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AUS/004/2025
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Informationsvorlage
Betrifft:
Fünfter Bericht zum Ratsbeschluss „Saubere Luft für Düsseldorf - Reduzierung von
NOx-Emissionen vorantreiben"
Fachbereich:
19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss
19.03.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt-, Klima-
und Verbraucherschutz
20.03.2025 Kenntnisnahme
Rat 10.04.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Im Juni 2021 wurde der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH)
und dem Land NRW bezüglich des Luftreinhalteplans (LRP) Düsseldorf aus 2/2019
beendet. Die DUH, das Land NRW und die beigeladene Stadt Düsseldorf einigten sich
in einem außergerichtlichen Vergleich auf ein umfangreiches Paket von
Minderungsmaßnahmen zur langfristigen und dauerhaften Absenkung der Belastung
mit luftverunreinigenden Stoffen unter die Ziel- und Grenzwerte, insbesondere
bezogen auf den Grenzwert von Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ pro
Kalenderjahr.
In der Vorlage RAT/467/2021 - „Luftreinhaltung: Abschluss der DUH-Klage mit
Vergleich" wurde zu den vereinbarten Maßnahmen berichtet.
Aus dem Abschluss des Vergleichs ergab sich die Pflicht zur Aktualisierung des
bisherigen LRP's aus 2/2019.
In der Vorlage AUS/085/2021 - „Vierte Fortschreibung des LRP's Düsseldorf:
Offenlage des Entwurfs" wurde hierzu berichtet.
Seit 6/2022 ist die vierte Fortschreibung des aktuell gültigen LRP's Düsseldorf
rechtskräftig.
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Umsetzung der Maßnahmen der bisherigen und des aktuellen LRP
Nicht vollständig abgeschlossene Maßnahmen früherer LRP'e wurden entweder
vollständig oder in leicht abgeänderter Form in das Maßnahmebündel des Vergleichs
sowie in den darauf aufbauenden, aktuell gültigen LRP übernommen.
Hier ist in besonderer Weise das Projekt VinDUS (Verkehrsinformation und
Dynamische Umweltsensitive Verkehrssteurung) zu erwähnen. Das vom Bund
geförderte Modellvorhaben findet auf der Merowinger- und der Corneliusstraße
Anwendung. Je nach Witterungsbedingungen erlaubt das System unterschiedliche
Verkehrsmengen, mit dem Ziel einer passgenauen NO 2-Grenzwerteinhaltung. Seit
Mai 2023 wird das System im Realbetrieb auf der Straße eingesetzt. Konkrete Details
sind der Vorlage OVA/086/2023 - „Sachstandsbericht Förderprogramm
Verkehrsinformation und Dynamische Umweltsensitive Steuerung (VinDUS)" zu
entnehmen.
Die übrigen Maßnahmen des aktuell gültigen LRP's haben mehrheitlich eine
unterstützende Funktion.
Einige dieser Maßnahmen sind bereits vollständig abgeschlossen.
Für Andere konnten im vergangenen Berichtsjahr zwar gute Fortschritte verzeichnet
werden, jedoch sind sie noch nicht vollständig umgesetzt. Der Grund hierfür liegt
oftmals in ihrer hohen Komplexität; dazu gehören beispielsweise die RadLeitRouten 1
und 2 (RLR 1 und 2) oder der Bau der U-Bahn-Linie U81.
Die dritte Kategorie bilden verstetigte Daueraufgaben. So wird beispielsweise der
Fahrradverkehr durch den stetigen Radwegeausbau und die wachsende Zahl von
Radabstellanlagen, wie Bügel sowie Einzel- und Sammelboxen, sicherer und
attraktiver. Die bereits eröffneten Mobilststationen werden gut angenommen, was zu
einer gesteigerten Nachfrage, weiteren Planungen sowie Inbetriebnahmen von
Mobilstationen führt. Zur Beschleunigung des Öffentlichen Personen Nachverkehrs
(ÖPNV) wurden bereits 75% der Lichtsignalanlagen mit entsprechenden neuen
Systeme ausgestattet. Weitere 5 % sollen bis Mitte 2025 umgerüstet werden. Der
barrierefreie Ausbau von Rheinbahn-Haltestellen schreitet weiter voran. Im
Hochflurstadtbahnnetz sind 64 % aller Haltestellenkanten barrierefrei ausgebaut, für
12 weitere Steige liegen konkrete Planungen vor; im Bereich der Niederflurstraßen-
und-stadtbahnen sind 49 % barrierefrei ausgebaut, für 78 Bahnsteige gibt es
konkrete Planungen. 56 % der Bushaltestellen sind barrierefrei ausgebaut.
