Beschlussvorlage Aktenzeichen KUA/145/2024

Besetzung des Preisgerichts des Helmut-Käutner-Preises

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
3Dokumente 1. Oktober 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf wählt gem. § 4 der Bestimmungen über die Verleihung des Helmut-Käutner-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf - den Filmpublizisten Marcus Stiglegger, - die Regisseurin Daniela Abke und - die Produzentin Bettina Schoeller-Bouju in die Jury des Helmut-Käutner-Preises. Die Amtszeit beginnt mit Beschluss des Kulturausschusses und endet mit der laufenden Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

1. Kurzdarstellung Der Helmut-Käutner-Preis wird nach der letzten Vergabe 2022 im Jahr 2025 erneut verliehen. Im Juni 2021 verlängerte der Kulturausschuss die Amtszeit dreier Jurymitglieder bis 2025. Diese Jury-Mitglieder konnten bereits bei zwei Preisentscheidungen mitwirken. In Gesprächen signalisierten sie ihren vorzeitigen Rücktritt für 2025. Dadurch ermöglichen sie neuen Fachmitgliedern die Mitwirkung beim Preisgericht für die Verleihung 2025. Vorgeschlagen sind Marcus Stiglegger, Daniela Abke und Bettina Schoeller-Bouju. Ein Beschluss des Kulturausschusses ermöglicht eine zeitnahe Einberufung der Jury.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 1. Oktober 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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KUA/145/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Besetzung des Preisgerichts des Helmut-Käutner-Preises Fachbereich: 41 - Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Kulturausschuss 07.11.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf wählt gem. § 4 der Bestimmungen über die Verleihung des Helmut-Käutner-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf - den Filmpublizisten Marcus Stiglegger, - die Regisseurin Daniela Abke und - die Produzentin Bettina Schoeller-Bouju in die Jury des Helmut-Käutner-Preises. Die Amtszeit beginnt mit Beschluss des Kulturausschusses und endet mit der laufenden Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf. Sachdarstellung: 1. Kurzdarstellung Der Helmut-Käutner-Preis wird nach der letzten Vergabe 2022 im Jahr 2025 erneut verliehen. Im Juni 2021 verlängerte der Kulturausschuss die Amtszeit dreier Jurymitglieder bis 2025. Diese Jury-Mitglieder konnten bereits bei zwei Preisentscheidungen mitwirken. In Gesprächen signalisierten sie ihren vorzeitigen Rücktritt für 2025. Dadurch ermöglichen sie neuen Fachmitgliedern die Mitwirkung beim Preisgericht für die Verleihung 2025. Vorgeschlagen sind Marcus Stiglegger, Daniela Abke und Bettina Schoeller-Bouju. Ein Beschluss des Kulturausschusses Seite 2 ermöglicht eine zeitnahe Einberufung der Jury. 2. Ausgangslage Der Helmut-Käutner-Preis wurde zuletzt im Jahr 2022 verliehen und soll im Jahr 2025 erneut verliehen werden. Nach § 4 der Bestimmungen über die Verleihung des Helmut -Käutner-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf gehören dem Preisgericht folgende Personen an: a) Die/der Vorsitzende des Kulturausschusses des Rates b) Die/der stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses des Rates c) Zwei weitere Mitglieder des Kulturausschusses des Rates - Ratsfrau Karin Trepke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Ratsfrau Cornelia Mohrs (SPD) Beide gewählt mit Beschluss KUA/042/2021. d) Die/der für das Filmmuseum zuständige Beigeordnete e) Die Leiterin/der Leiter des Filmmuseums f) Eine Vertretung des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen - Frau Ruth Schiffer g) Eine Vertretung der Filmstiftung des Landes Nordrhein-Westfalen - Herr Walid Nakschbandi h) Eine Filmpublizistin/ein Filmpublizist - Herr Thilo Wydra, gewählt mit Beschluss KUA/042/2021. i) Eine Regisseurin/ein Regisseur aus der Filmszene Deutschlands - Frau Cordula Kablitz-Post, gewählt mit Beschluss KUA/042/2021. j) Eine Produzentin/ein Produzent aus der Filmszene Deutschlands - Frau Anita Elsani, gewählt mit Beschluss KUA/042/2021. Im Juni 2021 (KUA/042/2021) entschied der Kulturausschuss, die drei Fachmitglieder (Buchstabe h-j) des Preisgerichtes vorzeitig für weitere drei Jahre in ihrer Funktion zu bestätigen. Der Kulturausschuss entschied damals, die Fachmitglieder bis 2025 in die Jury zu wählen. Dabei ist nicht klar, zu welchem Zeitpunkt genau diese Amtszeit enden sollte. In Gesprächen mit den gewählten Fachjuror*innen (Buchstabe h-j) erklärten diese ihren Rücktritt vor Ablauf der gewählten Amtszeit im Jahr 2025. Dadurch erfolgt die Verleihung wieder in einem satzungskonformen Rhythmus und die Jury ist neu zu besetzen. