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RAT/346/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Beschlusskontrolle des Rates
Fachbereich:
01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 21.11.2024 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 06. Juli 2002 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt,
ihm analog zur Praxis in den Ausschüssen einen Sachstandsbericht über die
Umsetzung seiner Beschlüsse zu geben.
Die der Vorlage anliegende tabellarische Auflistung ist aufgeteilt nach Beschlüssen,
deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist (Anlage 1) und solchen, deren
Bearbeitung seit der letzten Beschlusskontrolle abgeschlossen wurde (Anlage 2).
Anlagen:
Beschlusskontrolle Anlage 1
Beschlusskontrolle Anlage 2
Beschlusskontrolle Anlage 1 als Text anzeigen
1
RAT/346/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Anlage 1
Beschlüsse des Rates der Stadt
deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist
Nr.
1
05
Mehr Lärmschutz für die Anwohner an der Güterstrecke
Rath/Eller
(Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP,
Vorlage 01/ 16/2014)
10.04.2014
45 d)
09/2014
02/2015
09/2015
Der Deutsche Städtetag hat die Initiative der Landeshauptstadt Düssel-
dorf aufgegriffen und bereitet die Einrichtung einer Arbeitsgruppe (AG)
der vom Ausbau der transeuropäischen Netze für den Schienengüter-
fernverkehr betroffenen Städte vor. In dieser AG sollen Problemlösun-
gen bzgl. des Schienenverkehrslärms und der Verkehrssicherheit an
vorhandenen Bahnübergängen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) diskutiert
werden.
Zurzeit bemüht sich die Geschäftsstelle des Deutschen Städtetages um
einen Termin beim Bundesverkehrsministerium (BMVI), um mit den
Fachleuten des BMVI die Möglichkeiten gesonderter Regelungen für
Bahnübergänge und den Lärmschutz beim Ausbau Transeuropäischer
Korridore für den Schienengüterfernverkehr (die Güterzugstrecke
Rath/Eller ist Bestandteil eines solchen Korridors) zu erörtern.
Das Präsidium des DST hat am 09.06.2015 eine Resolution beschlos-
sen, nach der entlang der EU-Güterverkehrskorridore grundsätzlich ein
einheitlicher Anspruch auf Lärmvorsorge statt einer freiwilligen Lärmsa-
nierung in den Bestandsstreckenabschnitten einzuräumen ist. Darüber
hinaus seien die Kosten für die Herstellung von Ersatzbauwerken für
höhengleiche Bahnübergänge im Zusammenhang mit dem Aufbau der
TEN für den Schienengüterfernverkehr bei einem prognostizierten Gü-
terverkehrswachstum von mehr als 30 % dort grundsätzlich vom Bund
zu übernehmen. Die Geschäftsstelle des DST wird mit der vorliegenden
2
Nr.
03/2016
10/2016
02/2017
Beschlussvorlage nun erneut an das BMVI herantreten, um die Forde-
rungen des DST durchzusetzen.
Inzwischen wurde das Thema auch auf die Tagesordnung des nächs-
ten Treffens der Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses des
DST mit den Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Deutschen
Bundestages am 27.04.2016 gesetzt.
Darüber hinaus ist geplant, den Forderungen des Präsidiums des DST
vom 09.06.2015 im Rahmen einer Fachtagung des DST und der LH
Düsseldorf, voraussichtlich in der 21. KW (21.05. - 28.05.2016) in Düs-
seldorf öffentlich Nachdruck zu verleihen.
Im Rahmen einer von der Stadt organisierten Fachtagung des DST und
der LH Düsseldorf am 25.05.2016 in Düsseldorf zu den EU - Güterver-
kehrskorridoren (Rhein-Alpen-Korridor "ONE Corridor - ONE
STRATEGY!" wurde von den teilnehmenden Mitgliedern des Verkehrs-
ausschusses des Deutschen Bundestages der Einfluss der Forderun-
gen des Präsidiums des DST vom 09.06.2015 auf den vom Bundestag
am 26.01.2016 gefassten Beschluss (Drucksache 18/7365) „Men-
schen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze"
bestätigt. Danach sind bei der Realisierung der TEN-Verkehr-Netze, die
durch EU-Mittel (CEF) bezuschussungsfähig sind, in Fällen besonderer
regionaler Betroffenheit auch über das gesetzlich erforderliche Maß
hinausgehende Maßnahmen des Lärmschutzes möglich.
Die Verwaltung prüft z.Z., ob und wenn ja, welche durch EU-Mittel be-
zuschussungsfähige Maßnahmen an der Güterzugstrecke Rath - Eller
hier in Betracht kommen.
