Informationsvorlage Aktenzeichen SCHUA/059/2025

Anmeldezahlen Grundschulen 2026/2027

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 7. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Nach §1 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) werden Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres bei der gewünschten Grundschule angemeldet.

Im August wurden die Erziehungsberechtigten von 5.720 (Vorjahr: 5.846 ) schulpflichtig werdenden Kindern angeschrieben.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · SCHUA/059/2025

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 1_SCHUA_059_2025 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 13

    Schulausschuss. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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SCHUA/059/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Anmeldezahlen Grundschulen 2026/2027 Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 03.02.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Nach §1 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) werden Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres bei der gewünschten Grundschule angemeldet. Im August wurden die Erziehungsberechtigten von 5.720 (Vorjahr: 5.846 ) schulpflichtig werdenden Kindern angeschrieben. Wie aus der Anlage entnommen werden kann, wurden bisher an den städtischen Grundschulen 5.223 Kinder (Vorjahr: 5.206) angemeldet, hiervon 107 Kinder (Vorjahr: 110) vorzeitig. Bei 623 Kindern (Vorjahr: 640) ist zum Zeitpunkt der Anmeldetermine (07.10. - 09.10.2025) noch nicht bekannt gewesen, welche Grundschule sie besuchen werden. Erfahrungsgemäß folgen noch Anmeldungen zum späteren Zeitpunkt und Kinder werden noch an privaten Schulen bzw. Schulen außerhalb Düsseldorfs angemeldet. Gem. §46 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) entscheiden die Schulleiterinnen und Schulleiter über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in die Schule innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens. Für die Grundschulen gibt es mit der kommunalen Klassenrichtzahl eine Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen (§ 93 Abs. 2 Nr. 3 SchulG NRW). Gemäß VV Nr. 6a.2 zu § 6a Abs. 2 der Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW entscheidet der Schulträger unter Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl über die Zahl und die Verteilung der zu bildenden Eingangsklassen auf die Grundschulen. Gem. § 46 Abs. 3 SchulG hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Seite 2 Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten (sog. Anspruchskinder). Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme bei Anmeldung an einer anderen Grundschule der gewünschten Schulart (sog. Nicht-Anspruchskinder). Soweit Anmeldeüberhänge an einzelnen Schulen vorliegen, wird die Verwaltung in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise Abweichungen von der festgelegten Zügigkeit zulassen. Bei einem Anmeldeüberhang an einer Schule haben Härtefälle (§1 Abs.3 der AO-GS) und bei Bekenntnisschulen Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber anderen Kindern (VV zu §1, 1.2.3 zu Absatz 2 der AO-GS). Bei einem Anmeldeüberhang an einer Schule führt die Schule ein Aufnahmeverfahren mit Bildung einer Rangfolge (Trennung zwischen Anspruchskindern und Nicht- Anspruchskindern) unter den angemeldeten Kindern durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Absatz 2 SchulG heran:  Geschwisterkinder,  Schulwege,  Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,  ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,  ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunftssprache. Das Gesetz regelt die Aufnahme zur Schule als individuellen Anspruch jedes Kindes, welcher jedoch durch die Aufnahmekapazität der Schule begrenzt und damit von