Moment gesehen werden können. Außerdem spielen immer wieder Kinder in diesem bisher durch Umlaufgitter vor fließendem Radverkehr geschützten Wegebereich. Um potentielle Unfallszenarien in diesem Bereich dauerhaft ausschließen zu können ist es daher notwendig, dass Bezirksradwegenetz zum Vorteil aller Betroffenen an dieser Stelle geringfügig zu verändern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Benrodestraße und deren Verlängerung (Schöne Aussicht) ab der Kappeler Straße Richtung Schöne Aussicht zur Fahrradstraße umgewidmet werden kann mit zusätzlicher Beschilderung Anwohner frei bzw. Anlieger frei. Dabei könnte man sich an dem Hildener Modell orientieren.
Das neue Schlossgymnasium an der Benrodestraße ist bereits seit dem Frühjahr letzten Jahres bezogen. Sehr viele Schülerinnen und Schüler kommen mit dem Fahrrad oder zu Fuß von den Straßenbahnhaltestellen. Das ist sehr zu begrüßen, auch wenn immer noch zu viele Elterntaxis in die Benrodestraße fahren. Zu den Stoßzeiten, zum Schulanfang und Schulende, sind so viele Radfahrer auf der Straße und auf dem Bürgersteig, dass die Verkehrsteilnehmer sich gegenseitig gefährden. Auf der Straße fühlen sich die Radfahrer zwischen den Autos nicht sicher und weichen auf den Bürgersteig aus. Dort sind dann aber die Fußgänger und auch Anwohner, die aus der Haustür kommen, nicht sicher vor den Radfahrern. Um die Rad fahrenden Schülerinnen und Schüler, die Rad fahrenden Lehrerinnen und Lehrer und auch die Rad fahrenden Anwohner zu schützen, wäre es wichtig, dass sie in diesem Teil der Benrodestraße Vorrang vor dem motorisierten Verkehr haben. Dann wären sie auf der Straße sicherer und müssten nicht mehr den Bürgersteig benutzen und es wäre auch sicherer für alle Fußgängerinnen und Fußgänger in diesem Bereich.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hintergrund und Anlass: Entsprechend der Strategie für die Entwicklung von Mobilitätsstationen, die am 25.08.2021 vom Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschlossen wurde, soll in Düsseldorf in den nächsten zehn Jahren ein enges Netz an Mobilitätsstationen entstehen. Ziel ist es, bis 2030 100 Mobilitätsstationen zu errichten. Die Stationen zielen auf eine möglichst nahtlose Verknüpfung von verschiedenen Mobilitätsangeboten ab, um so Multi- und Intermodalität als komfortable und nachhaltige Alternative zum eigenen, privaten Pkw zu etablieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 beschließt - vorbehaltlich eines positiv abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens - die Festsetzung folgender Veranstaltungen als Jahrmärkte nach § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung auf der Hauptstraße, Börchemstraße, Friedhofstraße, Heubesstraße und auf dem Marktplatz: Benrather Maimarkt am Samstag, dem 09.05.2026, von 10:00 bis 20:00 Uhr am Sonntag, dem 10.05.2026, von 11:00 bis 20:00 Uhr Benrather Bierbörse am Freitag und Samstag, dem 21. und 22.08.2026, von 11:00 bis 23:00 Uhr am Sonntag, dem 23.08.2026, von 11:00 bis 21:00 Uhr.
