Haushaltsantrag SPD Aktenzeichen RAT/442/2024

Haushaltsantrag der SPD-Ratsfraktion: Wohnen in Düsseldorf

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 10. Dezember 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Wohnen in Düsseldorf ist zu teuer. Den Menschen in Düsseldorf ein bezahlbares Zuhause zu bieten, ist eine der wichtigsten Aufgaben für unsere Stadt. Deren Bewältigung darin besteht, fortwährend bezahlbare Wohnungen auf den Markt zu bringen und zu entwickel n, die Mietpreise stabil zu halten und die Düsseldorfer Bürger*innen vor Verdrängung und Mietwucher zu schützen. Wohnen ist ein Grundrecht.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Wohnen ist alltäglich. Wohnraum ist unser Rückzugsort, Start - und Endpunkt des Alltags. Wohnen darf vor allem kein Luxus sein, Wohnen in Düsseldorf ist zu teuer.

Den Menschen in Düsseldorf ein bezahlbares Zuhause zu bieten, ist eine der wichtigsten Aufgaben für unsere Stadt. Die SPD -Ratsfraktion setzt sich mit Hilfe der Wohnungsbauoffensive 2030 dafür ein, dass in Düsseldorf 8.000 bezahlbare Wohnungen bis zum Jahr 2030 entstehen. Zugleich is t es wichtig, die Mietpreise in unserer Stadt stabil zu halten und die Düsseldorfer Bürger*innen vor Verdrängung und Mietwucher zu schützen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Haushaltsantrag als Text anzeigen
Title: 00539302.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00539302.pdf Published Time: Tue, 10 Dec 2024 10:52:53 GMT Number of Pages: 7 Markdown Content: RAT/442/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.12.2024 Ratsfraktion - SPD An Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Vorsitzender des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Antrag der SPD -Ratsfraktion zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 12.12.2024 Betrifft: Haushaltsantrag der SPD -Ratsfraktion: Wohnen in Düsseldorf Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD -Ratsfraktion bittet Sie, diesen Haushaltsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 12. Dezember 2024 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen. Antrag: Wohnen in Düsseldorf ist zu teuer. Den Menschen in Düsseldorf ein bezahlbares Zuhause zu bieten, ist eine der wichtigsten Aufgaben für unsere Stadt. Deren Bewältigung darin besteht, fortwährend bezahlbare Wohnungen auf den Markt zu bringen und zu entwickel n, die Mietpreise stabil zu halten und die Düsseldorfer Bürger*innen vor Verdrängung und Mietwucher zu schützen. Wohnen ist ein Grundrecht. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf erkennt die Aufgabe „Wohnen“ an und stellt für folgende Maßnahmen finanziel le Mittel bereit: 1. Die Verwaltung richtet zur Unterstützung von Mieter*innen und Mieter*innengemeinschaften eine Stabsstelle Mieterschutz ein, die nach Frankfurter Vorbild über Rechte und Pflichten aufklärt, berät, informiert und vermittelt, aber auch Med iation bei Konflikten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen, Informationsveranstaltungen und Beratungen vor Ort sowie Anhörungen von Mieter*innen bei Bauanträgen oder Seite 2 Umwandlungsanträgen in den zukünftigen Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzungen anbi etet. 2. Die Verwaltung wird zum Schutz der Düsseldorfer Mieter*innen aufgefordert, sich bei der schwarz -grünen Landesregierung NRW dafür einzusetzen, dass die Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes vollständig per Landesverordnung für Kommunen mit an gespannten Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden, insbesondere die Umwandlungsverordnung von Miet - in Eigentumswohnungen gem. § 250 BauGB. Darüber hinaus wird die Verwaltung zum Schutz der Düsseldorfer Mieter*innen aufgefordert, sich ebenfalls bei de r schwarz -grünen Landesregierung NRW einzusetzen, dass die Anwendung des § 6 Wirtschaftsstrafgesetz durch eine gültige Rechtsverordnung des Landes auch in den Kommunen angewendet werden kann, um auf dieser Grundlage Bußgeldbescheide auszustellen. Diese Ein nahmen sind entsprechend im Haushalt des Wohnungsamtes (Amt 64) zu etatisieren. 