Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Informationsvorlage als Text anzeigen
KUA/159/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Preisträgerinnen des Bernd-und-Hilla-Becher-Preises 2025
Fachbereich:
41 - Kulturamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Kulturausschuss 28.11.2024 Kenntnisnahme
Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
1. Kurzdarstellung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die Entscheidung des Preisgerichtes
hinsichtlich der Verleihung des Bernd-und-Hilla-Becher-Preises 2025 gem. § 4 der
„Bestimmungen über die Verleihung des Bernd-und-Hilla-Becher-Preises der
Landeshauptstadt Düsseldorf ab dem Jahr 2022" zur Kenntnis.
Der mit 15.000 EUR dotierte Hauptpreis geht an Ursula Schulz -Dornburg.
Der mit 5.000 EUR dotierte Förderpreis geht an Farah Al Qasimi.
2. Ausgangslage
In Andenken an das international renommierte Düsseldorfer Künstler*innen und
Fotograf*innen-Ehepaar Bernd und Hilla Becher sollen Persönlichkeiten, die sich um
die Fotografie verdient gemacht haben, ein Fotokunstpreis der Landeshauptstadt
Düsseldorf verliehen werden. Haupt- und Förderpreis werden alle zwei Jahre von der
Landeshauptstadt Düsseldorf auf Vorschlag eines unabhängigen international
besetzten Preisgerichtes durch den Oberbürgermeister verliehen. Der Hauptpreis ist
mit 15.000 Euro dotiert und richtet sich an Künstler*innen, Theoretiker*innen,
Kurator*innen sowie an Persönlichkeiten, die sich um die Fotografie sowie
angrenzende Bereiche wie Film, Video und andere bildgenerierende Medien im
Bereich der Kunst verdient gemacht haben. Der Förderpreis ist dotiert mit 5.000
Euro und richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die sich in ihrem Schaffen
schwerpunktmäßig mit Fotografie, Bildmedien und Medienkunst auseinandersetzen.
Der Jury 2022-2025 gehören neben Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, der
Beigeordneten für Kultur und Integration Miriam Koch und Vertreter*innen der Politik
Seite 2
und Verwaltung folgende Fachjuror*innen an: Max Becher, Künstler und Sohn von
Bernd und Hilla Becher, Dr. Felix Krämer, Generaldirektor des Kunstpalastes, Alona
Pardo, Head of Programmes der Arts Council Collection, UK in London, Florian Ebner,
Leiter der fotografischen Abteilung des Centre Georges Pompidou in Paris, und Ute
Mahler, Fotografin und Begründerin der Ostkreuzschule in Berlin.
3. Geplante Maßnahmen
Die Preisverleihung ist für Mai 2025 geplant und wird durch das Begleitprogramm der
„Bernd-und-Hilla-Becher-Preis-Woche" mit Ausstellungen, Filmvorführungen,
Sammlungsbesuchen und Talks ergänzt.
Anlagen:
Anlage1_KUA-159-2024_Vorstellung_BHB-Preistraegerinnen2025
Anlage2_KUA-159-2024_Bestimmungen_Bernd -und-Hilla-Becher-Preis_2022_DE
Anlage1_KUA-159-2024_Vorstellung_BHB-Preistraegerinnen2025 als Text anzeigen
Anlage 1 - KUA 159/2024
Bernd-und-Hilla-Becherpreis 2025
Die Preisträgerinnen
Hauptpreis
Ursula Schulz-Dornburg
Den mit 15.000 Euro dotierten internationalen Bernd -und Hilla-Becher-Preis 2025
erhält die 1938 geborene Ursula Schulz-Dornburg. Schulz-Dornburg zählt zu einer
Generation von Fotografinnen, deren Werk vornehmlich erst in den vergangenen
Jahren im deutschsprachigen Raum (wieder-)entdeckt worden ist. Sie lebt und arbeitet
seit 1969 in Düsseldorf.