Die Verantwortlichen von Büro 01, Dez. 07, Amt 19 und Amt 66 haben
sich darüber verständigt, dass Amt 19 die Federführung für die Bear-
beitung des Ratsantrages übernimmt.
3
Nr.
09/2017
03/2018
Die Prüfung der Verwaltung, ob die Voraussetzungen für die Geldend-
machung von über das gesetzliche Maß hinausgehenden Ansprüchen
auf Lärmschutz (nach dem Bundestagsbeschluss vom 26.01.2016) vor-
liegen, dauert noch an. Dabei spielt die Frage, ob und wenn ja welche
durch EU-Mittel bezuschussungsfähigen Maßnahmen an der Güterzug-
strecke Rath-Eller hier in Betracht kommen eine zentrale Rolle. Zu die-
sem Punkt finden derzeit Gespräche mit der DB Netz statt. Sofern die
Prüfung positiv ausfällt ist darüber zu beraten, wie die Ansprüche gel-
tend gemacht werden können. Die Verwaltung befindet sich weiterhin
im ständigen Austausch mit der Bürgerinitiative „Bahnlärm- so nicht!".
Bisher sind nach Aussage der DB Netz keine durch EU-Mittel bezu-
schussungsfähigen Baumaßnahmen geplant.
Parallel zu den Prüfungen der Verwaltung wurde seitens eines betroffe-
nen Anwohners eine Petition in den Petitionsausschuss des Bundesta-
ges eingebracht, die Lärmschutz an der Güterzugstrecke Rath-Eller
zum Ziel hat. Eine Entscheidung über die eingebrachte Petition soll vo-
raussichtlich 2017/2018 getroffen werden.
Gleichzeitig wird die Verwaltung intern eine rechtliche Prüfung des
Sachverhaltes durchführen.
Im Rahmen des regelmäßigen Austausches mit der Bürgerinitiative
„Bahnlärm - so nicht!" wurde vereinbart, das Petitionsverfahren weiter-
hin abzuwarten, welches aufgrund der aktuellen Regierungsbildung
nicht weiter vorangetrieben wurde.
Parallel dazu sollen jedoch aufgekommene rechtliche Fragestellungen,
die aufgrund ihrer Tiefe nur durch FachjuristInnen beantwortet werden
können, durch das Rechtsamt abschließend geklärt werden, um Alter-
nativstrategien zur priorisierten Vorgehensweise entwickeln zu können.
Das Rechtsamt prüfte auf Bitte des Umweltamtes u. a. die Frage ob
der Einbau des Zugsicherungssystems ETCS Level oder die hohe
4
Nr.
09/2018
Zahl kleinerer baulicher Maßnahmen an der Strecke "wesentliche Än-
derungen" bzw. "erhebliche bauliche Eingriffe" darstellen, die einen
Anspruch auf Lärmschutz für die Anwohner begründen. Dies wurde
vom Rechtsamt zwar verneint, allerdings unter der Voraussetzung,
dass die Angaben der DB AG zur Streckenkapazität und Streckenge-
schwindigkeit in tatsächlicher Hinsicht zutreffend sind.
Das Petitionsverfahren wird weiterhin abgewartet.
Nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle des Petitionsausschusses
des Bundestages soll das Petitionsverfahren zur Güterzugstrecke
Rath-Eller am 15. März 2019 im Petitionsausschuss thematisiert wer-
den. Detailliertere Informationen wurden unter Berücksichtigung des
Persönlichkeitsrechtes des Petenten nicht genannt. Die Umweltverwal-
tung wird das Petitionsverfahren weiterhin verfolgen und steht im engen
Austausch mit der Bürgerinitiative "Bahnlärm-so nicht!".
Daneben hat sich aber folgender weiterer Ansatzpunkt eröffnet: Auf-
grund des Entfalls des Schienenbonusses und der Absenkung des Aus-
lösewertes haben Bund und DB im Rahmen des freiwilligen Investiti-
onsprogramms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des
Bundes" ein neues Gesamtkonzept der Lärmsanierung erarbeitet, das
seit Anfang 2019 gültig ist. Hierfür war eine Neuberechnung des Lärm-
sanierungsbedarfs des gesamten Schienennetzes inklusive bereits
lärmsanierter Abschnitte erforderlich. Aus dem Gesamtkonzept geht
hervor, dass die Strecke 2324 (Rath-Eller) wieder in das Lärmsanie-
rungsprogramm aufgenommen wurde. Dies bedeutet, dass nach Ein-
schätzung der DB-Lärmschutzexperten ein Schallgutachten beauftragt
werden kann. Eine priorisierte Bearbeitung und schnelle Vergabe des
Gutachtens wurde von Seiten der DB AG in Aussicht gestellt. Nach An-
gabe der DB AG könnten erste Ergebnisse Anfang 2020 vorliegen. Auf
Basis des Gutachtens könnte dann eine fachgerechte Aussage zu mög-
lichen weiteren Lärmschutzmaßnahmen zwischen Rath und Eller ge-
troffen werden.