3. Die Verwaltung besetzt erstens die zwei bis dato unbesetzten Stellen zur Erarbeitung von Sozialen Erhaltungssatzungen prioritär und schafft zweitens drei zusätzliche Stellen, welche für alle 22 Untersuchungsräume Soziale Erhaltungssatzungen erarbeiten und anwenden. Prioritär werden die Satzungen für den Stadtbezirk 1 (Golzheim, Derendorf & Pempelfort), für den Stadtbezirk 2 (Flingern -Süd) und für den Stadtbezirk 6 (Rath) erarbe itet. 4. Die Verwaltung erarbeitet ein Beratungskonzept zur energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien, insbesondere in den zukünftigen Satzungsgebieten der Sozialen Erhaltungssatzungen, um den CO2 -Ausstoß zu verringern und Energiekosten für Mieter*innen zu senken. Das Beratungskonzept soll in Kooperation mit Verbraucherzentrale und Mieterverein als Quartiersansatz gem. Bottroper Modell (siehe Projekt Innovation City Ruhr) entwickelt werden. Zur besseren Umsetzung von energetischen Maßnahmen, insbesondere in den Satzungsgebieten, wird zum ersten Satzungsbeschluss ein weiteres städtisches Impulsprogramm (Impulsprogramm energetische Sanierung von Mietwohngebäuden) aufgelegt. Ein Ziel dieser städtischen Förderung ist es, dadurch neben positiven ökologischen E ffekten auch die Mieten stabil zu halten. Das Impulsprogramm wird für die Jahre 2025 ff. investiv im Produkt 5252201, Konto 78683000, i.H.v. 15.000.000 EUR etatisiert und wird aus den Mitteln des städtischen Klimaschutzprogramms, Produkt 5656102, Konto 524 10000 finanziert. 5. Die Einrichtung eines Kontos im Haushalt des Wohnungsamtes (Amt 64), um Wohnungen anzukaufen und diese dann an die städtische Wohnungsgesellschaft sowie Genossenschaften zur Vermietung weiterzugeben. Hierfür werden für die Haushaltsjahre 2025 ff. jeweils 10.000.000 EUR in dem entsprechenden Konto etatisiert. Außerdem wird die Verwaltung halbjährlich über die vorgenommenen Ankäufe (je Stadtbezirk und Flächengröße) berichten. 6. Die vorgesehenen Mittel für den Ankauf von Belegungsbindungen werden für die Jahre 2025 ff. investiv im Produkt 5252202, Konto Seite 3 78180000, Maßnahme 790000332 und konsumtiv im Produkt 5252201, Konto 53180000 um 5.000.000 EUR erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt, ihre Bemühungen zu intensivieren und um eine entsprechende Kampagne zu ergän zen. Außerdem wird die Verwaltung halbjährlich über die vorgenommenen Ankäufe (je Stadtbezirk und Flächengröße) berichten. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert die Städtische Wohnungsgesellschaft SWD auf, für alle ihre aus der Bindung fallenden Wohnungen Belegungsrechte beim Land zu beantragen. 7. Zum Ankauf von Flächen im Rahmen der Wohnungsbauoffensive werden im Produkt 1111106 Immobilienhandel, Konto 78210000 Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Maßnahme 700310002 für die Ja hre 2025 ff. jährlich zusätzliche Mittel i.H.v. 5.000.000 EUR bereitgestellt. Außerdem wird die Verwaltung halbjährlich über die vorgenommenen Ankäufe (je Stadtbezirk und Flächengröße) berichten. 8. Um die Prozesse zur Entwicklung der städtischen Flächen vo ranzubringen, werden 4 zusätzliche Stellen im Stadtplanungsamt (Amt 61) geschaffen, die Hauptverantwortlich die „Düsseldorfer Wohnungsbauoffensive 2030“ und die hierzu zählenden Projekte als Projektsteuerung entwickeln werden. Um die Prozesse zur Entwicklu ng der städtischen Flächen voranzubringen, werden 2 zusätzliche Stellen im Stadtplanungsamt (Amt 61) geschaffen, die hauptverantwortlich die „Düsseldorfer Wohnungsbauoffensive 2030“ und die hierzu zählenden Projekte im Rahmen der Bauleitplanung unterstütze n werden. 9. Die Verwaltung wird beauftragt bis Sommer 2025, ein Konzept zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft als städtische Tochtergesellschaft analog zur IPM zu erstellen. Ziel der Gesellschaft ist vorrangig die Entwicklung von städtischen Fläc hen, aber auch die Brachflächenentwicklung, die Entwicklung von Flächen auf denen sich keine privatwirtschaftliche Entwicklung abzeichnet sowie von vernachlässigten Grundstücken (sog. Schrottimmobilien). Die unter Nr. 8 neu geschaffenen Stellen könnten dan n in eine solche Gesellschaft überführt werden. 10. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWD sowie die IPM im Rahmen der Wohnungsbauoffensive einen Fachkräftecampus zu realisieren. Ziel die ses Fachkräftecampus soll es sein, bezahlbaren Wohnraum für Beschäftigte der Stadt und freien Trägern der Wohlfahrt zu schaffen und durch den Kauf von Belegungsbindungen zu sichern. Sofern sich weitere in Düsseldorf ansässige Betriebe hieran beteiligen möc hten, sind diese in die Entwicklung einzubeziehen. Begründung: Wohnen ist alltäglich. Wohnraum ist unser Rückzugsort, Start - und Endpunkt des Alltags. Wohnen darf vor allem kein Luxus sein, Wohnen in Düsseldorf ist zu teuer. Den Menschen in Düsseldorf ein bezahlbares Zuhause zu bieten, ist eine der wichtigsten Aufgaben für unsere Stadt. Die SPD -Ratsfraktion setzt sich mit Hilfe der Wohnungsbauoffensive 2030 dafür ein, dass in Düsseldorf 8.000 bezahlbare Seite 4 Wohnungen bis zum Jahr 2030 entstehen. Zugleich is t es wichtig, die Mietpreise in unserer Stadt stabil zu halten und die Düsseldorfer Bürger*innen vor Verdrängung und Mietwucher zu schützen. Vor diesem Hintergrund schnürt die SPD -Ratsfraktion mit diesem Haushaltsantrag „Wohnen in Düsseldorf“ ein Maßnahm enpaket zur Verbesserung der Situation am Düsseldorfer Wohnungsmarkt und für die vielen Mieter*innen in unserer Stadt. Zu Nr. 1 Stabsstelle Mieter*innenschutz Sichere Mieter*innenrechte sorgen für starke Stadtteile. Diese Stabstelle Mieter*innenschutz, nach Vorbild der Stadt Frankfurt a. M., hat folgende Aufgaben: Sie klärt auf, berät und informiert über Rechte und Pflichten, vermittelt bei Konflikten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen, bietet Informationsveranstaltungen und Beratungen vor Ort an sowie Anhörungen von Mieter*innen bei Bauanträgen oder Umwandlungsanträgen in den zukünftigen Gebieten mit Sozialen Erhaltungssatzungen und koordiniert insbesondere in Einzelfällen das Verwaltungshandeln, um alle zur Verfügung stehende Instrumente einzuset zen. Zu Nr. 2: Rechtssicherheit für Mieter*innen auf Landesebene schaffen Die schwarz -grüne Landesregierung bremst massiv den Mieter*innenschutz aus und verhindert wichtige Gesetzesgrundlagen zu schaffen. Am 23. Juni 2021 ist das Baulandmobilisierungsgese tz in Kraft getreten, seitdem warten die Mieter*innen in Nordrhein -Westfalen auf eine Landesverordnung, die es Kommunen mit angespannten Wohnungsmarkt wie Düsseldorf ermöglicht, die Umwandlung von Miet - in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig zu machen . Gleiches gilt für das Wirtschaftsstrafgesetz, auch hier hat das Land seit 2019 die Möglichkeit eine entsprechende Landesregelung zu treffen, um den Kommunen ein weiteres Instrument zum Mieter*innenschutz an die Hand zu geben – beide Landesverordnung lass en seitdem auf sich warten. Zu Nr. 3: Weitere Soziale Erhaltungssatzungen für Düsseldorf Dass für Düsseldorf überhaupt Soziale Erhaltungssatzungen erarbeitet werden, geht auf die Initiative der SPD im Stadtbezirk 3 zurück. Ein erstes Satzungsgebiet wird dort bald erlassen werden. Dies ist aus Sicht der SPD -Ratsfraktion nur der Auftakt, um in allen 22 von der Verwaltung identifizierten Untersuchungsräumen zeitnah Soziale Erhaltungssatzungen zum Mieter*innenschutz zu erstellen. In einem ersten Schritt werde n zuerst eine Satzung für den Stadtbezirk 1 (Untersuchungsraum Golzheim, Derendorf und Pempelfort), für den Stadtbezirk 2 (Untersuchungsraum Flingern -Süd) und für den Stadtbezirk 6 (Untersuchungsraum Rath) erarbeitet. Um die Arbeit an diesen Satzungen schn ellstmöglich anzugehen, werden die zwei bis dato unbesetzten Stellen besetzt und zusätzlich drei weitere geschaffen. Zu Nr. 4: Impulsprogramm energetische Sanierung von Mietwohngebäuden Die Düsseldorfer Mietwohnungen müssen energetisch fit gemacht werden für die Zukunft. Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ist eine der größten Zukunftsaufgaben dieser Tage. In einem ersten Schritt wird die Verwaltung aufgefordert, ein Beratungskonzept zur energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien, insbesond ere in den zukünftigen Satzungsgebieten der Sozialen Erhaltungssatzungen zu erstellen. Die durch die energetische Sanierung entstehenden Kosten dürfen jedoch nicht zu Lasten der Mieter*innen umgelegt werden. Um an dieser Stelle Mieterhöhungen entgegen zu w irken, wird ein weiteres städtisches Förderprogramm entwickelt und aufgelegt. Parallel zu den von der SPD -Ratsfraktion geforderten und im Zuge der Wohnungsbauoffensive 2030 entwickelten städtischen Förderprogrammen (Impulsprogramme) wird ein neues, drittes Impulsprogramm zur energetischen Sanierung von Mietwohnungen aufgesetzt. Mit Hilfe des städtischen Seite 5 Impulsprogramms wird sichergestellt, dass Empfänger*innen von Fördermitteln sich verbindlich verpflichten, dass die Kosten nicht auf die Mieter*innen umgele gt werden. Zu Nr. 5: Ankauf von Wohnungen Eine nachhaltige wohnungspolitische Strategie für Kommunen und gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen ist der Neubau sowie der Ankauf von Wohnungen, um langfristig die Mieten stabil zu halten und für bezahlbar es Wohnen zu sorgen. Ein Ziel ist hier der kontinuierliche Aufbau eines Bestands an bestehenden Wohnungen, denn dies bedeutet einen direkten kommunalen Einfluss auf den Mietwohnungsmarkt. Hierdurch werden heute bestehende bezahlbare Mietverhältnisse dauerh aft gesichert und Umgehungen bundesrechtlicher Regelungen wie die der Mietpreisbremse dauerhaft unterbunden. In der aktuellen Situation sind viele größere Bestandshalterinnen bereit Wohnungen zu verkaufen. Hier kann die Stadt dauerhaft bezahlbare Mieten üb er einen Ankauf sichern. Damit über die konkreten Ankäufe frühzeitig Klarheit herrscht, wird auch ein öffentlich wahrnehmbares Controlling eingerichtet. Zu Nr. 6: Ankauf von Belegungsbindungen Durch den Ankauf von Belegungsbindungen können wieder mehr Woh nungen – analog zu den Neubauwohnungen – in die Kategorie geförderter Wohnraum aufgenommen und damit bezahlbare Mieten gesichert werden. Leider blieben die Ergebnisse bei diesem Ziel weit hinter den politischen Erwartungen zurück. Daher wird nicht nur der Etat angepasst, sondern auch eine entsprechende Werbekampagne beauftragt und ein öffentlich wahrnehmbares Controlling eingerichtet. Zu Nr. 7: Ankauf von Flächen für die Wohnungsbauoffensive 2030 Die Wohnungsbauoffensive 2030 ist ins Stocken geraten – die großen Projekte wie die Bergische Kaserne oder die Nachnutzung der Fläche des Technischen Rathauses (TVG) an der Brinckmannstraße verzögern sich. Die Flächenentwicklung mit externen Partner*innen hat oftmals eigene Dynamiken und führt in der Summe zu einer verspäteten Baureifmachung der Flächen. Vor diesem Hintergrund ist eine aktive Ankaufspolitik von Grundstücken für die Wohnungsbauoffensive eine zielführende Maßnahme, um weitere Flächen parallel weiterzuentwickeln. Zu Nr. 8: Projektsteuerung für die Wohnungsbauoffensive 2030 Die Entwicklung städtischer Flächen mit einer Weitergabe an unterschiedliche Partner*innen wie die Städtische Wohnungsgesellschaft, Genossenschaften, weitere gemeinwohlorientierte Unternehmen sowie Baugruppen erfordert eine klare Zuständigkeit und eigene Arbeitsorganisation. Diese Aufgaben können auch nicht neben den bislang zu erledigenden Aufgaben des Stadtplanungsamtes bearbeitet werden. Daher werden neue Stellen geschaffen, die sich ausschließlich mit dem Vorankommen der Projek te der „Wohnungsbauoffensive 2030“ beschäftigen. Zu Nr. 9: Konzept zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft Die Entwicklung städtischer Flächen ist momentan eine Zusatzaufgabe für die Stadtverwaltung, deren Aufgabenbewältigung mit dem täglichen Ge schäft in Konkurrenz steht und je nach Anforderung eine geringere Priorität besitzt. Unter B

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/442/2024