konkurrierenden Ansprüchen anderer Kinder beeinflusst werden kann. Ein Aufnahmeantrag eines bestimmten Kindes kann daher nicht isoliert betrachtet werden, sondern stets nur im Zusammenhang mit allen anderen Anmeldungen. Das Ergebnis der Prüfung einer einzelnen Anmeldung kann daher keine absolute Aussage sein, sondern nur die Gewichtung bzw. Priorisierung dieser Anmeldung im Verhältnis zu der Gesamtheit der Anmeldungen. Anhand der vorher festgelegten Kriterien und mit Bildung eine Rangfolge der angemeldeten Kinder wird ermittelt, welches Kind aufgenommen werden kann. Die Eltern der Kinder innerhalb der Rangfolgenplatzierung mit Aufnahmekapazität erhalten einen Aufnahmebescheid. Die Eltern der Kinder, die aufgrund der Rangfolgenplatzierung ohne Aufnahmekapazität nicht aufgenommen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid. Im Ablehnungsbescheid wurden alle Schulen mit noch freien Kapazitäten aufgelistet. Die Eltern erhielten dann die Möglichkeit, diese Kinder bis zum 15.01.2026 an einer Schule mit noch freien Kapazitäten anzumelden. Während des Prozesses haben die Schulleiterinnen und Schulleiter die betroffenen Kinder bzw. deren Personensorgeberechtigte*n entsprechend beraten und eine Aufnahme mit benachbarten Schulen abgestimmt. Sollte es im Anschluss notwendig sein, wird das Schulamt unter Beteiligung des Schulträgers die Schulleitungen beraten und die Aufnahmeentscheidungen der Schulen koordinieren. Anlagen: Anlage 1_SCHUA_059_2025
Anlage 1_SCHUA_059_2025 als Text anzeigen
1 AltstadtKG Max-Schule Citadellstr. 2B 1 29 25 29 1 DerendorfKG Thomas-Schule Blumenthalstr. 11 2 58 55 47 1 DerendorfKG KGS Essener Straße Essener Str. 1 3 87 39 54 1 Pempelfort GG Matthias-Claudius-Schule Ehrenstraße, Eingang: Bongardstr. 9 4 116 114 121 1 PempelfortKG St.-Rochus-Schule Blücherstr. 12 3 87 73 88 1 PempelfortGG GGS Lennéstraße Lennéstr. 5 2 58 29 41 1 Golzheim GG GGS Rolandstraße Rolandstr. 40 4 116 91 79 1 StadtmitteKG Paul-Klee-Schule Gerresheimer Str. 34 2 58 36 43 Zwischensumme Stadtbezirk 1 21 609 462 502 2 DüsseltalKG Carl-Sonnenschein-Schule Graf-Recke-Str. 153 4 116 95 111 2 DüsseltalEG Brehm-Schule Karl-Müller-Str. 25 4 116 142 145 2 DüsseltalKG Paulusschule Paulusplatz 1 3 87 85 104 2 Flingern-NordGG GGS Flurstraße Flurstr. 59 3 87 40 54 2 Flingern-NordMG MGS Lindenstraße Lindenstr. 102 4 116 119 106 2 Flingern-SüdKG KGS Mettmanner Str. Hubbelrather Str. 13 3 87 46 35 Zwischensumme Stadtbezirk 2 21 609 527 555 art art 3 Hamm KG KGS Florensstraße Heinsenstr. 21 2 58 51 42 3 Flehe KG Fleher-Schule Fleher Str. 213 3 87 85 77 3 Bilk KG Bonifatius-Schule Fleher Str. 70 3 87 51 57 3 Bilk GG Sternwartschule Im Dahlacker 15 3 87 70 61 3 Bilk EG Martin-Luther-Schule Gotenstr. 20 2 58 69 65 3 FriedrichstadtGG GGS Helmholtzstraße Helmholtzstr. 16 3 87 54 60 3 FriedrichstadtKG St.-Peter-Schule Jahnstr. 97 3 87 30 22 3 FriedrichstadtGG Regenbogenschule Kirchfeldstraße 74-80 3 87 73 66 3 UnterbilkGG GGS Konkordiastraße Konkordiastr. 26 2 58 44 34 3 UnterbilkGG GGS Kronprinzenstraße Kronprinzenstr. 107 3 87 110 108 3 OberbilkKG KGS Höhenstraße Höhenstr. 5 2 58 64 50 3 OberbilkGG GGS Sonnenstraße Sonnenstr. 10 3 87 58 69 3 OberbilkGG GGS Stoffeler Straße Stoffeler Str. 11 3 87 48 44 Zwischensumme Stadtbezirk 3 35 1015 807 755 4 Heerdt GG Heinrich-Heine-Schule Heerdter Landstr. 186 einschließlich kath. Teilstandort Pestalozzistr. 30 3 87 76 75 4 Lörick GG GGS Lörick Wickrather Str. 31 4 116 105 106 4 NiederkasselKG KGS Niederkassel Niederkasseler Str. 36 2 58 51 44 4 OberkasselEG Friedrich-von-BodelschwinghCimbernstr. 24 4 116 107 119 4 OberkasselGG Don-Bosco-Montessori Salierstr. 37 2 58 65 56 Zwischensumme Stadtbezirk 4 15 435 404 400 5 Angermund GG Friedrich-von-Spee-Schule Am Litzgraben 28A 4 116 100 69 5 KaiserswerthGG GGS Kaiserswerth Fliednerstr. 