Der Marktveranstalter hat die Festsetzung der oben genannten Veranstaltungen beantragt. Die Veranstaltungen finden seit Jahren regelmäßig und erfolgreich in Benrath statt. Das Verwaltungsverfahren war bei Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen. In den vergangenen Jahren bestanden keine Ablehnungsgründe und es gab keine Beschwerden. Das Weihnachtsdörfchen beginnt einheitlich mit den Weihnachtsmärkten in der Innenstadt am Donnerstag vor Totensonntag. Am Totensonntag bleibt der Markt geschlossen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 beschließt, Finanzmittel für die folgende Maßnahme bereitzustellen : Liste B - städtische Gebäude (Haushaltsstelle: 11.111.05.001 52415900) 1. Blumenoasen im Stadtbezirk 9 Euro 4.750 Gesamt Euro 4 . 750 Sachdarstellung / Maßnahmenbeschreibung: Haushaltsansatz Liste B für 2026 Euro 376.607 abzüglich bereits beschlossener Maßnahmen - Euro 15.000 zur Verfügung stehender Restbetrag für 2026 für o.g. Maßnahmen Euro 361.607 Zu 1. Im Stadtbezirk 9 sollen auch in diesem Jahr wieder bis zu 50 Blumenoasen in Zusammenarbeit mit dem Verein Pro Düsseldorf e.V. im Zeitraum Mitte Juni bis Mitte Oktober aufgestellt und überwiegend von Geschäftsleuten als Pat*innen gepflegt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Aus welchen Gründen werden am Standort Ickerswarder Straße 172 nach Abschluss der Baumaßnahmen weiterhin zwei Altkleidercontainer innerhalb einer Parkbucht vorgehalten und welche fachlichen Kriterien (z. B. Einzugsbereich, Befüllungsgrad, Entleerungsintervalle, Verkehrssicherheit oder Barrierefreiheit) waren für die Standortwahl und die Anzahl maßgeblich?
Im ländlich geprägten Stadtteil Himmelgeist besteht nur ein sehr begrenztes Angebot an öffentlichen Stellplätzen. Durch die Aufstellung von zwei Altkleidercontainern innerhalb einer Parkbucht entfällt dauerhaft Parkraum im Straßenraum. Da die Baumaßnahmen und die hierfür eingerichtete provisorische Containeranordnung inzwischen beendet sind und geeignete Flächen im Seitenraum weiterhin vorhanden erscheinen, bedarf die derzeitige Nutzung eines Stellplatzes einer erneuten fachlichen Begründung. Ziel ist ausdrücklich nicht eine Einschränkung der Wertstofferfassung, sondern eine möglichst verträgliche Lösung, bei der die Entsorgung weiterhin gesichert bleibt und vorhandener Parkraum wieder nutzbar gemacht wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1.Aus welchem konkreten Anlass und auf wessen Veranlassung wurde die genannte Einzelfallprüfung aufgenommen, und handelt es sich dabei um eine rein auskunftsbezogene Prüfung oder bereits um eine vorbereitende Maßnahme mit Blick auf eine mögliche Geschwindigkeitsbegrenzung? 2. Welche alternativen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung werden im Rahmen der Einzelfallprüfung gleichrangig geprüft, nach welchen fachlichen Kriterien erfolgt deren Bewertung, und wie wird sichergestellt, dass die Prüfung ergebnisoffen erfolgt? 3. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form sollen der Ordnungs- und Verkehrsausschuss sowie die Bezirksvertretung 9 in den Prüfprozess eingebunden werden, und wie wird ausgeschlossen, dass durch die laufende Prüfung eine faktische Vorfestlegung vor der politischen Entscheidung erfolgt?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wieso wurde der provisorische Radfahrstreifen an der Benrather Schlossallee von der Schönen Aussicht zur Pigageallee über Karneval entfernt, obwohl die Bauarbeiten am Deich des Benrather Schlossufers noch nicht vollständig abgeschlossen sind? 2. Wieso ist keine Information der Bezirksvertretung erfolgt? 3. Schon seit 2020 gibt es den interfraktionellen Beschluss, auf diesem Abschnitt der Benrather Schlossallee einen dauerhaften Radstreifen einzurichten. Wie ist der Stand der Planung dafür?
