Informationsvorlage Aktenzeichen AUS/024/2026

Luftqualität 2025

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Beratung geplant Nächster Termin am 08.10.2026 bei Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz.
8. Oktober 2026nächster Termin 2Dokumente 18. August 2026veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Das LANUK hat den Nachweis erbracht, dass die Messergebnisse von Passivsammlern und
  • Der Grenzwert für das Jahresmittel von PM10 lag bei 40 µg/m³. Die Ergebnisse der
  • Zur Veranschaulichung der beschriebenen Ergebnisse im Berichtsjahr sowie des

19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Ausschuss für Umwelt-, Klima- 08.10.2026Kenntnisnahme und Verbraucherschutz Sachdarstellung: Die Luftbelastung wurde im Berichtsjahr 2025 an sechs Standorten im Düsseldorfer

Automatisch aus dem Originaldokument aufbereitet.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage als Text anzeigen
AUS/024/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Luftqualität 2025 Fachbereich: 19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Ausschuss für Umwelt-, Klima- 08.10.2026Kenntnisnahme und Verbraucherschutz Sachdarstellung: Die Luftbelastung wurde im Berichtsjahr 2025 an sechs Standorten im Düsseldorfer Stadtgebiet kontinuierlich erfasst. Hierbei handelte es sich um die drei Hintergrundmessstationen Brinckmannstraße, Lörick und Lohausen und um die drei verkehrsnahen Messstationen Cornelius- 71, Dorotheen- und Merowingerstraße 75/77 (Anmerkung: Hausnummern werden im vorliegenden Text nur dann erwähnt, wenn in einer Straße mehr als eine Messstation und/oder mehr als ein Passivsammler betrieben werden.). Die beiden Stationen Brinckmann- und Dorotheenstraße wurden von der Stadt betrieben, die übrigen vier vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) des Landes NRW. Des Weiteren wurden Passivsammler zur Erfassung der Stickstoffdioxid-Belastung (NO2) eingesetzt. Zehn davon wurden vom LANUK betrieben, neun von der Stadt. Die räumliche Verteilung im Stadtgebiet der oben genannten Messeinrichtungen zeigt die Karte in Abbildung 1. Das LANUK hat den Nachweis erbracht, dass die Messergebnisse von Passivsammlern und kontinuierlichen Messgeräten als gleichwertig zu betrachten sind. Erkannte Grenzwertüberschreitungen lösen in beiden Fällen das Verfahren der Aufstellung eines Luftreinhalteplans aus. Abb.1 kontinuierliche Messstationen betrieben vom Land NRW: Cornelius- 71, Merowingerstraße 75/77, Lörick und Lohausen betrieben von der Stadt Düsseldorf: Brinckmann- und Dorotheenstraße NO2-Passivsammler betrieben vom Land NRW: Bernburger-, Burgunder-, Herzog- 37, Kaiser-, Ludenberger-, Merowingerstraße 77, Südring 51 und 110, Uerdinger Straße und Wacholderweg betrieben von der Stadt Düsseldorf: Am Turnisch, Cornelius- 84, Johann-, Karl-, Kölner Land-, Kopernikus-, Merowingerstraße 68 und Oberbilker Allee sowie seit 3/2025: Herzog- 14 Seite 2 Die konkreten Wetterbedingungen haben neben den Emissionen ebenfalls einen maßgeblichen Einfluss auf die gemessene