Schulz- Dornburg verfolgt mit ihrer Arbeit ein kulturhistorisches anthropologisches
Interesse, das sie mit der "Vertikalität der Zeit" beschreibt: gefundenem und ehemals
Belebtem eine konzeptionelle und heutige Form zu geben wie auch ein anhaltendes
Bewusstsein für Ressourcen gegenwärtig zu halten in menschlicher wie auch
naturbezogener Weise. Die Jury war überzeugt von Ursula Schulz -Dornburgs
langjährigem Werk und ihrer künstlerischen Artikulation in ihren dokumentarischen,
politischen und poetischen Fotoarbeiten.
Schulz- Dornburg studierte von 1959 bis 1960 Fotografie und Journalismus in München
und entwickelte daraufhin autodidaktisch eine eigenständige Bildsprache, die in den
formalen Aspekten der Isolierung von Bildelementen, der Reduktion, der
Typologisierung und Beobachtung zahlreiche Parallelen zu den Arbeiten von Bernd und
Hilla Becher aufweist. Wiederholt bereiste sie Länder wie Armenien, Kasachstan,
Jemen, Syrien, Indonesien, den Irak, aber auch China, Nepal, Russland und die Türkei
und dokumentierte dort landschaftliche Veränderungen und den Verfall eines
politischen Systems. Schulz- Dornburg hatte in den letzten Jahren internationale
Ausstellungen, unter anderem im Maison européenne de la photographie in Paris
(2019/2020), im British Museum (2018), im Städel Museum in Frankfurt (2018) und
im Tate Modern Museum in London (2013 und 2014).
Förderpreis
Farah Al Qasimi
Den mit 5.000 Euro dotierten internationalen Bernd-und Hilla-Becher-Preis 2025 erhält
die 1991 in Abu Dhabi geborene Künstlerin Farah Al Qasimi. Al Qasimi arbeitet
hauptsächlich mit Fotografie, Video und Performance und untersucht postkoloniale
Strukturen von Macht, Geschlecht und Geschmack in den arabischen Golfstaaten.
Al Qasimi studierte 2012 Fotografie und Musik an der Yale University und erhielt 2017
ihren MFA an der Yale School of Art. Da sie ihre Zeit zwischen Dubai und New York
aufteilt, sind Sozialkritik und die Beobachtung der vielschichtigen Aspekte jedes Ortes
in ihrer künstlerischen Praxis indirekt integriert. Durch ihre kühnen und lebendigen
Fotografien erforscht sie die unausgesprochenen sozialen Normen und Werte, die in
einem Ort, einem Moment oder einem Objekt eingebettet sind. Farah Al Qasimi
beeindruckte die Jury mit ihrer Fähigkeit, Welten zu erschaffen, welche Grenzen und
Identitäten überschreiten, und Geschlecht und Globalisierung in unserem Post -
Internet-Zeitalter zu hinterfragen. Ihr atemberaubendes, visuell fesselndes Werk
denkt neu, was wert ist, fotografiert zu werden; Al Qasimi richtet ihren Blick auf das
Banale im Leben und durchdringt es mit einer zeitgenössischen Ästhetik."
Weitere Informationen: www.duesseldorf.de/fotografie/bernd-und-hilla-becher-preis
Anlage2_KUA-159-2024_Bestimmungen_Bernd-und-Hilla-Becher-Preis_2022_DE als Text anzeigen
Seite 1 von 2
Bestimmungen über die Verleihung des Bernd-und-Hilla-Becher-Preises
der Landeshauptstadt Düsseldorf
ab dem Jahr 2022
§1 Der Preis
Zu Ehren von Bernd und Hilla Becher, die an der Kunstakademie Düsseldorf die
Düsseldorfer Photoschule begründeten und in mehr als 58 Jahren ein einzigartiges
künstlerisch-fotografisches Werk entwickelten, soll an Persönlichkeiten, die
richtungsweisend die Fotografie befördert haben, ein Preis der Landeshauptstadt
Düsseldorf verliehen werden.
Der international ausgerichtete Fotokunstpreis besteht aus einem Haupt- und einem
Förderpreis.
Der Hauptpreis richtet sich an Künstler*innen, Theoretiker*innen, Kurator*innen
wie an Persönlichkeiten, die sich um die Fotografie, sowie angrenzende Bereiche wie
Film, Video und andere bildgenerierende Medien im Bereich der Kunst verdient
gemacht haben.