Auf der Benrather Schlossallee fehlt seit langem ein durchgehender Radweg. Radfahrende müssen zwischen den Straßenbahnschienen und parkenden Fahrzeugen fahren. Und radeln dabei entweder zu dicht an den parkenden Fahrzeugen, womit Unfallgefahr durch Dooring besteht. Oder müssen häufig die Straßenbahnschienen überqueren, was ebenfalls unfallträchtig ist, vom Kfz- Verkehr wenig akzeptiert und oft mit Hupen kommentiert wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wieso wurde an der Urdenbacher Allee in beiden Richtungen ein Radschutzstreifen ohne Sicherheitsabstand zum Parkplatz-Streifen markiert, der komplett innerhalb der unfallträchtigen Dooring-Zone liegt, und wurde in den letzten Wochen sogar noch erneuert?
Die Fahrspuren der Urdenbacher Allee sind von der Koblenzer Straße bis zur Bushaltestelle „ D-Benrath, Krankenhaus " in der Mitte durch Grünflächen mit Bordsteinkanten getrennt. Die in beiden Fahrtrichtungen eingerichteten Parkplatz-Streifen sind aufgrund des Krankenhauses in unmittelbarer Umgebung stark frequentiert. Des Weiteren ist ein schmaler Schutzstreifen für Radfahrende in der Dooring-Zone markiert. Häufig parken PKW teilweise noch auf dem Radschutzstreifen, vor allem breite PKW/SUV, oder wenn Beifahrer rechts noch aussteigen wollen. Dadurch ist der Radschutzstreifen noch schmaler. Die verbleibende Fahrbahnbreite zwischen der gestrichelten Linie des Schutzstreifens und der Bordsteinkante links beträgt zwischen 3 m und 3,30 m. Sogenannte Dooring-Unfälle, bei denen Autofahrende die Autotür öffnen, und damit einen Zusammenstoß mit Radfahrenden verursachen, sind laut Polizeibericht eine häufige Ursache für teils schwere Unfälle. Radfahrende, die in der Dooring-Zone fahren, bekommen bei Gericht eine Mitschuld an den Unfällen, da sie den notwendigen Sicherheits-Abstand zu den parkenden Fahrzeugen nicht eingehalten haben. Das bedeutet, Radfahrende, die keine Dooring-Unfälle riskieren und keine Mitschuld zugesprochen bekommen wollen, müssen links vom Schutzstreifen fahren. Die verbleibende Fahrbahnbreite ist für den Kfz-Verkehr dann deutlich zu schmal zum Überholen. Ein Fahrrad, das mit ca. 1 m Abstand zu den parkenden Autos, also knapp außerhalb der Dooring-Zone, fährt, kann dann nicht mehr mit dem erforderlichen Sicherheits-Abstand von 1,50 m überholt werden. Da die Autofahrenden dies dennoch regelmäßig machen bzw. die Radfahrenden durch Hupen nötigen, ist ein Überholverbot für zweispurige Fahrzeuge an diesem Abschnitt zwingend geboten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie häufig kontrolliert der Ordnungs-und Servicedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf die Parkvergehen auf der Kölner Landstraße zwischen dem Werstener Kreuz und der Ickerswarder Straße? 2 . Wie beabsichtigt die Verwaltung, die beiden Engstellen des getrennten Geh- und Radwegs (Zeichen 241) vor der Stadtteilbücherei Wersten (Kölner Landstraße/ Liebfrauenstr. 1; siehe Foto 1) und vor der Filiale des Haushaltsdiscounters (Kölner Landstraße 174; siehe Foto 2) zu entschärfen?