5
Nr.
05/2020
Die Verwaltung wartet entsprechend des o.g. Zeitplanes die Erstellung
des Schallgutachtens an der Güterzugstrecke ab. Daraus ergeben sich
ggfs. neue Gesprächsansätze mit der DB AG. Zwischenzeitlich wurden
im Rahmen eines vereinbarten Informationsaustausches Gesprächs-
termine mit der Bürgerinitiative „Bahnlärm - so nicht" durchgeführt.
Der o.g. Termin zum Petitionsverfahren hat stattgefunden, der Verwal-
tung sind jedoch aufgrund des Datenschutzes des Petenten keine In-
formationen zum weiteren Verfahren bekannt.
Das Schallgutachten für die Güterzugstrecke Rath - Eller wurde fertig-
gestellt. Es wird seitens der Verwaltung aktuell analysiert und ausge-
wertet. Auf Basis des Ergebnisses werden seitens der Verwaltung
weitere Gespräche mit der DB Netz AG für Lärmschutzmaßnahmen
an der Strecke geführt. Erste Auswertungen zeigen bereits, dass das
Gutachterbüro weitere Lärmschutzmaßnahmen an der Strecke emp-
fiehlt.
Bezüglich des Petitionsverfahrens zur Güterzugstrecke Rath - Eller lie-
gen der Verwaltung keine neuen Erkenntnisse vor.
Im Rahmen der Lärmsanierungsuntersuchung und der Gespräche
zwischen Verwaltung und Deutsche Bahn AG liegen nun erste Zwi-
schenergebnisse vor. So sind entlang der Strecke im Abschnitt Stau-
fenplatz bis Höherweg am Heinzelmännchenweg (stadtauswärts) und
im Bereich des Gleisdreiecks zwischen Flinger Broich, Siedlerweg und
Höherweg neue Lärmschutzwände vorgesehen. Der Großteil dieses
Abschnittes wurde bereits im Rahmen des Lärmsanierungsprogram-
mes von 2003-2005 mit Lärmschutzwänden ausgestattet.
Im Abschnitt Höherweg bis Vennhauser Allee ist eine fast vollständige
Ausstattung mit neuen Lärmschutzwänden vorgesehen. Lediglich im
Bereich der Feuerwache 10 Düsseldorf - Vennhausen zwischen Hö-
herweg und Königsberger Straße (stadtauswärts) ist aufgrund des ge-
werblichen Gebietscharakters keine Lärmschutzwand vorgesehen.
6
Nr.
Seitens der Deutsche Bahn AG wird nun in Abstimmung mit der Ver-
waltung die weitere Umsetzung vorbereitet. So müssen unter anderem
im Rahmen einer Streckenbegehung die baulichen Voraussetzungen
für mögliche Lärmschutzwände geprüft und die Maßnahmen letztlich
durch das Eisenbahnbundesamt bestätigt werden. Erst wenn diese
Schritte abgeschlossen sind, kann über den genauen Umfang der Maß-
nahmen informiert werden.
Eine Umsetzung der Maßnahmen vor dem Jahr 2025 wird angestrebt.
Der Zwischenbericht des Lärmschutzgutachtens zur Vorbereitung der
Streckenbegehung an der Güterzugstrecke Rath-Eller ist seitens der
Verwaltung freigegeben worden. Die Freigabe des Berichts durch die
Deutsche Bahn AG wird zeitnah erwartet. Nach der Freigabe kann eine
Terminierung der Streckenbegehung zur baulichen Prüfung erfolgen.
Die notwendigen Streckenbegehung-gen sollen planmäßig Ende 2021
abgeschlossen sein.
Der vorläufige Zwischenbericht des Lärmgutachtens zur Güterzugstre-
cke Rath-Eller ist durch die Deutsche Bahn AG freigegeben worden.
Damit konnte der nächste Schritt, eine vorbereitende technische Stre-
ckenbegehung, geplant werden. Die Begehung dient der Begutachtung
der technischen Machbarkeit und der Untersuchung auf offensichtliche,
bauliche Hindernisse für die Errichtung von Lärmschutzwänden. Die
Begehung wurde am 19. Oktober 2021 mit der DB Netz AG, Fachbe-
reich Lärmsanierung, durchgeführt.