Der Förderpreis richtet sich an Künstler*innen, die sich in ihrem Schaffen
schwerpunktmäßig mit Fotografie, Bildmedien und Medienkunst auseinandersetzen.
§2 Dotierung
Der Hauptpreis ist mit 15.000 Euro und der Förderpreis mit 5.000 Euro dotiert.
§3 Turnus
Der Haupt- und Förderpreis wird alle 2 Jahre von der Landeshauptstadt Düsseldorf
verliehen.
§4 Verfahren
Die Entscheidung über die Verleihung des Bernd-und-Hilla-Becher-Preises erfolgt
durch ein vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf eingesetztes Preisgericht. Das
Preisgericht entscheidet unabhängig und abschließend über die Persönlichkeit, die
den Haupt- und den Förderpreis erhält.
§5 Zusammensetzung des Preisgerichtes
Dem Preisgericht gehören folgende Mitglieder an:
1. Der Oberbürgermeister/ die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt
Düsseldorf
2. Je ein Vertreter/eine Vertreterin der im Kulturausschuss stimmberechtigten
Fraktionen
3. Der Kulturdezernent/ die Kulturdezernentin
4. Herr Max Becher (Sohn von Bernd und Hilla Becher)
5. Der Generaldirektor/ die Generaldirektorin des Museum Kunstpalast
Düsseldorf
6. Drei weitere vom Rat zu wählende Fachjuroren/Fachjurorinnen
Scheidet ein Mitglied während der Wahlperiode aus, erfolgt die Nachwahl in gleicher
Weise für die Zeit bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Rates der
Landeshauptstadt Düsseldorf.
§ 6 Die Fachjuroren/-innen des Preisgerichtes
Die Fachjuroren/-innen werden für die Dauer einer Wahlperiode des Rates der
Landeshauptstadt Düsseldorf gewählt, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.
Die Fachjuroren/-innen erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Sie
bestimmt sich entsprechend der Entschädigungsverordnung des Landes Nordrhein-
Westfalen in der jeweiligen Fassung. Daneben kann ihnen für ihre Tätigkeit eine
Vergütung gewährt werden.
Seite 2 von 2
§7 Vorschläge
Jedes Mitglied des Preisgerichtes kann bis zu zwei Kandidaten/Kandidatinnen für
den Hauptpreis und den Förderpreis vorschlagen.
§ 8 Sitzungen des Preisgerichtes
Da Preisgericht tagt zur Beratung und Abstimmung über die Verleihung des Bernd-
und-Hilla-Becher-Preises in nichtöffentlicher Sitzung.
Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin, in Vertretung der
Kulturdezernent/ die Kulturdezernentin.
§ 9 Entscheidung des Preisgerichtes
Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder, davon
mindestens drei der fünf Juroren/Jurorinnen gem. §5 Ziffer 4 bis 6 anwesend sind.
Das Preisgericht entscheidet mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Jedes
Mitglied hat eine Stimme.
Über die Entscheidung des Preisgerichtes ist eine von allen anwesenden Mitgliedern
zu unterzeichnende Niederschrift zu fertigen. In der Niederschrift ist die Wahl zu
begründen. Ein eventuell abweichendes Votum ist auf Wunsch des betroffenen
Mitglieds in der Niederschrift aufzunehmen.
Das Preisgericht trifft seine Entscheidung in den Sitzungen unabhängig und
abschließend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 10 Bekanntgabe
Die Landeshauptstadt Düsseldorf gibt die Entscheidung über die Verleihung des
Bernd-und-Hilla-Becher-Preises in geeigneter Weise öffentlich bekannt. Wird der
Bernd-und-Hilla-Becher-Preis nicht verliehen, so ist auch dies der Öffentlichkeit
mitzuteilen.
§ 11 Verleihung des Preises
Die Verleihung des Preises wird vom Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin im
Rahmen eines öffentlichen Festaktes vorgenommen.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Bestimmungen treten mit dem Tag nach der Beschlussfassung des Rates in
Kraft.