Informationsvorlage Aktenzeichen RAT/293/2023/1

Beschlusskontrolle des Rates

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
3Dokumente 6. September 2023veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

In seiner Sitzung am 06. Juli 2002 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, ihm analog zur Praxis in den Ausschüssen einen Sachstandsbericht über die Umsetzung seiner Beschlüsse zu geben.

Die der Vorlage anliegende tabellarische Auflistung ist aufgeteilt nach Beschlüssen, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist (Anlage 1) und solchen, deren Bearbeitung seit der letzten Beschlusskontrolle abgeschlossen wurde (Anlage 2).

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. September 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00496334.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00496334.pdf Published Time: Tue, 05 Sep 2023 09:28:32 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: RAT/293/2023/1 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Beschlusskontrolle des Rates Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 07.09.2023 Kenntnisnahme Sachdarstellung: In seiner Sitzung am 06. Juli 2002 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, ihm analog zur Praxis in den Ausschüssen einen Sachstandsbericht über die Umsetzung seiner Beschlüsse zu geben. Die der Vorlage anliegende tabellarische Auflistung ist aufgeteilt nach Beschlüssen, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist (Anlage 1) und solchen, deren Bearbeitung seit der letzten Beschlusskontrolle abgeschlossen wurde (Anlage 2). Anlagen: Beschlusskontrolle Anlage1 Beschlusskontrolle Anlage2
Beschlusskontrolle Anlage1 als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - 12.2023Beschlusskontrolle_ Anlage 1RATmitDez_RS.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00496333.pdf Published Time: Tue, 05 Sep 2023 09:26:01 GMT Number of Pages: 74 Markdown Content: # 1 > RAT/293/2023 X öffentlich nicht öffentlich Anlage 1 Beschlüsse des Rates der Stadt deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 1 Mehr Lärmschutz für die Anwohner an der Güterstrecke Rath/Eller (Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP, Vorlage 01/ 16/2014) 10.04.2014 45 d) 09/2014 02/2015 09/2015 Ratsbeschluss Der Deutsche Städtetag hat die Initiative der Landeshauptstadt Düs- seldorf aufgegriffen und bereitet die Einrichtung einer Arbeitsgruppe (AG) der vom Ausbau der transeuropäischen Netze für den Schie- nengüterfernverkehr betroffenen Städte vor. In dieser AG sollen Problemlösungen bzgl. des Schienenverkehrslärms und der Ver- kehrssicherheit an vorhandenen Bahnübergängen (Eisenbahnkreu- zungsgesetz) diskutiert werden. Zurzeit bemüht sich die Geschäftsstelle des Deutschen Städtetages um einen Termin beim Bundesverkehrsministerium (BMVI), um mit den Fachleuten des BMVI die Möglichkeiten gesonderter Regelun- gen für Bahnübergänge und den Lärmschutz beim Ausbau Transeu- ropäischer Korridore für den Schienengüterfernverkehr (die Güter- zugstrecke Rath/Eller ist Bestandteil eines solchen Korridors) zu er- örtern. Das Präsidium des DST hat am 09.06.2015 eine Resolution be- schlossen, nach der entlang der EU-Güterverkehrskorridore grund- sätzlich ein einheitlicher Anspruch auf Lärmvorsorge statt einer frei- willigen Lärmsanierung in den Bestandsstreckenabschnitten einzu- räumen ist. Darüber hinaus seien die Kosten für die Herstellung von Ersatzbauwerken für höhengleiche Bahnübergänge im Zusammen- hang mit dem Aufbau der TEN für den Schienengüterfernverkehr bei einem prognostizierten Güterverkehrswachstum von mehr als 30 % 2 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 03/2016 10/2016 02/2017 dort