Das zuständige Gutachterbüro überprüft nun auf Basis der Erkennt-
nisse die bisher geplanten Maßnahmen auf ihre Wirtschaftlichkeit.
2022 sollen die auf Basis der alten Lärmsanierungswerte (67/57 dB(A))
geplanten Maßnahmen auf die neuen Lärmsanierungswerte (64/54
dB(A)) aktualisiert werden. Das Ergebnis der neuerlichen Prüfung
durch das Gutachterbüro wird zeigen, ob mit der Absenkung der Lärm-
sanierungswerte ergänzende Lärmschutzmaßnahmen erforderlich
sind.
7
Nr.
05/2022
Um die vorgesehenen Maßnahmen aus dem Schallgutachten von 2021
zeitnah weiter verfolgen zu können, muss nach der Mitteilung durch die
DB Netz AG die Strecke 2324 (Staufenplatz - Vennhauser Allee) von
Anlage 3 in Anlage 1 des Lärmsanierungsprogrammes des Bundes ver-
schoben werden. Dies soll bis zum Ende des 3. Quartals 2022 erfolgen.
Nachfolgend wird dann der gutachterliche Zwischenbericht auf Basis
der zwischenzeitlich geänderten Lärmsanierungswerte von 67/57 auf
64/54 dB(A) überarbeitet.
Die DB AG hat aktuell bestätigt, dass die Strecke 2324 (Staufenplatz -
Vennhauser Allee) von Anlage 3 in Anlage 1 des Lärmsanierungspro-
gramms des Bundes verschoben wurde. Dadurch erhält der Antrag die
höchste Priorität und die Voraussetzungen sind damit erfüllt, dass wei-
tergehende Maßnahmen an der Strecke erfolgen und finanziert werden
können.
Auf Wunsch aus der Bürgerschaft soll außerdem im 1. Quartal 2023
eine gemeinsame Bürgerinfo-Veranstaltung mit der DB AG für den Ab-
schnitt in Rath durchgeführt werden. Dadurch erhält der Antrag die
höchste Priorität und die Voraussetzungen sind damit erfüllt, dass wei-
tergehende Maßnahmen an der Strecke erfolgen und finanziert werden
können.
Am 7.3.2023 hat ein Bürgerdialog zum Thema "Bahnlärm an der Güter-
zugstrecke in Rath" mit Vertretern der DB AG stattgefunden. Von den
Vertretern der DB AG wurden u.a. das Vorgehen und die Priorisierung
im Lärmsanierungsprogramm des Bundes erläutert. Wesentliches Er-
gebnis war, dass der nördliche Streckenabschnitt (Nordausfahrt des
Staufentunnels bis zur Stadtgrenze Ratingen), im Gegensatz zum süd-
lichen Abschnitt (Staufenplatz bis Vennhauser Allee), von der DB AG
weiterhin in der Anlage 3 geführt wird, also als nicht prioritär eingestuft
wird. Sanierungsuntersuchungen und die Prüfung passiver Lärm-
schutzmaßnahmen sind seitens der DB AG für den nördlichen Abschnitt
daher nicht vorgesehen.
8
Nr.
Aus Sicht der Verwaltung ist auch für den nördlichen Abschnitt eine
Verschiebung in die Anlage 1 des Lärmsanierungsprogramms ange-
zeigt. Ein entsprechendes Anschreiben hierzu an die DB ist vorgese-
hen.
Schriftwechsel und Gesprächstermin mit der DB AG zur Verschiebung
des Abschnitts Rath in die höhere Priorisierungsliste sind erfolgt. Die
DB AG teilt mit, dass zunächst noch andere Projekte aus der Anlage 1
abgeschlossen sein müssen, um weitere Abschnitte dorthin aufneh-
men zu können.
Vorbereitende Arbeiten am Abschnitt Grafenberg - Eller erfolgen der-
zeit. Die DB AG sieht dazu 2025 eine Bürgerversammlung vor, bei der
die Maßnahmen vorgestellt und diskutiert werden.
Auf Nachfrage bei der DB Netz AG im September 2024 wurde mitge-
teilt, dass voraussichtlich zum Ende dieses Jahres die Entwurfs- und
Genehmigungsplanung startet. Begleitend soll im 1. Halbjahr 2025
auch die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.
2
Amt für
Gleich-
stellung
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen
und Männern auf lokaler Ebene: Beitritt der Landes-
hauptstadt Düsseldorf
(Antrag der Ratsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und FDP, Vorlage 01/ 80/2015)
28.05.2015
18 e)
03/2016
03/2017
09/2017
Der Beitritt ist durch die Unterzeichnung der EU-Charta am 07. Januar
2016 erfolgt.
Mit der Erstellung des 1. Aktionsplans wird derzeit begonnen.
