Informationsvorlage Aktenzeichen AUS/004/2025

Fünfter Bericht zum Ratsbeschluss “Saubere Luft für Düsseldorf – Reduzierung von NOx-Emissionen vorantreiben“

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 6. Dezember 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Im Juni 2021 wurde der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und dem Land NRW bezüglich des Luftreinhalteplans (LRP) Düsseldorf aus 2/2019 beendet. Die DUH, das Land NRW und die beigeladene Stadt Düsseldorf einigten sich in einem außergerichtlichen Vergleich auf ein umfangreiches Paket von Minderungsmaßnahmen zur langfristigen und dauerhaften Absenkung der Belastung mit luftverunreinigenden Stoffen unter die Ziel- und Grenzwerte, insbesondere bezogen auf den Grenzwert von Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ pro Kalenderjahr.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage als Text anzeigen
AUS/004/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Fünfter Bericht zum Ratsbeschluss „Saubere Luft für Düsseldorf - Reduzierung von NOx-Emissionen vorantreiben" Fachbereich: 19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ordnungs- und Verkehrsausschuss 19.03.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz 20.03.2025 Kenntnisnahme Rat 10.04.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Im Juni 2021 wurde der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und dem Land NRW bezüglich des Luftreinhalteplans (LRP) Düsseldorf aus 2/2019 beendet. Die DUH, das Land NRW und die beigeladene Stadt Düsseldorf einigten sich in einem außergerichtlichen Vergleich auf ein umfangreiches Paket von Minderungsmaßnahmen zur langfristigen und dauerhaften Absenkung der Belastung mit luftverunreinigenden Stoffen unter die Ziel- und Grenzwerte, insbesondere bezogen auf den Grenzwert von Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ pro Kalenderjahr. In der Vorlage RAT/467/2021 - „Luftreinhaltung: Abschluss der DUH-Klage mit Vergleich" wurde zu den vereinbarten Maßnahmen berichtet. Aus dem Abschluss des Vergleichs ergab sich die Pflicht zur Aktualisierung des bisherigen LRP's aus 2/2019. In der Vorlage AUS/085/2021 - „Vierte Fortschreibung des LRP's Düsseldorf: Offenlage des Entwurfs" wurde hierzu berichtet. Seit 6/2022 ist die vierte Fortschreibung des aktuell gültigen LRP's Düsseldorf rechtskräftig. Seite 2 Umsetzung der Maßnahmen der bisherigen und des aktuellen LRP Nicht vollständig abgeschlossene Maßnahmen früherer LRP'e wurden entweder vollständig oder in leicht abgeänderter Form in das Maßnahmebündel des Vergleichs sowie in den darauf aufbauenden, aktuell gültigen LRP übernommen. Hier ist in besonderer Weise das Projekt VinDUS (Verkehrsinformation und Dynamische Umweltsensitive Verkehrssteurung) zu erwähnen. Das vom Bund geförderte Modellvorhaben findet auf der Merowinger- und der Corneliusstraße Anwendung. Je nach Witterungsbedingungen erlaubt das System unterschiedliche Verkehrsmengen, mit dem Ziel einer passgenauen NO 2-Grenzwerteinhaltung. Seit Mai 2023 wird das System im Realbetrieb auf der Straße eingesetzt. Konkrete Details sind der Vorlage OVA/086/2023 - „Sachstandsbericht Förderprogramm Verkehrsinformation und Dynamische Umweltsensitive Steuerung (VinDUS)" zu entnehmen. Die übrigen Maßnahmen des aktuell gültigen LRP's haben mehrheitlich eine unterstützende Funktion. Einige dieser Maßnahmen sind bereits vollständig abgeschlossen. Für Andere konnten im vergangenen Berichtsjahr zwar gute Fortschritte verzeichnet werden, jedoch sind sie noch nicht vollständig umgesetzt. Der Grund hierfür liegt oftmals in ihrer hohen