Luftbelastung. Prägend für das Jahr 2025 waren zwei intensive Inversionswetterlagen im Februar und März. Deutliche Hochdrucklagen in Kombination mit fehlendem Niederschlag und sehr niedrigen Windgeschwindigkeiten führten dazu, dass die Partikelkonzentrationen weder ausreichend ausgewaschen noch genügend verteilt und verdünnt wurden. Diese Witterungsbedingungen begünstigen hohen PM10- Belastungen; in den Jahr 2023 und 2024 gab es ebenfalls entsprechende Wetterlagen, jedoch weniger intensive. Die Messwerte wurden anhand der im Berichtsjahr gültigen Grenzwerte der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) beurteilt (vergleiche Anlage 1, Tabelle 8). Eine Novelle der europäischen Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 ist am 10.12.2024 in Kraft getreten. Sie enthält unter anderem deutlich verschärfte Grenzwerte (vergleiche Anlage 1, Tabelle 8). Innerhalb einer zweijährigen Frist sind die Mitgliedsstaaten gebunden, die neue LQRL in nationales Recht umzusetzen. Bis dahin gelten in Deutschland weiterhin die Grenzwerte der 39. BImSchV. Dem Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz wurde in seiner Sitzung am 16.1.2025 ausführlich berichtet, insbesondere mit Blick auf die Neuerungen für Kommunen (vergleiche AUS/056/2025). Seite 3 Feinstaub (PM10 und PM 2,5) Der Grenzwert für das Jahresmittel von PM10 lag bei 40 µg/m³. Die Ergebnisse der Feinstaub-Messungen (PM10) zeigen, dass der Grenzwert an den drei kontinuierlich betriebenen Hintergrundmessstationen (Brinckmannstraße: 14 µg/m³, Lörick: 15 µg/m³ und Lohausen: 13 µg/m³) und an den drei dauerhaft betriebenen verkehrsbezogenen Messstationen (Cornelius- 71: 20 µg/m³, Dorotheen-: 20 µg/m³ und Merowingerstraße 75/77: 16 µg/m³; vergleiche Abbildung 2 sowie Anlage 1, Tabelle 1) eingehalten wurde. Abb.2 PM10-Jahresmittelwerte an den drei verkehrlich belasteten Messstationen Cornelius- 71, Dorotheen- und Merowingerstraße 75/77 (Zeitraum: 2015 - 2025) Der Tagesmittelwert für PM10 von 50 µg/m³ darf an nicht mehr als 35 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden. An der Messstation Brinckmannstraße wurden im Berichtsjahr zwei, an der Corneliusstraße 71 fünf, an der Dorotheenstraße drei, an der Merowingerstraße 75/77 drei, in Lörick zwei und in Lohausen ein PM10-Überschreitungstag registriert. Der Grenzwert der PM10-Überschreitungshäufigkeit wurde trotz einer gewissen Meteorologie-bedingten Verschlechterung noch immer an allen sechs dauerhaft betriebenen, Düsseldorfer Messstationen sehr deutlich eingehalten. Seite 4 Abb. 3 Anzahl der PM10-Überschreitungstage (der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ darf an nicht mehr als 35 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden) an den drei verkehrlich belasteten, kontinuierlich betriebenen Messstationen Cornelius- 71, Dorotheen- und Merowingerstraße 75/77 (Zeitraum: 2015-2025) Für die Fraktion des Feinstaubs, die nur Teilchen mit einem maximalen Durchmesser von 2,5 µm enthalten, gilt seit 2015 der PM2,5-Grenzwert für das Jahresmittel