Zulassung von Sachverständigen gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 21 Abs. 15 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 4 beschließt, Frau Marleen Twelsiek, Connected Mobility Düsseldorf GmbH, als Sachverständige im Sinne des § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 15 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Sitzung am 11.12.2024 zuzulassen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 4
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/213/2024