Ein Gleichstellungs-Aktionsplan zum Thema Sport wird bis zum
31.12.2017 erarbeitet und Schritte zur Umsetzung werden eingeleitet.
Eine Lenkungsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwal-
tung, Ratsfraktionen, Stadtsportbund und Vereinen ist eingerichtet wor-
den und zwischenzeitlich haben bereits mehrere Treffen stattgefunden.
9
Nr.
03/2018
09/2018
05/2020
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
Beschlusskontrolle Anlage 2 als Text anzeigen
RAT/346/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Anlage 2
Beschlüsse des Rates der Stadt
deren abgeschlossen ist
Nr.
1
Düsseldorf steht zu seinem Wort - Flüchtlinge sind
willkommen
(Antrag der Ratsfraktionen von BÜ90/GRÜ, SPD
und FDP, Vorlage 01/ 96/2018)
14.06.2018
24 c)
09/2018
03/2019
05/2020
Am 02.07.2018 wurden der Bundesinnenminister und der Minister
für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW
angeschrieben und über den Ratsbeschluss in Kenntnis gesetzt.
Der Bundesinnenminister hat in seiner Antwort auf die
Zuständigkeit des Landes verwiesen. Das MKFFI hat am 4.10.18
zu einem Termin eingeladen.
Es wurden bislang sieben Personen im Rahmen des UNHCR-
Resettlement aufgenommen.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat bislang keine weiteren
Personen aus diesem Programm nach Düsseldorf zugewiesen.
In einem Schreiben vom 13.01.2020 hat Oberbürgermeister
Thomas Geisel seinem Amtskollegen in Potsdam vorgeschlagen
als Bündnis an die Bundesregierung zu appellieren, die Aufnahme
Geflüchteter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aus
den griechischen Flüchtlingslagern zu ermöglichen, verbunden mit
dem Angebot, die Betroffenen in den Städten des Bündnisses
"Sichere Häfen" aufzunehmen.
In einem Schreiben vom 13.01.2020 hat Oberbürgermeister
Nr.
25/26.06.2021
09/2021
Thomas Geisel seinem Amtskollegen in Potsdam vorgeschlagen
als Bündnis an die Bundesregierung zu appellieren, die Aufnahme
Geflüchteter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aus
den griechischen Flüchtlingslagern zu ermöglichen, verbunden mit
dem Angebot, die Betroffenen in den Städten des Bündnisses
„Sichere Häfen" aufzunehmen.
Durch die mehrfache Signalisierung der Stadt Düsseldorf durch
Herrn Oberbürgermeister Geisel, Geflüchtete aus den griechischen
Lagern aufzunehmen, ist am 28.10.2020 die Zuweisung von acht
Personen nach Düsseldorf erfolgt. Dabei handelt es sich jeweils
um Mütter mit einem Kind (drei Mütter aus Somalia und eine Mutter
aus Äthiopien.
Es sind keine weiteren Zuweisungen erfolgt.
Zu der internationalen Konferenz „From the sea to the city" in der
Partnerstadt Palermo hat Herr Oberbürgermeister Dr. Keller eine
Videobotschaft gesendet und die Aufnahmebereitschaft der
Kommune zugesagt. Die Leiterin des Amtes für Migration und
Integration nahm in Vertretung des Oberbürgermeisters an der o.
g. Tagung teil.
Im Rahmen des Ratsantrags „Aufnahme Geflüchteter aus
Afghanistan" (Rat/525/2021) hat der Rat die bereits 2018 im
Rahmen der Seebrücke und 2020 in Bezug auf die überfüllten
griechischen Flüchtlingslager angebotene zusätzliche
Aufnahmebereitschaft Düsseldorfs bekräftigt (vgl. lfd. Nr. 59).
Aus den genannten Lagern wurden seit Mai 2021 keine weiteren
Personen aufgenommen.
Nr.
Kein neuer Sachstand. Status: Erledigt.
2
Palermo Appell für einen Europäischen
Verteilmechanismus für Bootsflüchtlinge
(Antrag der Ratsfraktionen von BÜ90/GRÜ, SPD
und FDP, Vorlage 01/ 215/2019)
29.08.2019
6.6
Am 19.11.2019 tagte der Flüchtlingskongress des Deutschen
Städtetages in Düsseldorf. Herr Oberbürgermeister Geisel hat in
seiner Begrüßungsrede zur Unterstützung des Palermo-Appells
aufgerufen. Düsseldorf ist eine von derzeit 119 Kommunen, die die
Aktion der Seebrücke „Schafft sichere Häfen" unterstützen.
