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Title: 00496334.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00496334.pdf
Published Time: Tue, 05 Sep 2023 09:28:32 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
RAT/293/2023/1
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Beschlusskontrolle des Rates
Fachbereich:
01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 07.09.2023 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 06. Juli 2002 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt,
ihm analog zur Praxis in den Ausschüssen einen Sachstandsbericht über die
Umsetzung seiner Beschlüsse zu geben.
Die der Vorlage anliegende tabellarische Auflistung ist aufgeteilt nach Beschlüssen,
deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist (Anlage 1) und solchen, deren
Bearbeitung seit der letzten Beschlusskontrolle abgeschlossen wurde (Anlage 2).
Anlagen:
Beschlusskontrolle Anlage1
Beschlusskontrolle Anlage2
Beschlusskontrolle Anlage1 als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - 12.2023Beschlusskontrolle_ Anlage 1RATmitDez_RS.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00496333.pdf
Published Time: Tue, 05 Sep 2023 09:26:01 GMT
Number of Pages: 74
Markdown Content:
# 1
> RAT/293/2023
X öffentlich nicht öffentlich
Anlage 1
Beschlüsse des Rates der Stadt
deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
1 Mehr Lärmschutz für die Anwohner an der Güterstrecke
Rath/Eller
(Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP,
Vorlage 01/ 16/2014)
10.04.2014
45 d)
09/2014
02/2015
09/2015
Ratsbeschluss
Der Deutsche Städtetag hat die Initiative der Landeshauptstadt Düs-
seldorf aufgegriffen und bereitet die Einrichtung einer Arbeitsgruppe
(AG) der vom Ausbau der transeuropäischen Netze für den Schie-
nengüterfernverkehr betroffenen Städte vor. In dieser AG sollen
Problemlösungen bzgl. des Schienenverkehrslärms und der Ver-
kehrssicherheit an vorhandenen Bahnübergängen (Eisenbahnkreu-
zungsgesetz) diskutiert werden.
Zurzeit bemüht sich die Geschäftsstelle des Deutschen Städtetages
um einen Termin beim Bundesverkehrsministerium (BMVI), um mit
den Fachleuten des BMVI die Möglichkeiten gesonderter Regelun-
gen für Bahnübergänge und den Lärmschutz beim Ausbau Transeu-
ropäischer Korridore für den Schienengüterfernverkehr (die Güter-
zugstrecke Rath/Eller ist Bestandteil eines solchen Korridors) zu er-
örtern.
Das Präsidium des DST hat am 09.06.2015 eine Resolution be-
schlossen, nach der entlang der EU-Güterverkehrskorridore grund-
sätzlich ein einheitlicher Anspruch auf Lärmvorsorge statt einer frei-
willigen Lärmsanierung in den Bestandsstreckenabschnitten einzu-
räumen ist. Darüber hinaus seien die Kosten für die Herstellung von
Ersatzbauwerken für höhengleiche Bahnübergänge im Zusammen-
hang mit dem Aufbau der TEN für den Schienengüterfernverkehr bei
einem prognostizierten Güterverkehrswachstum von mehr als 30 % 2
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
03/2016
10/2016
02/2017
dort grundsätzlich vom Bund zu übernehmen. Die Geschäftsstelle
des DST wird mit der vorliegenden Beschlussvorlage nun erneut an
das BMVI herantreten, um die Forderungen des DST durchzuset-
zen.
Inzwischen wurde das Thema auch auf die Tagesordnung des
nächsten Treffens der Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschus-
ses des DST mit den Mitgliedern des Verkehrsausschusses des
Deutschen Bundestages am 27.04.2016 gesetzt.
Darüber hinaus ist geplant, den Forderungen des Präsidiums des
DST vom 09.06.2015 im Rahmen einer Fachtagung des DST und
der LH Düsseldorf, voraussichtlich in der 21. KW (21.05. –
28.05.2016) in Düsseldorf öffentlich Nachdruck zu verleihen.
