Haushaltsantrag als Text anzeigen
Title: 00539302.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00539302.pdf
Published Time: Tue, 10 Dec 2024 10:52:53 GMT
Number of Pages: 7
Markdown Content:
RAT/442/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 05.12.2024
Ratsfraktion - SPD
An
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Vorsitzender des Rates
der Landeshauptstadt Düsseldorf
Antrag der SPD -Ratsfraktion
zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 12.12.2024
Betrifft:
Haushaltsantrag der SPD -Ratsfraktion: Wohnen in Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD -Ratsfraktion bittet Sie, diesen Haushaltsantrag auf die Tagesordnung der
Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 12. Dezember 2024 zu
nehmen und zur Abstimmung zu bringen.
Antrag:
Wohnen in Düsseldorf ist zu teuer. Den Menschen in Düsseldorf ein
bezahlbares Zuhause zu bieten, ist eine der wichtigsten Aufgaben für unsere
Stadt. Deren Bewältigung darin besteht, fortwährend bezahlbare
Wohnungen auf den Markt zu bringen und zu entwickel n, die Mietpreise
stabil zu halten und die Düsseldorfer Bürger*innen vor Verdrängung und
Mietwucher zu schützen. Wohnen ist ein Grundrecht.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf erkennt die Aufgabe „Wohnen“ an
und stellt für folgende Maßnahmen finanziel le Mittel bereit:
1. Die Verwaltung richtet zur Unterstützung von Mieter*innen und
Mieter*innengemeinschaften eine Stabsstelle Mieterschutz ein, die
nach Frankfurter Vorbild über Rechte und Pflichten aufklärt, berät,
informiert und vermittelt, aber auch Med iation bei Konflikten
zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen,
Informationsveranstaltungen und Beratungen vor Ort sowie
Anhörungen von Mieter*innen bei Bauanträgen oder Seite 2
Umwandlungsanträgen in den zukünftigen Gebieten mit Sozialer
Erhaltungssatzungen anbi etet.
2. Die Verwaltung wird zum Schutz der Düsseldorfer Mieter*innen
aufgefordert, sich bei der schwarz -grünen Landesregierung NRW
dafür einzusetzen, dass die Instrumente des
Baulandmobilisierungsgesetzes vollständig per Landesverordnung
für Kommunen mit an gespannten Wohnungsmarkt zur Verfügung
gestellt werden, insbesondere die Umwandlungsverordnung von
Miet - in Eigentumswohnungen gem. § 250 BauGB.
Darüber hinaus wird die Verwaltung zum Schutz der Düsseldorfer
Mieter*innen aufgefordert, sich ebenfalls bei de r schwarz -grünen
Landesregierung NRW einzusetzen, dass die Anwendung des § 6
Wirtschaftsstrafgesetz durch eine gültige Rechtsverordnung des
Landes auch in den Kommunen angewendet werden kann, um auf
dieser Grundlage Bußgeldbescheide auszustellen. Diese Ein nahmen
sind entsprechend im Haushalt des Wohnungsamtes (Amt 64) zu
etatisieren.
3. Die Verwaltung besetzt erstens die zwei bis dato unbesetzten
Stellen zur Erarbeitung von Sozialen Erhaltungssatzungen prioritär
und schafft zweitens drei zusätzliche Stellen, welche für alle 22
Untersuchungsräume Soziale Erhaltungssatzungen erarbeiten und
anwenden. Prioritär werden die Satzungen für den Stadtbezirk 1
(Golzheim, Derendorf & Pempelfort), für den Stadtbezirk 2
(Flingern -Süd) und für den Stadtbezirk 6 (Rath) erarbe itet.
4. Die Verwaltung erarbeitet ein Beratungskonzept zur energetischen
Sanierung von Bestandsimmobilien, insbesondere in den
zukünftigen Satzungsgebieten der Sozialen Erhaltungssatzungen,
um den CO2 -Ausstoß zu verringern und Energiekosten für
Mieter*innen zu senken. Das Beratungskonzept soll in Kooperation
mit Verbraucherzentrale und Mieterverein als Quartiersansatz gem.
Bottroper Modell (siehe Projekt Innovation City Ruhr) entwickelt
werden.
