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JHA/104/2023
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Neue Organisationsstruktur im Amt für Soziales und Jugend - 1 Jahr Abteilung
Kinderschutz und erzieherische Hilfen
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Jugendhilfeausschuss 22.11.2023 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Das zum 01. Mai 2022 in Kraft getretene Landeskinderschutzgesetz legt für die
Jugendämter verbindliche Vorgaben zur Umsetzung des Handelns im Kinderschutz
fest. Die staatliche Aufgabe und Rolle der Jugendämter im Kinderschutz werden im
Rahmen dieses Gesetzes als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe präzisiert
und qualitativ gestärkt. Auf Basis der neuen gesetzlichen Standards und Vorgaben
wurden im Jugendamt (heute Amt für Soziales und Jugend) der Landeshauptstadt
Düsseldorf die im K ontext Kinderschutz und erzieherische Hilfen stehenden
Arbeitsbereiche neu organisiert und in einer Abteilung - Abteilung 51/7 -
zusammengefasst.
Die Neustrukturierung erfolgte mit dem Ziel, die Prozesse in den einzelnen Bereichen
zu optimieren und die Arbeitsabläufe mehr als bisher aufeinander abzustimmen und
zu verzahnen, um den neu formulierten Qualitätserfordernissen intern und extern, in
der Zusammenarbeit mit den Im Kinderschutz tätigen KooperationspartnerInnen
gerecht zu werden und diese weiter zu entwickeln.
Die Abteilungsleitung wurde am 01.11.2022 Frau Schäfer-Sikora übertragen.
Die Abteilung befindet sich in einem stetigen Entwicklungsprozess und
Neuausrichtung. Die vom Land zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zur
Umsetzung der Vorga ben des Landeskinderschutzgesetzes eröffneten die
Möglichkeit, die Arbeit der Abteilung im sensiblen Bereich des Kinderschutzes sowohl
personell, als auch qualitativ zu unterstützen. So wurden in den vergangenen
Monaten insgesamt 12 zusätzliche Stellen in den Sachgebieten Bezirkssozialdienste
und Eingliederungshilfe geschaffen. Zusätzlich wurde ein neues Sachgebiet
Grundsatzangelegenheiten eingeführt.
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Die Abteilung bestand im November 2022 aus insgesamt 7 Sachgebieten und einer
Stabsstelle (Fachstelle Kinderschutz).
Sachgebiet Bezirkssozialdienste - Leitung Frau Wellssow
Der Bezirkssozialdienst (BSD) ist in den Stadtbezirken Anlaufstelle für BürgerInnen
bei familiären, sozialen und erzieherischen Fragen. Dort vermitteln
sozialpädagogische Fachkräfte bedarfsgerechte Unterstützungsangebote und leiten
bei entsprechenden Problemlagen Hilfen auf Grundlage des SGB VIII ein.
Die neun Außenstellen des Bezirkssozialdienstes wurden in einem Sachgebiet
zusammengefasst unter der Leitung von Frau Wellssow. Ein wichtig er damit
einhergehender Schritt war die Bündelung der personalwirtschaftlichen Belange in
einer Hand.
Am 01.09.2022 waren rund 27 Stellen von 112 im BSD mit dem Arbeitsschwerpunkt
Hilfen zur Erziehung / Kinderschutz und 4 Leitungsstellen von 18 nicht bese tzt; es
standen weitere Kündigungen in Aussicht.
Um eine adäquate Fallbearbeitung von Hilfen zur Erziehung zu gewährleisten, sollte
die Fallbelastung grundsätzlich pro VZÄ bei 35 Fällen liegen. Zu den 35 Fällen zählen
auch Prüffälle von Kindeswohlgefährdung, sowie die Bearbeitung von §8a SGB VIII /
Kinderschutz-Meldungen. Aufgrund des hohen Personalmangels im Jahr 2022 lag die
Fallquote deutlich höher als organisational geplant und fachlich vertretbar.
Allerdings: Die Bearbeitung von Meldungen im Rahmen de s §8a SGB VIII hatte
absolute Priorität und konnte stets sichergestellt werden.
In enger Abstimmung mit der Personalabteilung des Fachamtes wurden folgende
Maßnahmen zur Optimierung des Personalauswahlverfahrens für den BSD
umgesetzt:
- BewerberInnen könne n innerhalb von maximal zwei Wochen nach
Bewerbungseingang an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Von Oktober
2022 bis Sommer 2023 fanden mehrmals wöchentlich Auswahlverfahren statt.