grundsätzlich vom Bund zu übernehmen. Die Geschäftsstelle des DST wird mit der vorliegenden Beschlussvorlage nun erneut an das BMVI herantreten, um die Forderungen des DST durchzuset- zen. Inzwischen wurde das Thema auch auf die Tagesordnung des nächsten Treffens der Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschus- ses des DST mit den Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages am 27.04.2016 gesetzt. Darüber hinaus ist geplant, den Forderungen des Präsidiums des DST vom 09.06.2015 im Rahmen einer Fachtagung des DST und der LH Düsseldorf, voraussichtlich in der 21. KW (21.05. – 28.05.2016) in Düsseldorf öffentlich Nachdruck zu verleihen. Im Rahmen einer von der Stadt organisierten Fachtagung des DST und der LH Düsseldorf am 25.05.2016 in Düsseldorf zu den EU – Güterverkehrskorridoren (Rhein-Alpen-Korridor “ONE Corridor – ONE STRATEGY!“ wurde von den teilnehmenden Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages der Einfluss der Forderungen des Präsidiums des DST vom 09.06.2015 auf den vom Bundestag am 26.01.2016 gefassten Beschluss (Drucksache 18/7365) „Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäi- scher Schienennetze“ bestätigt. Danach sind bei der Realisierung der TEN-Verkehr-Netze, die durch EU-Mittel (CEF) bezuschus- sungsfähig sind, in Fällen besonderer regionaler Betroffenheit auch über das gesetzlich erforderliche Maß hinausgehende Maßnahmen des Lärmschutzes möglich. Die Verwaltung prüft z.Z., ob und wenn ja, welche durch EU-Mittel bezuschussungsfähige Maßnahmen an der Güterzugstrecke Rath – Eller hier in Betracht kommen. Die Verantwortlichen von Büro 01, Dez. 07, Amt 19 und Amt 66 ha- ben sich darüber verständigt, dass Amt 19 die Federführung für die Bearbeitung des Ratsantrages übernimmt. 3 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 09/2017 03/2018 09/2018 Die Prüfung der Verwaltung, ob die Voraussetzungen für die Geldendmachung von über das gesetzliche Maß hinausgehenden Ansprüchen auf Lärmschutz (nach dem Bundestagsbeschluss vom 26.01.2016) vorliegen, dauert noch an. Dabei spielt die Frage, ob und wenn ja welche durch EU-Mittel bezuschussungsfähigen Maß- nahmen an der Güterzugstrecke Rath-Eller hier in Betracht kommen eine zentrale Rolle. Zu diesem Punkt finden derzeit Gespräche mit der DB Netz statt. Sofern die Prüfung positiv ausfällt ist darüber zu beraten, wie die Ansprüche geltend gemacht werden können. Die Verwaltung befindet sich weiterhin im ständigen Austausch mit der Bürgerinitiative „Bahnlärm- so nicht!“. Bisher sind nach Aussage der DB Netz keine durch EU-Mittel bezu- schussungsfähigen Baumaßnahmen geplant. Parallel zu den Prüfungen der Verwaltung wurde seitens eines be- troffenen Anwohners eine Petition in den Petitionsausschuss des Bundestages eingebracht, die Lärmschutz an der Güterzugstrecke Rath-Eller zum Ziel hat. Eine Entscheidung über die eingebrachte Petition soll voraussichtlich 2017/2018 getroffen werden. Gleichzeitig wird die Verwaltung intern eine rechtliche Prüfung des Sachverhaltes durchführen. Im Rahmen des regelmäßigen Austausches mit der Bürgerinitiative „Bahnlärm - so nicht!“ wurde vereinbart, das Petitionsverfahren wei- terhin abzuwarten, welches aufgrund der aktuellen Regierungsbil- dung nicht weiter vorangetrieben wurde. Parallel dazu sollen jedoch aufgekommene rechtliche Fragestellun- gen, die aufgrund ihrer Tiefe nur durch FachjuristInnen beantwortet werden können, durch das Rechtsamt abschließend geklärt werden, um Alternativstrategien zur priorisierten Vorgehensweise entwickeln zu können. Das Rechtsamt prüfte auf Bitte des Umweltamtes u. a. die Frage ob der Einbau des Zugsicherungssystems ETCS Level oder die 4 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 