Komplexität; dazu gehören beispielsweise die RadLeitRouten 1 und 2 (RLR 1 und 2) oder der Bau der U-Bahn-Linie U81. Die dritte Kategorie bilden verstetigte Daueraufgaben. So wird beispielsweise der Fahrradverkehr durch den stetigen Radwegeausbau und die wachsende Zahl von Radabstellanlagen, wie Bügel sowie Einzel- und Sammelboxen, sicherer und attraktiver. Die bereits eröffneten Mobilststationen werden gut angenommen, was zu einer gesteigerten Nachfrage, weiteren Planungen sowie Inbetriebnahmen von Mobilstationen führt. Zur Beschleunigung des Öffentlichen Personen Nachverkehrs (ÖPNV) wurden bereits 75% der Lichtsignalanlagen mit entsprechenden neuen Systeme ausgestattet. Weitere 5 % sollen bis Mitte 2025 umgerüstet werden. Der barrierefreie Ausbau von Rheinbahn-Haltestellen schreitet weiter voran. Im Hochflurstadtbahnnetz sind 64 % aller Haltestellenkanten barrierefrei ausgebaut, für 12 weitere Steige liegen konkrete Planungen vor; im Bereich der Niederflurstraßen- und-stadtbahnen sind 49 % barrierefrei ausgebaut, für 78 Bahnsteige gibt es konkrete Planungen. 56 % der Bushaltestellen sind barrierefrei ausgebaut. Weitere Details zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des aktuell gültigen LRP's sind der Anlage 1 zu entnehmen. Entwicklung der Luftqualität Im Jahr 2023 ist es im vierten Jahr in Folge gelungen, den Grenzwert für NO2 gemäß 39. BImSchV von 40 µg/m³ an allen Düsseldorfer Messstellen einzuhalten. An der bislang kritischen Messstelle Corneliusstraße wurde im Jahr 2023 eine NO2- Belastung von 32 µg/m³ gemessen; damit wurde der maßgeb liche Grenzwert um 20 Prozent unterschritten. An der ebenfalls kritischen Messstelle Merowingerstraße konnte aufgrund eines Geräteausfalls kein Jahresmittelwert von 1 bis 12/2023 berechnet werden; im gleitenden Jahresmittel (12/2022 bis 11/2023) lang die NO2- Belastung bei 37 µg/m³. Details zu den übrigen Düsseldorfer Messstellen und den weiteren Luftschadstoffen sind der Vorlage AUS/030/2024 „Luftqualität 2023" zu entnehmen. Seite 3 Die Minderung geht zurück auf ein Zusammenspiel von in dieselbe Richtung wirkenden Faktoren, wie günstige Wetterbedingungen, die kontinuierliche Flottenmodernisierung sowie die im Luftreinhalteplan festgesetzten und nun kontinuierlich umgesetzten Minderungsmaßnahmen. Konkrete Minderungsbeiträge der einzelnen Maßnahmen sind mit den Möglichkeiten der Stadt nicht darstellbar, da sie in komplexen Abhängigkeiten zu einander stehen. Es deutet sich zum jetztigen Zeitpunkt bereits an, dass sich die positiven Tendenzen der letzten Jahre auch in 2024 fortgesetzt haben. Eine Überschreitung der Grenzwerte in 2024 kann aufgrund der derzeit schon bekannten Werte und Datenlage ausgeschlossen werden. Abschließende Aussagen können allerdings erst getroffen werden, wenn valide, geprüfte Messwerte vorliegen. Aufgrund der positiven Entwicklungen und der Vielzahl der bereits umgesetzten Maßnahmen wird sich die zukünftige Berichterstattung auf die noch in Umsetzung befindlichen Maßnahmen beschränken. Anlagen: Anlage 1 Umsetzungsstand der Maßnahmen des LRP mit Stand 12 2024
Anlage 1 Umsetzungsstand der Maßnahmen des LRP mit Stand 12 2024 als Text anzeigen