Im Rahmen einer von der Stadt organisierten Fachtagung des DST
und der LH Düsseldorf am 25.05.2016 in Düsseldorf zu den EU –
Güterverkehrskorridoren (Rhein-Alpen-Korridor “ONE Corridor –
ONE STRATEGY!“ wurde von den teilnehmenden Mitgliedern des
Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages der Einfluss der
Forderungen des Präsidiums des DST vom 09.06.2015 auf den vom
Bundestag am 26.01.2016 gefassten Beschluss (Drucksache
18/7365) „Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäi-
scher Schienennetze“ bestätigt. Danach sind bei der Realisierung
der TEN-Verkehr-Netze, die durch EU-Mittel (CEF) bezuschus-
sungsfähig sind, in Fällen besonderer regionaler Betroffenheit auch
über das gesetzlich erforderliche Maß hinausgehende Maßnahmen
des Lärmschutzes möglich.
Die Verwaltung prüft z.Z., ob und wenn ja, welche durch EU-Mittel
bezuschussungsfähige Maßnahmen an der Güterzugstrecke Rath –
Eller hier in Betracht kommen.
Die Verantwortlichen von Büro 01, Dez. 07, Amt 19 und Amt 66 ha-
ben sich darüber verständigt, dass Amt 19 die Federführung für die
Bearbeitung des Ratsantrages übernimmt. 3
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
09/2017
03/2018
09/2018
Die Prüfung der Verwaltung, ob die Voraussetzungen für die
Geldendmachung von über das gesetzliche Maß hinausgehenden
Ansprüchen auf Lärmschutz (nach dem Bundestagsbeschluss vom
26.01.2016) vorliegen, dauert noch an. Dabei spielt die Frage, ob
und wenn ja welche durch EU-Mittel bezuschussungsfähigen Maß-
nahmen an der Güterzugstrecke Rath-Eller hier in Betracht kommen
eine zentrale Rolle. Zu diesem Punkt finden derzeit Gespräche mit
der DB Netz statt. Sofern die Prüfung positiv ausfällt ist darüber zu
beraten, wie die Ansprüche geltend gemacht werden können. Die
Verwaltung befindet sich weiterhin im ständigen Austausch mit der
Bürgerinitiative „Bahnlärm- so nicht!“.
Bisher sind nach Aussage der DB Netz keine durch EU-Mittel bezu-
schussungsfähigen Baumaßnahmen geplant.
Parallel zu den Prüfungen der Verwaltung wurde seitens eines be-
troffenen Anwohners eine Petition in den Petitionsausschuss des
Bundestages eingebracht, die Lärmschutz an der Güterzugstrecke
Rath-Eller zum Ziel hat. Eine Entscheidung über die eingebrachte
Petition soll voraussichtlich 2017/2018 getroffen werden.
Gleichzeitig wird die Verwaltung intern eine rechtliche Prüfung des
Sachverhaltes durchführen.
Im Rahmen des regelmäßigen Austausches mit der Bürgerinitiative
„Bahnlärm - so nicht!“ wurde vereinbart, das Petitionsverfahren wei-
terhin abzuwarten, welches aufgrund der aktuellen Regierungsbil-
dung nicht weiter vorangetrieben wurde.
Parallel dazu sollen jedoch aufgekommene rechtliche Fragestellun-
gen, die aufgrund ihrer Tiefe nur durch FachjuristInnen beantwortet
werden können, durch das Rechtsamt abschließend geklärt werden,
um Alternativstrategien zur priorisierten Vorgehensweise entwickeln
zu können.
Das Rechtsamt prüfte auf Bitte des Umweltamtes u. a. die Frage
ob der Einbau des Zugsicherungssystems ETCS Level oder die 4
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
03/2019
hohe Zahl kleinerer baulicher Maßnahmen an der Strecke "wesent-
liche Änderungen" bzw. "erhebliche bauliche Eingriffe" darstellen,
die einen Anspruch auf Lärmschutz für die Anwohner begründen.
Dies wurde vom Rechtsamt zwar verneint, allerdings unter der Vo-
raussetzung, dass die Angaben der DB AG zur Streckenkapazität
und Streckengeschwindigkeit in tatsächlicher Hinsicht zutreffend
sind.
Das Petitionsverfahren wird weiterhin abgewartet.
Nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle des Petitionsausschus-
ses des Bundestages soll das Petitionsverfahren zur Güterzugstre-
cke Rath-Eller am 15. März 2019 im Petitionsausschuss thematisiert
werden. Detailliertere Informationen wurden unter Berücksichtigung
des Persönlichkeitsrechtes des Petenten nicht genannt. Die Umwelt-
verwaltung wird das Petitionsverfahren weiterhin verfolgen und steht
im engen Austausch mit der Bürgerinitiative "Bahnlärm-so nicht!".