von 25 µg/m³. In Düsseldorf wird PM2,5 verkehrsnah an den Stationen Corneliusstraße 71 und Merowingerstraße 75/77 sowie im Hintergrund in Lohhausen und Lörick gemessen. Die PM2,5-Belastung lag an der Messstelle Corneliusstraße 71 bei 13 µg/m³ und an der Merowingerstraße 75/77 bei 11 µg/m³; in Lörick und Lohausen wurden jeweils bei 9 µg/m³ gemessen (vergleiche Abbildung 4 und Anlage 1, Tabelle 2a). Somit wurde auch dieser Grenzwert an allen vier Stationen eingehalten. Seite 5 Abb. 4 PM2,5-Jahresmittelwerte an den Messstationen Corneliusstraße 71, Lörick, Lohausen und Merowingerstraße 75/77 (Zeitraum: 2015 - 2025) Seite 6 Stickstoffdioxid (NO2) Für den Stickstoffdioxid (NO2 )-Jahresmittelwert galt im Berichtsjahr der Grenzwert von 40 µg/m³. Im Berichtsjahr ist es im sechsten Jahr in Folge gelungen, den aktuell gültigen Grenzwert an allen Düsseldorfer Messstellen einzuhalten. Im Einzelnen stellt sich die Situation wie folgt dar: Der aktuell gültige Grenzwert wurde an den kontinuierlichen Hintergrundmessstellen Brinckmannstraße (18 µg/m³), Lörick (17 µg/m³) und Lohausen (19 µg/m³) im Berichtsjahr deutlich unterschritten (vergleiche Abb. 4 sowie Anlage 1, Tabelle 3). Ziel der Luftreinhalteplanung ist es, die Dauer der erkannten Grenzwertüberschreitung so kurz wie möglich zu halten. So gelang es, den Grenzwert an folgenden verkehrsnahen Messstellen seit mindestens 2019 dauerhaft einzuhalten: Burgunder Straße (27 µg/m³), Dorotheenstraße (30 µg/m³) sowie Südring 110 (25 µg/m³) (vergleiche Anlage 1, Tabelle 3). Seit 2020 wurde der Grenzwert an folgenden Messstellen ebenfalls dauerhaft eingehalten: Bernburger - (29 µg/m³), Cornelius- 71 (32 µg/m³), Kaiser- (27 µg/m³), Ludenberger - (29 µg/m³) sowie Merowingerstraße 77 (31 µg/m³) (vergleiche Anlage 1, Tabelle 4). Auch an den folgenden, städtischen Messstellen, die zur Beobachtung eventuell erhöhter Luftschadstoffbelastungen in Folge von Ausweichverkehren bedingt durch Maßnahmen der Luftreinhalteplanung eingerichtet worden waren, sind keine grenzwertkritischen NO2- Belastungen erreicht worden: Am Turnisch (30 µg/m³), Cornelius- 84 (32 µg/m³), Johann- (31 µg/m³), Karl- (30 µg/m³), Kölner Land- (31 µg/m³), Kopernikus- (32 µg/m³), Merowingerstraße 68 (30 µg/m³) und auf der Oberbilker Allee (31 µg/m³) (vergleiche Anhang 1, Tabelle 5). Für den erst seit März 2025 beprobten Passivsammler-Standort an der Herzogstraße 14 ergaben sich im Bezugsjahr nur zehn Monatswerte; somit ist die Datenbasis gemäß 39. BImSchV nicht ausreichend, um den Grenzwert anlegen zu dürfen. Aus Erfahrung kann jedoch von einer sicheren Grenzwerteinhaltung ausgegangen werden. Auch bewegte sich die NO2-Belastung an den seitens der DUH gewünschten Passivsammlerstandorten im Bereich der sicheren Grenzwerteinhaltung. So lag die Belastung auf der Herzogstraße 37 bei 31 µg/m³, am Südring 51 bei 32 µg/m³ und auf der Uerdinger Straße bei 29 µg/m³ (vergleiche Anhang 1, Tabelle 5). Seite 7 Zur Veranschaulichung der beschriebenen Ergebnisse im Berichtsjahr sowie des langjährigen Trends der