Zur besseren Umsetzung von energetischen Maßnahmen,
insbesondere in den Satzungsgebieten, wird zum ersten
Satzungsbeschluss ein weiteres städtisches Impulsprogramm
(Impulsprogramm energetische Sanierung von
Mietwohngebäuden) aufgelegt. Ein Ziel dieser städtischen
Förderung ist es, dadurch neben positiven ökologischen E ffekten
auch die Mieten stabil zu halten. Das Impulsprogramm wird für die
Jahre 2025 ff. investiv im Produkt 5252201, Konto 78683000, i.H.v.
15.000.000 EUR etatisiert und wird aus den Mitteln des städtischen
Klimaschutzprogramms, Produkt 5656102, Konto 524 10000
finanziert.
5. Die Einrichtung eines Kontos im Haushalt des Wohnungsamtes
(Amt 64), um Wohnungen anzukaufen und diese dann an die
städtische Wohnungsgesellschaft sowie Genossenschaften zur
Vermietung weiterzugeben. Hierfür werden für die Haushaltsjahre
2025 ff. jeweils 10.000.000 EUR in dem entsprechenden Konto
etatisiert. Außerdem wird die Verwaltung halbjährlich über die
vorgenommenen Ankäufe (je Stadtbezirk und Flächengröße)
berichten.
6. Die vorgesehenen Mittel für den Ankauf von Belegungsbindungen
werden für die Jahre 2025 ff. investiv im Produkt 5252202, Konto Seite 3
78180000, Maßnahme 790000332 und konsumtiv im Produkt
5252201, Konto 53180000 um 5.000.000 EUR erhöht. Die
Verwaltung wird beauftragt, ihre Bemühungen zu intensivieren und
um eine entsprechende Kampagne zu ergän zen. Außerdem wird die
Verwaltung halbjährlich über die vorgenommenen Ankäufe (je
Stadtbezirk und Flächengröße) berichten. Der Rat der
Landeshauptstadt Düsseldorf fordert die Städtische
Wohnungsgesellschaft SWD auf, für alle ihre aus der Bindung
fallenden Wohnungen Belegungsrechte beim Land zu beantragen.
7. Zum Ankauf von Flächen im Rahmen der Wohnungsbauoffensive
werden im Produkt 1111106 Immobilienhandel, Konto 78210000
Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
Maßnahme 700310002 für die Ja hre 2025 ff. jährlich zusätzliche
Mittel i.H.v. 5.000.000 EUR bereitgestellt. Außerdem wird die
Verwaltung halbjährlich über die vorgenommenen Ankäufe (je
Stadtbezirk und Flächengröße) berichten.
8. Um die Prozesse zur Entwicklung der städtischen Flächen
vo ranzubringen, werden 4 zusätzliche Stellen im Stadtplanungsamt
(Amt 61) geschaffen, die Hauptverantwortlich die „Düsseldorfer
Wohnungsbauoffensive 2030“ und die hierzu zählenden Projekte
als Projektsteuerung entwickeln werden.
Um die Prozesse zur Entwicklu ng der städtischen Flächen
voranzubringen, werden 2 zusätzliche Stellen im Stadtplanungsamt
(Amt 61) geschaffen, die hauptverantwortlich die „Düsseldorfer
Wohnungsbauoffensive 2030“ und die hierzu zählenden Projekte
im Rahmen der Bauleitplanung unterstütze n werden.
9. Die Verwaltung wird beauftragt bis Sommer 2025, ein Konzept zur
Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft als städtische
Tochtergesellschaft analog zur IPM zu erstellen. Ziel der
Gesellschaft ist vorrangig die Entwicklung von städtischen Fläc hen,
aber auch die Brachflächenentwicklung, die Entwicklung von
Flächen auf denen sich keine privatwirtschaftliche Entwicklung
abzeichnet sowie von vernachlässigten Grundstücken (sog.
Schrottimmobilien). Die unter Nr. 8 neu geschaffenen Stellen
könnten dan n in eine solche Gesellschaft überführt werden.
10. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die
Verwaltung, die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWD sowie
die IPM im Rahmen der Wohnungsbauoffensive einen
Fachkräftecampus zu realisieren.
Ziel die ses Fachkräftecampus soll es sein, bezahlbaren Wohnraum
für Beschäftigte der Stadt und freien Trägern der Wohlfahrt zu
schaffen und durch den Kauf von Belegungsbindungen zu sichern.
Sofern sich weitere in Düsseldorf ansässige Betriebe hieran
beteiligen möc hten, sind diese in die Entwicklung einzubeziehen.