In einem Schreiben vom 13.01.2020 hat Oberbürgermeister
Thomas Geisel seinem Amtskollegen in Potsdam vorgeschlagen
als Bündnis an die Bundesregierung zu appellieren, die Aufnahme
Geflüchteter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aus
den griechischen Flüchtlingslagern zu ermöglichen, verbunden mit
dem Angebot, die Betroffenen in den Städten des Bündnisses
"Sichere Häfen" aufzunehmen. Darüber hinaus hat die Stadt
Düsseldorf dem Bündnis gegenüber erklärt, wie viele geflüchtete
Kinder und andere schutzbedürftige Gruppen sie kurz- und
langfristig aufnehmen kann. Darunter fallen auch Kapazitäten
besonders behandlungsdürftige Kinder.
Es besteht eine aktive Mitarbeit im Gesamtbündnis, der NRW-
Gruppe im Bündnis und der Seebrücke.
vgl. auch Sachstand lfd. Nr. 8 (11/2020)
Nr.
25/26.06.2021
09/2021
Darüber hinaus hat die Stadt Düsseldorf dem Bündnis gegenüber
erklärt, wie viele geflüchtete Kinder und andere schutzbedürftige
Gruppen sie kurz- und langfristig aufnehmen kann. Darunter fallen
auch Kapazitäten für besonders Behandlungsbedürftige Kinder. Es
besteht weiterhin eine aktive Mitarbeit im Gesamtbündnis, der
NRW-Gruppe im Bündnis und der Seebrücke.
Es liegt kein neuer Sachstand vor.
Zu der internationalen Konferenz „From the sea to the city" in der
Partnerstadt Palermo hat Herr Oberbürgermeister Dr. Keller eine
Videobotschaft gesendet und die Aufnahmebereitschaft der
Kommune zugesagt. Die Leiterin des Amtes für Migration und
Integration nahm in Vertretung des Oberbürgermeisters an der o.
g. Tagung teil
Im Rahmen des Ratsantrags „Aufnahme Geflüchteter aus
Afghanistan" (Rat/525/2021) hat der Rat die bereits 2018 im
Rahmen der Seebrücke und 2020 in Bezug auf die überfüllten
griechischen Flüchtlingslager angebotene zusätzliche
Aufnahmebereitschaft Düsseldorfs bekräftigt.
Kein neuer Sachstand. Status: Erledigt.
Nr.
3 Corona-Hotspots verhindern -
Gemeinschaftsunterkünfte anpassen
(Antrag der Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die
Grünen, SPD und FDP, Vorlage RAT/224/2020)
18.06.2020
63.23
Die im Ratsbeschluss aufgeführten Objekte wurden einer ersten
baulichen Prüfung unterzogen, um geeignete Optionen aufgrund
der baulichen Beschaffenheit identifizieren zu können. Über das
Belegungsmanagement wurden die Objekte mit hoher
Belegungsdichte identifiziert.
In einem nächsten Schritt wird ein Architekt zur
Ausführungsplanung beauftragt.
Bereits jetzt sind für den Höher Weg vornehmlich
Einzelzimmerlösungen umgesetzt. Im III. Quartal 2021 wird die
Unterkunft Zum Märchenland aufgelöst, was gegen eine bauliche
Anpassung spricht. Die Robert-Stolz-Str. wird zunächst nur für ein
Jahr verlängert, womit eine bauliche Maßnahme ebenfalls wegfällt.
Der Gather Weg steht unter Denkmalschutz und bauliche
Maßnahmen sind mit der Denkmalbehörde abzustimmen.
Die Planung konzentriert sich daher auf die Unterkünfte Kieshecker
Weg sowie auf den Nördlichen Zubringer.
Ergänzend zu den baulichen Planungen zum Kieshecker Weg und
Nördlichen Zubringer ist die Verwaltung dabei, insbesondere die
Flüchtlingsunterkünfte in denen viele Schulkinder leben, mit
leistungsstarkem WLAN auszustatten.
Dies ist durch Vertragsänderungen mit dem Anbieter bereits in fünf
Unterkünften realisiert. Durch die ehrenamtliche Arbeit der Frei-
funker (Förderung durch Bürgerstiftung und Amt 54) wird dieses
Signal bald in jedem Raum nutzbar sein. An den Standorten, an
denen eine bauliche Erschließung notwendig ist, wird die
Verwaltung demnächst für drei Unterkünfte (Oberlöricker Straße,
Leuchtenberger Kirchweg und Lichtenbroicher Weg) die
Nr.
entsprechende Beauftragung in die Wege leiten. Damit wird E-
learning und Homeschooling der dort lebenden Kinder und
Jugendlichen in vollem Umfang möglich sein.