Daneben hat sich aber folgender weiterer Ansatzpunkt eröffnet: Auf-
grund des Entfalls des Schienenbonusses und der Absenkung des
Auslösewertes haben Bund und DB im Rahmen des freiwilligen In-
vestitionsprogramms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwe-
gen des Bundes“ ein neues Gesamtkonzept der Lärmsanierung er-
arbeitet, das seit Anfang 2019 gültig ist. Hierfür war eine Neuberech-
nung des Lärmsanierungsbedarfs des gesamten Schienennetzes in-
klusive bereits lärmsanierter Abschnitte erforderlich. Aus dem Ge-
samtkonzept geht hervor, dass die Strecke 2324 (Rath-Eller) wieder
in das Lärmsanierungsprogramm aufgenommen wurde. Dies bedeu-
tet, dass nach Einschätzung der DB-Lärmschutzexperten ein Schall-
gutachten beauftragt werden kann. Eine priorisierte Bearbeitung und
schnelle Vergabe des Gutachtens wurde von Seiten der DB AG in
Aussicht gestellt. Nach Angabe der DB AG könnten erste Ergeb-
nisse Anfang 2020 vorliegen. Auf Basis des Gutachtens könnte dann
eine fachgerechte Aussage zu möglichen weiteren Lärmschutzmaß-
nahmen zwischen Rath und Eller getroffen werden. 5
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
11/2019
05/2020
11/2020
Die Verwaltung wartet entsprechend des o.g. Zeitplanes die Erstel-
lung des Schallgutachtens an der Güterzugstrecke ab. Daraus erge-
ben sich ggfs. neue Gesprächsansätze mit der DB AG. Zwischen-
zeitlich wurden im Rahmen eines vereinbarten Informationsaustau-
sches Gesprächstermine mit der Bürgerinitiative „Bahnlärm – so
nicht“ durchgeführt.
Der o.g. Termin zum Petitionsverfahren hat stattgefunden, der Ver-
waltung sind jedoch aufgrund des Datenschutzes des Petenten
keine Informationen zum weiteren Verfahren bekannt.
Das Schallgutachten für die Güterzugstrecke Rath - Eller wurde fer-
tiggestellt. Es wird seitens der Verwaltung aktuell analysiert und
ausgewertet. Auf Basis des Ergebnisses werden seitens der Ver-
waltung weitere Gespräche mit der DB Netz AG für Lärmschutz-
maßnahmen an der Strecke geführt. Erste Auswertungen zeigen
bereits, dass das Gutachterbüro weitere Lärmschutzmaßnahmen
an der Strecke empfiehlt.
Bezüglich des Petitionsverfahrens zur Güterzugstrecke Rath - Eller
liegen der Verwaltung keine neuen Erkenntnisse vor.
Im Rahmen der Lärmsanierungsuntersuchung und der Gespräche
zwischen Verwaltung und Deutsche Bahn AG liegen nun erste Zwi-
schenergebnisse vor. So sind entlang der Strecke im Abschnitt
Staufenplatz bis Höherweg am Heinzelmännchenweg (stadtaus-
wärts) und im Bereich des Gleisdreiecks zwischen Flinger Broich,
Siedlerweg und Höherweg neue Lärmschutzwände vorgesehen.
Der Großteil dieses Abschnittes wurde bereits im Rahmen des
Lärmsanierungsprogrammes von 2003-2005 mit Lärmschutzwän-
den ausgestattet.
Im Abschnitt Höherweg bis Vennhauser Allee ist eine fast vollstän-
dige Ausstattung mit neuen Lärmschutzwänden vorgesehen. Ledig-
lich im Bereich der Feuerwache 10 Düsseldorf – Vennhausen zwi-
schen Höherweg und Königsberger Straße (stadtauswärts) ist auf-
grund des gewerblichen Gebietscharakters keine Lärmschutzwand
vorgesehen. 6
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
04/2021
11/2021
Seitens der Deutsche Bahn AG wird nun in Abstimmung mit der Ver-
waltung die weitere Umsetzung vorbereitet. So müssen unter ande-
rem im Rahmen einer Streckenbegehung die baulichen Vorausset-
zungen für mögliche Lärmschutzwände geprüft und die Maßnahmen
letztlich durch das Eisenbahnbundesamt bestätigt werden. Erst
wenn diese Schritte abgeschlossen sind, kann über den genauen
Umfang der Maßnahmen informiert werden.