03/2019 hohe Zahl kleinerer baulicher Maßnahmen an der Strecke "wesent- liche Änderungen" bzw. "erhebliche bauliche Eingriffe" darstellen, die einen Anspruch auf Lärmschutz für die Anwohner begründen. Dies wurde vom Rechtsamt zwar verneint, allerdings unter der Vo- raussetzung, dass die Angaben der DB AG zur Streckenkapazität und Streckengeschwindigkeit in tatsächlicher Hinsicht zutreffend sind. Das Petitionsverfahren wird weiterhin abgewartet. Nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle des Petitionsausschus- ses des Bundestages soll das Petitionsverfahren zur Güterzugstre- cke Rath-Eller am 15. März 2019 im Petitionsausschuss thematisiert werden. Detailliertere Informationen wurden unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechtes des Petenten nicht genannt. Die Umwelt- verwaltung wird das Petitionsverfahren weiterhin verfolgen und steht im engen Austausch mit der Bürgerinitiative "Bahnlärm-so nicht!". Daneben hat sich aber folgender weiterer Ansatzpunkt eröffnet: Auf- grund des Entfalls des Schienenbonusses und der Absenkung des Auslösewertes haben Bund und DB im Rahmen des freiwilligen In- vestitionsprogramms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwe- gen des Bundes“ ein neues Gesamtkonzept der Lärmsanierung er- arbeitet, das seit Anfang 2019 gültig ist. Hierfür war eine Neuberech- nung des Lärmsanierungsbedarfs des gesamten Schienennetzes in- klusive bereits lärmsanierter Abschnitte erforderlich. Aus dem Ge- samtkonzept geht hervor, dass die Strecke 2324 (Rath-Eller) wieder in das Lärmsanierungsprogramm aufgenommen wurde. Dies bedeu- tet, dass nach Einschätzung der DB-Lärmschutzexperten ein Schall- gutachten beauftragt werden kann. Eine priorisierte Bearbeitung und schnelle Vergabe des Gutachtens wurde von Seiten der DB AG in Aussicht gestellt. Nach Angabe der DB AG könnten erste Ergeb- nisse Anfang 2020 vorliegen. Auf Basis des Gutachtens könnte dann eine fachgerechte Aussage zu möglichen weiteren Lärmschutzmaß- nahmen zwischen Rath und Eller getroffen werden. 5 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 11/2019 05/2020 11/2020 Die Verwaltung wartet entsprechend des o.g. Zeitplanes die Erstel- lung des Schallgutachtens an der Güterzugstrecke ab. Daraus erge- ben sich ggfs. neue Gesprächsansätze mit der DB AG. Zwischen- zeitlich wurden im Rahmen eines vereinbarten Informationsaustau- sches Gesprächstermine mit der Bürgerinitiative „Bahnlärm – so nicht“ durchgeführt. Der o.g. Termin zum Petitionsverfahren hat stattgefunden, der Ver- waltung sind jedoch aufgrund des Datenschutzes des Petenten keine Informationen zum weiteren Verfahren bekannt. Das Schallgutachten für die Güterzugstrecke Rath - Eller wurde fer- tiggestellt. Es wird seitens der Verwaltung aktuell analysiert und ausgewertet. Auf Basis des Ergebnisses werden seitens der Ver- waltung weitere Gespräche mit der DB Netz AG für Lärmschutz- maßnahmen an der Strecke geführt. Erste Auswertungen zeigen bereits, dass das Gutachterbüro weitere Lärmschutzmaßnahmen an der Strecke empfiehlt. Bezüglich des Petitionsverfahrens zur Güterzugstrecke Rath - Eller liegen der Verwaltung keine neuen Erkenntnisse vor. Im Rahmen der Lärmsanierungsuntersuchung und der Gespräche zwischen Verwaltung und Deutsche Bahn AG liegen nun erste Zwi- schenergebnisse vor. So sind entlang der Strecke im Abschnitt Staufenplatz bis Höherweg am Heinzelmännchenweg (stadtaus- wärts) und im Bereich des Gleisdreiecks zwischen Flinger Broich, Siedlerweg und Höherweg neue Lärmschutzwände vorgesehen. Der Großteil dieses Abschnittes wurde bereits im Rahmen des Lärmsanierungsprogrammes von 2003-2005 mit Lärmschutzwän- den ausgestattet. Im Abschnitt Höherweg bis Vennhauser Allee ist eine fast vollstän- dige Ausstattung mit neuen Lärmschutzwänden vorgesehen. Ledig- lich im Bereich der Feuerwache 10 Düsseldorf – Vennhausen zwi- schen Höherweg und Königsberger Straße (stadtauswärts) ist auf- grund des gewerblichen Gebietscharakters keine Lärmschutzwand vorgesehen. 