Zwischenzeitlich sind bereits sechs Unterkünfte für Flüchtlinge mit
leistungsstarkem WLAN ausgestattet.
Bezüglich der Entzerrung der Gemeinschaftsunterkünfte sind die
Planungen abgeschlossen. Neben dem Kieshecker Weg und dem
Nördlichen Zubringer wurde die Monschauer Straße seitens der
Verwaltung in die Planungen aufgenommen, da der Gather Weg
aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes und den damit
verbundenen Problemen eines Umbaus nicht realisiert werden
kann. Es handelt sich bei allen drei Objekten um Mietobjekte,
sodass die Einwilligung des Eigentümers eingeholt werden muss.
Die Planungen sollen aufgrund von zusätzlichem Einbau von
Küchen, WC-Anlagen und Duschen eine durchschnittliche
Reduzierung der Raumnutzung durch die Bewohnerinnen und
Bewohner um 50 Prozent ermöglichen. Die Umsetzung der
Planungen setzt eine baurechtliche Nutzungsänderung voraus,
auch ein neues Brandschutzkonzept muss erstellt werden.
Die Gesamtkosten der Umbaumaßnahmen für alle drei Unterkünfte
belaufen sich auf 535.000 Euro.
In den Monaten 11/21 bis 02/22 gab es aufgrund der
Zuweisungsaussetzungen durch die COVID-19-Pandemie die
höchsten Zuweisungszahlen seit 2017. Ab Ende 02/22 kamen
aufgrund des Kriegsausbruchs in der Ukraine Tausende von
Menschen nach Düsseldorf, so dass das Vorhaben bis dato nicht
weiterverfolgt werden konnte.
Nr.
Kein neuer Sachstand. Aufgrund der Herausforderung in den
letzten Jahren sind die Objekte nicht angegangen worden.
Dennoch wird der Antrag für zukünftige Anmietungen mit
zugrunde gelegt.
Der Antrag ist erledigt.
4
1.000 Geflüchtete aus dem niedergebrannten Lager
Moria aufnehmen
(Antrag der Ratsfraktion Die Linke, Vorlage
RAT/280/2020 sowie mündlicher Änderungsantrag
)
08.10.2020
In Abstimmung mit den Bundesländern hat das Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit der Aufnahmeanordnung
vom 9. Oktober 2020 den Rahmen für die Aufnahme von 1.553
Personen, die bereits im griechischen Asylverfahren
internationalen Schutz erhalten haben, geschaffen. Für die
Auswahl werden laut der Aufnahmeanordnung insbesondere die
Kriterien der Wahrung der Einheit der Familie sowie familiäre oder
sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland
berücksichtigt. Zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und dem
Amt für Migration und Integration laufen bereits Abstimmungen
über die Zuweisungen im Rahmen der Aufnahmeanordnung.
Bisher sind noch keine Zuweisungen erfolgt.
Seit 05/2021 sind keine Zuweisungen erfolgt.
Insgesamt befinden sich 8 Personen aus Griechenland in
Düsseldorf. Es sind keine weiteren Zuweisungen bis dato erfolgt.
Kein neuer Sachstand. Status: Erledigt.
Nr.
5
Hochwasserschutz und Schaffung ökologisch
wertvoller Auenlandschaft miteinander verbinden -
Himmelgeister Rheinbogen für kommende
Generationen und einzigartige Artenvielfalt sichern
(Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Vorlage 452/2021)
45.9
Der SEBD hat mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses begonnen.
Zur Prüfung, welche Maßnahmen die Bebauung des
Himmelgeister Rheinbogens dauerhaft unterbinden können, wird
ein erster Abstimmungstermin mit möglichen betroffenen
städtischen Ämtern terminiert.
Zur Vorbereitung auf ggf. mögliche Trassenvarianten zur
Rückverlegung der Hochwasserschutzdeiche wird eine Sichtung
und Bewertung der vorhandenen Unterlagen vorgenommen.
Dem Auftrag, alle Maßnahmen zu prüfen, die eine Bebauung
dauerhaft unterbinden können, ist die Verwaltung nachgekommen.
Bezüglich des Ratsbeschlusses zur Vorbereitung auf mögliche
Trassenvarianten zur Rückverlegung der
Hochwasserschutzdeiche ist die Verwaltung ebenfalls
nachgekommen und hat eine erste Einschätzung vorgenommen.
Entsprechend dem Ratsbeschluss wird durch die bereits
angegangenen Maßnahmen eine mögliche Rückverlegung weder
blockiert noch erschwert. Die Ergebnisse zu dem Ratsbeschluss
vom 16.09.2021 wurden am 03.05.2022 in einer Stellungnahme zu
BAU/019/2022 dargelegt.