Die Auswahlverfahren wurden zeitlich verkürzt, der Fragenkatalog qualitat iv
weiterentwickelt.
- BewerberInnen werden nach einem erfolgreichen Gespräch zeitnah angerufen
und es wird gemeinsam die Außenstelle ausgewählt in der die neue Fachkraft
zukünftig arbeiten wird. Den neuen Mitarbeitenden wird die Möglichkeit
eröffnet, die Außenstellen vor Dienstbeginnen kennen zu lernen und ggf. zu
hospitieren. Die für die Personalbindung und Arbeitszufriedenheit erste
entscheidende Phase der Einarbeitung wurde optimiert.
-
Zum Stichtag 01.09.2023 sind bis auf rund fünf Stellen (zum Teil Stellenanteile) mit
dem Arbeitsschwerpunkt Hilfen zur Erziehung / Kinderschutz alle Stellen besetzt.
Die Differenz der Vollzeit Äquivalente in den Jahren 2022 und 2023, ergibt sich durch
die 9 zusätzlichen Stellen die durch das Landeskinderschutzgesetz gesch affen
wurden.
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Die Mitarbeitenden in allen Außenstellen erleben die Arbeitsatmosphäre trotz hoher
Arbeitsbelastung als zufriedenstellend.
Aktuell wird an einem agilen Auswahlverfahren gearbeitet um die Kompetenzen der
BewerberInnen noch besser einschätzen zu können. Darüber hinaus ist das Ziel die
personelle Situation durch eine Über-Soll-Ausstattung so auszugestalten, dass auf
Vakanzen schnell und effektiv reagiert werden kann.
Ausblick: Die dezentrale, sozialraumorientierte Struktur der Bezirkssozialdienste
und die in allen Außenstellen verortete Eingangsberatung für Erstkontakte und -
beratungen sind vorbildhaft bezogen auf einen niedrig schwelligen Zugang ins
Hilfesystem für Bürgerinnen und Bürger. Insofern erfolgt amtsintern eine Planung
dahingehend, die Beratungsangebote im Bereich Sozialhilfe ebenfalls dezentral zu
organisieren, um die häufig komplexen Problemlagen von Familien umfasse nd an
einer Stelle aufzunehmen, zu bearbeiten und/oder weiterzuleiten.
Sachgebiet Kinderschutzdienst - Leitung Frau Schmitt
Der im August 2022 neu gegründete Kinderschutzdienst stellt sicher, dass zu jeder
Tages- und Nachtzeit eine eingehende Kinderschu tzmeldung zu einem oder
mehreren Kindern in unserer Stadt nach klar definierten gesetzlichen Standards
bearbeitet und eine ggf. festgestellte Gefährdung umgehend abgewendet wird.
Die personelle Situation hat sich in den letzten Monaten wie folgt entwickelt:
Von 19,5 VZÄ Stellen sind aktuell im September 2023 insgesamt 16 Stellen besetzt,
Vollbesetzung ist absehbar in Aussicht. Hier ist hervorzuheben, dass diese Stellen
additiv zu den Stellen im BSD zu sehen sind.
81%
19%
BSD: BESETZUNG DER STELLEN
MIT DEM SCHWERPUNKT HILFEN
ZUR ERZIEHUNG/KINDERSCHUTZ
ZUM 01.09.22
Insgesamt 112 VzÄ Stellen
davon unbesetzte Stellen 27
96%
4%
BSD: BESETZUNG DER STELLEN
MIT DEM SCHWERPUNKT
HILFEN ZUR
ERZIEHUNG/KINDERSCHUTZ
ZUM 19.09.23
Insgesamt 121 VzÄ Stellen
davon unbesetzte Stellen 5
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In den vergangenen Monaten wurde die Arb eit des Kinderschutzdienstes
konzeptionell unterlegt, die Arbeitsabläufe im Kinderschutzdienst und in den
Bezirkssozialdiensten wurden aufeinander abgestimmt, um Übergaben von Fällen zu
strukturieren und Schnittstellen zu optimieren. Zu den Inhalten des K onzeptes
Kinderschutzdienst kann zu einem späteren Zeitpunkt berichtet werden.
Die Weiterentwicklung zu einem 24h Dienst wurde durch Abschluss einer
Dienstvereinbarung mit dem Personalrat vorbereitet. Die Modalitäten der
Arbeitsabläufe in der Nacht und am Wochenende sind klar beschrieben. Im ersten
Schritt - im Übergang bis zur Vollbesetzung - ist ab Dezember 2023 eine
Ausweitung der Geschäftszeiten bis 20 Uhr geplant.