Die Anwohner der Kölner Landstraße zwischen dem Werstener Kreuz und der Ickerswarder Straße beschweren sich schon seit längerer Zeit über die angespannte Verkehrssituation in diesem Bereich, die auch durch unzulässiges Gehwegparken weiter verschärft wird. Nach §12 Abs. 4 StVO und §12 Abs. 4a StVO ist es grundsätzlich verboten, den Gehweg bzw. Teile des Gehwegs zum Parken eines Kraftfahrzeugs zu nutzen (VG Bremen, Urteil vom 11.11.2021; 5 K 1968/19). Durch die hohe Konzentration von Einzelhandelsgeschäften und durch mehrere Gesundheitseinrichtungen in diesem Abschnitt der Kölner Landstraße 135 bis 180 sind vor allem zur Mittags- und Abendzeit sehr viele Fußgänger und auch Fahrradfahrende auf dem getrennten Geh- und Radweg (Zeichen 241) unterwegs.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Besteht die Möglichkeit, die Umlaufschranke neben der Max-Born-Straße 42 derart zu modifizieren, so dass auch Lastenfahrräder oder Dreiräder für mobilitätseingeschränkte Personen diese Umlaufschranke passieren können? 2 . Warum ist diese Umlaufschranke nicht rot-weiß-gestreift, obwohl nach §43 (1) StVO solche Verkehrseinrichtungen rot-weiß-gestreift sein sollen?
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW hat nach einem tödlichen Radunfall im ostwestfälischen Halle im März 2023 die Kommunen in einem Erlass vom 17.01.2024 aus Sicherheitsgründen aufgefordert, Poller und Umlaufschranken auf Radwegen zu überprüfen. Dieser Erlass wurde auf der Internetseite des Ministeriums nochmals am 06.03.2024 veröffentlicht ( „ Mehr Sicherheit auf Radwegen " ). Wichtig bei der Begutachtung ist, dass eine „ Gefahrenstelle nicht durch eine andere Gefahr ersetzt wird " . So berichtete die „ WDR Lokalzeit " am 16.03.2024, dass im ostwestfälischen Halle nach dem Entfernen der Verkehrseinrichtungen Autofahrer den zuvor abgesperrten Fuß- und Radweg wieder als Abkürzung genutzt haben. Bei unbedingt erforderlichen Sperrmaßnahmen sollten Alternativen wie „ Verkehrszeichen, Markierungen oder sonstige bauliche Maßnahmen " geprüft werden, damit Verkehrsteilnehmer nicht unnötig gefährdet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf, den Stadtbezirk 9 in die Publikationsreihe „ Spurensuche(n). Die NS-Zeit im Stadtbezirk XX " aufzunehmen und einen Rundgang durch den Stadtbezirk 9 auszuarbeiten, der an Verfolgte und Täter der Gewaltherrschaft, an besondere Orte und Schauplätze der Geschichte, an Bauwerke und Machtzentralen, aber auch an Mitmenschlichkeit und stille Hilfen erinnert.
Für die Stadtbezirke 4, 6 und 8 hat die Mahn- und Gedenkstätte in den vergangenen Jahren zur Stadtgeschichte vor Ort und im Quartier in der Zeit des Nationalsozialismus recherchiert, Rundgänge ausgearbeitet und diese in Form von Broschüren publiziert, die kostenlos an Interessierte ausgegeben werden. Es ist wichtig, durch diese lokalen Forschungen für den Stadtbezirk Neun herauszuarbeiten, dass auch in der unmittelbaren Nachbarschaft Verfolgte und Täter der Gewaltherrschaft lebten und handelten, dass es auch hier Machtzentralen des Nationalsozialistischen Staates gab und wie sich Bürgerinnen und Bürger dem Regime gegenüber verhielten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die zuständige Fachverwaltung, den Hol- und Bringverkehr zu den beiden Grundschulen auf der Schillstraße in Hassels zu optimieren. So soll die Hol- und Bringzone Am Schönenkamp etwa auf Höhe der Hausnummer 150 (Abb.1, in blau) zurückgebaut und stattdessen eine auf der Hasselsstraße etwa auf Höhe der Hausnrummer 130 bis 136 (Abb.1, in gelb u. Abb. 2) eingerichtete werden. Ebenso soll geprüft werden, ob und gegebenenfalls wie die Einfahrt in die Schillstraße zu bestimmten Zeiten gesperrt werden kann.