6 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 04/2021 11/2021 Seitens der Deutsche Bahn AG wird nun in Abstimmung mit der Ver- waltung die weitere Umsetzung vorbereitet. So müssen unter ande- rem im Rahmen einer Streckenbegehung die baulichen Vorausset- zungen für mögliche Lärmschutzwände geprüft und die Maßnahmen letztlich durch das Eisenbahnbundesamt bestätigt werden. Erst wenn diese Schritte abgeschlossen sind, kann über den genauen Umfang der Maßnahmen informiert werden. Eine Umsetzung der Maßnahmen vor dem Jahr 2025 wird ange- strebt . Der Zwischenbericht des Lärmschutzgutachtens zur Vorbereitung der Streckenbegehung an der Güterzugstrecke Rath-Eller ist seitens der Verwaltung freigegeben worden. Die Freigabe des Berichts durch die Deutsche Bahn AG wird zeitnah erwartet. Nach der Frei- gabe kann eine Terminierung der Streckenbegehung zur baulichen Prüfung erfolgen. Die notwendigen Streckenbegehung-gen sollen planmäßig Ende 2021 abgeschlossen sein. Der vorläufige Zwischenbericht des Lärmgutachtens zur Güterzug- strecke Rath-Eller ist durch die Deutsche Bahn AG freigegeben wor- den. Damit konnte der nächste Schritt, eine vorbereitende techni- sche Streckenbegehung, geplant werden. Die Begehung dient der Begutachtung der technischen Machbarkeit und der Untersuchung auf offensichtliche, bauliche Hindernisse für die Errichtung von Lärmschutzwänden. Die Begehung wurde am 19. Oktober 2021 mit der DB Netz AG, Fachbereich Lärmsanierung, durchgeführt. Das zuständige Gutachterbüro überprüft nun auf Basis der Erkennt- nisse die bisher geplanten Maßnahmen auf ihre Wirtschaftlichkeit. 2022 sollen die auf Basis der alten Lärmsanierungswerte (67/57 dB(A)) geplanten Maßnahmen auf die neuen Lärmsanierungswerte (64/54 dB(A)) aktualisiert werden. Das Ergebnis der neuerlichen Prüfung durch das Gutachterbüro wird zeigen, ob mit der Absenkung der Lärmsanierungswerte ergänzende Lärmschutzmaßnahmen er- forderlich sind. 7 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 05/2022 01/2023 09/2023 Um die vorgesehenen Maßnahmen aus dem Schallgutachten von 2021 zeitnah weiter verfolgen zu können, muss nach der Mitteilung durch die DB Netz AG die Strecke 2324 (Staufenplatz – Vennhauser Allee) von Anlage 3 in Anlage 1 des Lärmsanierungsprogrammes des Bundes verschoben werden. Dies soll bis zum Ende des 3. Quartals 2022 erfolgen. Nachfolgend wird dann der gutachterliche Zwischenbericht auf Basis der zwischenzeitlich geänderten Lärmsa- nierungswerte von 67/57 auf 64/54 dB(A) überarbeitet. Die DB AG hat aktuell bestätigt, dass die Strecke 2324 (Staufen- platz – Vennhauser Allee) von Anlage 3 in Anlage 1 des Lärmsanie- rungsprogramms des Bundes verschoben wurde. Dadurch erhält der Antrag die höchste Priorität und die Voraussetzungen sind damit er- füllt, dass weitergehende Maßnahmen an der Strecke erfolgen und finanziert werden können. Auf Wunsch aus der Bürgerschaft soll außerdem im 1. Quartal 2023 eine gemeinsame Bürgerinfo-Veranstaltung mit der DB AG für den Abschnitt in Rath durchgeführt werden. Dadurch erhält der Antrag die höchste Priorität und die Voraussetzungen sind damit erfüllt, dass weitergehende Maßnahmen an der Strecke erfolgen und finan- ziert werden können. Am 7.3.2023 hat ein Bürgerdialog zum Thema "Bahnlärm an der Gü- terzugstrecke in Rath" mit Vertretern der DB AG stattgefunden. Von den Vertretern der DB AG wurden u.a. das Vorgehen und die Priori- sierung im