Weitere Details zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des aktuell gültigen LRP's
sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Entwicklung der Luftqualität
Im Jahr 2023 ist es im vierten Jahr in Folge gelungen, den Grenzwert für NO2 gemäß
39. BImSchV von 40 µg/m³ an allen Düsseldorfer Messstellen einzuhalten.
An der bislang kritischen Messstelle Corneliusstraße wurde im Jahr 2023 eine NO2-
Belastung von 32 µg/m³ gemessen; damit wurde der maßgeb liche Grenzwert um 20
Prozent unterschritten. An der ebenfalls kritischen Messstelle Merowingerstraße
konnte aufgrund eines Geräteausfalls kein Jahresmittelwert von 1 bis 12/2023
berechnet werden; im gleitenden Jahresmittel (12/2022 bis 11/2023) lang die NO2-
Belastung bei 37 µg/m³.
Details zu den übrigen Düsseldorfer Messstellen und den weiteren Luftschadstoffen
sind der Vorlage AUS/030/2024 „Luftqualität 2023" zu entnehmen.
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Die Minderung geht zurück auf ein Zusammenspiel von in dieselbe Richtung
wirkenden Faktoren, wie günstige Wetterbedingungen, die kontinuierliche
Flottenmodernisierung sowie die im Luftreinhalteplan festgesetzten und nun
kontinuierlich umgesetzten Minderungsmaßnahmen. Konkrete Minderungsbeiträge
der einzelnen Maßnahmen sind mit den Möglichkeiten der Stadt nicht darstellbar, da
sie in komplexen Abhängigkeiten zu einander stehen.
Es deutet sich zum jetztigen Zeitpunkt bereits an, dass sich die positiven Tendenzen
der letzten Jahre auch in 2024 fortgesetzt haben. Eine Überschreitung der
Grenzwerte in 2024 kann aufgrund der derzeit schon bekannten Werte und
Datenlage ausgeschlossen werden. Abschließende Aussagen können allerdings erst
getroffen werden, wenn valide, geprüfte Messwerte vorliegen.
Aufgrund der positiven Entwicklungen und der Vielzahl der bereits umgesetzten
Maßnahmen wird sich die zukünftige Berichterstattung auf die noch in Umsetzung
befindlichen Maßnahmen beschränken.
Anlagen:
Anlage 1 Umsetzungsstand der Maßnahmen des LRP mit Stand 12 2024
Anlage 1 Umsetzungsstand der Maßnahmen des LRP mit Stand 12 2024 als Text anzeigen
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Anlage 1 zur Vorlage AUS/004/2025
Umsetzungsstand der Maßnahmen der vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Düsseldorf: Dezember 2024
Teilpaket 1: Verkehrliche Maßnahmen
142
Umweltsensitive
Verkehrssteuerung zur Entlastung
des Belastungsschwerpunkts
Merowingerstraße
Die Maßnahme ist seit Mai 2023 mit der Einrichtung der automatisierten
dynamischen Schaltungen umgesetzt.
143
Umweltsensitive
Verkehrssteuerung zur Entlastung
des Belastungsschwerpunkts
Corneliusstraße
Die Maßnahme ist seit Mai 2023 mit der Einrichtung der automatisierten
dynamischen Schaltungen umgesetzt.
144
Höchstgeschwindigkeit auf der
Merowingerstraße auf Tempo 30
Die Maßnahme ist umgesetzt.
145.1
Höchstgeschwindigkeit auf
Hauptverkehrsstraßen auf Tempo
30
Das gemeindliche Einvernehmen für die als unproblematisch eingestuften
Straßenzüge wurde in 2022 eingeholt. Die Maßnahme ist umgesetzt.