Eine Umsetzung der Maßnahmen vor dem Jahr 2025 wird ange-
strebt .
Der Zwischenbericht des Lärmschutzgutachtens zur Vorbereitung
der Streckenbegehung an der Güterzugstrecke Rath-Eller ist seitens
der Verwaltung freigegeben worden. Die Freigabe des Berichts
durch die Deutsche Bahn AG wird zeitnah erwartet. Nach der Frei-
gabe kann eine Terminierung der Streckenbegehung zur baulichen
Prüfung erfolgen. Die notwendigen Streckenbegehung-gen sollen
planmäßig Ende 2021 abgeschlossen sein.
Der vorläufige Zwischenbericht des Lärmgutachtens zur Güterzug-
strecke Rath-Eller ist durch die Deutsche Bahn AG freigegeben wor-
den. Damit konnte der nächste Schritt, eine vorbereitende techni-
sche Streckenbegehung, geplant werden. Die Begehung dient der
Begutachtung der technischen Machbarkeit und der Untersuchung
auf offensichtliche, bauliche Hindernisse für die Errichtung von
Lärmschutzwänden. Die Begehung wurde am 19. Oktober 2021 mit
der DB Netz AG, Fachbereich Lärmsanierung, durchgeführt.
Das zuständige Gutachterbüro überprüft nun auf Basis der Erkennt-
nisse die bisher geplanten Maßnahmen auf ihre Wirtschaftlichkeit.
2022 sollen die auf Basis der alten Lärmsanierungswerte (67/57
dB(A)) geplanten Maßnahmen auf die neuen Lärmsanierungswerte
(64/54 dB(A)) aktualisiert werden. Das Ergebnis der neuerlichen
Prüfung durch das Gutachterbüro wird zeigen, ob mit der Absenkung
der Lärmsanierungswerte ergänzende Lärmschutzmaßnahmen er-
forderlich sind. 7
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
05/2022
01/2023
09/2023
Um die vorgesehenen Maßnahmen aus dem Schallgutachten von
2021 zeitnah weiter verfolgen zu können, muss nach der Mitteilung
durch die DB Netz AG die Strecke 2324 (Staufenplatz – Vennhauser
Allee) von Anlage 3 in Anlage 1 des Lärmsanierungsprogrammes
des Bundes verschoben werden. Dies soll bis zum Ende des 3.
Quartals 2022 erfolgen. Nachfolgend wird dann der gutachterliche
Zwischenbericht auf Basis der zwischenzeitlich geänderten Lärmsa-
nierungswerte von 67/57 auf 64/54 dB(A) überarbeitet.
Die DB AG hat aktuell bestätigt, dass die Strecke 2324 (Staufen-
platz – Vennhauser Allee) von Anlage 3 in Anlage 1 des Lärmsanie-
rungsprogramms des Bundes verschoben wurde. Dadurch erhält der
Antrag die höchste Priorität und die Voraussetzungen sind damit er-
füllt, dass weitergehende Maßnahmen an der Strecke erfolgen und
finanziert werden können.
Auf Wunsch aus der Bürgerschaft soll außerdem im 1. Quartal 2023
eine gemeinsame Bürgerinfo-Veranstaltung mit der DB AG für den
Abschnitt in Rath durchgeführt werden. Dadurch erhält der Antrag
die höchste Priorität und die Voraussetzungen sind damit erfüllt,
dass weitergehende Maßnahmen an der Strecke erfolgen und finan-
ziert werden können.
Am 7.3.2023 hat ein Bürgerdialog zum Thema "Bahnlärm an der Gü-
terzugstrecke in Rath" mit Vertretern der DB AG stattgefunden. Von
den Vertretern der DB AG wurden u.a. das Vorgehen und die Priori-
sierung im Lärmsanierungsprogramm des Bundes erläutert. We-
sentliches Ergebnis war, dass der nördliche Streckenabschnitt
(Nordausfahrt des Staufentunnels bis zur Stadtgrenze Ratingen), im
Gegensatz zum südlichen Abschnitt (Staufenplatz bis Vennhauser
Allee), von der DB AG weiterhin in der Anlage 3 geführt wird, also
als nicht prioritär eingestuft wird. Sanierungsuntersuchungen und die
Prüfung passiver Lärmschutzmaßnahmen sind seitens der DB AG
für den nördlichen Abschnitt daher nicht vorgesehen.