32 4 116 61 61 5 Lohausen KG KGS Lohausen Im Grund 78 1 29 15 24 5 Stockum GG Beckbusch-Schule Beckbuschstr. 2 3 87 53 43 5 Stockum MG MGS Freiligrathplatz Farnweg 10 3 87 92 82 5 WittlaerKG Franz-Vaahsen-Schule Grenzweg 12 3 87 79 85 Zwischensumme Stadtbezirk 5 18 522 400 364 art 6 LichtenbroichGG GGS Krahnenburgstraße Krahnenburgstr. 15 3 87 60 56 6 MörsenbroichKG St.-Franziskus-Schule Herchenbachstr. 2 3 87 79 79 6 MörsenbroichGG GGS Max-Halbe-Straße Max-Halbe-Str. 14 3 87 39 28 6 MörsenbroichGG GGS Wrangelstraße Wrangelstr. 40 3 87 55 49 6 Rath KG KGS Rather Kreuzweg Rather Kreuzweg 21 2 58 40 55 6 Rath GG Joachim-Neander-Schule Rather Markt 2 3 87 66 79 6 UnterrathEG Elsa-Brandström-Schule An der Golzheimer Heide 120 2 58 63 60 6 UnterrathKG St. Bruno-Schule An der Golzheimer Heide 120 2 58 41 54 6 UnterrathGG GGS Unterrath Beedstr. 31 1 29 11 15 6 UnterrathKG Kartause-Hain-Schule Unterrather Str. 76 2 58 65 55 Zwischensumme Stadtbezirk 6 24 696 519 530 7 GerresheimEG Hanna-Zürndorfer-Schule Benderstr. 78 einschließlich Teilstandort Unter den Eichen 95 2 58 46 51 7 GerresheimKG KGS Unter den Eichen Unter den Eichen 26 4 116 107 85 7 GerresheimGG Aloys-Odenthal-Schule Diepenstr. 24 3 87 87 71 7 GerresheimGG Ferdinand-Heye-Schule Heyestr. 91 2 58 33 28 7 Grafenberg/ GerresheimGG Gutenberg-Schule Grafenberger Allee 384 einschließlich Teilstandort Diepenstr. 7 KnittkuhlGG GGS Knittkuhl Am Mergelsberg 1 3 87 55 66 Zwischensumme Stadtbezirk 7 18 522 412 404 art 8 Eller GG GGS Bingener Weg Bingener Weg 10 2 58 54 49 8 Eller GG GGS Deutzer Straße Deutzer Str. 102 2 58 39 43 8 Eller KG KGS Fuldaer Straße Fuldaer Str. 33 2 58 61 46 8 Eller GG Astrid-Lindgren-Schule Leuthenstr. 50 3 87 47 58 8 Eller GG Gumbertschule Gumbertstr. 191 2 58 31 34 8 Eller GG GGS Richardstraße Richardstr. 14 3 87 67 73 8 LierenfeldKG St. Michael-Schule Kempgensweg 65 2 58 34 32 8 UnterbachKG Carl-Sonnenschein-Schule Gerresheimer Landstr. 89 2 58 54 55 8 UnterbachGG Wichern-Schule Brorsstr. 5 2 58 44 54 8 VennhausenGG Volker Rosin Schule Arnstadter Weg 6-16 3 87 79 86 8 VennhausenKG Franz-Boehm-Schule Kamper Weg 291 2 58 25 23 8 VennhausenGG GGS Vennhauser Allee Vennhauser Allee 160-162 2 58 41 39 Zwischensumme Stadtbezirk 8 27 783 576 592 art 9 Benrath KG KGS Einsiedelstraße Einsiedelstr. 25 2 58 63 57 9 Benrath KG St.-Cäcilia-Schule Erich-Müller-Str. 31 2 58 67 55 9 Benrath GG Grundschule Schloss BenrathErich-Müller-Str. 31 2 58 40 51 9 ReisholzKG St.-Elisabeth-Schule Buchenstr. 16 3 87 43 42 9 Hassels GG GGS Am Köhnen Am Köhnen 73 2 58 31 44 9 Hassels KG Hermann-Gmeiner-Schule Schillstr. 7 2 58 32 27 9 Hassels GG Selma Lagerlöf Schule Schillstr. 7 2 58 57 54 9 HimmelgeistGG Steinkaul Steinkaul 27 3 87 73 70 9 HolthausenKG St. Apollinaris Schule Itterstr. 16 2 58 45 35 9 HolthausenGG Adolf-Klarenbach-Schule Walther-Rathenau-Str. 15 3 87 45 61 9 UrdenbachGG GGS Garather Straße Garather Str. 16 einschließlich Teilstandort Urdenbacher Allee 91 3 87 82 79 9 UrdenbachGG GGS Südallee Südallee 100 3 87 53 42 9 Wersten GG Theodor-Heuss-Schule Lützenkircher Str. 2 3 87 22 39 9 Wersten KG Christophorus-Schule Werstener Friedhofsstr. 10 2 58 48 67 9 Wersten GG Henri-Dunant-Schule Rheindorfer Weg 20 2 58 52 54 9 Wersten KG Marien-Schule Rheindorfer Weg 20 3 87 109 91 Zwischensumme Stadtbezirk 9 39 1131 862 868 10 Garath GG GGS Adam-Stegerwald-Straße Adam-Stegerwald-Str. 14 2 58 43 34 10 Garath MG MGS Emil-Barth-Straße Emil-Barth-Str. 45 3 87 60 59 10 Garath KG KGS Josef-Kleesattel-StraßeJosef-Kleesattel-Str. 13 2 58 43 23 10 Garath GG GGS Neustrelitzer Straße Neustrelitzer Str. 10 2 58 44 45 10 Garath/ HellerhofGG Willi-Fährmann-Schule Ricarda-Huch-Str. 1 einschließlich Teilstandort Ingeborg-Bachmann-Str. 31 3 87 64 75 Zwischensumme Stadtbezirk 10 12 348 254 236 230 6.670 5.223 5.206Gesamtsumme aller Stadtbezirke

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/059/2025