Auf Beschluss der Bezirksvertretung 9 wurden in der Umgebung der beiden Grundschulen auf der Schillstraße in Hassels Hol- und Bringzonen eingerichtet. Dies wurde von den Schulleitungen durch Elterninformationen flankiert. Die Erfahrung beider Schulleitungen ist, dass die Hol- und Bringzone auf der Hasselsstraße auf der Höhe Hausnummer 111 in Fahrtrichtung Benrath gut angenommen wird, während die Hol- und Bringzone Am Schönenkamp kaum genutzt wird. Beide Schulleitungen wünschen sich stattdessen eine Hol- und Bringzone auf der Hasselsstraße in Fahrtrichtung Schönenkamp, sodass Kinder, die dort aus dem Auto herausgelassen werden, bis zur Schule keine Straße mehr überqueren müssen. Auf diesem Stück gilt werktags tagsüber ein eingeschränktes Halteverbot. Ebenso werden viele Schulkinder weiterhin mit dem Auto direkt vor das Schultor gebracht. Dabei kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen, da der Gehsteig im weiteren Verlauf der Schillstraße so schmal ist, dass Kinder auf der Fahrbahn gehen müssen. Darüber hinaus wenden einige Fahrzeuge und fahren gegen die Einbahnstraße zurück zur Hasselsstraße.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die zuständigen Fachverwaltungen der Landeshauptstadt Düsseldorf, für die weitere Planung des Stadtbahnkonzeptes im Düsseldorfer Süden (vgl. OVA/116/2024) insbesondere bei den weiteren Planungen des Bebauungsplanes des Gebietes „ Südlich Hildener Straße " die Verbindung 10 von Benrath (Betriebshof) in den Stadtbezirk 10 nach Garath zu berücksichtigen.
Beim Stadtbahnkonzept berührt die Verbindung 10 das o.g. Planungsgebiet unmittelbar. Sie bedeutet eine Anbindung von Garath und auch Urdenbach an das Stadtbahnnetz. Diese Option muss bei der Planung Berücksichtigung finden, damit die Trasse ggf. zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden kann. Auch sollte die Anbindung der Verbindung 10 an bestehende Stadtbahnlinien bedacht werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die zuständige Fachverwaltung zu prüfen, wie der (Schul-) Weg für Radfahrende, Fussgänger:innen, seh- und gehbehinderte Menschen sowie Nutzer:innen der Stadtbahnen an der Benrather Schloßallee / Bonner Straße für alle Verkehrsteilnehmer:innen sicherer gestaltet werden kann, z. B. durch verkehrsregelnde, optische und/oder bauliche Maßnahmen.
Seit der Eröffnung des Schlossgymnasiums und der Realschule Benrath am neuen Benrather Schulcampus ist der Verkehr durch Schülerinnen und Schüler über die Bonner Straße und die Benrather Schloßallee zum Schulcampus sehr deutlich angestiegen. Erfreulicherweise ist der Schulcampus aber gut über die Stadtbahn angebunden, gerade im Winter wird der ÖPNV hier sehr stark genutzt. Neben den im 10 Minuten-Takt in beide Richtungen fahrenden Stadtbahnen und dem starken PKW- (Berufs-) Verkehr, darunter die zahlreichen Elterntaxis, nutzen nun auch die Schülerinnen und Schüler und das Lehrpersonal der beiden Schulen verstärkt in den wärmeren Monaten des Jahres diesen Bereich, um mit dem Fahrrad zu den beiden Schulen zu kommen. Aktuell gibt es für den Radverkehr vom Rheinufer kommend über die Bonner Straße Richtung Schöne Aussicht keine vor der Kurve bzw. der Stadtbahnhaltestelle liegende Querungshilfe in Richtung Wendehammer Benrodestraße. Für Radfahrende stellt zudem der hohe Bordstein Richtung Schöne Aussicht noch eine zusätzliche Hürde dar, wenn sie vom Radweg kommend in oder unmittelbar nach der Kurve - unerlaubterweise - trotzdem über den Wendehammer zur Schule kommen wollen (siehe auch Abbildungen 2 und 3).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 unterstützt die Anwendung des Bauturbos in Düsseldorf, um insbesondere den Wohnungsbau zu beschleunigen. Für die Fälle des Bauturbos, die Bebauungsplanverfahren ersetzen (insbesondere § 246e BauGB) stellt das von der Verwaltung vorgesehene Verfahren, wonach der APS nach Vorberatung der Bezirksvertretung die grundsätzliche Konzeption beschließt, eine sachgerechte Beteiligung im Zusammenhang mit der notwendigen Zustimmung der Gemeinde dar.