Ausblick: Die Bearbeitung von Kinderschutzfällen in einem zentral organisierten
Dienst hat deutschlandweit ein Alleinstellungsmerkmal. Es ist geplant, die
Umsetzung des Konzeptes wissenschaftlich zu begleiten. Erste Gespräche erfolgten
mit Prof.Dr. Kindler vom DJI.
Sachgebiet Eingliederungshilfe gem. SGBVIII - Leitung Frau Streich
Aufgabe und Ziel des Sachgebiets Eingliederungshilfe ist es, seelisch behinderten
oder von einer seelischen Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen nach §
35a SGB VIII die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu
erleichtern und sie so weit wie möglich unabhängig von Hilfe/Unterstützung zu
machen.
Das Sachgebiet verfügt aktuell über 18,5 Planstellen, davon waren im September
2023 insgesamt 2 Planstellen vakant. Aufgrund einer Dauerausschreibung ab März
2023 konnten die bis dato vakanten Stellen sukzessive besetzt werden.
Die Fallzahlen im Sachgebiet Eingliederungshilfe - insbesondere im Bereich der
schulischen Integrationshilfen - sind stetig steigend. In 2023 gingen bislang 267
Neuanträge für verschiedene Hilfearten ein (Stand 19.9.23), in 2022 waren es zum
gleichen Zeitpunkt 223. Aktuell werden 884 Fälle im Sachgebiet Eingliederungshilfe
gem. SGBVIII bearbeitet.
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In den vergangenen Monaten wurde gemeinsam mit dem Bereich Sozialhilfe ein
Konzept zur Etablierung einer sog. Pool-Lösung für die Schulbegleitung entwickelt.
Der ursprüngliche Plan, die Pool -Lösung bereits zum Schuljahr 2023/2024
einzuführen, wurde um ein Jahr verschoben. Hintergrund dafür war die Erfahrung,
dass die Umsetzung des Konzeptes umfänglicher Abstimmungserfordernisse der
beteiligten Systeme - EGH, Schule, Träger - bedarf, die in der Gänze zunächst
unterschätzt wurden. Geplant ist nun eine Umsetzung zum Schuljahr 2024/2025 -
zunächst im Projektstatus.
Zur Optimierung der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern auf Trägerseite
wurde ein Facharbeitskreis Eingliederungshilfe als Unterarbeitskreis der AG 78
eingeführt. Der Facharbeitskreis tagt zukünftig 2mal jährlich.
Ausblick: Die Sachgebiete Eingliederungshilfe im Amt für Soziales (Zuständigkeit
körperlich/geistig behinderte Kinder) und Jugend (Zuständigkeit seelisch behinderte
Kinder) arbeiten bereits jetzt in enger Abstimmung. Geplant ist perspektivisch eine
weitere Verzahnung; aktuell befinden sich die Organisation einer gemeinsamen
Eingangsberatung für ratsuchende Familien, sowie die Entwick lung von
vereinfachten, gemeinsamen Antragformularen für beide Bereiche in Arbeit.
Sachgebiet Verfahrenslotsen - N.N.
Bezogen auf die im Rahmen der SGB VIII Reform formulierte Vorgabe des
Gesetzgebers zur Einführung von Verfahrenslotsen ab dem Jahr 2024 besteht
folgender Sachstand und Planung:
Ein Konzept zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe wurde erarbeitet und mit
personellen Bedarfen (7 Stellen und 1 Stelle Sachgebietsleitung) unterlegt. Zu den
Inhalten des Konzeptes kann zu einem späteren Zeitpunkt berichtet werden.
Die wesentlichen Aufgaben der Verfahrenslotsen sind zum einen die Unterstützung
und Begleitung junger Menschen bei der Antragstellung, Verfolgung und
Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe, sowie die Unterstützung der
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der
Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit.