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt ein Beschluss erforderlich, damit die Jury in voller Besetzung und neuer Formation ihren Aufgaben in Kürze nachkommen kann. 3. Geplante Maßnahmen Es wird vorgeschlagen h) den Filmpublizisten Marcus Stiglegger Seite 3 i) die Regisseurin Daniela Abke j) die Produzentin Bettina Schoeller-Bouju als Fachmitglieder in die Helmut-Käutner-Preis-Jury zu wählen. Die Biographien der vorgeschlagenen Kandidat*innen für die Wahl in das Preisgericht des Helmut-Käutner-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf sind als Anlage (in alphabetischer Reihenfolge) beigefügt. Die Mitglieder des Preisgerichts in den Kategorien h), i) und j) werden für drei Jahre gewählt. Der Kulturausschuss wählt sie auf Vorschlag der zuständigen Beigeordneten. Eine Wiederwahl der Jurymitglieder ist zulässig. Scheiden Mitglieder vorzeitig aus, erfolgt eine Nachwahl bis zum Ende der laufenden Wahlzeit. Die Wahl der Fachmitglieder der Jury soll zukünftig den Rhythmus der Preisverleihungen berücksichtigen. Daher wird vorgeschlagen, die Amtszeit mit Beschluss des Kulturausschusses beginnen und mit der laufenden Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf enden zu lassen. 4. Finanzielle Auswirkungen:  Ja X Nein Anlagen: Anlage 1 - Bestimmungen über die Verleihung des Helmut -Käutner-Preises Anlage 2 - Kurzbiographien der vorgeschlagenen Fachmitglieder
Anlage 1 - Bestimmungen über die Verleihung des Helmut-Käutner-Preises als Text anzeigen
Anlage 1 Bestimmungen über die Verleihung des Helmut-Käutner-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf Redaktioneller Stand: Juni 2009 Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 24. August 1989 aufgrund des § 28 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1984 (GV NW S. 475/SGV NW 2023) folgende Bestimmungen beschlossen: § 1 Zweck Die Landeshauptstadt Düsseldorf verleiht an Persönlichkeiten, die durch ihr Schaffen die Entwicklung der deutschen Filmkultur nachdrücklich unterstützen und beeinflussen, ihr Verständnis gefördert und zu ihrer Anerkennung beigetragen haben, einen Preis zur Förderung der Filmkultur. Dieser Preis erhält zur Erinnerung an den in Düsseldorf geborenen Regisseur Helmut Käutner, dessen Engagement und geistige Unabhängigkeit in einer Zeit der Unterdrückung als beispielhaft gelten können und der sich um das Wiederaufleben des deutschen Films in der Nachkriegszeit verdient gemacht hat, die Bezeichnung "Helmut-Käutner- Preis". § 2 Der Preis Preisgeld geändert durch Ratsbeschluss vom 14. 12.2006 Der Helmut-Käutner- Preis wird vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf aufgrund einer Entscheidung des Preisgerichts verliehen. Der Preis ist mit einem Geldbetrag von 10.000,00 EUR verbunden. Er kann geteilt werden. Eine nochmalige Verleihung an ein und dieselbe Person ist ausgeschlossen. Der Helmut-Käutner- Preis ist eine Auszeichnung. Er wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen sind ausgeschlossen. § 3 Preisverleihung geändert durch Ratsbeschluss vom 25.06.2009 Der seit 1982 bestehende Helmut-Käutner- Preis wird - beginnend mit dem Jahre 1995 - alle drei Jahre, ab den Jahr 20 13 alle zwei Jahre, verliehen. Die Verleihung wird von der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister im Rahmen eines "öffentlichen Aktes" vorgenommen. Die Preisträgerinnen und - träger erhalten eine Urkunde. § 4 Preisgericht geändert durch Bestimmungen vom 14.12.2000 Über die Zuerkennung des Helmut- Käutner- Preises entscheidet ein Preisgericht. Dem Preisgericht gehören an: a) die/der Vorsitzende des Kulturausschusses des Rates b) die/der stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses des Rat es c) zwei weitere Mitglieder des Kulturausschusses des Rates d) die/der für das Filminstitut zuständige Beigeordnete e) die Leiterin/der Leiter des Filminstituts f) eine Vertretung des Kultusministeriums des Landes Nordrhein- Westfalen g) eine Vertretung der Filmstiftung des Landes Nordrhein- Westfalen h) eine Filmpublizistin/ein Filmpublizist i) eine Regisseurin/ein Regisseur aus der Filmszene Deutschlands j) eine Produzentin/ein Produzent aus der Filmszene Deutschlands. Die Mitglieder des Preisgerichtes zu h), i) und j) werden für die Dauer vo n drei Jahren vom Kulturausschuss auf Vorschlag der/des zuständigen Beigeordneten gewählt. Eine Wiederwahl dieser Preisrichterinnen und - richter ist zulässig. Scheiden sie während der Zeit aus, für die sie gewählt wurden, wird die Nachwahl in gleicher Weise vorgenommen, jedoch mit der Einschränkung, dass die Wahl nur bis zum Ende der laufenden Wahlzeit gilt. § 5 Verfahren Das Preisgericht trifft seine Entscheidung unabhängig und endgültig. Das Verfahren ist nicht öffentlich, der Rechtsweg ausgeschlossen. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind. Die Entscheidung des Preisgerichts bedarf der 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Über die Entscheidung ist eine von allen Anwesenden zu unterzeichnende Niederschrift zu fertigen, in die die Begründung für die Entscheidung und für ein eventuell abweichendes Votum aufzunehmen ist. § 6 Erstattung der Aufwendungen geändert durch Bestimmungen vom 26.0 1.1995 Den Mitgliedern des Preisgerichtes zu § 4 Buchstabe h), i) und j) werden die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwendungen erstattet. § 7 Bekanntgabe der Entscheidung Die Landeshauptstadt Düsseldorf macht die Entscheidung des Preisgerichts vor der Preisverleihung in geeigneter Weise öffentlich bekannt. Wird der Helmut- Käutner- Preis nicht verliehen, so wird auch dies der Öffentlichkeit mitgeteilt. § 8 Inkrafttreten Diese Bestimmungen treten mit dem Tage nach dem Ratsbeschluss in Kraft.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen KUA/145/2024