Aus Sicht der Verwaltung ist auch für den nördlichen Abschnitt eine
Verschiebung in die Anlage 1 des Lärmsanierungsprogramms ange-8
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
zeigt. Ein entsprechendes Anschreiben hierzu an die DB ist vorge-
sehen.
2 Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und
Männern auf lokaler Ebene: Beitritt der La
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
Beschlusskontrolle Anlage2 als Text anzeigen
Title: 00496335.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00496335.pdf
Published Time: Tue, 05 Sep 2023 09:27:07 GMT
Number of Pages: 15
Markdown Content:
RAT/293/2023
X öffentlich nicht öffentlich
Anlage 2
Beschlüsse des Rates der Stadt
deren abgeschlossen ist
Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
1 Düsseldorf steht zu seinem Wort – Flüchtlinge sind
will kommen
(Antrag der Ratsfraktionen von BÜ90/GRÜ, SPD
und FDP, Vorlage 01/ 96/2018)
14.06.2018
24 c)
09/2018
03/2019
11/2019
05/2020
11/2020
Ratsbeschluss
Am 02.07.2018 wurden der Bundesinnenminister und der Minister
für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW
angeschrieben und über den Ratsbeschluss in Kenntnis gesetzt.
Der Bundesinnenminister hat in seiner Antwort auf die
Zuständigkeit des Landes verwiesen. Das MKFFI hat am 4.10.18
zu einem Termin eingeladen.
Es wurden bislang sieben Personen im Rahmen des UNHCR -
Resettlement aufgenommen.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat bislang keine weiteren
Personen aus diesem Programm nach Düsseldorf zugewiesen.
In einem Schreiben vom 13.01.2020 hat Oberbürgermeister
Thomas Geisel seinem Amtskollegen in Potsdam vorgeschlagen
als Bündnis an die Bundesregierung zu appellieren, die A ufnahme
Geflüchteter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aus
den griechischen Flüchtlingslagern zu ermöglichen, verbunden mit
dem Angebot, die Betroffenen in den Städten des Bündnisses
"Sichere Häfen" aufzunehmen.
In einem Schreiben vom 13.01.2020 hat Oberbürgermeister Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
05/2021
25/26.06.2021
09/2021
11/2021
Thomas Geisel seinem Amtskollegen in Potsdam vorgeschlagen
als Bündnis an die Bundesregierung zu appellieren, die Aufnahme
Geflüchteter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aus
den griechischen Flüchtlingslagern zu ermöglichen , verbunden mit
dem Angebot, die Betroffenen in den Städten des Bündnisses
„Sichere Häfen“ aufzunehmen.
Durch die mehrfache Signalisierung der Stadt Düsseldorf durch
Herrn Oberbürgermeister Geisel, Geflüchtete aus den griechischen
Lagern aufzunehmen, ist am 28.10.2020 die Zuweisung von acht
Personen nach Düsseldorf erfolgt. Dabei handelt es sich jeweils
um Mütter mit einem Kind (drei Mütter aus Somalia und eine Mutter
aus Äthiopien.
Es sind keine weiteren Zuweisungen erfolgt.
Zu der internationalen Kon ferenz „From the sea to the city“ in der
Partnerstadt Palermo hat Herr Oberbürgermeister Dr. Keller eine
Videobotschaft gesendet und die Aufnahmebereitschaft der
Kommune zugesagt. Die Leiterin des Amtes für Migration und
Integration nahm in Vertretung des Oberbürgermeisters an der o.
g. Tagung teil.
Im Rahmen des Ratsantrags „Aufnahme Geflüchteter aus
Afghanistan“ (Rat/525/2021) hat der Rat die bereits 2018 im
Rahmen der Seebrücke und 2020 in Bezug auf die überfüllten
griechischen Flüchtlingslager angebot ene zusätzliche
Aufnahmebereitschaft Düsseldorfs bekräftigt (vgl. lfd. Nr. 59).
Aus den genannten Lagern wurden seit Mai 2021 keine weiteren
Personen aufgenommen. Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
06/2022
12/2022
09/2023
Kein neuer Sachstand.
Kein neuer Sachstand.
Kein neuer Sachstand. Status: Erledigt.