Seite 1 von 17 Anlage 1 zur Vorlage AUS/004/2025 Umsetzungsstand der Maßnahmen der vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Düsseldorf: Dezember 2024 Teilpaket 1: Verkehrliche Maßnahmen 142 Umweltsensitive Verkehrssteuerung zur Entlastung des Belastungsschwerpunkts Merowingerstraße  Die Maßnahme ist seit Mai 2023 mit der Einrichtung der automatisierten dynamischen Schaltungen umgesetzt. 143 Umweltsensitive Verkehrssteuerung zur Entlastung des Belastungsschwerpunkts Corneliusstraße  Die Maßnahme ist seit Mai 2023 mit der Einrichtung der automatisierten dynamischen Schaltungen umgesetzt. 144 Höchstgeschwindigkeit auf der Merowingerstraße auf Tempo 30  Die Maßnahme ist umgesetzt. 145.1 Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen auf Tempo 30  Das gemeindliche Einvernehmen für die als unproblematisch eingestuften Straßenzüge wurde in 2022 eingeholt. Die Maßnahme ist umgesetzt. 145.2 Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 für den Nachtzeitraum nach Lärmaktionsplan II  Die Maßnahme ist vollständig umgesetzt. 145.3 Prüfung der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 nach Lärmaktionsplan III  Die Prüfung der im Vergleich aufgeführten Straßenabschnitte ist abgeschlossen. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgte in 2022. Seite 2 von 17 145.4 Prüfung der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 für weitere Straßenabschnitte  Das Thema wird im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätsplans D aufgegriffen. Die verkehrsrechtliche Anordnung weiterer Straßenabschnitte bzw. Tempo-30-Zonen erfolgt auf Basis der notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Einzelfallprüfung und entsprechender politischer Beschlussfassungen als dauerhafter Prozess. 145.5 Höchstgeschwindigkeit vor sensiblen Einrichtungen auf Tempo 30  Die straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind abgeschlossen. Die Verwaltung konzentriert sich bei der verkehrsrechtlichen Anordnung von Tempo 30 maßgeblich auf die Belange der Verkehrssicherheit (Stichwort: sensible Einrichtungen) und Lärmschutz, ohne die Luftreinhaltung negativ zu beeinflussen. Eventuelle Neuregelungen der Straßenverkehrsordnung werden berücksichtigt, wenn diese vorliegen. Von den seitens der Verwaltung als sensibel eingestuften Einrichtungen liegen bereits 80% an einer Straße mit Tempo 30. 146 Optimierung der Signalanlagen für die Ludenberger Straße hinsichtlich ÖPNV-Beschleunigung und Verkehrsfluss  Am 26.10.2022 wurde von dem zuständigen Fachausschuss beschlossen, die Verwaltung mit der Planung einer optimierten ÖPNV-Anbindung der Bergischen Kaserne in Verbindung mit einem neuen P+R-Parkplatz zu beauftragen. So können Pendler frühzeitig auf den beschleunigt geführten ÖPNV umsteigen, was eine verkehrliche Entlastung auch im Bereich der Ludenberger Straße mit sich bringen wird.  Erste konkrete Maßnahmen zur Optimierung der Buserschließung wurden mit dem Fahrplanwechsel am 07.01.2024 im Rahmen des Projekts "RheinTakt" umgesetzt (Realisierung eines ganztägigen gemeinsamen 10'-Takts der Linien 733 und 738 zwischen Gerresheim und Rotthäuser Weg). Weitere Angebotsverbesserungen werden im Rahmen der anstehenden Neuaufstellung des Nahverkehrsplans geprüft.  Derzeit werden die Lichtsignalanlagen auf der Bergischen Landstraße zwischen Bergischer Kaserne und Ludenberger Straße im Rahmen der ÖPNV-Beschleunigung neu geplant. Anschließend werden die Planungen sukzessive umgesetzt. Die signalisierten Knoten im Bereich Ludenberger Straße bis zum Knoten Gräulinger Straße sind seit Ende April 2023 vollständig mit einer ÖPNV-Beschleunigung versehen. Dieser Bereich wird hinsichtlich der verkehrlichen Abwicklung weiter beobachtet und bei Bedarf nachgesteuert. Seite 3 von 17 147 Aufbau einer kooperativen, intelligenten Verkehrsinfrastruktur (CITS)  Im Rahmen der im folgenden genannten Förderprojekte wird die verkehrstechnische Infrastruktur ertüchtigt, um Anwendungen des automatisierten und vernetzten Fahrens zu unterstützen. Ein großer Bestandteil ist dabei die zeitnahe und plausible Bereitstellung von Verkehrsdaten sowie maschinenlesbaren Versorgungsdaten und Signallageplänen.  