Begründung:
Wohnen ist alltäglich. Wohnraum ist unser Rückzugsort, Start - und Endpunkt des
Alltags. Wohnen darf vor allem kein Luxus sein, Wohnen in Düsseldorf ist zu teuer.
Den Menschen in Düsseldorf ein bezahlbares Zuhause zu bieten, ist eine der
wichtigsten Aufgaben für unsere Stadt. Die SPD -Ratsfraktion setzt sich mit Hilfe der
Wohnungsbauoffensive 2030 dafür ein, dass in Düsseldorf 8.000 bezahlbare Seite 4
Wohnungen bis zum Jahr 2030 entstehen. Zugleich is t es wichtig, die Mietpreise in
unserer Stadt stabil zu halten und die Düsseldorfer Bürger*innen vor Verdrängung
und Mietwucher zu schützen.
Vor diesem Hintergrund schnürt die SPD -Ratsfraktion mit diesem Haushaltsantrag
„Wohnen in Düsseldorf“ ein Maßnahm enpaket zur Verbesserung der Situation am
Düsseldorfer Wohnungsmarkt und für die vielen Mieter*innen in unserer Stadt.
Zu Nr. 1 Stabsstelle Mieter*innenschutz
Sichere Mieter*innenrechte sorgen für starke Stadtteile. Diese Stabstelle
Mieter*innenschutz, nach Vorbild der Stadt Frankfurt a. M., hat folgende Aufgaben:
Sie klärt auf, berät und informiert über Rechte und Pflichten, vermittelt bei
Konflikten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen, bietet
Informationsveranstaltungen und Beratungen vor Ort an sowie Anhörungen von
Mieter*innen bei Bauanträgen oder Umwandlungsanträgen in den zukünftigen
Gebieten mit Sozialen Erhaltungssatzungen und koordiniert insbesondere in
Einzelfällen das Verwaltungshandeln, um alle zur Verfügung stehende Instrumente
einzuset zen.
Zu Nr. 2: Rechtssicherheit für Mieter*innen auf Landesebene schaffen
Die schwarz -grüne Landesregierung bremst massiv den Mieter*innenschutz aus und
verhindert wichtige Gesetzesgrundlagen zu schaffen. Am 23. Juni 2021 ist das
Baulandmobilisierungsgese tz in Kraft getreten, seitdem warten die Mieter*innen in
Nordrhein -Westfalen auf eine Landesverordnung, die es Kommunen mit
angespannten Wohnungsmarkt wie Düsseldorf ermöglicht, die Umwandlung von
Miet - in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig zu machen . Gleiches gilt für
das Wirtschaftsstrafgesetz, auch hier hat das Land seit 2019 die Möglichkeit eine
entsprechende Landesregelung zu treffen, um den Kommunen ein weiteres
Instrument zum Mieter*innenschutz an die Hand zu geben – beide
Landesverordnung lass en seitdem auf sich warten.
Zu Nr. 3: Weitere Soziale Erhaltungssatzungen für Düsseldorf
Dass für Düsseldorf überhaupt Soziale Erhaltungssatzungen erarbeitet werden, geht
auf die Initiative der SPD im Stadtbezirk 3 zurück. Ein erstes Satzungsgebiet wird
dort bald erlassen werden.
Dies ist aus Sicht der SPD -Ratsfraktion nur der Auftakt, um in allen 22 von der
Verwaltung identifizierten Untersuchungsräumen zeitnah Soziale
Erhaltungssatzungen zum Mieter*innenschutz zu erstellen. In einem ersten Schritt
werde n zuerst eine Satzung für den Stadtbezirk 1 (Untersuchungsraum Golzheim,
Derendorf und Pempelfort), für den Stadtbezirk 2 (Untersuchungsraum Flingern -Süd)
und für den Stadtbezirk 6 (Untersuchungsraum Rath) erarbeitet. Um die Arbeit an
diesen Satzungen schn ellstmöglich anzugehen, werden die zwei bis dato unbesetzten
Stellen besetzt und zusätzlich drei weitere geschaffen.
Zu Nr. 4: Impulsprogramm energetische Sanierung von Mietwohngebäuden
Die Düsseldorfer Mietwohnungen müssen energetisch fit gemacht werden für die
Zukunft. Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ist eine der größten
Zukunftsaufgaben dieser Tage. In einem ersten Schritt wird die Verwaltung
aufgefordert, ein Beratungskonzept zur energetischen Sanierung von
Bestandsimmobilien, insbesond ere in den zukünftigen Satzungsgebieten der Sozialen
Erhaltungssatzungen zu erstellen.