Die Bezirksvertretung 9 schlägt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung bzw. dem Rat vor, wie folgt zur Verwaltungsvorlage APS/007/2026 zu beschließen: „ Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Beschlussfassung zu der Verwaltungsvorlage APS/007/2026 nach folgenden Maßgaben: 1. Die auf S. 7 der Verwaltungsvorlage vorgeschlagene Übertragung in die Zuständigkeit der Verwaltung solcher Vorgänge, die nach § 31 Abs. 1, 31 Abs. 2, 34 und 35 BauGB genehmigt werden, erfolgt nicht. D.h., die Zuständigkeit der Bezirksvertretungen nach § 3 Abs. 5 Nr. 1-3 Bezirkssatzung für Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen nach § 31 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch und Landesbauordnung NW, soweit für den Stadtbezirk wesentliche städtebauliche Gesichtspunkte berührt werden, Baugenehmigungen gemäß § 34 Baugesetzbuch (außer im Fall des § 34 Abs. 3b BauGB), soweit für den Stadtbezirk wesentliche städtebauliche Gesichtspunkte berührt werden, und Baugenehmigungen gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie die Zuständigkeit des APS (nach Anhörung der Bezirksvertretung) bei Bauvorhaben von überbezirklicher Bedeutung nach § 14 Abs. 1 Zuständigkeitsordnung bleiben unberührt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt der Interessengemeinschaft Pauls-Mühler Jecken e.V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 950,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung der Veranstaltung „ Tanz in den Mai " 2026 .
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt der Interessengemeinschaft Pauls-Mühler Jecken e.V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 600,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung der Veranstaltung "Kinder-Ostern" 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt Spektrum 76 e.V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung von "50 Jahre Spektrum 76 Ausstellungen" 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt der Benrather Initiative für Nachhaltigkeit, BIN aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 800,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung einer Kinder-Kulturveranstaltung am Benrather Bücherschrank 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt der Christophorus-Schule aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung des Projekts Freundschaftsbank 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt dem St. Seb. Schützenverein Wersten 1925 e. V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung der Jugendfahrt des Pagencorps Wersten 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt der Collage e.V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung des Fastenbrechens in Kooperation mit dem Bürgerhaus Reisholz 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt dem Benrather Kulturkreis aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 300,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung von "Wort und Ton im Atelier 2026".
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt dem Benrather Kulturkreis aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung von "Kinderprosa 2026" .