Die Umsetzung des Teilprojektes „Datenbereitstellung" wurde im Oktober 2022 abgeschlossen. Es wurden die 40 Altanlagen im Düsseldorfer Stadtgebiet erneuert und mit einer ÖPNV-Beschleunigung ausgerüstet. Mit Umsetzung der Anlagen können Verkehrsdaten von Lichtsignalanlagen (LSA) flächendeckend in Düsseldorf zur Verfügung gestellt werden.  Die Umsetzung des Teilprojektes „ÖV I" wurde im August 2022 abgeschlossen. Es wurden 99 LSA hinsichtlich der ÖPNV-Beschleunigung angepasst. Die Nacharbeiten Teilprojektes „ÖV II" erfolgen bis Ende des ersten Quartals 2025. Insgesamt werden mit Beendigung dieses Projektes etwa weitere 180 LSA in diesem Projekt mit eine ÖPNV-Beschleunigung ausgestattet sein.  Die Umsetzung des Versorgungsdatenservers wurde im zweiten Quartal 2023 abgeschlossen. Durch den Versorgungsdatenserver werden LSA-Versorgungsdaten zentral verwaltet und allen angebundenen Systemen zur Verfügung gestellt. Dies können verkehrstechnische Module im verkehrstechnischen Netzwerk als auch Dritte sein. Diese Daten werden zur Versorgung der LSA und des Verkehrsrechners, aber auch zur Nachbildung der Steuerung, z.B. im Rahmen der Grünzeitprognose, genutzt werden. Kleine Änderungen an LSA können mit diesem Server direkt ins Feldgerät gebracht werden. Hierdurch können Zeit und Kosten gespart werden. Seite 4 von 17 Teilpaket 2: Förderung Umweltverbund 148 Erstellung von innovativen Mobilitätskonzepten im Zusammenhang mit der Planung städtebaulicher Entwicklungsflächen  Innovative Mobilitätskonzepte werden bei allen größeren städtebaulichen Planungen regelmäßig eingefordert und erarbeitet. Damit ist die Maßnahme umgesetzt. 149 Pendlerportal  Die Plattform, die sich an Landesbedienstete richtet, ist eingerichtet. Sie wurde in 2024 neugestaltet, zudem wurde die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert. Es registrieren sich zunehmend Nutzende und es ergeben sich weitere Mitfahrgelegenheiten. Damit ist die Maßnahme stabil verstetigt und als umgesetzt einzustufen. Seite 5 von 17 Teilpaket 3: Förderung Radverkehr 150 Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes NRW  Der nordrhein-westfälische Landtag beschloss das Gesetz in 11/2021. 151 Beschleunigter Ausbau der Radinfrastruktur in Düsseldorf  In 2021 und 2022 standen jeweils 3,5 Millionen Euro an konsumtiven Mitteln und 4 Millionen Euro an investiven Mitteln zur Verfügung. Darüber hinaus stehen Stellplatzablösebeträge unter anderem für den Radwegebau zur Verfügung. Für 2023 sind 3,4 Millionen Euro an konsumtiven Mitteln und 4,5 Millionen Euro an investiven Mitteln eingeplant. Tatsächlich wurden 2,3 Millionen Euro an konsumtiven Mitteln und 2,9 Millionen Euro an investiven Mitteln verausgabt. Für 2024 standen rund 3 Millionen Euro an konsumtiven Mitteln und rund 5 Millionen Euro an investiven Mitteln zur Verfügung.  In 2022 wurde das Thema Radverkehr zunächst in Form einer Projektstruktur und als Stabsstelle direkt unter der Amtsleitung neu aufgestellt. Im April 2023 wurde nun eine eigene Abteilung ‚Radverkehr' eingerichtet. 152 Förderung des Radverkehrs auf der Achse Werstener Straße und Optimierung des Rad- und Gehweges entlang der Witzelstraße  Die Radverkehrsachse entlang der Werstener- und Witzelstraße ist eingerichtet. Damit ist die Maßnahme umgesetzt. 153 Kombinierte Rad- und Busspur Prinz-Georg-Straße  Eine kombinierte Rad- und Busspur auf der Prinz-Georg-Straße ist eingerichtet. Damit ist die Maßnahme umgesetzt. 