Wie bereits zur Beschlusskontrolle 06/2022 beschrieben wurde die
dauerhafte Unterbindung der Bebauung geprüft und es wurde
berichtet. Desweiteren wurden keine Maßnahmen durchgeführt,
die eine Rückverlegung behinderten.
Im Betriebsausschuss wurde zu der Anfrage BAU/010/2022 zur
Deichrückverlegung sowie zu einer möglichen Förderung im
Rahmen des Blauen Bandes ausführlich Stellung genommen
(BAU/010/2022).
Nr.
Das Ziel der Ausarbeitung einer möglichen
Rückverlegungsvariante wird kontinuierlich weiterverfolgt. Die
Auswahl einer rechtssicheren Variante wird durch ein bereits
beauftragtes Fachbüro und eine ebenfalls beauftragte externe
Juristin vorbereitet und ist Voraussetzung für die anschließend zu
vergebende Planung.
Eine regelmäßige Berichterstattung erfolgt weiter im Betriebsaus-
schuss.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11.05.2023 die
Nichtzulassungsbeschwerde der Bezirksregierung Düsseldorf zum
Urteil des OVG Münster bezüglich der Klage des BUND zum
Planfeststellungsbeschluss Himmelgeister Rheinbogen
zurückgewiesen. Die Feststellungen des OVG in Bezug auf den
Planfeststellungsbeschluss haben nun endgültig Bestand.
Die weitere Vorgehensweise wird unter 01/2023 berichtet. Die
Bearbeitung möglicher Rückverlegungsvarianten erfolgt und für
den Oktober ist eine Berichterstattung im Betriebsausschuss
vorgesehen. Damit ist dieser Antrag erledigt.
6
interfraktioneller Änderungsantrag zur Vorlage
RAT/406/2022: Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE:
Keine Gefängnisstrafen für Rheinbahn-Fahrten
ohne gültigen Fahrschein (RAT430/2022)
47.22.1
Die Verwaltung hat den Vorstand der Rheinbahn und die
städtischen Mitglieder im Aufsichtsrat am 22.11.22 über den
Ratsbeschluss informiert.
Die Verwaltung hat auf die Anfrage RAT/176/2023 am 17.05.2023
zu dem Thema geantwortet. Es wird auf den Antrag RAT/249/2023
verwiesen. Damit ist dieser Antrag erledigt.
Nr.
7
Antrag der Ratsfraktionen von Die PARTEI-Klima-
Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE
LINKE und FDP: Verzicht auf Strafverfolgung
wegen der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
ohne gültigen Fahrschein (RAT/249/2023)
15.06.2023
40.7
Die gesellschaftsrechtliche Weisung der Landeshauptstadt
Düsseldorf an die Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH
(Holding) und die nachfolgende Weisung der Holding an den
Vorstand der Rheinbahn AG sind im Juni 2023 vorgenommen
worden. Damit ist dieser Antrag erledigt.
8
Antrag der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-
Fraktion: Verlängerung des
Gaslaternenmoratoriums (RAT/072/2023)
09.03.2023
25.2
Ratsbeschluss (abweichend)
In die Ratssitzung am 07.09.2023 wird eine Informationsvorlage zu
den veränderten Rahmenbedingungen und ihren Auswirkungen
auf die Gasbeleuchtung in Düsseldorf als Entscheidungsgrundlage
für den weiteren Umgang mit der Gasbeleuchtung eingebracht.
9
Fußgängerbeauftragte*r für die Landeshauptstadt
Düsseldorf und Einrichtung einer „Kleinen
Kommission Fußverkehr" (Änderungsantrag der
Ratsfraktionen von FDP, CDU und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Vorlage RAT/549/2021)
45.5.2
Das Konzept für die Integration von Fußverkehr in
Planungsprozessen ist eine vorgezogene Maßnahme der Stufe 2
des Mobilitätsplan D. Dieses Konzept wird derzeit von der
Verwaltung erstellt und abgestimmt.
Mit der Vorlage OVA/093/2022 wurde der OVA im August 2022
über die Implementierung eines Teams von Fachleuten unter
Leitung eines/einer verantwortlichen Fußverkehrsbeauftragten im
Nr.
Amt für Verkehrsmanagement sowie die zu betreuenden
Maßnahmen informiert.
Eine Stelle ist im Stellenplan 2023 geschaffen worden. Das Stellen-
besetzungsverfahren wurde im November 2022 in die Wege
geleitet, wurde aber noch nicht abgeschlossen. Die zweite Stelle
wird zum Stellenplan 2024 angemeldet.
Die Stelle der Fußverkehrsbeauftragten konnte nach ein
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.