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt der Interessengemeinschaft Pauls-Mühler Jecken e.V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 350,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung einer Afterzugparty 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt Wir in Wersten aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung Werstenrallye 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt Wir in Wersten aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung des Osterfeuer 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt Wir in Wersten aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung des Bienenlaufs 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 gewährt dem Verein Himmelgeist 1100 e.V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung des 21. Himmelgeister Jüchtlaufs 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die zuständige Fachverwaltung der LHS Düsseldorf dafür Sorge zu tragen, dass der in der Begründung dargestellte, rot eingefärbte Bereich der Uferstraße soweit wie nötig von den sichteinschränkenden Pflanzen und ggf. bestehenden Aufbauten befreit wird, so dass die Verkehrssicherheit der Nutzer der Uferstraße an dieser Stelle gewährleistet wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anbei, wie in der Informationsvorlage BV9/241/2025 angekündigt, die Messergebnisse der mobilen Geschwindigkeitstafel: Leichlinger Str. bei Nr. 68, bei Mast 2252-003, (71 Vmax) vom Messzeitraum 27.11.2025 bis 23.01.2026: Bei den insgesamt 21.711 erfassten Fahrzeugen lag die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 29 km/h, die V85 betrug 36 km/h.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung, die Baumaßnahmen auf der Undinenstraße, Millrather Straße und Nixenstraße in der „ Grünen Siedlung " in Wersten zügig abzuschließen oder alternativ die abgesperrten, jedoch zurzeit ungenutzten Baustellenflächen für die Straßenfeste zum 100-jährigen Bestehen der Siedlung auf das notwendige Maß zu beschränken.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Verwaltung um die Umsetzung der Pläne für einen barrierefreien Zugang vom Ohmweg bzw. Auerweg in Wersten hoch zum Weg entlang des Brücker Bachs.( s. Vorlage 179/98/2014 und BV9/066/2019 ) Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen und bereits bestehender und priorisiert anzugehender Maßnahmen, wird sich die Umsetzung der barrierefreien Zuwegungen zeitlich verschieben. Ein konkreter Termin kann aktuell nicht benannt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Auszug aus der Niederschrift zum TOP 12.1 (BV9/203/2025) Am Broichgraben - Sanierung und Umbau zwischen Haus Nr. 68 und Nr. 28 aus der Sitzung vom 14.11.2025 : Herr Hampe erkundigt sich, ob der Gehweg wie an der Hausnummer 28 auf der gegenüberliegenden Seite bis zum Anschluss des Heiligenhäuschens in der Kurve hergestellt wird. In Bezug auf den Beschluss "Streuobstwiese Am Broichgraben" aus dem Jahr 2023 äußert er die Hoffnung, dass die Baumpflanzung auf der Obstwiese mit der Herstellung des Gehwegs reibungslos koordiniert wird. Zuletzt möchte er wissen, wie die Verkehrsregelung während der Bauphase geplant ist und macht auf mögliche Schwierigkeiten auf den umliegenden Straßen aufmerksam.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Auszug aus der Niederschrift zum TOP 7.1 (BV9/018/2026 RheinTakt (Stufe 2) und zur Taktverdichtung in der Henkelsiedlung aus der Sitzung vom 30.01.2026: „ Herr Gencer fragt nach, ob kurzfristig eine Verlängerung von etwa der Hälfte der Fahrten der Linie 789 bis zur Haltestelle „ Am Falder " realisierbar ist. " Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Anregung gemeinsam mit der Rheinbahn geprüft. Auch eine Verlängerung von etwa der Hälfte der Fahrten (z. B. jede zweite Fahrt) bis zur Endstelle „ Am Falder " würde den Einsatz eines zusätzlichen Busses bzw. Buskurses erforderlich machen. Hintergrund ist, dass die derzeitige längere Wendezeit an der Haltestelle „ Holthausen " für die Pausenregelung benötigt wird. Eine einfache Weiterführung der Fahrten bis „ Am Falder " ist daher nicht möglich, ohne die dortige Wendezeit von derzeit 10 auf 30 Minuten zu erhöhen. Dies würde wiederum den zusätzlichen Buskurs erforderlich machen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung zu prüfen, wie die Ausfahrtsmöglichkeiten der Polizeiwache Wersten an der Kölner Landstraße 30 verbessert werden können. Insbesondere soll geprüft werden, durch welche Maßnahmen - wie z. B. Fahrbahnmarkierungen oder Beschilderungen - der Wendebereich vor der Ausfahrt der Wache dauerhaft freigehalten werden kann.
6 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.