Beschlussvorlage als Text anzeigen
KUA/145/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Besetzung des Preisgerichts des Helmut-Käutner-Preises
Fachbereich:
41 - Kulturamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Kulturausschuss 07.11.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf wählt gem. § 4 der
Bestimmungen über die Verleihung des Helmut-Käutner-Preises der
Landeshauptstadt Düsseldorf
- den Filmpublizisten Marcus Stiglegger,
- die Regisseurin Daniela Abke und
- die Produzentin Bettina Schoeller-Bouju
in die Jury des Helmut-Käutner-Preises. Die Amtszeit beginnt mit Beschluss des
Kulturausschusses und endet mit der laufenden Wahlperiode des Rates der
Landeshauptstadt Düsseldorf.
Sachdarstellung:
1. Kurzdarstellung
Der Helmut-Käutner-Preis wird nach der letzten Vergabe 2022 im Jahr 2025 erneut
verliehen. Im Juni 2021 verlängerte der Kulturausschuss die Amtszeit dreier
Jurymitglieder bis 2025. Diese Jury-Mitglieder konnten bereits bei zwei
Preisentscheidungen mitwirken. In Gesprächen signalisierten sie ihren vorzeitigen
Rücktritt für 2025. Dadurch ermöglichen sie neuen Fachmitgliedern die Mitwirkung
beim Preisgericht für die Verleihung 2025. Vorgeschlagen sind Marcus Stiglegger,
Daniela Abke und Bettina Schoeller-Bouju. Ein Beschluss des Kulturausschusses
Seite 2
ermöglicht eine zeitnahe Einberufung der Jury.
2. Ausgangslage
Der Helmut-Käutner-Preis wurde zuletzt im Jahr 2022 verliehen und soll im Jahr
2025 erneut verliehen werden.
Nach § 4 der Bestimmungen über die Verleihung des Helmut -Käutner-Preises der
Landeshauptstadt Düsseldorf gehören dem Preisgericht folgende Personen an:
a) Die/der Vorsitzende des Kulturausschusses des Rates
b) Die/der stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses des Rates
c) Zwei weitere Mitglieder des Kulturausschusses des Rates
- Ratsfrau Karin Trepke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Ratsfrau Cornelia Mohrs (SPD)
Beide gewählt mit Beschluss KUA/042/2021.
d) Die/der für das Filmmuseum zuständige Beigeordnete
e) Die Leiterin/der Leiter des Filmmuseums
f) Eine Vertretung des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
- Frau Ruth Schiffer
g) Eine Vertretung der Filmstiftung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Herr Walid Nakschbandi
h) Eine Filmpublizistin/ein Filmpublizist
- Herr Thilo Wydra, gewählt mit Beschluss KUA/042/2021.
i) Eine Regisseurin/ein Regisseur aus der Filmszene Deutschlands
- Frau Cordula Kablitz-Post, gewählt mit Beschluss KUA/042/2021.
j) Eine Produzentin/ein Produzent aus der Filmszene Deutschlands
- Frau Anita Elsani, gewählt mit Beschluss KUA/042/2021.
Im Juni 2021 (KUA/042/2021) entschied der Kulturausschuss, die drei
Fachmitglieder (Buchstabe h-j) des Preisgerichtes vorzeitig für weitere drei Jahre in
ihrer Funktion zu bestätigen. Der Kulturausschuss entschied damals, die
Fachmitglieder bis 2025 in die Jury zu wählen. Dabei ist nicht klar, zu welchem
Zeitpunkt genau diese Amtszeit enden sollte.
In Gesprächen mit den gewählten Fachjuror*innen (Buchstabe h-j) erklärten diese
ihren Rücktritt vor Ablauf der gewählten Amtszeit im Jahr 2025. Dadurch erfolgt die
Verleihung wieder in einem satzungskonformen Rhythmus und die Jury ist neu zu
besetzen. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt ein Beschluss erforderlich, damit die
Jury in voller Besetzung und neuer Formation ihren Aufgaben in Kürze nachkommen
kann.
3. Geplante Maßnahmen
Es wird vorgeschlagen
h) den Filmpublizisten Marcus Stiglegger
Seite 3
i) die Regisseurin Daniela Abke
j) die Produzentin Bettina Schoeller-Bouju
als Fachmitglieder in die Helmut-Käutner-Preis-Jury zu wählen.
Die Biographien der vorgeschlagenen Kandidat*innen für die Wahl in das Preisgericht
des Helmut-Käutner-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf sind als Anlage (in
alphabetischer Reihenfolge) beigefügt.
Die Mitglieder des Preisgerichts in den Kategorien h), i) und j) werden für drei Jahre
gewählt. Der Kulturausschuss wählt sie auf Vorschlag der zuständigen
Beigeordneten. Eine Wiederwahl der Jurymitglieder ist zulässig. Scheiden Mitglieder
vorzeitig aus, erfolgt eine Nachwahl bis zum Ende der laufenden Wahlzeit.
Die Wahl der Fachmitglieder der Jury soll zukünftig den Rhythmus der
Preisverleihungen berücksichtigen. Daher wird vorgeschlagen, die Amtszeit mit
Beschluss des Kulturausschusses beginnen und mit der laufenden Wahlperiode des
Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf enden zu lassen.