145.2
Höchstgeschwindigkeit auf Tempo
30 für den Nachtzeitraum nach
Lärmaktionsplan II
Die Maßnahme ist vollständig umgesetzt.
145.3
Prüfung der Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit
auf Tempo 30 nach
Lärmaktionsplan III
Die Prüfung der im Vergleich aufgeführten Straßenabschnitte ist abgeschlossen. Die
verkehrsrechtliche Anordnung erfolgte in 2022.
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145.4
Prüfung der Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit
auf Tempo 30 für weitere
Straßenabschnitte
Das Thema wird im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätsplans D aufgegriffen. Die
verkehrsrechtliche Anordnung weiterer Straßenabschnitte bzw. Tempo-30-Zonen
erfolgt auf Basis der notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Einzelfallprüfung und
entsprechender politischer Beschlussfassungen als dauerhafter Prozess.
145.5
Höchstgeschwindigkeit vor
sensiblen Einrichtungen auf Tempo
30
Die straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind abgeschlossen.
Die Verwaltung konzentriert sich bei der verkehrsrechtlichen Anordnung von Tempo
30 maßgeblich auf die Belange der Verkehrssicherheit (Stichwort: sensible
Einrichtungen) und Lärmschutz, ohne die Luftreinhaltung negativ zu beeinflussen.
Eventuelle Neuregelungen der Straßenverkehrsordnung werden berücksichtigt, wenn
diese vorliegen. Von den seitens der Verwaltung als sensibel eingestuften
Einrichtungen liegen bereits 80% an einer Straße mit Tempo 30.
146
Optimierung der Signalanlagen für
die Ludenberger Straße hinsichtlich
ÖPNV-Beschleunigung und
Verkehrsfluss
Am 26.10.2022 wurde von dem zuständigen Fachausschuss beschlossen, die
Verwaltung mit der Planung einer optimierten ÖPNV-Anbindung der Bergischen
Kaserne in Verbindung mit einem neuen P+R-Parkplatz zu beauftragen. So können
Pendler frühzeitig auf den beschleunigt geführten ÖPNV umsteigen, was eine
verkehrliche Entlastung auch im Bereich der Ludenberger Straße mit sich bringen
wird.
Erste konkrete Maßnahmen zur Optimierung der Buserschließung wurden mit dem
Fahrplanwechsel am 07.01.2024 im Rahmen des Projekts "RheinTakt" umgesetzt
(Realisierung eines ganztägigen gemeinsamen 10'-Takts der Linien 733 und 738
zwischen Gerresheim und Rotthäuser Weg). Weitere Angebotsverbesserungen
werden im Rahmen der anstehenden Neuaufstellung des Nahverkehrsplans geprüft.
Derzeit werden die Lichtsignalanlagen auf der Bergischen Landstraße zwischen
Bergischer Kaserne und Ludenberger Straße im Rahmen der ÖPNV-Beschleunigung
neu geplant. Anschließend werden die Planungen sukzessive umgesetzt. Die
signalisierten Knoten im Bereich Ludenberger Straße bis zum Knoten Gräulinger
Straße sind seit Ende April 2023 vollständig mit einer ÖPNV-Beschleunigung
versehen. Dieser Bereich wird hinsichtlich der verkehrlichen Abwicklung weiter
beobachtet und bei Bedarf nachgesteuert.
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147
Aufbau einer kooperativen,
intelligenten Verkehrsinfrastruktur
(CITS)
Im Rahmen der im folgenden genannten Förderprojekte wird die verkehrstechnische
Infrastruktur ertüchtigt, um Anwendungen des automatisierten und vernetzten
Fahrens zu unterstützen. Ein großer Bestandteil ist dabei die zeitnahe und plausible
Bereitstellung von Verkehrsdaten sowie maschinenlesbaren Versorgungsdaten und
Signallageplänen.
Die Umsetzung des Teilprojektes „Datenbereitstellung" wurde im Oktober 2022
abgeschlossen. Es wurden die 40 Altanlagen im Düsseldorfer Stadtgebiet erneuert
und mit einer ÖPNV-Beschleunigung ausgerüstet. Mit Umsetzung der Anlagen
können Verkehrsdaten von Lichtsignalanlagen (LSA) flächendeckend in Düsseldorf zur
Verfügung gestellt werden.