kontinuierlichen Messergebnisse und der Passivsammler sind die Abbildungen 5 (Betreiber: LANUK) und 6 (Betreiber: Stadt) beigefügt. Abb. 5 NO2-Jahresmittelwerte an den Messstationen des LANUK (Zeitraum: 2015 - 2025) Abb. 6 NO2-Jahresmittelwerte an den Messstationen der Stadt (Zeitraum: 2015 - 2025) Seite 8 Der Stundenmittelwert von 200 µg/m³ für NO2 darf an nicht mehr als 18 Stunden pro Kalenderjahr überschritten werden. Dieser Grenzwert wurde in Düsseldorf im Berichtsjahr erneut eingehalten. Wie auch in den vergangenen Jahren wurde nicht eine einzige Überschreitungsstunde registriert. Ozon (O3) Der Schwellenwert zur Information der Bevölkerung liegt für Ozon bei 180 µg/m³ pro Stunde. Ozon wird in Düsseldorf nur an den beiden Hintergrundmessstellen Lörick und Lohausen erfasst. Der Schwellenwert wurde an der Messstelle Lörick an keinem und in Lohausen an zwei Tagen überschritten (Vergleiche Anhang 1, Tabelle 6). Benzol (C6H6) Der Jahresmittelgrenzwert der Benzol-Konzentration liegt bei 5 µg/m³ und wurde im Berichtsjahr an den Messstationen Dorotheen- und Corneliusstraße 71 - wie auch in den Vorjahren - deutlich unterschritten (Vergleiche Anhang 1, Tabelle 7). Weitere Informationen zu den Messwerten sind der Anlage 1 zu entnehmen. Anlagen: Anlage 1_Messwerte 2015 - 2025 Seite 9
Anlage 1_Messwerte 2015 - 2025 als Text anzeigen
Anlage 1 zur Vorlage AUS/024/2026 Messwerte 2015 - 2025 Inhaltsverzeichnis Feinstaub (PM10 und PM 2,5) Tabelle 1: PM10 - Trend der Jahresmittelwerte (vergleiche Abbildung 2) Tabelle 2: PM10 - Trend der Überschreitungstage (vergleiche Abbildung 3) Tabelle 3: PM2,5 - Trend der Jahresmittelwerte (vergleiche Abbildung 4) Stickstoffdioxid (NO2) Tabelle 4: NO2 - Trend der Jahresmittelwerte (Stationen LANUK) (vergleiche Abbildung 5) Tabelle 5: NO2 - Trend der Jahresmittelwerte (Stationen Stadt Düsseldorf) (vergleiche Abbildung 6) Ozon (O3) Tabelle 6: Ozon - Trend am Standort Lörick und Lohausen Benzol (C6H6) Tabelle 7: Benzol - Trend der Jahresmittelwerte Sonstige Tabellen Tabelle 8: Grenzwerte in der Luftreinhaltung Tabelle 1: PM10 - Trend der Jahresmittelwerte (vergleiche Abbildung 2) Datenbasis 24h-Werte Merowingerstr. 75/77 - - - - - - - - 15 14 16 Lohausen - - - - - - - - 13 12 13 Tabelle 2: PM10 - Trend der Überschreitungstage (vergleiche Abbildung 3) Datenbasis 24h-Werte Messstandorte Anzahl Tageswerte > 50 µg/m³ Corneliusstr. 71 14 13 15 13 8 4 4 5 2 0 5 Merowingerstr. 75/77 - - - - - - - - 0 0 3 Dorotheenstr. 50/52 17 14 24 12 8 4 8 4 1 1 3 Messstandorte Anzahl Tageswerte > 50 µg/m³ Lohausen - - - - - - - - 0 0 1 Brinckmannstr. 10 8 2 2 4 2 1 1 2 0 0 2 Tabelle 3: PM 2,5 - Trend der Jahresmittelwerte (Abbildung 4) Merowingerstr. 75/77 - - - - - - - - 9 9 11 Lohausen - - - - - - - - 8 8 9 Tabelle 4: NO2 - Trend der Jahresmittelwerte (LANUK) (Abbildung 5) ≤40 µg/m³ Messstandorte µg/m³ Corneliusstr. 71 DDCS 59 58 56 53 45 38 38 36 32 32 32 Lohausen DLO2 - - - - - - - - 17 17 19 Merowingerstr. 75/77 VDBI - - - - - - - - 31 32 31 Merowingerstr. 