4. Finanzielle Auswirkungen:
Ja X Nein
Anlagen:
Anlage 1 - Bestimmungen über die Verleihung des Helmut -Käutner-Preises
Anlage 2 - Kurzbiographien der vorgeschlagenen Fachmitglieder
Anlage 1 - Bestimmungen über die Verleihung des Helmut-Käutner-Preises als Text anzeigen
Anlage 1
Bestimmungen über die Verleihung des
Helmut-Käutner-Preises der Landeshauptstadt
Düsseldorf
Redaktioneller Stand: Juni 2009
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 24. August 1989 aufgrund des
§ 28 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13. August 1984 (GV NW S. 475/SGV NW 2023) folgende
Bestimmungen beschlossen:
§ 1
Zweck
Die Landeshauptstadt Düsseldorf verleiht an Persönlichkeiten, die durch ihr
Schaffen die Entwicklung der deutschen Filmkultur nachdrücklich unterstützen
und beeinflussen, ihr Verständnis gefördert und zu ihrer Anerkennung
beigetragen haben, einen Preis zur Förderung der Filmkultur.
Dieser Preis erhält zur Erinnerung an den in Düsseldorf geborenen Regisseur
Helmut Käutner, dessen Engagement und geistige Unabhängigkeit in einer Zeit
der Unterdrückung als beispielhaft gelten können und der sich um das
Wiederaufleben des deutschen Films in der Nachkriegszeit verdient gemacht hat,
die Bezeichnung "Helmut-Käutner- Preis".
§ 2
Der Preis
Preisgeld geändert durch Ratsbeschluss vom 14. 12.2006
Der Helmut-Käutner- Preis wird vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf
aufgrund einer Entscheidung des Preisgerichts verliehen. Der Preis ist mit einem
Geldbetrag von 10.000,00 EUR verbunden. Er kann geteilt werden. Eine
nochmalige Verleihung an ein und dieselbe Person ist ausgeschlossen.
Der Helmut-Käutner- Preis ist eine Auszeichnung. Er wird nicht öffentlich
ausgeschrieben. Bewerbungen sind ausgeschlossen.
§ 3
Preisverleihung
geändert durch Ratsbeschluss vom 25.06.2009
Der seit 1982 bestehende Helmut-Käutner- Preis wird - beginnend mit dem Jahre
1995 - alle drei Jahre, ab den Jahr 20 13 alle zwei Jahre, verliehen. Die
Verleihung wird von der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister im
Rahmen eines "öffentlichen Aktes" vorgenommen. Die Preisträgerinnen und -
träger erhalten eine Urkunde.
§ 4
Preisgericht
geändert durch Bestimmungen vom 14.12.2000
Über die Zuerkennung des Helmut- Käutner- Preises entscheidet ein Preisgericht.
Dem Preisgericht gehören an:
a) die/der Vorsitzende des Kulturausschusses des Rates
b) die/der stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses des Rat es
c) zwei weitere Mitglieder des Kulturausschusses des Rates
d) die/der für das Filminstitut zuständige Beigeordnete
e) die Leiterin/der Leiter des Filminstituts
f) eine Vertretung des Kultusministeriums des Landes Nordrhein- Westfalen
g) eine Vertretung der Filmstiftung des Landes Nordrhein- Westfalen
h) eine Filmpublizistin/ein Filmpublizist
i) eine Regisseurin/ein Regisseur aus der Filmszene Deutschlands
j) eine Produzentin/ein Produzent aus der Filmszene Deutschlands.
Die Mitglieder des Preisgerichtes zu h), i) und j) werden für die Dauer vo n drei
Jahren vom Kulturausschuss auf Vorschlag der/des zuständigen Beigeordneten
gewählt. Eine Wiederwahl dieser Preisrichterinnen und - richter ist zulässig.
Scheiden sie während der Zeit aus, für die sie gewählt wurden, wird die
Nachwahl in gleicher Weise vorgenommen, jedoch mit der Einschränkung, dass
die Wahl nur bis zum Ende der laufenden Wahlzeit gilt.
§ 5
Verfahren
Das Preisgericht trifft seine Entscheidung unabhängig und endgültig. Das
Verfahren ist nicht öffentlich, der Rechtsweg ausgeschlossen. Das Preisgericht ist
beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind. Die
Entscheidung des Preisgerichts bedarf der 2/3-Mehrheit der anwesenden
Mitglieder. Über die Entscheidung ist eine von allen Anwesenden zu
unterzeichnende Niederschrift zu fertigen, in die die Begründung für die
Entscheidung und für ein eventuell abweichendes Votum aufzunehmen ist.
§ 6
Erstattung der Aufwendungen
geändert durch Bestimmungen vom 26.0 1.1995
Den Mitgliedern des Preisgerichtes zu § 4 Buchstabe h), i) und j) werden die mit
ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwendungen erstattet.
§ 7
Bekanntgabe der Entscheidung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf macht die Entscheidung des Preisgerichts vor
der Preisverleihung in geeigneter Weise öffentlich bekannt. Wird der Helmut-
Käutner- Preis nicht verliehen, so wird auch dies der Öffentlichkeit mitgeteilt.
§ 8
Inkrafttreten
Diese Bestimmungen treten mit dem Tage nach dem Ratsbeschluss in Kraft.