Die Umsetzung des Teilprojektes „ÖV I" wurde im August 2022 abgeschlossen. Es
wurden 99 LSA hinsichtlich der ÖPNV-Beschleunigung angepasst. Die Nacharbeiten
Teilprojektes „ÖV II" erfolgen bis Ende des ersten Quartals 2025. Insgesamt werden
mit Beendigung dieses Projektes etwa weitere 180 LSA in diesem Projekt mit eine
ÖPNV-Beschleunigung ausgestattet sein.
Die Umsetzung des Versorgungsdatenservers wurde im zweiten Quartal 2023
abgeschlossen. Durch den Versorgungsdatenserver werden LSA-Versorgungsdaten
zentral verwaltet und allen angebundenen Systemen zur Verfügung gestellt. Dies
können verkehrstechnische Module im verkehrstechnischen Netzwerk als auch Dritte
sein. Diese Daten werden zur Versorgung der LSA und des Verkehrsrechners, aber
auch zur Nachbildung der Steuerung, z.B. im Rahmen der Grünzeitprognose, genutzt
werden. Kleine Änderungen an LSA können mit diesem Server direkt ins Feldgerät
gebracht werden. Hierdurch können Zeit und Kosten gespart werden.
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Teilpaket 2: Förderung Umweltverbund
148
Erstellung von innovativen
Mobilitätskonzepten im
Zusammenhang mit der Planung
städtebaulicher
Entwicklungsflächen
Innovative Mobilitätskonzepte werden bei allen größeren städtebaulichen Planungen
regelmäßig eingefordert und erarbeitet. Damit ist die Maßnahme umgesetzt.
149
Pendlerportal Die Plattform, die sich an Landesbedienstete richtet, ist eingerichtet. Sie wurde in 2024
neugestaltet, zudem wurde die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert. Es registrieren sich
zunehmend Nutzende und es ergeben sich weitere Mitfahrgelegenheiten. Damit ist die
Maßnahme stabil verstetigt und als umgesetzt einzustufen.
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Teilpaket 3: Förderung Radverkehr
150
Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz
des Landes NRW
Der nordrhein-westfälische Landtag beschloss das Gesetz in 11/2021.
151
Beschleunigter Ausbau der
Radinfrastruktur in Düsseldorf
In 2021 und 2022 standen jeweils 3,5 Millionen Euro an konsumtiven Mitteln und 4
Millionen Euro an investiven Mitteln zur Verfügung. Darüber hinaus stehen
Stellplatzablösebeträge unter anderem für den Radwegebau zur Verfügung. Für 2023
sind 3,4 Millionen Euro an konsumtiven Mitteln und 4,5 Millionen Euro an investiven
Mitteln eingeplant. Tatsächlich wurden 2,3 Millionen Euro an konsumtiven Mitteln
und 2,9 Millionen Euro an investiven Mitteln verausgabt. Für 2024 standen rund 3
Millionen Euro an konsumtiven Mitteln und rund 5 Millionen Euro an investiven
Mitteln zur Verfügung.
In 2022 wurde das Thema Radverkehr zunächst in Form einer Projektstruktur und als
Stabsstelle direkt unter der Amtsleitung neu aufgestellt. Im April 2023 wurde nun eine
eigene Abteilung ‚Radverkehr' eingerichtet.
152
Förderung des Radverkehrs auf der
Achse Werstener Straße und
Optimierung des Rad- und
Gehweges entlang der
Witzelstraße
Die Radverkehrsachse entlang der Werstener- und Witzelstraße ist eingerichtet.
Damit ist die Maßnahme umgesetzt.
153
Kombinierte Rad- und Busspur
Prinz-Georg-Straße
Eine kombinierte Rad- und Busspur auf der Prinz-Georg-Straße ist eingerichtet. Damit
ist die Maßnahme umgesetzt.