154 Schneller Bau von zusammenhängenden Radachsen  Mit Beschluss vom 16.12.2021 hat der Rat der Stadt Düsseldorf dem Bedarf der Erstellung einer Planung für die Radleitroute Nord-Süd (RLR 1) von der Alten Flughafenstraße in Lohausen bis zum Südring in Bilk zugestimmt. Des Weiteren wurde die Vorbereitung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses (AuF) für die RLR 1 beschlossen. Die Verwaltung hat daraufhin die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) mit der Planung und dem Bau der RLR 1 sowie einer barrierefreien Fußverkehrs- und Fahrradrampe am Joseph-Beuys-Ufer beauftragt. Seite 6 von 17 Diese wurde in Stahlbauweise am 05.09.2022 eröffnet. Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.09.2023, vorbehaltlich der haushaltsneutralen Finanzierung und vorbehaltlich der Zustimmung des Zuwendungsgebers zum zuwendungsunschädlichen Maßnahmenbeginn die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „Nord-Süd- RadLeitRoute 1" mit einer Gesamtsumme von 21.778.500 EUR (brutto) beschlossen und der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zugestimmt. Zur effizienteren baulichen Umsetzung der gesamten Trasse wurde die Radleitroute 1 in vier Teilabschnitte unterteilt. Der 1. Teilabschnitt erstreckt sich vom Südring bis zur Rheinkniebrücke.  Mit Beschluss vom 23.06.2022 hat der Rat zudem dem Bedarf der Erstellung einer Planung für die Radleitroute West-Ost (RLR 2) von der Hansaallee / Böhlerstraße in Heerdt / Lörick bis zum Neusser Tor in Gerresheim zugestimmt. Mit gleichem Beschluss wurde der Vorbereitung eines AuF-Beschlusses RLR 2 zugestimmt. Auch für die RLR2 hat die Verwaltung die IPM mit der Planung und dem Bau beauftragt. Die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „RadLeitRoute 2, West-Ost, Teil 1" mit einer Gesamtsumme von 5.515.000 EUR (brutto) und der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) wurde vom Stadtrat am 27.06.2024 beschlossen. Auch die Radleitroute 2 wurde zur effizienteren baulichen Umsetzung in vier Teilabschnitte unterteilt. Der erste Teilabschnitt umfasst die Streckenführung zwischen dem AREAL Böhler und dem Luegplatz. Der 2. Abschnitt beginnt an der Cantadorstraße und reicht bis Dieselstraße/Hellweg. Der anschließende 3. Abschnitt reicht bis zum Neusser Tor in Gerresheim. Für den 4. Abschnitt zwischen Luegplatz/Oberkasseler Brücke und Jakobistraße wurde ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, das den gesamten innerstädtischen Bereich in diesem Abschnitt untersucht. 155.1 Fahrradparken in Düsseldorf  Zurzeit wird die Schaffung von über 570 Stellplätzen im Stadtgebiet vorbereitet. Zur Umsetzung in den Stadtbezirken 3 und 8 sind bereits Unternehmen beauftragt, Anfang Januar 2025 wird hier mit der Errichtung von 280 Stellplätzen begonnen. Die Vergabe für die Umsetzung von weiteren Fahrradständern zur Schaffung von 290 Seite 7 von 17 Stellplätzen in Stadtbezirk 1 wird zurzeit vorbereitet. Die Beauftragung des ausführenden Unternehmens erfolgt Anfang Januar 2025. Weitere 160 Stellplätze werden in den Bezirken 9 und 10 Anfang 2025 beauftragt und noch im 1. Halbjahr 2025 realisiert. Stetig werden weitere Wünsche nach Fahrradabstellmöglichkeiten geprüft und geplant. Die Umsetzung erfolgt auf Bürger*innen-Wunsch und auf Hinweis der Bezirksvertretungen. Hinzu kommen noch weitere Fahrradabstellanlagen, welche im Zuge anderer Maßnahmen der Stadt und Bauvorhaben Dritter errichtetet werden.  Um dem verstärkten Trend zum Lastenfahrrad nachzukommen, hat die Stadt Lastenradstellplätze konzipiert und diese in die Planungen der laufenden Initiative integriert. Erste Abstellbügel wurden bereits im Stadtgebiet ausgebracht und werden zukünftig auch verstärkt an Standorten in der Nähe von Lebensmittelmärkten, Grundschulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen ausgebracht.  