200
210
220
230
240
250
260
270
280
Stand 19.09.22 Stand 19.09.23
Fallzahlen Entwicklung im Sachgebiet Eingliederungshilfe
Neuanträge für verschiedene Hilfearten
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Sachgebiet Unbegleitete minderjährige AusländerInnen - Leitung Herr
Kreuzwieser
Zu den Aufgaben des Sachg ebiets Unbegleitete minderjährige AusländerInnen
gehören die Inobhutnahme von Jugendlichen, die unbegleitet - also ohne
sorgeberechtigte Personen - in unsere Stadt einreisen und Schutz suchen. Im
Rahmen eines Clearings werden die Einrichtung einer Vormunds chaft, sowie die
Einleitung von stationären Hilfen zu Erziehung umgesetzt. Ziel ist es, die jungen
Menschen auf dem Weg in die Verselbständigung und zu einem
eigenverantwortlichen Leben in unserer Gesellschaft zu verhelfen
Die Personalstruktur im Sachgebiet war in den letzten Jahren geprägt von hohen
personellen Vakanzen und Fluktuation auf MitarbeiterInnen - und Leitungsebene.
Andauernde Vertretungssituationen führten zu erheblichen Arbeitsrückständen,
Strukturmangel und eingeschränkter Qualität in der Bea rbeitung der Fälle. Diese
Problematik wurde weitgehend gelöst.
Im Mai 2023 wurde die Leitung des Sachgebietes mit Herrn Kreuzwieser besetzt.
Innerhalb kürzester Zeit ist es gelungen, vakante Stellen auf MitarbeiterInnenebene
zu besetzen, aktuell sind 8 von 9 Stellen besetzt. Die Stelle der stellvertretenden
Sachgebietsleitung befindet sich noch im Besetzungsverfahren.
Die Arbeitsprozesse für das Sachgebiet wurden neu beschrieben und festgelegt. Die
Inaugenscheinnahme zur Altersfeststellung der unbegleiteten Jugendlichen, sowie die
Einschätzung des pädagogischen Bedarfs werden durch die pädagogischen
Fachkräfte des Sachgebietes mit hoher Qualität und Expertise durchgeführt.
Ausblick: Struktur und Organisation des Sachgebietes werden in den komme nden
Monaten weiter optimiert. Geplant ist u.a. die Einführung eines
Eingangsmanagements für die Erstkontakte und Inaugenscheinnahmen der
unbegleiteten Jugendlichen.
Aufgrund der stetig steigenden Anzahl von geflüchteten Minderjährigen ist die
Unterbringung und stationäre Betreuung der Jugendlichen aktuell eine besondere
Herausforderung. Diesbezüglich wird in Kooperation mit Trägern der freien
Jugendhilfe nach adäquaten Lösungen gesucht.
Sachgebiet Wirtschaftliche Erziehungshilfe - Leitung Frau Weyer
Das Sachgebiet Wirtschaftliche Erziehungshilfe befasst sich mit der
verwaltungsmäßigen und fiskalischen Umsetzung von Jugendhilfeleistungen. Zu den
Aufgaben gehört die Zahlungsabwicklung im Rahmen von bewilligten Hilfen zur
Erziehung, sowie die Prüfung und Verfolgung von Ansprüchen gegenüber Dritten und
das Überprüfen von Zahlungseingängen.
Die personelle Situation im Sachgebiet war in den letzten Monaten geprägt von
personellen Vakanzen auf MitarbeiterInnen - und Leitungsebene.
Inzwischen ist es gelungen, die vorhandenen 4 Teamleitungs -Stellen zu besetzen.
Von 37 Stellen auf MitarbeiterInnenebene sind aktuell noch 6 Stellen vakant.
Ein großes Projekt der letzten Monate war die Optimierung des
Genehmigungsverfahrens für erzieherische Hilfen. Im Zusammenwirke n der
Sachgebiete Bezirkssozialdienste, Eingliederungshilfe und Wirtschaftliche
Erziehungshilfe wurde der gesamte Prozess neu strukturiert und so aufgestellt, dass
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Zahlungsrückstände im Bereich Hilfen zur Erziehung perspektivisch weitestgehend
vermieden werden können.
Ausblick: Für das Sachgebiet erfolgt aktuell eine Organisations-Untersuchung; es ist
davon auszugehen, dass die Fallzahlen pro Fachkraft aktuell zu hoch sind und eine
Stellenzusetzung erforderlich wird.
Sachgebiet Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen - Leitung aktuell vakant
Das Sachgebiet Entgelte- und Qualitätsvereinbarungen ist dafür zuständig Träger der
Jugendhilfe zu akquirieren, sowie Entgelte zu entsprechenden Leistungen zu
verhandeln. Im Zuge dessen werden Leistungs - und Qualitätsbeschreibungen, sowie
die pädagogischen Konzepte der Träger überprüft und
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.