2 Palermo Appell für einen Europäischen
Verteilmechanismus für Bootsflüchtlinge
(Antrag der Ratsfraktionen von BÜ90/GRÜ, SPD
und FDP, Vorlage 01/ 215/2019)
29.08.2019
6.6
11/2019
06/2020
11/2020
Ratsbeschluss
Am 19.11.2019 tagte der Flüchtlingskongress des Deutschen
Städtetages in Düsseldorf. Herr Oberbürgermeister Geisel hat in
seiner Begrüßungsrede zur Unterstützung des Palermo -Appells
aufgerufen. Düsseldorf ist eine von derzeit 119 Kommunen, die die
Aktion d er Seebrücke „Schafft sichere Häfen“ unterstützen.
In einem Schreiben vom 13.01.2020 hat Oberbürgermeister
Thomas Geisel seinem Amtskollegen in Potsdam vorgeschlagen
als Bündnis an die Bundesregierung zu appellieren, die Aufnahme
Geflüchteter, insbesonde re von Kindern und Jugendlichen, aus
den griechischen Flüchtlingslagern zu ermöglichen, verbunden mit
dem Angebot, die Betroffenen in den Städten des Bündnisses
"Sichere Häfen" aufzunehmen. Darüber hinaus hat die Stadt
Düsseldorf dem Bündnis gegenüber erkl ärt, wie viele geflüchtete
Kinder und andere schutzbedürftige Gruppen sie kurz - und
langfristig aufnehmen kann. Darunter fallen auch Kapazitäten
besonders behandlungsdürftige Kinder.
Es besteht eine aktive Mitarbeit im Gesamtbündnis, der NRW -
Gruppe im Bünd nis und der Seebrücke.
vgl. auch Sachstand lfd. Nr. 8 (11/2020) Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
05/2021
25/26.06.2021
09/2021
06/2022
12/2022
08/2023
Darüber hinaus hat die Stadt Düsseldorf dem Bündnis gegenüber
erklärt, wie viele geflüchtete Kinder und andere schutzbedürftige
Gruppen sie kurz - und langfristig aufnehmen kann. Darunter fal len
auch Kapazitäten für besonders Behandlungsbedürftige Kinder. Es
besteht weiterhin eine aktive Mitarbeit im Gesamtbündnis, der
NRW -Gruppe im Bündnis und der Seebrücke.
Es liegt kein neuer Sachstand vor.
Zu der internationalen Konferenz „From the sea to the city“ in der
Partnerstadt Palermo hat Herr Oberbürgermeister Dr. Keller eine
Videobotschaft gesendet und die Aufnahmebereitschaft der
Kommune zugesagt. Die Leiterin des Amtes für Migration und
Integration nahm in Vertretung des Oberbürgermeisters an der o.
g. Tagung teil
Im Rahmen des Ratsantrags „Aufnahme Geflüchteter aus
Afghanistan“ (Rat/525/2021) hat der Rat die bereits 2018 im
Rahmen der Seebrücke und 2020 in Bezug auf die überfüllten
griechischen Flüchtlingslager angebotene zusätzliche
Aufnahm ebereitschaft Düsseldorfs bekräftigt.
Kein neuer Sachstand.
Kein neuer Sachstand.
Kein neuer Sachstand. Status: Erledigt. Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
3 Corona -Hotspots verhindern –
Gemeinschaftsunterkünfte anpassen
(Antrag der Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die
Grünen, SPD und FDP, Vorlage RAT/224/2020)
18.06.2020
63.23
11/2020
05/2021
Ratsbeschluss
Die im Ratsbeschluss aufgeführten Objekte wurden einer ersten
baulichen Prüfung unterzogen, um geeignete Optionen aufgrund
der baulichen Beschaffenheit identifizieren zu können. Über das
Belegungsmanagement wurden die Objekte mit hoher
Belegungsdichte iden tifiziert.
In einem nächsten Schritt wird ein Architekt zur
Ausführungsplanung beauftragt.
Bereits jetzt sind für den Höher Weg vornehmlich
Einzelzimmerlösungen umgesetzt. Im III. Quartal 2021 wird die
Unterkunft Zum Märchenland aufgelöst, was gegen eine bauliche
Anpassung spricht. Die Robert -Stolz -Str. wird zunächst nur für ein
Jahr verlängert, womit eine bauliche Maßnahme ebenfalls wegfällt.