Die Verwaltung hat die internen Prozesse in der Planung und Beauftragung von Fahrradabstellanlagen optimiert, um eine schnellere Realisierung zu ermöglichen. Aufgrund der Vielzahl von schon aufgestellten Fahrradständern und weiteren neuen Standorten von Mobilitätsangeboten sind die verfügbaren Flächen in den hoch verdichteten Räumen begrenzt. Das jährliche Ziel beläuft sich daher nun auf die Schaffung von 500 Stellplätzen im Stadtgebiet.  In 2023 wurde die Insolvenz des Herstellers des Fahrradparkturms bekannt. Damit ist die Basis für die Fertigstellung dieser Fahrradabstellanlage nicht mehr gegeben. Das bereits fertiggestellte Fundament für den Fahrradparkturm wurde zwischenzeitlich zurückgebaut, um die Fläche auf dem Vorplatz der Arcaden wiederherzustellen. In Zusammenarbeit mit der Connected Mobility Düsseldorf (CMD), die derzeit auch die Fahrradstationen für die Landeshauptstadt Düsseldorf realisiert, wird die Landeshauptstadt ein entsprechendes alternatives Konzept erarbeiten und den Gremien zur Beschlussfassung vorlegen. Dabei ist es erklärtes Ziel, Ersatzmaßnahmen zu finden, um das geplante Bike & Ride-Angebot am Bahnhof Bilk als ganzheitliches Seite 8 von 17 Mobilitätskonzept zu verbessern. Der Verwaltung ist bekannt, dass die Deutsche Bahn AG (DB) die Optimierung des Empfangsgebäudes des Bahnhofs Bilk plant. Damit verbunden ist auch die Attraktivierung des Radparkangebotes. Hier könnte eine aufeinander abgestimmte Lösung wegweisend sein.  Teil der Mobilstationen (s.u.) der Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) sind Fahrradstationen. Diese Sammelschließanlagen und überdachten Fahrradbügel als attraktive Abstellmöglichkeiten für Fahrräder fördern das sichere Parken im Quartier. Insgesamt sind mittlerweile 26 Fahrradsammelschließanlagen in Betrieb genommen worden, in denen insgesamt 319 Stellplätze zur Anmietung zur Verfügung stehen. 50 ungesicherte Abstellplätze sind überdacht. Für Lastenfahrräder wurden zusätzliche 12 gesicherte und 16 ungesicherte Stellplätze errichtet (4 davon überdacht). Bis Ende des Jahres 2025 sind elf Fahrradstationen geplant, welche die Gesamtkapazität noch einmal um knapp 100 Stellplätze erhöhen werden.  An den vier Bahnhöfen Benrath, Eller-Süd, D-Flughafen-Fernbahnhof und Hellerhof gibt es zudem Fahrradboxen, die insgesamt weitere 79 Plätze bieten. Die Fahrradboxen wurden im letzten Jahr mit dem von der CMD entwickelten Schließsystem ausgestattet und sind nun ebenfalls über die App „FahrradStation" buchbar. Das einheitliche Schließsystem, das auch für die Sammelschließanlagen genutzt wird, sorgt für mehr Nutzerfreundlichkeit. Zur weiteren Stärkung der Kombination Radverkehr und SPNV (Schienengebundener Personen Nahverkehr) werden aktuell Ideenskizzen zu Fahrradparkhäusern erarbeitet und mit potentiellen Fördermittelgebern eruiert. 155.2 Bike&Ride/Mobilstationen  Insgesamt hat die Rheinbahn 14 moderne Bike+Ride-Anlagen an ausgewählten Haltestellen in Düsseldorf und Meerbusch in Betrieb genommen. In Düsseldorf sind diese an den folgenden Haltestellen insgesamt 160 Stellplätze in abschließbaren Sammelanlagen entstanden: Wittlaer, Klemensplatz, Staufenplatz, Aachener Platz, Seite 9 von 17 Holthausen / Bonner Straße, Werstener Dorfstraße / Kölner Landstraße entstanden. Zusätzlich hat die Rheinbahn dort 88 Stellplätze an überdachten Bügeln und run

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AUS/004/2025