77 DBIL [56] [56] [56] [54] [47] [39] [40] [37] - [34] [31] Ludenbergerstr. 38 DDLB [51] [53] [52] [49] [43] [37] [38] [36] [33] [30] [29] Bernburgerstr. 24 DDBB - - - [45] [41] [35] [35] [33] [33] [30] [29] Kaiserstr. 31 DDKS2 - - - - [41] [34] [35] [32] [30] [29] [27] Burgunderstr. 27 DDBG - [44] [41] [43] [37] [32] [30] [32] [30] [27] [27] Südring 110 VDSR 38 [50] [39] [39] [34] [27] [29] [28] [27] [24] [25] Südring 51 DDSB - - - - - - - [39] [35] [33] [32] Uerdinger Str. 108 DDUG - - - - - - - [36] [34] [31] [29] Herzogstr. 37 DDHF - - - - - - - [36] [34] [33] [31] Wacholder Weg 23 DUDF3 [31] [33] [31] [31] [28] [21] [22] [22] [20] [19] [19] - Werte der kontinuierlichen Messungen (Luftmesscontainer) - Werte der Passivsammlermessungen [ ] Tabelle 5: NO2 - Trend der Jahresmittelwerte (Stationen Düsseldorf) (Abbildung 6) Merowingerstr. 68 - - - - - [36] [36] [33] [29] [30] [30] Corneliusstr. 84 - - - - - [37] [40] [37] [32] [33] [32] Oberbilker Allee 178 - - - - - [37] [37] [34] [30] [31] [31] Kölner Landstr. 76 - - - - - [36] [38] [36] [31] [31] [31] Johannstr. 32 - - - - - - - - - - [31] Karlstr. 13 - - - - - - - - - - [30] Kopernikusstr. 77 - - - - - - - - - - [32] Am Turnisch 12 - - - - - - - - - - [30] Herzogstr. 14 - - - - - - - - - - [28*] - Werte der kontinuierlichen Messungen (Luftmesscontainer) - Werte der Passivsammlermessungen [ ] * 90% Datenqualitätsziel nicht eingehalten Tabelle 6: Ozon - Trend der Station Lörick und Lohausen Jahresmittelwert Lohausen - - - - - - - - - 50 49 Überschreitungen Tage mit 1h-Werte > 180 µg/m³ (Informationsschwelle) Messstandorte Tage Lohausen - - - - - - - - - 2 2 Überschreitungen an Tage mit 1h-Werte > 240 µg/m³ (Alarmschwelle) Messstandorte Tage Lohausen - - - - - - - - - 0 0 Tabelle 7: Benzol - Trend der Jahresmittelwerte Datenbasis 24h-Werte Corneliusstr. 71 1,5 1,5 1,4 1,2 1,1 1,0 1,0 0,9 0,9 0,9 0,9 Dorotheenstr. 50/52 1,3 1,5 1,1 1,0 0,6 1,1 1,4 0,8 0,6 0,7 0,5 Messstandort µg/m³ Brinckmannstr. 10 0,8 0,7 0,5 0,6 0,6 0,5 0,7 0,5 0,5 0,5 0,5 Tabelle 8: Gegenüberstellung der geltenden, rechtlich verbindlichen Beurteilugswerte aus der europäischen Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG und der 39. BImSchV mit den WHO Empfehlungen, sowie aus der beschlossenen Luftqualitätsrichtlinie (LQ RL) 2024/2881 Schadstoff Mittelungs- 2008/50/EG WHO Richtlinie (EU) zeitraum (39. BImSchV) Empfehlungen 2024/2881 (Ziel (Ziel) 2030) Stickstoffdioxid 1-Jahr 40 10 20 (NO2) in µg/m³ 24-Stunden 25 50 (18 Ü-Tage) 1-Stunde 200 200 (18 Ü-Stunden) (1-Ü-Stunde) Feinstaub PM10 1-Jahr 40 15 20 in µg/m³ 24-Stunden 50 45 45 (35 Ü-Tage) (3-4 Ü Tage) (18 Ü-Tage) Feinstaub PM2,5 1-Jahr 25 5 10 in µg/m³ 24-Stunden 15 25 (18 Ü-Tage) Ozon (O3) Spitzenwert 60 in µg/m³ max. 8 120 100 120 Stunden/Tag (25 Ü-Tage) (3-4 Ü-Tage) (18 Ü-Tage) gemittelt über 3 gemittelt über 3 Jahre Jahre 1-Stunde 180 Informations- schwelle 1-Stunde 240 Alarmschwelle Benzol 1-Jahr 5 3,4 in µg/m³ Ü-Tage / Stunden = Überschreitungstage/-stunden

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AUS/024/2026