Lärmsanierungsprogramm des Bundes erläutert. We- sentliches Ergebnis war, dass der nördliche Streckenabschnitt (Nordausfahrt des Staufentunnels bis zur Stadtgrenze Ratingen), im Gegensatz zum südlichen Abschnitt (Staufenplatz bis Vennhauser Allee), von der DB AG weiterhin in der Anlage 3 geführt wird, also als nicht prioritär eingestuft wird. Sanierungsuntersuchungen und die Prüfung passiver Lärmschutzmaßnahmen sind seitens der DB AG für den nördlichen Abschnitt daher nicht vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung ist auch für den nördlichen Abschnitt eine Verschiebung in die Anlage 1 des Lärmsanierungsprogramms ange-8 Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand zeigt. Ein entsprechendes Anschreiben hierzu an die DB ist vorge- sehen. 2 Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene: Beitritt der La

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Beschlusskontrolle Anlage2 als Text anzeigen
Title: 00496335.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00496335.pdf Published Time: Tue, 05 Sep 2023 09:27:07 GMT Number of Pages: 15 Markdown Content: RAT/293/2023 X öffentlich nicht öffentlich Anlage 2 Beschlüsse des Rates der Stadt deren abgeschlossen ist Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 1 Düsseldorf steht zu seinem Wort – Flüchtlinge sind will kommen (Antrag der Ratsfraktionen von BÜ90/GRÜ, SPD und FDP, Vorlage 01/ 96/2018) 14.06.2018 24 c) 09/2018 03/2019 11/2019 05/2020 11/2020 Ratsbeschluss Am 02.07.2018 wurden der Bundesinnenminister und der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW angeschrieben und über den Ratsbeschluss in Kenntnis gesetzt. Der Bundesinnenminister hat in seiner Antwort auf die Zuständigkeit des Landes verwiesen. Das MKFFI hat am 4.10.18 zu einem Termin eingeladen. Es wurden bislang sieben Personen im Rahmen des UNHCR - Resettlement aufgenommen. Die Bezirksregierung Arnsberg hat bislang keine weiteren Personen aus diesem Programm nach Düsseldorf zugewiesen. In einem Schreiben vom 13.01.2020 hat Oberbürgermeister Thomas Geisel seinem Amtskollegen in Potsdam vorgeschlagen als Bündnis an die Bundesregierung zu appellieren, die A ufnahme Geflüchteter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aus den griechischen Flüchtlingslagern zu ermöglichen, verbunden mit dem Angebot, die Betroffenen in den Städten des Bündnisses "Sichere Häfen" aufzunehmen. In einem Schreiben vom 13.01.2020 hat Oberbürgermeister Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 05/2021 25/26.06.2021 09/2021 11/2021 Thomas Geisel seinem Amtskollegen in Potsdam vorgeschlagen als Bündnis an die Bundesregierung zu appellieren, die Aufnahme Geflüchteter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aus den griechischen Flüchtlingslagern zu ermöglichen , verbunden mit dem Angebot, die Betroffenen in den Städten des Bündnisses „Sichere Häfen“ aufzunehmen. Durch die mehrfache Signalisierung der Stadt Düsseldorf durch Herrn Oberbürgermeister Geisel, Geflüchtete aus den griechischen Lagern aufzunehmen, ist am 28.10.2020 die Zuweisung von acht Personen nach Düsseldorf erfolgt. Dabei handelt es sich jeweils um Mütter mit einem Kind (drei Mütter aus Somalia und eine Mutter aus Äthiopien. Es sind keine weiteren Zuweisungen erfolgt. Zu der internationalen Kon ferenz „From the sea to the city“ in der Partnerstadt Palermo hat Herr Oberbürgermeister Dr. Keller eine Videobotschaft gesendet und die Aufnahmebereitschaft der Kommune zugesagt. Die Leiterin des Amtes für Migration und Integration nahm in Vertretung des Oberbürgermeisters an der o. g. Tagung teil. Im Rahmen des Ratsantrags „Aufnahme Geflüchteter aus Afghanistan“ (Rat/525/2021) hat der Rat die bereits 2018 im Rahmen der Seebrücke und 2020 in Bezug auf die überfüllten griechischen Flüchtlingslager angebot ene zusätzliche Aufnahmebereitschaft Düsseldorfs bekräftigt (vgl. lfd. Nr. 59). Aus den genannten Lagern wurden seit Mai 2021 keine weiteren Personen aufgenommen. Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 06/2022 12/2022 09/2023 Kein neuer Sachstand. Kein neuer Sachstand. Kein neuer Sachstand. Status: Erledigt. 2 Palermo Appell für einen Europäischen Verteilmechanismus für Bootsflüchtlinge (Antrag der Ratsfraktionen von BÜ90/GRÜ, SPD und FDP, Vorlage 01/ 215/2019) 29.08.2019 6.6 11/2019 06/2020 11/2020 Ratsbeschluss Am 19.11.2019 tagte der Flüchtlingskongress des Deutschen Städtetages in Düsseldorf. Herr Oberbürgermeister Geisel hat in seiner Begrüßungsrede zur Unterstützung des Palermo -Appells aufgerufen. Düsseldorf ist eine von derzeit 119 Kommunen, die die Aktion d er Seebrücke „Schafft sichere Häfen“ unterstützen. In einem Schreiben vom 13.01.2020 hat Oberbürgermeister Thomas Geisel seinem Amtskollegen in Potsdam vorgeschlagen als Bündnis an die Bundesregierung zu appellieren, die Aufnahme Geflüchteter, insbesonde re von Kindern und Jugendlichen, aus den griechischen Flüchtlingslagern zu ermöglichen, verbunden mit dem Angebot, die Betroffenen in den Städten des Bündnisses "Sichere Häfen" aufzunehmen. Darüber hinaus hat die Stadt Düsseldorf dem Bündnis gegenüber erkl ärt, wie viele geflüchtete Kinder und andere schutzbedürftige Gruppen sie kurz - und langfristig aufnehmen kann. Darunter fallen auch Kapazitäten besonders behandlungsdürftige Kinder. Es besteht eine aktive Mitarbeit im Gesamtbündnis, der NRW - Gruppe im Bünd nis und der Seebrücke. vgl. auch Sachstand lfd. Nr. 8 (11/2020) Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 05/2021 25/26.06.2021 09/2021 06/2022 12/2022 08/2023 Darüber hinaus hat die Stadt Düsseldorf dem Bündnis gegenüber erklärt, wie viele geflüchtete Kinder und andere schutzbedürftige Gruppen sie kurz - und langfristig aufnehmen kann. Darunter fal len auch Kapazitäten für besonders Behandlungsbedürftige Kinder. Es besteht weiterhin eine aktive Mitarbeit im Gesamtbündnis, der NRW -Gruppe im Bündnis und der Seebrücke. Es liegt kein neuer Sachstand vor. Zu der internationalen Konferenz „From the sea to the city“ in der Partnerstadt Palermo hat Herr Oberbürgermeister Dr. Keller eine Videobotschaft gesendet und die Aufnahmebereitschaft der Kommune zugesagt. Die Leiterin des Amtes für Migration und Integration nahm in Vertretung des Oberbürgermeisters an der o. g. Tagung teil Im Rahmen des Ratsantrags „Aufnahme Geflüchteter aus Afghanistan“ (Rat/525/2021) hat der Rat die bereits 2018 im Rahmen der Seebrücke und 2020 in Bezug auf die überfüllten griechischen Flüchtlingslager angebotene zusätzliche Aufnahm ebereitschaft Düsseldorfs bekräftigt. Kein neuer Sachstand. Kein neuer Sachstand. Kein neuer Sachstand. Status: Erledigt. Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 3 Corona -Hotspots verhindern – Gemeinschaftsunterkünfte anpassen (Antrag der Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP, Vorlage RAT/224/2020) 18.06.2020 63.23 11/2020 05/2021 Ratsbeschluss Die im Ratsbeschluss aufgeführten Objekte wurden einer ersten baulichen Prüfung unterzogen, um geeignete Optionen aufgrund der baulichen Beschaffenheit identifizieren zu können. Über das Belegungsmanagement wurden die Objekte mit hoher Belegungsdichte iden tifiziert. In einem nächsten Schritt wird ein Architekt zur Ausführungsplanung beauftragt. Bereits jetzt sind für den Höher Weg vornehmlich Einzelzimmerlösungen umgesetzt. Im III. Quartal 2021 wird die Unterkunft Zum Märchenland aufgelöst, was gegen eine bauliche Anpassung spricht. Die Robert -Stolz -Str. wird zunächst nur für ein Jahr verlängert, womit eine bauliche Maßnahme ebenfalls wegfällt. Der Gather Weg steht unter Denkmalschutz und bauliche Maßnahmen sind mit der Denkmalbehörde abzustimmen. Die Plan ung konzentriert sich daher auf die Unterkünfte Kieshecker Weg sowie auf den Nördlichen Zubringer. Ergänzend zu den baulichen Planungen zum Kieshecker Weg und Nördlichen Zubringer ist die Verwaltung dabei, insbesondere die Flüchtlingsunterkünfte in denen viele Schulkinder leben, mit leistungsstarkem WLAN auszustatten. Dies ist durch Vertragsänderungen mit dem Anbieter bereits in fünf Unterkünften realisiert. Durch die ehrenamtliche Arbeit der Frei - funker (Förderung durch Bürgerstiftung und Amt 54) wird dieses Signal bald in jedem Raum nutzbar sein. An den Standorten, an denen eine bauliche Erschließung notwendig ist, wird die Verwaltung demnächst für drei Unterkünfte (Oberlöricker Straße, Leuchtenberger Kirchweg und Lichtenbroicher Weg) die Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 11/2021 06/2022 12/2022 entsprechende Beauftragung in die Wege leiten. Damit wird E - learning und Homeschooling der dort lebenden Kinder und Jugendlichen in vollem Umfang möglich sein. Zwischenzeitlich sind bereits sechs Unterkünfte für Flüchtlinge mit leistungsstarkem WLAN ausgestattet. Bez üglich der Entzerrung der Gemeinschaftsunterkünfte sind die Planungen abgeschlossen. Neben dem Kieshecker Weg und dem Nördlichen Zubringer wurde die Monschauer Straße seitens der Verwaltung in die Planungen aufgenommen, da der Gather Weg aufgrund des beste henden Denkmalschut zes und den damit ver bundenen Problemen eines Umbaus nicht realisiert werden kann. Es handelt sich bei allen drei Objekten um Mietobjekte, sodass die Einwilligung des Eigentümers eingeholt werden muss. Die Planungen sollen aufgrund von zusätzlichem Einbau von Küchen, WC -Anlagen und Duschen eine durchschnittliche Reduzierung der Raumnutzung durch die Bewohnerinnen und Bewohner um 50 Prozent ermöglichen. Die Umsetzung der Planungen setzt eine baurechtliche Nutzungsänderung voraus, auch ein neues Brandschutzkonzept muss erstellt werden. Die Gesamtkosten der Umbaumaßnahmen für alle drei Unterkünfte belaufen sich auf 535.000 Euro. In den Monaten 11/21 bis 02/22 gab es aufgrund der Zuweisungsaussetzungen durch die COVID -19 -Pandemie die höchsten Zuweisungszahlen seit 2017. Ab Ende 02/22 kamen aufgrund des Kriegsausbruchs in der Ukraine Tausende von Menschen nach Düsseldorf, so dass das Vorhaben bis dato nicht weiterverfolgt werden konnte. Kein neuer Sachstand. Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 08/2023 Kein neuer Sachstand. Aufgrund der Herausforderung in den letzten Jahren sind die Objekte nicht angegangen worden. Dennoch wird der Antrag für zukünftige Anmietungen mit zugrunde gelegt. Der Antrag ist erledigt . 4 1.000 Geflüchtete aus dem niedergebrannten Lager Moria aufnehmen (Antrag der Ratsfraktion Die Linke, Vorlage RAT /280/2020 sowie mündlicher Änderungsantrag ) 08.10.2020 11/2020 05/2021 11/2021 06/2022 12/2022 08/2023 Ratsbeschluss In Abstimmung mit den Bundesländern hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit der Aufnahmeanordnung vom 9. Oktober 2020 den Rahmen für die Aufnahme von 1.553 Personen, die bereits im griechischen Asylverfahren internationalen Schutz erhalten haben, gesc haffen. Für die Auswahl werden laut der Aufnahmeanordnung insbesondere die Kriterien der Wahrung der Einheit der Familie sowie familiäre oder sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland berücksichtigt. Zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und dem Amt für Migration und Integration laufen bereits Abstimmungen über die Zuweisungen im Rahmen der Aufnahmeanordnung. Bisher sind noch keine Zuweisungen erfolgt. Seit 05/2021 sind keine Zuweisungen erfolgt. Insgesamt befinden sich 8 Personen aus Griechenland in Düsseldorf. Es sind keine weiteren Zuweisungen bis dato erfolgt. Kein neuer Sachstand. Kein neuer Sachstand. Status: Erledigt. Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 5 Hochwasserschutz und Schaffung ökologisch wertvoller Auenlandschaft miteinander verbinden – Himmelgeister Rheinbogen für kommende Generationen und einzigartige Artenvielfalt sichern (Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Vorlage 452/2021) 16.09.2021 45.9 11/2021 06/2022 01/2023 Ratsbeschluss Der SEBD hat mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses begonnen. Zur Prüfung, welche Maßnahmen die Bebauung des Himmelgeister Rheinbogens dauerhaft unterbinden können, wird ein erster Abstimmungstermin mit möglichen betroffenen städtischen Äm tern terminiert. Zur Vorbereitung auf ggf. mögliche Trassenvarianten zur Rückverlegung der Hochwasserschutzdeiche wird eine Sichtung und Bewertung der vorhandenen Unterlagen vorgenommen. Dem Auftrag, alle Maßnahmen zu prüfen, die eine Bebauung dauerhaft unterbinden können, ist die Verwaltung nachgekommen. Bezüglich des Ratsbeschlusses zur Vorbereitung auf mögliche Trassenvarianten zur Rückverlegung der Hochwasserschutzdeiche ist die Verwaltung ebenfalls nachgekommen und hat eine erste Einschätzung vorgen ommen. Entsprechend dem Ratsbeschluss wird durch die bereits angegangenen Maßnahmen eine mögliche Rückverlegung weder blockiert noch erschwert. Die Ergebnisse zu dem Ratsbeschluss vom 16.09.2021 wurden am 03.05.2022 in einer Stellungnahme zu BAU/019/2022 d argelegt. Wie bereits zur Beschlusskontrolle 06/2022 beschrieben wurde die dauerhafte Unterbindung der Bebauung g eprüft und es wurde berichtet. Desweiteren wurden keine Maßnahmen durchgeführt, die eine Rückverlegung behinderten. Im Betriebsausschuss wurd e zu der Anfrage BAU/010/2022 zur Deichrückverlegung sowie zu einer möglichen Förderung im Rah men des Blauen Bandes ausführlich Stellung genommen (BAU/010/2022). Lfd. Nr. Thema Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen Bearbeitungsstand 08/2023 Das Ziel der Ausarbeitung einer möglichen Rückverlegungsvariante wird kontinuierlich weiterver folgt. Die Auswahl einer rechtssicheren Variante wird durch ein bereits beauftragtes Fachbüro und eine ebenfalls beauftragte externe Juristi n vorbereitet und ist Vorausset zung für die anschließend zu vergebende Planung. Eine regelmäßige Berichterstattung e rfolgt weiter im Betriebsaus - schuss. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11.05.2023 die Nichtzulassungsbeschwerde der Bezirksregierung Düsseldorf zum Urteil des OVG Münster bezüglich der Klage des BUND zum Planfeststellungsbeschluss Himmelgeister Rheinbog en zurückgewiesen. Die Feststellungen des OVG in Bezug auf den Planfeststellungsbeschluss haben nun endgültig Bestand. Die weitere Vorgehensweise wird unter 01/2023 berichtet. Die Bearbeitung möglicher Rückverlegungsvarianten erfolgt und für den Oktober is t eine Berichterstattung im Betriebsausschuss vorgesehen. Damit ist dieser Antrag erledigt. 6 interfraktioneller Änderungsantrag zur Vorlage RAT/406/2022 : Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE: Keine Gefängnisstrafen für Rheinbahn -Fahrten ohne gültigen Fahrschein (RAT430/2022) 17.11.2022 47.22.1 01/2023 08/2023 Ratsbeschluss Die Verwaltung hat den Vorsta nd der Rheinbahn und die städti schen Mitglieder im Aufsichts rat am 22.11.22 über den Ratsbe schluss informiert. Die Verwaltung hat auf die Anfrage RAT/1

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Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/293/2023/1