154
Schneller Bau von
zusammenhängenden Radachsen
Mit Beschluss vom 16.12.2021 hat der Rat der Stadt Düsseldorf dem Bedarf der
Erstellung einer Planung für die Radleitroute Nord-Süd (RLR 1) von der Alten
Flughafenstraße in Lohausen bis zum Südring in Bilk zugestimmt. Des Weiteren wurde
die Vorbereitung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses (AuF) für die RLR 1
beschlossen. Die Verwaltung hat daraufhin die Immobilien Projekt Management
Düsseldorf GmbH (IPM) mit der Planung und dem Bau der RLR 1 sowie einer
barrierefreien Fußverkehrs- und Fahrradrampe am Joseph-Beuys-Ufer beauftragt.
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Diese wurde in Stahlbauweise am 05.09.2022 eröffnet. Der Rat hat in seiner Sitzung
am 07.09.2023, vorbehaltlich der haushaltsneutralen Finanzierung und vorbehaltlich
der Zustimmung des Zuwendungsgebers zum zuwendungsunschädlichen
Maßnahmenbeginn die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „Nord-Süd-
RadLeitRoute 1" mit einer Gesamtsumme von 21.778.500 EUR (brutto) beschlossen
und der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH
(IPM) zugestimmt.
Zur effizienteren baulichen Umsetzung der gesamten Trasse wurde die Radleitroute 1
in vier Teilabschnitte unterteilt. Der 1. Teilabschnitt erstreckt sich vom Südring bis zur
Rheinkniebrücke.
Mit Beschluss vom 23.06.2022 hat der Rat zudem dem Bedarf der Erstellung einer
Planung für die Radleitroute West-Ost (RLR 2) von der Hansaallee / Böhlerstraße in
Heerdt / Lörick bis zum Neusser Tor in Gerresheim zugestimmt. Mit gleichem
Beschluss wurde der Vorbereitung eines AuF-Beschlusses RLR 2 zugestimmt. Auch für
die RLR2 hat die Verwaltung die IPM mit der Planung und dem Bau beauftragt. Die
Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „RadLeitRoute 2, West-Ost, Teil 1" mit
einer Gesamtsumme von 5.515.000 EUR (brutto) und der Abwicklung durch die
Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) wurde vom Stadtrat am
27.06.2024 beschlossen. Auch die Radleitroute 2 wurde zur effizienteren baulichen
Umsetzung in vier Teilabschnitte unterteilt. Der erste Teilabschnitt umfasst die
Streckenführung zwischen dem AREAL Böhler und dem Luegplatz. Der 2. Abschnitt
beginnt an der Cantadorstraße und reicht bis Dieselstraße/Hellweg. Der
anschließende 3. Abschnitt reicht bis zum Neusser Tor in Gerresheim. Für den 4.
Abschnitt zwischen Luegplatz/Oberkasseler Brücke und Jakobistraße wurde ein
Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, das den gesamten innerstädtischen Bereich in
diesem Abschnitt untersucht.
155.1
Fahrradparken in Düsseldorf Zurzeit wird die Schaffung von über 570 Stellplätzen im Stadtgebiet vorbereitet. Zur
Umsetzung in den Stadtbezirken 3 und 8 sind bereits Unternehmen beauftragt,
Anfang Januar 2025 wird hier mit der Errichtung von 280 Stellplätzen begonnen. Die
Vergabe für die Umsetzung von weiteren Fahrradständern zur Schaffung von 290
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Stellplätzen in Stadtbezirk 1 wird zurzeit vorbereitet. Die Beauftragung des
ausführenden Unternehmens erfolgt Anfang Januar 2025. Weitere 160 Stellplätze
werden in den Bezirken 9 und 10 Anfang 2025 beauftragt und noch im 1. Halbjahr
2025 realisiert. Stetig werden weitere Wünsche nach Fahrradabstellmöglichkeiten
geprüft und geplant. Die Umsetzung erfolgt auf Bürger*innen-Wunsch und auf
Hinweis der Bezirksvertretungen. Hinzu kommen noch weitere Fahrradabstellanlagen,
welche im Zuge anderer Maßnahmen der Stadt und Bauvorhaben Dritter errichtetet
werden.
Um dem verstärkten Trend zum Lastenfahrrad nachzukommen, hat die Stadt
Lastenradstellplätze konzipiert und diese in die Planungen der laufenden Initiative
integriert. Erste Abstellbügel wurden bereits im Stadtgebiet ausgebracht und werden
zukünftig auch verstärkt an Standorten in der Nähe von Lebensmittelmärkten,
Grundschulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen ausgebracht.