Die durch die energetische Sanierung entstehenden Kosten dürfen jedoch nicht zu
Lasten der Mieter*innen umgelegt werden. Um an dieser Stelle Mieterhöhungen
entgegen zu w irken, wird ein weiteres städtisches Förderprogramm entwickelt und
aufgelegt. Parallel zu den von der SPD -Ratsfraktion geforderten und im Zuge der
Wohnungsbauoffensive 2030 entwickelten städtischen Förderprogrammen
(Impulsprogramme) wird ein neues, drittes Impulsprogramm zur energetischen
Sanierung von Mietwohnungen aufgesetzt. Mit Hilfe des städtischen Seite 5
Impulsprogramms wird sichergestellt, dass Empfänger*innen von Fördermitteln sich
verbindlich verpflichten, dass die Kosten nicht auf die Mieter*innen umgele gt
werden.
Zu Nr. 5: Ankauf von Wohnungen
Eine nachhaltige wohnungspolitische Strategie für Kommunen und
gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen ist der Neubau sowie der Ankauf von
Wohnungen, um langfristig die Mieten stabil zu halten und für bezahlbar es Wohnen
zu sorgen. Ein Ziel ist hier der kontinuierliche Aufbau eines Bestands an bestehenden
Wohnungen, denn dies bedeutet einen direkten kommunalen Einfluss auf den
Mietwohnungsmarkt. Hierdurch werden heute bestehende bezahlbare
Mietverhältnisse dauerh aft gesichert und Umgehungen bundesrechtlicher Regelungen
wie die der Mietpreisbremse dauerhaft unterbunden. In der aktuellen Situation sind
viele größere Bestandshalterinnen bereit Wohnungen zu verkaufen. Hier kann die
Stadt dauerhaft bezahlbare Mieten üb er einen Ankauf sichern. Damit über die
konkreten Ankäufe frühzeitig Klarheit herrscht, wird auch ein öffentlich
wahrnehmbares Controlling eingerichtet.
Zu Nr. 6: Ankauf von Belegungsbindungen
Durch den Ankauf von Belegungsbindungen können wieder mehr Woh nungen –
analog zu den Neubauwohnungen – in die Kategorie geförderter Wohnraum
aufgenommen und damit bezahlbare Mieten gesichert werden. Leider blieben die
Ergebnisse bei diesem Ziel weit hinter den politischen Erwartungen zurück. Daher
wird nicht nur der Etat angepasst, sondern auch eine entsprechende
Werbekampagne beauftragt und ein öffentlich wahrnehmbares Controlling
eingerichtet.
Zu Nr. 7: Ankauf von Flächen für die Wohnungsbauoffensive 2030
Die Wohnungsbauoffensive 2030 ist ins Stocken geraten – die großen Projekte wie
die Bergische Kaserne oder die Nachnutzung der Fläche des Technischen Rathauses
(TVG) an der Brinckmannstraße verzögern sich. Die Flächenentwicklung mit externen
Partner*innen hat oftmals eigene Dynamiken und führt in der Summe zu einer
verspäteten Baureifmachung der Flächen.
Vor diesem Hintergrund ist eine aktive Ankaufspolitik von Grundstücken für die
Wohnungsbauoffensive eine zielführende Maßnahme, um weitere Flächen parallel
weiterzuentwickeln.
Zu Nr. 8: Projektsteuerung für die Wohnungsbauoffensive 2030
Die Entwicklung städtischer Flächen mit einer Weitergabe an unterschiedliche
Partner*innen wie die Städtische Wohnungsgesellschaft, Genossenschaften, weitere
gemeinwohlorientierte Unternehmen sowie Baugruppen erfordert eine klare
Zuständigkeit und eigene Arbeitsorganisation. Diese Aufgaben können auch nicht
neben den bislang zu erledigenden Aufgaben des Stadtplanungsamtes bearbeitet
werden. Daher werden neue Stellen geschaffen, die sich ausschließlich mit dem
Vorankommen der Projek te der „Wohnungsbauoffensive 2030“ beschäftigen.
Zu Nr. 9: Konzept zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft
Die Entwicklung städtischer Flächen ist momentan eine Zusatzaufgabe für die
Stadtverwaltung, deren Aufgabenbewältigung mit dem täglichen Ge schäft in
Konkurrenz steht und je nach Anforderung eine geringere Priorität besitzt.
Unter B
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.