Der Gather Weg steht unter Denkmalschutz und bauliche
Maßnahmen sind mit der Denkmalbehörde abzustimmen.
Die Plan ung konzentriert sich daher auf die Unterkünfte Kieshecker
Weg sowie auf den Nördlichen Zubringer.
Ergänzend zu den baulichen Planungen zum Kieshecker Weg und
Nördlichen Zubringer ist die Verwaltung dabei, insbesondere die
Flüchtlingsunterkünfte in denen viele Schulkinder leben, mit
leistungsstarkem WLAN auszustatten.
Dies ist durch Vertragsänderungen mit dem Anbieter bereits in fünf
Unterkünften realisiert. Durch die ehrenamtliche Arbeit der Frei -
funker (Förderung durch Bürgerstiftung und Amt 54) wird dieses
Signal bald in jedem Raum nutzbar sein. An den Standorten, an
denen eine bauliche Erschließung notwendig ist, wird die
Verwaltung demnächst für drei Unterkünfte (Oberlöricker Straße,
Leuchtenberger Kirchweg und Lichtenbroicher Weg) die Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
11/2021
06/2022
12/2022
entsprechende Beauftragung in die Wege leiten. Damit wird E -
learning und Homeschooling der dort lebenden Kinder und
Jugendlichen in vollem Umfang möglich sein.
Zwischenzeitlich sind bereits sechs Unterkünfte für Flüchtlinge mit
leistungsstarkem WLAN ausgestattet.
Bez üglich der Entzerrung der Gemeinschaftsunterkünfte sind die
Planungen abgeschlossen. Neben dem Kieshecker Weg und dem
Nördlichen Zubringer wurde die Monschauer Straße seitens der
Verwaltung in die Planungen aufgenommen, da der Gather Weg
aufgrund des beste henden Denkmalschut zes und den damit
ver bundenen Problemen eines Umbaus nicht realisiert werden
kann. Es handelt sich bei allen drei Objekten um Mietobjekte,
sodass die Einwilligung des Eigentümers eingeholt werden muss.
Die Planungen sollen aufgrund von zusätzlichem Einbau von
Küchen, WC -Anlagen und Duschen eine durchschnittliche
Reduzierung der Raumnutzung durch die Bewohnerinnen und
Bewohner um 50 Prozent ermöglichen. Die Umsetzung der
Planungen setzt eine baurechtliche Nutzungsänderung voraus,
auch ein neues Brandschutzkonzept muss erstellt werden.
Die Gesamtkosten der Umbaumaßnahmen für alle drei Unterkünfte
belaufen sich auf 535.000 Euro.
In den Monaten 11/21 bis 02/22 gab es aufgrund der
Zuweisungsaussetzungen durch die COVID -19 -Pandemie die
höchsten Zuweisungszahlen seit 2017. Ab Ende 02/22 kamen
aufgrund des Kriegsausbruchs in der Ukraine Tausende von
Menschen nach Düsseldorf, so dass das Vorhaben bis dato nicht
weiterverfolgt werden konnte.
Kein neuer Sachstand. Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
08/2023 Kein neuer Sachstand. Aufgrund der Herausforderung in den
letzten Jahren sind die Objekte nicht angegangen worden.
Dennoch wird der Antrag für zukünftige Anmietungen mit
zugrunde gelegt.
Der Antrag ist erledigt .
4 1.000 Geflüchtete aus dem niedergebrannten Lager
Moria aufnehmen
(Antrag der Ratsfraktion Die Linke, Vorlage
RAT /280/2020 sowie mündlicher Änderungsantrag
)
08.10.2020
11/2020
05/2021
11/2021
06/2022
12/2022
08/2023
Ratsbeschluss
In Abstimmung mit den Bundesländern hat das Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit der Aufnahmeanordnung
vom 9. Oktober 2020 den Rahmen für die Aufnahme von 1.553
Personen, die bereits im griechischen Asylverfahren
internationalen Schutz erhalten haben, gesc haffen. Für die
Auswahl werden laut der Aufnahmeanordnung insbesondere die
Kriterien der Wahrung der Einheit der Familie sowie familiäre oder
sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland
berücksichtigt. Zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und dem
Amt für Migration und Integration laufen bereits Abstimmungen
über die Zuweisungen im Rahmen der Aufnahmeanordnung.
Bisher sind noch keine Zuweisungen erfolgt.