Die Verwaltung hat die internen Prozesse in der Planung und Beauftragung von
Fahrradabstellanlagen optimiert, um eine schnellere Realisierung zu ermöglichen.
Aufgrund der Vielzahl von schon aufgestellten Fahrradständern und weiteren neuen
Standorten von Mobilitätsangeboten sind die verfügbaren Flächen in den hoch
verdichteten Räumen begrenzt. Das jährliche Ziel beläuft sich daher nun auf die
Schaffung von 500 Stellplätzen im Stadtgebiet.
In 2023 wurde die Insolvenz des Herstellers des Fahrradparkturms bekannt. Damit ist
die Basis für die Fertigstellung dieser Fahrradabstellanlage nicht mehr gegeben. Das
bereits fertiggestellte Fundament für den Fahrradparkturm wurde zwischenzeitlich
zurückgebaut, um die Fläche auf dem Vorplatz der Arcaden wiederherzustellen.
In Zusammenarbeit mit der Connected Mobility Düsseldorf (CMD), die derzeit auch
die Fahrradstationen für die Landeshauptstadt Düsseldorf realisiert, wird die
Landeshauptstadt ein entsprechendes alternatives Konzept erarbeiten und den
Gremien zur Beschlussfassung vorlegen. Dabei ist es erklärtes Ziel, Ersatzmaßnahmen
zu finden, um das geplante Bike & Ride-Angebot am Bahnhof Bilk als ganzheitliches
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Mobilitätskonzept zu verbessern.
Der Verwaltung ist bekannt, dass die Deutsche Bahn AG (DB) die Optimierung des
Empfangsgebäudes des Bahnhofs Bilk plant. Damit verbunden ist auch die
Attraktivierung des Radparkangebotes. Hier könnte eine aufeinander abgestimmte
Lösung wegweisend sein.
Teil der Mobilstationen (s.u.) der Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) sind
Fahrradstationen. Diese Sammelschließanlagen und überdachten Fahrradbügel als
attraktive Abstellmöglichkeiten für Fahrräder fördern das sichere Parken im Quartier.
Insgesamt sind mittlerweile 26 Fahrradsammelschließanlagen in Betrieb genommen
worden, in denen insgesamt 319 Stellplätze zur Anmietung zur Verfügung stehen. 50
ungesicherte Abstellplätze sind überdacht. Für Lastenfahrräder wurden zusätzliche 12
gesicherte und 16 ungesicherte Stellplätze errichtet (4 davon überdacht). Bis Ende des
Jahres 2025 sind elf Fahrradstationen geplant, welche die Gesamtkapazität noch
einmal um knapp 100 Stellplätze erhöhen werden.
An den vier Bahnhöfen Benrath, Eller-Süd, D-Flughafen-Fernbahnhof und Hellerhof
gibt es zudem Fahrradboxen, die insgesamt weitere 79 Plätze bieten. Die
Fahrradboxen wurden im letzten Jahr mit dem von der CMD entwickelten
Schließsystem ausgestattet und sind nun ebenfalls über die App „FahrradStation"
buchbar. Das einheitliche Schließsystem, das auch für die Sammelschließanlagen
genutzt wird, sorgt für mehr Nutzerfreundlichkeit. Zur weiteren Stärkung der
Kombination Radverkehr und SPNV (Schienengebundener Personen Nahverkehr)
werden aktuell Ideenskizzen zu Fahrradparkhäusern erarbeitet und mit potentiellen
Fördermittelgebern eruiert.
155.2
Bike&Ride/Mobilstationen
Insgesamt hat die Rheinbahn 14 moderne Bike+Ride-Anlagen an ausgewählten
Haltestellen in Düsseldorf und Meerbusch in Betrieb genommen. In Düsseldorf sind
diese an den folgenden Haltestellen insgesamt 160 Stellplätze in abschließbaren
Sammelanlagen entstanden: Wittlaer, Klemensplatz, Staufenplatz, Aachener Platz,
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Holthausen / Bonner Straße, Werstener Dorfstraße / Kölner Landstraße entstanden.
Zusätzlich hat die Rheinbahn dort 88 Stellplätze an überdachten Bügeln und run
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.