Seit 05/2021 sind keine Zuweisungen erfolgt.
Insgesamt befinden sich 8 Personen aus Griechenland in
Düsseldorf. Es sind keine weiteren Zuweisungen bis dato erfolgt.
Kein neuer Sachstand.
Kein neuer Sachstand. Status: Erledigt. Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
5 Hochwasserschutz und Schaffung ökologisch
wertvoller Auenlandschaft miteinander verbinden –
Himmelgeister Rheinbogen für kommende
Generationen und einzigartige Artenvielfalt sichern
(Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Vorlage 452/2021)
16.09.2021
45.9
11/2021
06/2022
01/2023
Ratsbeschluss
Der SEBD hat mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses begonnen.
Zur Prüfung, welche Maßnahmen die Bebauung des
Himmelgeister Rheinbogens dauerhaft unterbinden können, wird
ein erster Abstimmungstermin mit möglichen betroffenen
städtischen Äm tern terminiert.
Zur Vorbereitung auf ggf. mögliche Trassenvarianten zur
Rückverlegung der Hochwasserschutzdeiche wird eine Sichtung
und Bewertung der vorhandenen Unterlagen vorgenommen.
Dem Auftrag, alle Maßnahmen zu prüfen, die eine Bebauung
dauerhaft unterbinden können, ist die Verwaltung nachgekommen.
Bezüglich des Ratsbeschlusses zur Vorbereitung auf mögliche
Trassenvarianten zur Rückverlegung der
Hochwasserschutzdeiche ist die Verwaltung ebenfalls
nachgekommen und hat eine erste Einschätzung vorgen ommen.
Entsprechend dem Ratsbeschluss wird durch die bereits
angegangenen Maßnahmen eine mögliche Rückverlegung weder
blockiert noch erschwert. Die Ergebnisse zu dem Ratsbeschluss
vom 16.09.2021 wurden am 03.05.2022 in einer Stellungnahme zu
BAU/019/2022 d argelegt.
Wie bereits zur Beschlusskontrolle 06/2022 beschrieben wurde die
dauerhafte Unterbindung der Bebauung g eprüft und es wurde
berichtet. Desweiteren wurden keine Maßnahmen durchgeführt,
die eine Rückverlegung behinderten.
Im Betriebsausschuss wurd e zu der Anfrage BAU/010/2022 zur
Deichrückverlegung sowie zu einer möglichen Förderung im
Rah men des Blauen Bandes ausführlich Stellung genommen
(BAU/010/2022). Lfd.
Nr.
Thema
Antragstellende Fraktion/en – Vorlagennummer
Sitzungsdatum beschlossen / verwiesen
Bearbeitungsstand
08/2023
Das Ziel der Ausarbeitung einer möglichen
Rückverlegungsvariante wird kontinuierlich weiterver folgt. Die
Auswahl einer rechtssicheren Variante wird durch ein bereits
beauftragtes Fachbüro und eine ebenfalls beauftragte externe
Juristi n vorbereitet und ist Vorausset zung für die anschließend zu
vergebende Planung.
Eine regelmäßige Berichterstattung e rfolgt weiter im Betriebsaus -
schuss.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11.05.2023 die
Nichtzulassungsbeschwerde der Bezirksregierung Düsseldorf zum
Urteil des OVG Münster bezüglich der Klage des BUND zum
Planfeststellungsbeschluss Himmelgeister Rheinbog en
zurückgewiesen. Die Feststellungen des OVG in Bezug auf den
Planfeststellungsbeschluss haben nun endgültig Bestand.
Die weitere Vorgehensweise wird unter 01/2023 berichtet. Die
Bearbeitung möglicher Rückverlegungsvarianten erfolgt und für
den Oktober is t eine Berichterstattung im Betriebsausschuss
vorgesehen. Damit ist dieser Antrag erledigt.
6 interfraktioneller Änderungsantrag zur Vorlage
RAT/406/2022 : Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE:
Keine Gefängnisstrafen für Rheinbahn -Fahrten
ohne gültigen Fahrschein (RAT430/2022)
17.11.2022
47.22.1
01/2023
08/2023
Ratsbeschluss
Die Verwaltung hat den Vorsta nd der Rheinbahn und die
städti schen Mitglieder im Aufsichts rat am 22.11.22 über den
Ratsbe schluss informiert.
Die Verwaltung hat auf die Anfrage RAT/1
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.